
- 25% Aktienquote
- Sparplan ab 25€
- Einmalanlage ab 500€
- 5 Risikoklassen

- 23% Aktienquote
- Sparplan ab 50€
- Einmalanlage ab 400€
- 7 Risikoklassen

- 30% Aktienquote
- Sparplan ab 25€
- Einmalanlage ab 5.000€
- 10 Risikoklassen
Auf einen Blick
Sie möchten Aktien oder einen ETFs an Ihre Kinder, Enkel oder Dritte verschenken? Oder Sie wollen möglichst früh damit beginnen, für den Nachwuchs finanziell vorzusorgen? Dann ist ein Kinderdepot ein guter Weg. Je länger Sie dabei Zeit haben, etwas anzusparen, desto eher lohnt es sich, den Betrag, in kostengünstige, börsengehandelte Indexfonds (ETFs) mit Aktien zu stecken. Denn diese bieten langfristig gute Renditen.
Um jedoch Aktien oder ETFs zu kaufen und zu verschenken, brauchen Sie ein Depot. Das können Sie auf den Namen Ihres Kindes eröffnen. Sie können es aber auch auf Ihren eigenen Namen einrichten – und den Inhalt sofort oder erst später dem Kind schenken. Hier erfahren Sie, wie Sie dabei am besten vorgehen.
Viele Banken bieten spezielle Kinder- oder Juniordepots für Minderjährige an. Sie können sich daher zunächst bei Ihrer eigenen Bank erkundigen, ob sie solche Depots führt und was das kostet. Bei vielen Instituten gibt es Depots für Minderjährige ohne monatliche Gebühren. Der Kauf der Wertpapiere kostet allerdings in der Regel etwas.
Während Kinderdepots bei fast allen Anbietern kostenlos verfügbar sind, unterscheiden sie sich zumeist bei der Produktpallette und den Transaktionskosten. Mittlerweile haben auch sogenannte Neobroker das Thema Junior-Depot für sich entdeckt. So bietet Trade Republic seit Ende Mai 2025 ein Kinderdepot an. Scalable Capital hat den Start eines solchen Depots für Sommer 2025 angekündigt und auch "Smartbroker+ "arbeitet an der Umsetzung.
Eltern, Großeltern, Tanten und Onkel sollten deshalb die Angebote verschiedener Banken und Broker vergleichen, um das passende Juniordepot auszuwählen. Nachfolgend einige Beispiele mit attraktiven Konditionen für Kinderdepots.
Depot-Anbieter | Name | Depotkosten | Reguläre Kosten pro Sparplanausführung | Mindestsparrate | Kosten für Einmalanlage | Besonderheit |
---|---|---|---|---|---|---|
Trade Republic | Kinderdepot | kostenlos | kostenlos | 1 Euro | 1 Euro | Sparplanausführung bei rund 2.700 ETFs kostenlos. Fondskosten ausgewählter ETFs werden erstattet und reinvestiert. Zinsen auf nicht investiertes Guthaben. |
DKB | DKB Depot u18 | kostenlos | 1,50 Euro | 25 Euro | 10 Euro bis zu einer Orderhöhe von 5.000 Euro, 15 Euro für Orders zwischen 5.000 und 20.000 Euro und 30 Euro ab 20.000 Euro Ordervolumen | Für die Eröffnung wird ein kostenloses Kinderkonto bei der DKB benötigt. |
Comdirect | Comdirect JuniorDepot | Im ersten Halbjahr kostenlos, danach kostenlos bei Ausführung eines Wertpapiersparplans oder zwei Trades pro Quartal; sonst 1,95 Euro pro Monat | 1,50 Prozent des Ordervolumens | 1 Euro | 4,90 Euro Grundgebühr plus 0,25 Prozent vom Kurswert (mind. 9,90 Euro, max. 59,90 Euro) | |
Consorsbank | Consorsbank Junior-Depot | kostenlos | 1,50 Prozent des Ordervolumens | 10 Euro | 4,95 Euro Grundgebühr plus 0,25 Prozent vom Kurswert (mind. 9,95 Euro, max. 69 Euro) | inklusive verzinstem Tagesgeldkonto; 18 kostenlose ETF-Sparpläne bis Ende 2030 |
ING | ING Direkt-Depot Junior | kostenlos | kostenlos | 1 Euro | 4,90 Euro. Grundgebühr plus 0,25 Prozent vom Kurswert, maximal 69,90 Euro | über 1.000 ETF-Sparpläne zum Nulltarif; Sparplan jederzeit kostenlos änder- und pausierbar |
S Broker | S Broker Minderjährigendepot | kostenlos | 2,5 Prozent des Ordervolumens | 20 Euro | 4,99 Euro Grundgebühr plus 0,25 Prozent vom Orderwert zzgl. 0,49 Euro für Direkthandel (mind. 8,99 Euro, max. 54,99 Euro) | fast alle ETF-Sparpläne von Deka, Xtrackers und Amundi ohne Ordergebühr (max. 500 Euro Ordervolumen) |
1822direkt | 1822 Direkt Wertpapierdepot | kostenlos bei mind. einem Trade pro Quartal oder regelmäßiger Wertpapiersparplanausführung (mind. eine Ausführung pro Quartal); sonst 3,90 Euro monatlich | 1,5 Prozent vom Anlagebetrag (mind. 1,50 Euro, max. 14,90 Euro) | 25 Euro | 4,90 Euro Grundgebühr plus 0,25 Prozent vom Kurswert (mind. 9,90 Euro, max. 54,90 Euro) | das dazugehörige Tagesgeldkonto ist verzinst; 30 Fonds mit 0 Prozent Ausgabeaufschlag; 100 ETF-Sparpläne dauerhaft ohne Ausführungsgebühr, wenn die monatliche Sparplanrate zwischen 50 und 500 Euro liegt |
Finvesto | Finvesto Depot U18 | kostenlos | 0,2 Prozent des Ordervolumens | 1 Cent | 0,2 Prozent des Ordervolumens | gut 1.500 sparplanfähige ETFs und rund 10.000 Fonds; Sparrate kann jederzeit kostenlos geändert, pausiert oder gestoppt werden |
Maxblue (Deutsche Bank) | Maxblue Wertpapier-Sparplan | kostenlos | 1,25 Prozent vom Kurswert | 25 Euro | 0,25 Prozent vom Ordervolumen (mind. 8,90 Euro, max. 58,90 Euro) | Preisnachlass von bis zu 20 Prozent auf die regulären Transaktionsprovisionen für Vieltrader; über 8.400 Fonds mit 50 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag |
Ein Depot auf den Namen des Kindes können nur gesetzliche Vertreter des Kindes eröffnen. Das sind in der Regel die Eltern. Alleinstehende oder Paare, die nicht verheiratet sind, müssen bei der Bank belegen, dass sie das Sorgerecht für das Kind haben.
Als Erstes müssen Sie den Antrag für die Eröffnung eines Kinderdepots ausfüllen. Das geht bei vielen Banken online. Wie so ein Antrag aussieht, zeigt stellvertretend der Antrag der ING für ihr "Direkt-Depot Junior ". Sie brauchen dabei unter anderem die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.
Unsere Checkliste hilft Ihnen, bei der Eröffnung eines Junior-Depots kein wichtiges Dokument zu vergessen:
Nach Eröffnung haben die Eltern die Vollmacht für das Juniordepot und damit Zugriff auf die Wertpapiere und das Geld auf dem Verrechnungskonto. Sie dürfen das Vermögen aber nur verwalten. Es gehört dem Kind, nicht den Eltern. Sie können es daher auch nicht für Ihre Zwecke nutzen. „Eltern dürfen nicht einfach Geld vom Konto des Kindes abheben, um beispielsweise eine neue Küche zu kaufen“, heißt es bei der Vereinigten Lohnsteuerhilfe. Sogar Ausgaben, die dem Kind zugutekommen, sind tabu – etwa für die Ausstattung des Kinderzimmers oder für eine Klassenfahrt.
Bedenken Sie außerdem: Mit 18 Jahren hat der Nachwuchs die alleinige Verfügungsgewalt über das Vermögen im Depot. Verprasst ihr Kind das ganze Geld, können Sie nichts dagegen tun. Sie sollten sich also vorab klarmachen, ob und wie viel Geld Sie ihrem Kind letztlich zukommen lassen wollen – etwa im Vorgriff auf ein späteres Erbe.
Sie möchten lieber kein Verlustrisiko eingehen und Ihrem Sproß lieber Festgeld schenken? Bei diesen Anbietern gibt es die höchsten Zinsen auf Festgeld für Kinder und Jugendliche!
Ein Depot auf Ihren eigenen Namen einzurichten und die Wertpapiere darin erst später dem Kind zu schenken, ist grundsätzlich einfacher, als ein Juniordepot für das Kind zu eröffnen. Die Depoteröffnung auf den eigenen Namen ist kein allzu großer Aufwand. Später müssen Sie dann die Aktien oder Fonds nur von Ihrem Depot auf das andere übertragen.
Die Wertpapiere zunächst im eigenen Depot zu halten, hat dabei einen Vorteil: Sie haben stets ungehinderten Zugriff auf das Vermögen: Bis zum Zeitpunkt, an dem Sie es verschenken, gehört das Geld Ihnen. Sie müssen es dann aber auch selbst versteuern – zumindest wenn Sie mit ihren Kapitalerträgen über dem Sparerfreibetrag von 1.000 Euro liegen. Für Ehepaare sind es 2.000 Euro.
Damit Sie Wertpapiere aus Ihrem Depot verschenken können, braucht auch der Empfänger ein Depot. Der einfachste Fall: Das Kind ist erwachsen und hat schon ein Depot. Dann übertragen Sie die Wertpapiere, die Sie verschenken wollen, einfach aufs Depot des Kindes. Viele Banken stellen dafür Online-Formulare zur Verfügung und bieten einen Wechselservice an, als Beispiel sei hier der „Depotwechselservice“ der DKB genannt. Sie können dem Kind nur einzelne Wertpapiere übertragen oder auch das ganze Depot. Der Umzug des Depots ist dabei kostenlos. Er dauert zwischen einer und sechs Wochen.
Hat Ihr erwachsenes Kind noch kein Depot, muss es selbst eines eröffnen. Ist das Kind dagegen noch minderjährig, dann müssen die Eltern auch hier vor dem Verschenken ein Juniordepot für das Kind einrichten. Gute Depot-Anbieter finden Sie in unserem Depot-Vergleich:
Eine Geldanlage für Kinder geht oftmals mit einer gewissen Langfristigkeit einher. Wer beispielsweise ab der Geburt des Kindes investiert, hat einen Anlagehorizont von 18 Jahren. Aber selbst dann, wenn Sie das Geld zu anderen Anlässen, zum Beispiel einem Geburtstag, Weihnachten oder der Einschulung verschenken möchten, hat das Kapital genügend Zeit, um zu arbeiten.
Niemand weiß, wie sich der Markt über so viele Jahre entwickelt, welche Branchen in Zukunft punkten oder welche altehrwürdigen Tech-Unternehmen das Zeitliche segnet. Deshalb ist es bei der Wahl des richtigen ETFs für Ihr Kind besonders wichtig, die Anlagesumme möglichst breit auf viele Länder, Branchen und Unternehmen zu streuen. Je breiter Ihr Geld diversifiziert ist, desto geringer das Risiko, dass das Investment fehlschlägt.
Deshalb ist für die Geldanlage für Kinder vor allem eine Strategie sinnvoll: die der weltweiten Aktienanlage durch ETFs. Diese lässt sich ganz einfach erreichen: Wählen könnten Sie zum Beispiel die 70/30-Strategie, bei der Sie 70 Prozent des Kapitals in einen MSCI World ETF und 30 Prozent in einen MSCI Emerging Markets ETF investieren. Oder Sie machen es sich noch leichter und wählen einen ETF, der den MSCI All Country World Index oder FTSE All-World nachbildet.
Die junge Generation wächst oftmals mit einem anderen Bewusstsein für die Umwelt, das Klima und soziale Missstände auf. Da kommt es bei Ihrem Kind sicher gut an, wenn Sie ihm zum 18. Geburtstag eine Stange Geld schenken, das aus Investments in nachhaltige Unternehmen stammt. Dabei müssen Sie sich nicht für einen "grünen" ETF-Sparplan und gegen eine breit gestreute Anlage entscheiden – heutzutage bekommen Sie beides mit nur einem Produkt. Geeignet wären zum Beispiel:
In einem weiteren Ratgeber finden Sie die außerdem die fünf besten nachhaltigen ETFs auf den MSCI World.
Auch Kinder sind Steuerpflichtige – zumindest dann, wenn sie eigenes Einkommen haben. Sie verfügen daher auch über die üblichen Freibeträge. Das ist wichtig, denn die Wertpapiere im Depot werfen (hoffentlich) Zinsen und Gewinne ab. Für diese wird die pauschale Abgeltungssteuer von 25 Prozent fällig – es sei denn, sie fallen unter die Freibetragsgrenze für Kapitalerträge. Dieser sogenannte Sparerpauschbetrag liegt 2025 bei 1.000 Euro im Jahr für Einzelpersonen. Er gilt auch fürs Kinderdepot. Um den Freibetrag in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen.
Sind im Laufe der Jahre höhere Erträge zu erwarten, können Sie für das Kind außerdem eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen. Diese legen Sie der Bank vor und erhalten dann neben dem Sparer-Freibetrag auch den Grundfreibetrag für das Kind. Für 2025 beträgt er 12.096 Euro.
Sie sollten zudem über die Jahre hinweg im Auge behalten, mit wie viel Geld Sie das Depot des Kindes ausstatten. Denn auch da schaut das Finanzamt hin. Jeder Elternteil darf dem Nachwuchs innerhalb von zehn Jahren bis zu 400.000 Euro schenken, ohne dass dafür die Schenkungsteuer anfällt. Für die Großeltern liegt diese Grenze bei 200.000 Euro.
Die Bank sieht einen Depotübertrag auf eine andere Person normalerweise als Verkauf an. Dafür fällt automatisch die Abgeltungsteuer an. Es ist daher wichtig, der Bank mitzuteilen, dass es sich um eine Schenkung handelt. Das macht derjenige, der die Wertpapiere verschenkt, am besten schriftlich bei seiner Bank. Das Institut verzichtet dann darauf, die Abgeltungssteuer abzuführen. Wir haben ein formloses Schreiben entworfen, dass Sie dafür benutzen können. Wird ein Depot verschenkt, vermerkt die Bank in der Regel zu jeder Aktie die ursprünglichen Anschaffungskosten. Sie sind die Basis für die Besteuerung, wenn das beschenkte Kind später einmal die Aktien verkauft.
Auch für das Verschenken eines kompletten Depots gelten die Schenkungsfreibeträge von 400.000 Euro für die Eltern und 200.000 Euro für die Großeltern innerhalb der Zehn-Jahres-Frist. Für alles, was in diesem Zeitraum darüber hinausgeht, wird Schenkungsteuer fällig. Für Geschwister, Nichten, Neffen oder Schwiegereltern liegt dieser Freibetrag bei 20.000 Euro. Dasselbe gilt für Beschenkte, die nicht zur Familie gehören.
Ja, das ist gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt selbst dann, wenn der Wert des Depots unter dem Freibetrag für eine Schenkung liegt. Laut Erbschaftsteuergesetz müssen sowohl der Beschenkte als auch der Schenker dem Finanzamt die Schenkung innerhalb von drei Monaten anzeigen. Dabei sind in den Bundesländern jeweils bestimmte Finanzämter für die Schenkungsteuer zuständig. Welche das sind, können Sie in der Regel auf der Internetseite der jeweiligen Landesämter für Steuern (LfSt) oder Oberfinanzdirektionen ausfindig machen.
Die Mitteilung an das Finanzamt ist formlos möglich. Darin sollten enthalten sein:
Orientieren können Sie sich dabei an diesem Formular, das die bayerische Finanzverwaltung zur Verfügung stellt.
Wenn Sie die Schenkung gerichtlich oder beim Notar beurkunden lassen, müssen Sie sie nicht selbst beim Finanzamt anzeigen. Das übernimmt dann das Gericht oder der Notar für Sie.
Haben Sie noch weitere Fragen, die in diesem Ratgeber nicht beantwortet wurden? Unser Leserservice steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung, sofern diese allgemeingültig sind und keine individuelle Beratung darstellen. Schreiben Sie einfach eine E-Mail an redaktion@biallo.de. Bei Bedarf aktualisieren wir diesen Artikel oder verfassen einen neuen Ratgeber.
Nachfolgend beantworten wir die häufigsten Fragen rund um das Kinderdepot und die Sicherheit der Geldanlage:
Ein Junior Depot ist ein Anlagekonto für Minderjährige, das durch die/den gesetzlichen Vertreter eröffnet wird. Es ermöglicht den langfristigen Vermögensaufbau durch den Kauf und die Verwahrung von Wertpapieren.
Mit Beginn der Volljährigkeit kann das Kind frei über das Geld verfügen. Ab dem 18. Lebensjahr kann das Depot entweder aufgelöst oder in ein herkömmliches Depot umgewandelt werden. In den meisten Fällen wird der Sprössling von der Depotbank schriftlich informiert. Er muss sich dann legitimieren und die Dokumente selbst unterschreiben. Falls die Zugangsdaten bis dahin verloren gegangen sein sollten, kann das volljährige Kind den Broker auch kontaktieren.
Minderjährige dürfen Wertpapiere weder kaufen noch verkaufen. Sie können lediglich ihre Erziehungsberechtigten um die Eröffnung und Verwaltung eines Juniordepots bitten, auf das sie beispielsweise Taschengeld einzahlen könnten, sofern die Erziehungsberechtigten zustimmen.
Nein. Nur die Erziehungsberechtigten – das sind zumeist die Eltern – sind befugt, ein Juniordepot für Ihre Enkelkinder zu eröffnen.
Aufgelöst werden kann ein Kinderdepot von denselben Personen, die das Konto auch eröffnet haben: von den Erziehungsberechtigten. Bei gemeinsamem Sorgerecht wären das beide Elternteile, bei alleinigem Sorgerecht der Elternteil, dem das Sorgerecht obliegt. Mit einer Kündigung des Depots wird der Verkauf sämtlicher Wertpapiere angestoßen. Dennoch gehört das Geld nach wie vor dem Kind. Die Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten dürfen den Erlös aus dem Verkauf also nicht nutzen, um zum Beispiel eine neue Kinderzimmereinrichtung zu kaufen.