Träumen Sie auch von der eigenen Immobilie? Dann geht es Ihnen wie vielen Deutschen. Über 70 Prozent der Mieterinnen und Mieter hierzulande wünschen sich laut Interhyp-Wohnraumstudie 2023 eine eigene Immobilie. Doch die Preise für Häuser und Eigentumswohnungen sind in den letzten Jahren durch die Decke gegangen. Damit der Traum von den eigenen vier Wänden in Erfüllung geht, ist ein Immobiliendarlehen von der Bank oder einer Sparkasse für die meisten unumgänglich.
Grundlage für die Darlehensvergabe ist der Kreditvertrag. Dieser enthält alle wichtigen Informationen und Regelungen rund um das Baudarlehen, wie etwa die Kreditsumme, die Laufzeit, die Zinsen und Kündigungsfristen.
Was viele nicht wissen: Bevor Sie einen Immobilien-Darlehensvertrag abschließen können, ist es notwendig, den Kaufvertrag für die Immobilie zu unterzeichnen. Ansonsten wird Ihnen die Bank keinen Kredit für den Hauskauf geben. Der Abschluss des Kaufvertrages setzt wiederum voraus, dass Sie dem Notar eine Finanzierungszusage Ihrer Bank vorlegen. Erst dann wird der Notar zustimmen, dass beide Seiten – also Käufer und Verkäufer – den Immobilien-Kaufvertrag unterzeichnen. Mit der Finanzierungzusage bestätigt das Kreditinstitut, dass es dem Käufer oder der Käuferin das Geld zum Kauf der Immobilie tatsächlich leiht. Diese Zusage dient der Sicherheit von Käufer und Verkäufer.
- Biallo-Lesetipp: Schritt für Schritt zum Traumhaus. Wenn Sie ein Haus kaufen möchten, sollten Sie sich rechtzeitig und gut darauf vorbereiten: Was sind die notwendigen Schritte und wo lauern Kostenfallen? Wir erklären Ihnen den richtigen Ablauf beim Hauskauf und liefern Ihnen praktische Checklisten für Hausbesichtigung & Co.
Was steht in einem Immobilien-Darlehensvertrag?
Der Immobilienkreditvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer. Der Vertrag legt die Bedingungen für die Kreditvergabe fest. Er ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Rechte und Pflichten beider Seiten festlegt sowie die Vertragsdetails beschreibt. Im Falle eines Streits dient der Kreditvertrag als rechtliche Grundlage und als Beweismittel.
Diese Punkte sollte ein Immobilien-Darlehensvertrag enthalten:
- den Kreditbetrag, der insgesamt zur Verfügung gestellt wird,
- den vereinbarten Sollzins (fest oder variabel), zu dem das Darlehen verliehen wird,
- die Laufzeit des Kreditvertrags,
- Sondervereinbarungen wie etwa die Möglichkeit zur Sondertilgung oder zum Wechsel der Tilgungsart,
- den Rückzahlungszeitraum, innerhalb dessen das Darlehen beglichen wird,
- die Anzahl der Raten und ihre Höhe,
- den effektiven Jahreszins, damit Kreditnehmer die Kosten verschiedener Darlehen vergleichen können,
- Angaben zur Widerrufsbelehrung und zum Rücktrittsrecht,
- Sicherheiten, etwa die bestellte Grundschuld oder andere Vermögenswerte,
- Sonstige Bestimmungen wie Kündigungsfristen, Sondertilgungsrechte, Gebühren, Vorfälligkeitsentschädigungen und Sanktionsmaßnahmen bei Zahlungsverzug,
- die Unterschriften beider Vertragsparteien.