





Auf einen Blick
Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche Änderungen und Neuregelungen mit sich, die Verbraucherinnen und Verbraucher, Unternehmen sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betreffen. Von höheren Beiträgen und neuen Pflichten bis hin zu steigenden Preisen – wir haben die wichtigsten Neuerungen für Sie zusammengefasst.
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Das bedeutet mehr Geld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in vielen Branchen. Auch Minijobber profitieren: Die Verdienstgrenze wird von 538 Euro auf 556 Euro monatlich angehoben. Auf das Jahr gerechnet sind das 216 Euro mehr im Portemonnaie.
Die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöhen sich um 0,2 Prozentpunkte. Der Beitragssatz liegt ab Januar bei 3,6 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose zahlen sogar 4,2 Prozent. Familien mit Kindern werden entlastet, je nach Kinderanzahl sinkt der Beitragssatz bis zu einem Minimum von 2,6 Prozent.
Dagegen gibt es Verbesserung in Bereichen wie Pflegegeld, Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege. Lesen Sie mehr dazu:
Stromanbieter sind ab 2025 verpflichtet, dynamische Tarife für Haushalte mit intelligenten Stromzählern (Smart Metern) anzubieten. Diese Tarife orientieren sich an den stündlich schwankenden Strombörsenpreisen. Das kann für Haushalte mit hohem Energieverbrauch, der flexibel verlagert werden kann, attraktiv sein. Haushalte mit E-Auto, Batteriespeicher oder Wärmepumpe könnten profitieren. Verbraucherzentralen warnen jedoch vor Preisrisiken, da sich nicht alle Haushalte an die schwankenden Preise anpassen können.
Die elektronische Patientenakte (ePA) wird ab dem 15. Januar 2025 in vier Modellregionen eingeführt, darunter Hamburg und Teile von Nordrhein-Westfalen. Nach einer Pilotphase soll die ePA ab März deutschlandweit verfügbar sein. Patientinnen und Patienten können darin Arztbriefe, Befunde und Medikationspläne zentral speichern und verwalten.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag, den die gesetzlichen Krankenkassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erheben dürfen, lag zuletzt bei 1,7 Prozent. Zum Jahreswechsel wird dieser jedoch um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben.
Die Krankenkassen haben die Freiheit zu entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Zusatzbeitrag erhöhen. Wenn Ihre Krankenkasse den Zusatzbeitrag anpasst, haben Sie als gesetzlich Versicherte und Versicherter das Recht auf eine Sonderkündigung.
In diesem Fall können Sie bis zum Ende des Monats, in dem der neue Zusatzbeitrag in Kraft tritt, zu einer anderen Krankenkasse wechseln. Wird der Zusatzbeitrag beispielsweise zum 1. Januar erhöht, haben Sie bis zum 31. Januar Zeit, um zu kündigen.
Das beliebte Deutschlandticket kostet ab Januar 58 Euro statt bisher 49 Euro. Es bleibt eine günstige Option für Pendlerinnen und Pendler, doch Sie sollten prüfen, ob es sich bei Ihrem Fahrverhalten weiterhin lohnt. Das Ticket kann monatlich gekündigt und flexibel neu abonniert werden.
Ab Januar 2025 dürfen Zahnärzte keine Amalgam-Füllungen mehr verwenden. Stattdessen kommen sogenannte selbstadhäsive Kunststofffüllungen ohne Zuzahlung zum Einsatz. Bestehende Amalgam-Füllungen im Mund bleiben davon unberührt.
Die Hinzuverdienst-Grenzen für Renten wegen Erwerbsminderung steigen. Wenn Sie eine Rente aufgrund voller Erwerbsminderung beziehen, liegt die jährliche Hinzuverdienst-Grenze ab Januar bei etwa 19.661 Euro. Für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt die Mindestgrenze für Hinzuverdienste rund 39.322 Euro.
Zudem wird die Zurechnungszeit für Erwerbsminderungsrenten verlängert, was die finanzielle Absicherung verbessert. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung bleibt stabil bei 18,6 Prozent.
Wenn Sie im Jahr 2025 in den Ruhestand treten, müssen Sie einen größeren Teil Ihrer Rente versteuern. Ab Januar 2025 erhöht sich der steuerpflichtige Anteil der Rente von 83 auf 83,5 Prozent. Dadurch bleiben 16,5 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Bestehende Renten sind von dieser Regelung nicht betroffen.
Zum 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für Unternehmen verpflichtend. Sie müssen Rechnungen elektronisch empfangen und verarbeiten können, sofern es sich um steuerpflichtige B2B-Umsätze handelt. Ausnahmen gelten für Kleinbeträge unter 250 Euro.
Ab 2025 sind Call-by-Call-Nummern nicht mehr verfügbar. Diese wurden bislang genutzt, um günstige Telefonate über alternative Anbieter zu führen – vor allem ins Ausland oder ins deutsche Festnetz. Haben Sie bisher die Billig-Vorwahlen genutzt und schauen sich nun nach einem neuen Vertrag um, dann sollten Sie bei neuen Verträgen genau hinsehen und Anbieter vergleichen, um das beste Angebot zu finden.
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Ab 2025 wird USB-C der Standardanschluss für Smartphones, Tablets und andere mobile Geräte. Diese EU-Regelung soll Elektroschrott reduzieren und Ihnen das Leben erleichtern. Endlich Schluss mit dem Kabelsalat!
Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Am 7. Januar 2025 will zunächst die ARD ihre Programme (Das Erste sowie alle dritten Fernsehprogramme) nur noch in HDTV übertragen.
Das ZDF folgt am 18. November 2025. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Fernsehprogramme der ARD und des ZDF ausschließlich in hochauflösender Qualität empfangen. Wenn Sie einen Fernseher besitzen, der älter als zehn bis zwölf Jahre ist, müssen Sie sich unter Umständen einen neuen HD-Receiver anschaffen. Diese sind bereits ab etwa 30 bis 50 Euro erhältlich. Bei allen neueren Geräten reicht meist ein einfacher Sendersuchlauf aus, damit Sie die Programme erneut sehen können.
Die Ampel-Regierung möchte das Kindergeld zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind anheben. Stimmen Bundestag und Bundesrat noch bis Ende des Jahres zu, würden Menschen mit einem Kind dann 255 Euro, mit zwei Kindern 510 Euro und mit drei Kindern 765 Euro bekommen. Auch der Kinderzuschlag würde entsprechend erhöht. Außerdem würde der Kinderfreibetrag um 60 Euro im Jahr steigen.
Bei vielen Onlineshops ersetzt die E-Mail-Adresse 2025 die langwierige Eingabe von Debit- oder Kreditkartennummern. Verbraucherinnen und Verbraucher werden automatisch erkannt. Sie müssen ihre Zahlungsdaten nicht mehr an jeden Shop übermitteln. Das sorgt für zusätzliche Sicherheit beim Onlinekauf. Um den "Click to Pay" genannten Service zu nutzen, registrieren Sie Ihre Debit- oder Kreditkarte einmalig. Die Registrierung können Sie etwa auf der Visa Website vornehmen.
Die Prämien für Kfz-Versicherungen steigen auch 2025. Je nachdem, wie umfangreich Ihr Versicherungsschutz ist, könnten Erhöhungen von bis zu etwa 20 Prozent auf Sie zukommen.
Grund dafür ist – wie schon 2024, – dass die Kosten für Reparaturen durch die hohe Inflation gestiegen sind. Dennoch lohnt es sich, Preise verschiedener Anbieter zu vergleichen. Steigen die Preise, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen nach Erhalt der Mitteilung.
Die neue Regelung der EU sorgt für Diskussionen: Ab Anfang 2025 sind Schulen und Kitas, die von der öffentlichen Hand betrieben werden, verpflichtet, ihre Einnahmen aus Kuchenverkäufen zu versteuern. Eltern und Lehrkräfte äußern Bedenken hinsichtlich des zusätzlichen bürokratischen Aufwands und befürchten, dass wichtige Gelder für Klassenfahrten und Schulprojekte aufgrund dieser zusätzlichen Bürokratie verloren gehen könnten. Noch gibt es aber Möglichkeiten, die Regel zu umgehen.
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