





Auf einen Blick
Sind die Eheleute bereit für Kompromisslösungen und eine sachliche Auseinandersetzung, können sie das Ziel „einvernehmliche“ Scheidung erreichen. Ihre Regelungen sollten sie schriftlich festhalten.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind sich die Ehegatten bezüglich Ehescheidung und Scheidungsfolgen - wie zum Beispiel Sorgerecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich - einig. Sie ist meist wesentlich kürzer als eine strittige Scheidung und die Scheidungskosten sind hier ebenfalls deutlich niedriger, da bereits Einigkeit zwischen den Ehegatten besteht und sie sich so die Kosten für einen zweiten Anwalt sparen können. Doch auch bei einer einvernehmlichen Scheidung besteht Anwaltspflicht. Allerdings: Die Eheleute müssen in diesem Fall lediglich einen gemeinsamen Rechtsanwalt beauftragen. Insbesondere bei Paaren mit gemeinsamen Kindern ist eine einvernehmliche Scheidung ratsam. Wichtigste Voraussetzung auch bei einer einvernehmlichen Scheidung: Das Trennungsjahr - die Ehegatten müssen mindestens ein Jahr getrennt voneinander leben.
In unserem Ratgeber zum Thema Scheidung & Kosten erläutern wir Ihnen, was eine Scheidung kosten kann und zeigen, dass einvernehmliche Scheidungen, im Gegensatz zu strittigen, deutlich günstiger sind.
Zwischen Trennungsjahr und Scheidungstermin liegt neben emotionalem Aufarbeiten die Klärung organisatorischer Themen. Partner können akzeptable Lösungen in dieser Phase als außergerichtliche Vereinbarung treffen, die dann beim Scheidungstermin nicht mehr zu diskutieren sind.
Scheidungswillige Paare mit Kindern sind sicher kein Liebespaar mehr, doch immer noch Eltern. Mit diesem Gedanken schaffen es immer mehr Paare außergerichtlich Lösungen zu finden. Wer schwer daran trägt, mit der oder dem Ex eine Lösung zu finden, sollte sich Beistand bei der Kinder- und Jugendhilfe holen.
Bei gemeinsamen Kindern gibt es ab dem Zeitpunkt der Trennung einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Der nicht betreuende Elternteil zahlt dem betreuenden Elternteil den sogenannten Barunterhalt. Dies sollte vor dem Jugendamt beurkundet werden. Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich im Allgemeinen nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei Unstimmigkeiten ist das Jugendamt der richtige Ansprechpartner.
Im Laufe einer Ehe kommt eine Menge gemeinsamer Sachen zusammen. Wer behält im Falle der Trennung was? Generell sollten persönliche Dinge, welche die Gatten mit in die Ehe brachten, bei ihnen bleiben. Was gemeinsam erworbenen Hausrat angeht, haben sie keine andere Wahl als Lösungen zu finden. Ein Möbelstück oder anderer Hausrat sollte niemals Auslöser für einen Rosenkrieg sein.
Sofern ein Gemeinschaftskonto besteht, gehört es aufgelöst. Und stattdessen eröffnet jeder ein eigenes Girokonto. Im Trennungsjahr müssen sich Ehepaare wirtschaftlich trennen. Da kann ein Gemeinschaftskonto nicht funktionieren.
Policen, die auf beide lauten, sind zu kündigen und gegebenenfalls neu auf den jeweiligen Partner abzuschließen.
Tierliebhaber schmerzt der Gedanke. Doch Hund und Katze gehören zum Hausrat, werden also wie Gegenstände behandelt. Ausnahme: Wer beweisen kann, dass er alleiniger Besitzer des Tieres ist, kann es vielleicht zu den persönlichen Gegenständen zählen.
Über Geld spricht man nicht – diese Verhaltensweise ist nicht nur im beruflichen Alltag, sondern auch bei Paaren verbreitet. Dies kann sich jedoch zum Problem entwickeln – insbesondere bei sehr unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Spricht man in der Partnerschaft regelmäßig offen über Geld, kann man gemeinsam faire Lösungen finden. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de lesen Sie mehr zum Thema Geld in der Beziehung und wie sich ein Ungleichgewicht vermeiden lässt.
Es gibt Vereinbarungen, die Partner nicht unter sich treffen können. Das gilt für
Die genannten Vereinbarungen können notariell beurkundet werden. Das Gerichts- und Notarkostengesetz hat ein soziales Gebührensystem. Wie viel eine notariell beglaubigte Scheidungsfolgenvereinbarung kostet, berechnet sich aus dem Wert des Vermögens. Wer nicht viel hat, muss demnach nicht viel zahlen. Wer mit viel Vermögen gesegnet ist, der ist im Falle einer Scheidung mit einem Experten an seiner Seite gut beraten.
„Wer die Trennungsvereinbarung nicht notariell beglaubigen lässt, weil sie beispielsweise bei einer Mediation mit einem Fachanwalt ausgearbeitet wurde, muss die Vereinbarungen beim Scheidungstermin vom Familiengericht protokollieren lassen“, erklärt Dr. Elisabeth Unger, Fachanwältin für Familienrecht aus Hamburg. In dem Fall brauche jeder Partner vor Ort beim Gerichtstermin eine anwaltliche Vertretung.
Wie eine Scheidung generell abläuft, erklären wir Ihnen in einem weiteren Artikel.
Ob sie wollen oder nicht, viele Ehepaare sind nach ihrer Scheidung miteinander verbandelt. Denn egal wo – es kann immer wieder Situationen geben, in denen die beiden aufeinandertreffen. Meist wegen der gemeinsamen Kinder, einer gemeinsamen Immobilie, oder im Bekanntenkreis. Streiten sich die Eheleute durch ihren Scheidungsprozess, ist das eine schwierige Basis für die Zukunft. Um dem vorzubeugen, bieten viele Anwältinnen und Anwälte sich als Mediator an.
Ziel einer Mediation ist es, Streitereien zu schlichten und Vereinbarungen zu finden. Kompromissbereitschaft von beiden Seiten ist angesagt. „Es gilt, trotz Emotionen einen kühlen Kopf zu bewahren“, rät Anwältin Dr. Unger. „Vor allem verletzte Gefühle und Enttäuschung verhindern konstruktive Gespräche.“ Am Ende einer erfolgreichen Mediation stehen immer zwei Gewinner. Am Ende eines Rosenkriegs meistens zwei Verlierer.