





Auf einen Blick
Die kompletten Kosten der Scheidung von Bill und Melinda Gates stehen noch aus. Doch wie teuer es auch immer wird: Die Trennung des Unternehmerpaares dürfte als die kostspieligste Scheidung in die neuere Scheidungs-Geschichte eingehen. Immerhin beträgt das Vermögen des 65-jährigen Microsoft-Gründers laut Forbes Magazin über 130 Milliarden US-Dollar. Damit wird diese prominente Scheidung noch teurer als die von Amazon Gründer Jeff Bezos, Golfprofi Tiger Woods oder der Queen of Pop Madonna, bei denen es allesamt um Millionen oder Milliarden von Dollar ging. Ob solcher Beträge, die in Bezug auf Promi-Scheidungen durch die Boulevardpresse gehen, überlegt sich so mancher Scheidungskandidat: Kann ich mir das überhaupt leisten?
Für die Auflösung ihrer Ehe wollen Paare eher wenig Geld ausgeben und es so schnell wie möglich hinter sich bringen. Doch verletzte Gefühle, Wut und zu viele Emotionen treiben selbst die Scheidungskosten mancher Normalverbraucher auf fünfstellige Beträge. Einige geben unterm Strich für ihre Scheidung weit mehr aus, als sie es als verliebtes Paar für ihre Traumhochzeit taten. Dabei haben Eheleute die Kosten der Trennung durchaus in der Hand und können sie beeinflussen. Etwa, indem sie einvernehmliche Lösungen finden, damit ihre Scheidung nicht in einem teuren Rosenkrieg endet.
Wie können Ehepartner die Kosten für ihre Scheidung so gering wie möglich halten? Aus welchen Positionen setzen sich die Kosten zusammen? Ist eine anwaltliche Beratung notwendig? Und kann die Online-Scheidung eine günstigste Alternative sein? Kosten, die im Rahmen einer Scheidung entstehen, sind in der Regel die Prozesskosten und außergerichtliche Kosten.
In Deutschland sind für eine rechtskräftige Scheidung immer Gericht und ein Anwalt nötig. Damit kommen auf Scheidungswillige zwei Kostenpunkte zu:
Die gesamten Prozesskosten orientieren sich grundsätzlich am Verfahrenswert. Dieser berechnet sich aus dem gemeinsamen Nettoeinkommen der Eheleute – mal drei Monate. Sollte Besitz vorhanden sein, kommen fünf Prozent des Vermögens dazu.
„Das wird teuer!“ dürfte zu einer der Weisheiten zählen, die scheidungswillige Eheleute hören. Und ja, es kann teuer werden. Muss aber nicht. Wichtig ist, dass die Gatten einen Weg finden, miteinander auszukommen. Denn wer es schafft sich zu einigen, wird Geld, Zeit und Nerven sparen.
Wie sich eine strittige Scheidung schon bei den obligatorischen Gerichtskosten auswirkt, zeigen zwei Beispielrechnungen des Rechts- und Steuerberatungsportals Lexoni:
Beispiel I (Verfahrenswert von 3.000 Euro) | Beispiel II (Verfahrenswert von 80.000 Euro) |
Bei einem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert von 3.000 Euro betragen die Gesamtkosten:
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Bei einem gerichtlich festgesetzten Verfahrenswert von 80.000 Euro betragen die Gesamtkosten:
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Die Gerichtskosten werden 50/50 geteilt. Der Gerichtskostenvorschuss, den der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits im Voraus gezahlt hat, wird später verrechnet, eventuell erhält er eine Rückzahlung. Entstehen zusätzliche Kosten, da sich die Eheleute vor Gericht zu einem Thema streiten, sind diese meist von beiden Ehegatten zu tragen.
Zur Berechnung des Verfahrenswertes gilt der Tag der ersten Antragstellung. Ändert sich das Einkommen zwischen Einreichung des Scheidungsantrages und Scheidungstermin, bleibt der Verfahrenswert bestehen. Wer weiß, dass eine Gehaltserhöhung ansteht, kann immerhin ein paar Euro einsparen, wenn er den Scheidungsantrag vorher einreichen lässt.
Rechtsanwaltskosten für außergerichtliche Tätigkeiten fallen je nach Kanzlei mal günstiger oder teurer aus. Im Gegensatz zu den festgesetzten Prozesskosten haben Eheleute es in der Hand, die außergerichtlichen Kosten ihrer Scheidung maßgeblich zu beeinflussen. Die Anforderung eines unverbindlichen Kostenvoranschlags bei einer Kanzlei ist nichts Ungewöhnliches und ist sinnvoll.
Meist brauchen Eheleute ihre Anwältin oder ihren Anwalt auch außergerichtlich. Sei es, weil sie Fragen haben, eine zusätzliche Beratung möchten oder ein Schreiben oder Telefonat mit der Gegenpartei nötig sind. Je häufiger ein Anwalt in Anspruch genommen wird, desto teurer wird es. Selbst Scheidungsanwälte raten Eheleuten oft, es nicht zu übertreiben. „Strittige Scheidungsverfahren laufen über Jahre. Die Kosten summieren sich. Das unterschätzen sehr viele“, sagt Dr. Elisabeth Unger, Fachanwältin für Familienrecht aus Hamburg. Selbst bei durchschnittlichen Verhältnissen der Scheidungsparteien kommen schnell 40.000 Euro oder noch mehr zusammen.
Anwaltskosten hängen vom Arbeitsaufwand und/oder vom Verfahrenswert ab. „Die allergrößte Kostenersparnis sind immer eine einvernehmliche Lösung oder ein wirksamer Ehevertrag“, sagt Expertin Dr. Unger.
Scheiden lässt man sich im allerbesten Fall gar nicht. Im zweitbesten Fall nur einmal. Verständlich also, dass die wenigsten Eheleute Experten auf dem Gebiet sind. Um Unsicherheiten auszumerzen, relevante Themen zu kennen, Rechte und Pflichten zu verstehen, ist es wichtig, sich zumindest einmal ausführlich bei einem Experten zu informieren. Eine Erstberatung beim Anwalt kostet 190 Euro netto. „Ein gut investiertes Geld“, sagt Expertin Dr. Unger. „Ich empfehle meinen Mandanten und Mandantinnen immer eine juristische Erstberatung. Eigentlich schon vor Beginn einer Ehe zum Thema Eheschließungsfolgen und Ehevertrag. Aber spätestens bei der Scheidung.“ Vor der Erstberatung ist es eine gute Idee, sich sämtliche Fragen, die einem über die Wochen in den Kopf schießen, immer gleich zu notieren, um in der ganzen Aufregung nichts zu vergessen. Um mit wenig Anwaltsterminen auszukommen, ist es empfehlenswert, sich gut auf die Gespräche vorzubereiten. „Je präziser Mandanten mit ihren Themen sind, desto besser kann ich auf die Sachlage eingehen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Unger.
Für die anstehenden Termine sollten die geforderten Unterlagen zusammengestellt werden. Unterlagen, die Eheleute benötigen sind:
Eine Meinung, ein Anwalt? Ehepaare, die sich über sämtliche Modalitäten und Folgesachen einig sind, möchten oft einen einzigen Anwalt mit ihrer Scheidung beauftragen. „Einen gemeinsamen Anwalt in dem Sinne gibt es nicht“, stellt Rechtsanwältin Dr. Unger klar. Immerhin ist eine Scheidung – selbst eine friedliche – ein Konflikt mit potenziell widerstreitenden Interessen. „Ich kann vor Gericht nur einen vertreten“, erklärt die Fachanwältin. „Der andere ist und bleibt die Gegenpartei. Allerdings braucht beim Scheidungstermin nur ein Gatte eine anwaltliche Vertretung, sollten sich die beiden Ehegatten einig sein oder eine notariell beglaubigte Scheidungsfolgevereinbarung haben.“ Der andere Gatte müsse dann lediglich dem Scheidungsantrag zustimmen und dazu braucht er keinen Anwalt beim Gerichtstermin.
Mediatoren werden in der Regel pro Stunde bezahlt. Der Stundensatz variiert zwischen 80 Euro und 500 Euro. Hat die Mediation noch eine Scheidungsfolgenvereinbarung als Ergebnis, hat sie sich allemal rentiert. Ein Mediator kann für Frieden sorgen oder zumindest Waffenstillstand zwischen den Eheleuten stiften, findet gemeinsame Lösungen und ersetzt kostenintensive Gerichtsverfahren. Die Mediation beim Fachanwalt mag sich teuer anhören. Dürfte in den meisten Fällen aber günstiger sein als aufwendige Gerichtsverfahren und zwei Anwälte.
Bei Scheidungen von Unternehmern, Scheidungen bei Immobilienbesitz oder bei Scheidungen von Freiberuflern mit eigenem Büro oder Kundenstamm müssen oft Gutachten beauftragt werden. Ein Gutachter ermittelt den Wert des Unternehmens oder den Immobilienwert und stellt ein sogenanntes Wertgutachten aus. Die Rechnung kann mehrere hundert oder tausend Euro betragen.
Wer eine Suchmaschine im Internet mit dem Begriff „Scheidung“ füttert, stößt unvermittelt auf den Begriff “Online-Scheidung”. Plakative Headlines wie: „Reichen Sie ihre Scheidung online ein“ oder „Den Scheidungsantrag einfach von daheim stellen“ suggerieren: schnell, unkompliziert, günstig. Sich online scheiden lassen – eine neue Form der Scheidung im digitalen Zeitalter? Nein. „Es gibt keine Online-Scheidung oder eine Scheidung über das Internet“, stellt Expertin Dr. Unger klar. “Jede Scheidung findet grundsätzlich persönlich vor Gericht statt.“
Bei einer sogenannten Online-Scheidung nutzen die Eheleute lediglich digitale Kommunikationswege, statt postalische oder persönliche. Sei es, um einen Anwalt online via Eingabe über ein Formular mit der Einreichung des Scheidungsantrags beim Familiengericht zu beauftragen. Oder etwaige Fragen über E-Mail-Kontakt zu stellen. Doch das war es dann auch schon mit dem Thema online.
Der Scheidungstermin vor Gericht findet grundsätzlich nicht online oder gar via Videokonferenz statt. Die Parteien müssen im Normalfall beim Scheidungstermin vor Ort sein. Es sei denn, ein Ehepartner lebt im Ausland und eine Anreise wäre unverhältnismäßig. „Eine Online-Scheidung ist nicht günstiger, da die Rechtsanwaltsgebühren fest geregelt sind“, erklärt die Expertin. Wer seine Scheidungsunterlagen online bei einer Anwaltskanzlei einreicht, spare kein Geld. Vielmehr verzichtet die jeweilige Person auf den persönlichen Kontakt mit dem Anwalt und die persönliche Beratung, die gerade bei einem solchen Thema nicht zu unterschätzen ist.