Pflege zu Hause

Ausländische Betreuungskräfte zu Hause: Das müssen Sie wissen

Annette Jäger
Autorin
Veröffentlicht am: 02.02.2026

Auf einen Blick

  • Eine ausländische Betreuungskraft kann Pflegebedürftigen ermöglichen, trotz Einschränkungen zu Hause zu bleiben.
  • Das Modell ist kostenintensiv und erfordert ein rechtssicheres Beschäftigungsverhältnis.
  • Eine echte 24-Stunden-Pflege ist arbeitsrechtlich nicht zulässig.
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Eine Betreuungskraft aus Osteuropa kann Pflegebedürftige im Alltag unterstützen – rechtliche Vorgaben sind dabei entscheidend.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Viele pflegebedürftige Menschen möchten trotz gesundheitlicher Einschränkungen in den eigenen vier Wänden bleiben. Eine ausländische Betreuungskraft im Haushalt kann dabei eine Lösung sein – bringt aber rechtliche, organisatorische und finanzielle Fragen mit sich. Doch wie funktioniert dieses Betreuungsmodell konkret im Alltag?

Wenn eine Haushaltshilfe zu Hause einzieht

Trotz Pflegebedürftigkeit zu Hause zu wohnen, wird oft realisierbar, wenn eine Haushaltshilfe bei Ihnen einzieht. Meist kommen die Helferinnen aus Osteuropa. Das Modell ist beliebt, doch für Sie stellen sich wichtige Fragen: hohe Kosten und die Sicherstellung eines legalen Beschäftigungsverhältnisses. Als Alternative zum Umzug in ein Pflegeheim hat sich dieses Modell in vielen Familien etabliert.

So funktioniert das Betreuungsmodell mit ausländischen Hilfskräften

Als attraktive Alternative zum Umzug ins Pflegeheim hat sich ein Modell etabliert, das auf Hilfskräfte vor allem aus Osteuropa setzt: Eine Helferin aus Polen, Rumänien oder Bulgarien zieht in den Haushalt des Pflegebedürftigen ein, sie erhält ein eigenes Zimmer und unterstützt im Alltag, kocht Essen und hilft beim Anziehen. Oft wechselt sie sich im Turnus von mehreren Wochen mit einer Kollegin ab. Das entlastet die Angehörigen und die pflegebedürftige Person hat obendrein ein wenig Gesellschaft. Neben der Organisation ist für viele Familien vor allem die finanzielle Seite entscheidend.

Was eine Betreuungskraft kostet – und was die Pflegekasse zahlt

Viele Familien wünschen sich diese Art der Betreuung, doch sie ist nicht leicht umzusetzen. Ein Grund sind die Kosten, die mit rund 3.600 Euro im Monat oder sogar mehr vergleichbar sind mit einem Pflegeheimaufenthalt. Mit dem Unterschied, dass es dafür keine Zuschüsse aus der Pflegekasse gibt.

„Die Finanzierung ist reines Privatvergnügen“, sagt Ellen Tenkamp, Pflegereferentin beim Pflegewegweiser Nordrhein-Westfalen, einem Angebot der Verbraucherzentrale. Lediglich das Pflegegeld kann verwendet werden, das es für die Pflege durch Angehörige gibt. Das sind je nach Pflegegrad zwischen 347 und 990 Euro im Monat. Entscheidend ist außerdem, welche Aufgaben eine Betreuungskraft übernehmen darf.

Welche Tätigkeiten erlaubt sind – und welche nicht

Die Helferinnen sind keine Pflegekräfte, sie dürfen aber im Haushalt unterstützen und sogenannte pflegerische Alltagstätigkeiten übernehmen, erklärt Tenkamp. Das sind alle Handgriffe, für die man keine pflegerische Ausbildung benötigt, also Hilfe bei der Körperpflege, beim Essen, An- und Ausziehen sowie beim Laufen, Stehen oder Gehen.

Für alles andere muss ein ambulanter Pflegedienst beauftragt werden. Ist medizinische Behandlungspflege nötig, verordnet dies der Arzt, und der ambulante Pflegedienst kann diese Tätigkeiten mit der Krankenkasse abrechnen. „Das hat den Vorteil, dass es nicht das ohnehin knappe Budget, das für einen Pflegedienst zur Verfügung steht, belastet“, rät Tenkamp. Ein häufiger Irrtum betrifft die Arbeitszeiten.

Warum eine echte 24-Stunden-Pflege nicht möglich ist

Viele Agenturen im Internet werben mit einer 24-Stunden-Pflege, die polnische Hilfskräfte gewährleisten. Das ist eine Irreführung, denn auch im Privathaushalt gelten gesetzliche Arbeitszeiten, Ruhe- und Urlaubszeiten. In der Regel sind maximal 48-Stunden pro Woche erlaubt, zudem steht mindestens ein freier Tag zu.

„Wer eine 24-Stunden-Betreuung zu Hause benötigt, kann das nur mit mehreren Kräften umsetzen“, sagt Tenkamp. Damit das Modell rechtssicher ist, kommt es auf die richtige Vertragsform an.

Rechtssicher beschäftigen: Das Arbeitgeber-Modell

Wer sich auf dieses Modell einlässt, muss darauf achten, ein legales Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Vermittlungsagenturen versprechen oft unkomplizierte und günstige Hilfe – doch nicht selten handelt es sich um Schwarzarbeit, die Helferinnen sind nicht sozialversichert und oft kommt nur wenig von dem gezahlten Geld bei ihnen als Lohn an.

„Mit gutem Gewissen kann man nur das Arbeitgebermodell empfehlen“, sagt Tenkamp. Dabei wird die pflegebedürftige Person oder ein Angehöriger selbst Arbeitgeber und stellt die Haushaltshilfe im eigenen Haushalt an. Dann sind sowohl Rekrutierung als auch Lohnabrechnung eigenverantwortlich zu meistern. „Auch Urlaubs- und Krankheitszeiten der Helferin sind zu überbrücken“, sagt Tenkamp. Unterstützung bieten spezialisierte Vermittlungsstellen.

Für alle, die tiefer einsteigen möchten, haben wir die wichtigsten Informationen zusätzlich gebündelt.

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Diese Vermittlungsstellen unterstützen Sie

Wer bei diesem Beschäftigungsverhältnis Unterstützung wünscht, kann auf zwei Vermittlungsstellen zurückgreifen: FairCare ist ein Angebot unter dem Dachverband der Diakonie Württemberg, CariFair gehört zum Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Beide vermitteln Betreuungskräfte, regeln den Arbeitsvertrag, legen die Höhe des Lohns fest, begleiten während des Beschäftigungsverhältnisses und übernehmen die Lohnabrechnung.

CariFair berechnet für den Service 215 Euro im Monat plus eine einmalige Vermittlungsgebühr von 665 Euro. Faircare berechnet monatlich rund 200 Euro und ebenso eine Vermittlungsgebühr von rund 650 Euro.

Häufige Fragen zu ausländischen Betreuungskräften

Rund um Betreuungskräfte aus Osteuropa gibt es viele Unsicherheiten. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt zusammengefasst.

Dürfen Betreuungskräfte medizinische Pflege übernehmen?

Nein, medizinische Behandlungspflege darf nur ein ambulanter Pflegedienst leisten.

Gibt es eine echte 24-Stunden-Pflege zu Hause?

Nein, arbeitsrechtlich sind feste Arbeits- und Ruhezeiten vorgeschrieben.

Zahlt die Pflegekasse Zuschüsse für Betreuungskräfte?

Pflegegeld kann genutzt werden, Pflegesachleistungen jedoch nicht.

Checkliste: Das sollten Sie vorab klären

Diese Punkte sollten Sie prüfen, bevor eine Betreuungskraft bei Ihnen einzieht.

  • Eigenes Zimmer und Privatsphäre sind gewährleistet
  • Arbeitszeiten und Pausen sind klar geregelt
  • Das Beschäftigungsmodell ist rechtssicher
  • Vertretung bei Urlaub oder Krankheit ist geklärt
  • Die Finanzierung ist langfristig gesichert

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Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

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