Wie sicher ist Festgeld und Tagesgeld bei einer schwedischen Bank?
Bei schwedischen Banken mit Niederlassung in Deutschland sind 100.000 Euro pro Bank und Kunde im Falle einer Bankenpleite abgesichert. Andernfalls liegt die Obergrenze bei 1,05 Millionen Schwedischen Kronen (rund 92.000 Euro; Stand 7. Oktober 2024). Ist der Betrag der Einlagensicherung in Schwedischen Kronen angegeben, gibt es ein Wechselkursrisiko, falls Sie ein entsprechend hohes Guthaben bei der Bank anlegen. Das ist beispielsweise bei der TF Bank der Fall. Bei Klarna oder auch der Ikano Bank sind 100.000 Euro abgesichert. Informationen hierzu finden Sie beispielsweise im Informationsbogen für Einleger.
Schweden spielt in Sachen Bonität in der ersten Liga und erhält von den großen US-Ratingagenturen (S&P, Fitch und Moody's) eine Triple-A-Bewertung, also das bestmögliche Länderrating. Entsprechend gilt auch die schwedische Einlagensicherung als sehr sicher.
Was mache ich im Worst-Case-Szenario einer Bankpleite?
Im Fall einer Bankenpleite sollten Sie automatisch innerhalb von sieben Werktagen entschädigt werden. So sehen es die rechtlichen Regelungen vor. Selbst aktiv werden müssen Sie nur, falls Sie innerhalb dieser Frist Ihr Geld nicht zurückbekommen. Denn laut der Pressestelle der schwedischen Einlagensicherung besteht die Möglichkeit, dass Ansprüche verjähren – allerdings erst nach einigen Jahren.
Gut zu wissen: Bei unselbstständigen Zweigstellen ausländischer Banken ist die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken für die Entschädigung zuständig. Ansonsten ist die schwedische Reichsschuldenverwaltung ("Riksgälden") direkt um die Entschädigung. Letzteres gilt etwa für die TF Bank, Klarna und die Ikano Bank.
Was ist steuerlich bei einer Festgeldanlage aus Schweden zu beachten?
Die schwedische Quellensteuer liegt bei vergleichsweise hohen 30 Prozent, die zu 15 Prozent aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland anrechenbar sind. Allerdings wird die Quellensteuer lediglich für Dividenden fällig. Zinserträge sind von der Quellensteuer nicht betroffen. Deutsche Sparer benötigen daher keine Ansässigkeitsbescheinigung, müssen sich aber um die Versteuerung ihrer Zinsgewinne selbst kümmern. Ein Freistellungsauftrag ist bei ausländischen Banken nicht möglich. Alle weiteren wichtigen Informationen zur Besteuerung von Tages- und Festgeld finden Sie in einem weiteren Artikel auf biallo.de.
Wir haben uns für Sie auch die Tages- und Festgeldangebote anderer Auslandsbanken angesehen: