Altersvorsorge

Was die Frühstart-Rente 2026 erstmals bringt

Thomas Öchsner
Autor
Veröffentlicht am: 02.01.2026

Auf einen Blick

  • Die Frühstart-Rente kommt 2026 rückwirkend – ein erster Schritt für die staatliche geförderte Altersvorsorge für Kinder.  
  • Zunächst ist nur ein Jahrgang dabei, weil nicht genug Geld im Haushalt zur Verfügung steht. 
  • Unser Ratgeber zeigt Eltern und Großeltern, womit sie rechnen dürfen und was die neue staatliche Förderung für Kinder oder Enkel bringen kann. 
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Mit zehn Euro im Monat für den Ruhestand zu sparen – das klingt nicht nach einer soliden Anlagestrategie, die eine auskömmliche Zusatzversorgung im Alter sichert. Trotzdem möchte die Bundesregierung genau das im Jahr 2026 umsetzen. Die neue "Frühstart-Rente" soll dazu beitragen, dass Ihre Kinder oder Enkelkinder etwas lernen, das in der Schule zu kurz kommt: dass sich langfristiges Sparen am Kapitalmarkt lohnt, wenn man nur früh genug anfängt. Dafür stehen jetzt die ersten Details fest. Wie sich Eltern auf das vorbereiten, was kommt. 

Die Frühstart-Rente: Darum geht es 

Mit der Frühstart-Rente wird ein Versprechen im Koalitionsvertrag umgesetzt. Darin heißt es: "Wir wollen für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot einzahlen." Die zehn Euro vom Staat sollen den Einstieg in eine eigene Altersvorsorge erleichtern, um später im Ruhestand auf zusätzliche Einkünfte neben der gesetzlichen Rente zurückgreifen zu können.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 02.01.2026

Der Start (I): Welcher Jahrgang als erster profitieren wird 

Laut Koalitionsvertrag waren die zehn Euro pro Monat „für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr“ gedacht. Tatsächlich wird das Versprechen nur häppchenweise eingelöst. Nach den Plänen des Bundesfinanzministeriums soll im neuen Jahr ausschließlich der jüngste Jahrgang in der Zielgruppe, also Kinder des Jahrgangs 2020, die 2026 folglich sechs Jahre alt werden, die Förderung erhalten. Alle älteren Schülerinnen und Schüler gehen zunächst leer aus. 

Der Grund: Im Haushalt sind nur 50 Millionen Euro eingeplant, und das reicht nur für einen Jahrgang. In den folgenden Jahren sollen weitere Jahrgänge hinzukommen, bis nach und nach alle Altersstufen bis zum Erreichen der Volljährigkeit mit 18 abgedeckt sind. Insgesamt geht es pro Jahrgang um 650.000 bis 800.000 Kinder und Jugendliche. Würde man alle Jahrgänge gleichzeitig mit zehn Euro pro Monat beschenken, könnte dies nach ersten Schätzungen schon gut eine Milliarde Euro kosten. 

Der Start (2): Darum geht es rückwirkend los 

Der ursprünglich avisierte Starttermin zum Jahresanfang war aufgrund technischer und organisatorischer Hürden nicht haltbar. Ein Problem dabei ist es, den Schulbesuch so nachzuweisen, dass nicht unnötig sensible Daten ausgetauscht werden müssen. Noch unklar ist auch, was gilt, wenn ein Kind für ein Austauschjahr im Ausland ist. Schließlich soll es die zehn Euro laut Koalitionsvertrag nur geben, wenn "das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht". 

Die Eckpunkte für die Frühstart-Rente hat das Kabinett noch vor Weihnachten 2025 beschlossen. Demnach soll das Frühstart-Rente-Gesetz, sobald es fertig formuliert ist, rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft treten, folglich wird es die zehn Euro für den ersten Jahrgang ebenso rückwirkend geben.

Die Einzahlungen: Was für Eltern und Angehörige gelten könnte 

Im Koalitionsvertrag steht nicht, ob Eltern, Großeltern, Tanten, Onkel oder andere Verwandte in der Förderzeit bis 18 ebenfalls Beiträge in das Altersvorsorgekonto einzahlen können oder gar müssen. Inzwischen ist aber entschieden: "Es kann auch mit eigenen Zahlungen aufgestockt werden. Die junge Generation erhält dadurch ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge", heißt es auf der Homepage der Bundesregierung. 

Bis zu welcher Höhe solche Extra-Einzahlungen möglich sind, ist noch offen. Denkbar wäre laut dem Versichererverband GDV zum Beispiel, die Höchstgrenze an die Bemessungsgrenze für den Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zu knüpfen. 

Beispiel: Würde man den Höchstbetrag für die Frühstart-Rente zum Beispiel auf 1,5 Prozent dieser Obergrenze festlegen, könnten Verwandte 2026 genau 1.521 Euro oder knapp 127 Euro im Monat zusätzlich beisteuern. Steigt die Obergrenze für die Beiträge, steigt auch der Höchstbetrag zur Frühstart-Rente automatisch mit.

Die Steuer: Diese Vorteile soll es geben 

Die Bundesregierung verspricht schon jetzt: "Bis zum Beginn der Auszahlungsphase, also bis zum Renteneintritt, bleiben die Erträge steuerfrei." Dann wäre auch oberhalb des Sparerpauschbetrags von 1.000 Euro für Alleinstehende (2.000 Euro für Verheiratete) keine Abgeltungsteuer auf Zinsen und Dividenden zu zahlen. 

Bei Riester-, Rürup- und betrieblichen Vorsorgeverträgen ist dies in der Einzahlungsphase bereits so. "Ein großer Fortschritt würde daher erst dann eintreten, wenn der Gesetzgeber auch auf die Leistungen der Frühstartrente keine Steuer mehr erhebt", sagt Merten Larisch, Experte für Altersvorsorge bei der Verbraucherzentrale Bayern. 

Bislang ist dies bei geförderten Vorsorgeverträgen nicht der Fall: Steuern werden bei der Auszahlung fällig – und bei Betriebsrenten ab einer bestimmten Höhe auch noch der volle Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung. 

Auszahlungen aus geförderten Vorsorgeverträgen steuerlich besserzustellen, wäre auch gerechter, "weil zum Beispiel der Verkaufsgewinn einer vermieteten Immobilie bereits nach zehn Jahren steuerfrei ist, die Auszahlungen aus der Altersvorsorge jedoch nicht", sagt Larisch. 

Zehn Euro im Monat: Was daraus werden kann 

Der Zinseszinseffekt besagt, dass alle Erträge aus einer Geldanlage sofort wieder angelegt und mitverzinst werden. Diesen Effekt hat der Nobelpreisträger Albert Einstein einst als "achtes Weltwunder" bezeichnet. Diese wundersame Wirkung sieht man selbst bei zehn Euro. Gibt es vom Staat pro Kind zehn Euro, sind das vom 6. bis zum 18. Lebensjahr 1.440 Euro, wenn das Geld nicht verzinst wird. Bei einer Verzinsung von zum Beispiel drei Prozent sind daraus nach zwölf Einzahlungsjahren bereits rund 1.731 Euro geworden (siehe Tabelle). 

Würde das nun erwachsene Kind weitere zehn Euro im Jahr bis zum 67. Geburtstag einzahlen, kämen bei einer gleichbleibend durchschnittlichen Verzinsung von drei Prozent insgesamt rund 20.603 Euro heraus, der größte Batzen davon sind Zinsen, nämlich mehr als 13.000 Euro bei Einzahlungen von 7.320 Euro. 

Das sei bei Weitem nicht genug, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu sichern, sagt Larisch. Die zehn Euro seien aber ein Anreiz, endlich mit dem Vorsorgesparen loszulegen, und ein Signal, dass jeder und jede selbst etwas tun muss, um die Rentenlücke zu stopfen. 

So entwickelt sich ein Sparplan mit einer monatlichen Einzahlung von 10 Euro 

 Daraus werden in Euro bei einer Rendite in Prozent von ... 
Jahre 0 % p. a. 1 % p. a. 2 % p. a. 3 % p. a. 4 % p. a. 5 % p. a. 8 % p. a. 
5 600 615 631 647 664 681 735 
12 1.440 1.530 1.627 1.731 1.842 1.962 2.376 
20 2.400 2.657 2.947 3.277 3.651 4.075 5.729 
30 3.600 4.197 4.921 5.802 6.876 8.189 14.183 
40 4.800 5.898 7.327 9.195 11.650 14.889 32.434 
50 6.000 7.777 10.259 13.756 18.717 25.802 71.836 
61 7.320 10.073 14.232 20.603 30.467 45.881 169.580 
Lesebeispiel: Bei einer jährlichen Rendite von durchschnittlich 5,00 Prozent beläuft sich das Endguthaben bei einer Einzahlung von monatlich 10 Euro nach 12 Jahren auf 1.962 Euro. Guthaben sind auf- oder abgerundet. Steuern und Handelskosten sind nicht berücksichtigt.Quelle: Eigene Berechnung, www.zinsen-berechnen.de   

50 Euro im Monat: Was damit drin wäre 

Noch viel deutlicher ist der Effekt bei höheren Einzahlungen: Angenommen, die Eltern und Großeltern dürfen von Anfang an regelmäßig 40 Euro im Monat dazu beilegen, und das Kind zahlt mit 18 selbst mehr ein, dann springen bei einer monatlichen Einzahlung von insgesamt 50 Euro und einer Verzinsung von im Durchschnitt drei Prozent nach zwölf Jahren bereits 8.654 Euro heraus, nach 61 Jahren bis zum möglichen Ruhestand mit 67 aber ist die Summe auf gut 103.000 Euro (siehe Tabelle) gewachsen. 

Davon stammen mehr als 66.000 Euro aus den Zinsen. "Das zeigt, dass jeder und jede mit dem Sparen für die Altersvorsorge möglichst früh beginnen sollte, denn der häufig völlig unterschätzte Zinseszinseffekt entfaltet erst über lange Zeiträume seine Kraft", sagt Larisch.  

So entwickelt sich ein Sparplan mit einer monatlichen Einzahlung von 50 Euro

Daraus werden in Euro bei einer Rendite in Prozent von ... 
Jahre 0 % p. a. 1 % p. a. 2 % p. a. 3 % p. a. 4 % p. a. 5 % p. a. 8 % p. a. 
3.000 3.077 3.156 3.237 3.320 3.405 3.672 
12 7.200 7.651 8.134 8.654 9.211 9.809 11.880 
20 12.000 13.283 14.736 16.384 18.254 20.377 28.647 
30 18.000 20.984 24.605 29.009 34.380 40.943 70.915 
40 24.000 29.491 36.634 45.976 58.251 74.443 162.169 
50 30.000 38.887 51.297 68.778 93.585 129.011 359.180 
61 36.600 50.363 71.162 103.014 152.337 229.407 847.898 
Lesebeispiel: Bei einer jährlichen Rendite von durchschnittlich von 5,0 Prozent beläuft sich das Endguthaben bei einer Einzahlung von monatlich 50 Euro nach 12 Jahren auf 9.809 Euro. Guthaben sind auf- oder abgerundet. Steuern und Handelskosten sind nicht berücksichtigt. Quelle: Eigene Berechnung, www.zinsen-berechnen.de   

Die Produkte: Wohin die zehn Euro fließen sollen 

Klar ist, das Geld soll in den Kapitalmarkt fließen, also vornehmlich in den Aktienmarkt, und nicht in klassische Bausparverträge, Festgeld, Banksparpläne oder hochriskante Kryptowährungen. Sicher ist auch: Zusätzliche Garantien – wie sie es bei der Riester-Rente gab – sind nicht vorgesehen. Es gibt keine garantierte Mindestverzinsung und auch keine Garantie dafür, dass die eingezahlten Beiträge zu 100 Prozent erhalten bleiben. Die Versicherungswirtschaft will aber mitverdienen – und hofft darauf, ihre Produkte wie die vielfach verkauften, aber oft sehr teuren fondsgebundenen Rentenversicherungen ebenfalls anbieten zu können. 

Das Standardprodukt: Was kommt und was nicht 

Die Verbraucherzentralen wünschen sich in Deutschland schon lange ein standardisiertes Altersvorsorgeprodukt mit minimalen Kosten nach dem Vorbild des Staatsfonds in Schweden. Ob die Regierungskoalition ein solches Produkt quasi vorschreibt, ist eher unwahrscheinlich, zumal es einen solchen Fonds in dieser Form in Deutschland noch gar nicht gibt. 

Die Eltern werden vielmehr für ihr Kind innerhalb einer bestimmten Palette von förderfähigen Angeboten auswählen können. In diesem Fall empfiehlt Larisch, es sich so einfach wie möglich zu machen: erst ein möglichst kostenfreies Wertpapierdepot für das Kind eröffnen, dann die zehn Euro in einen weltweit anlegenden Exchange Traded Fund (ETF) anlegen, wie einen ETF auf den MSCI World, der die Aktienkursentwicklung von zuletzt 1321 Unternehmen aus 23 Industrienationen widerspiegelt. 

Dieser Index brachte in den vergangenen Jahrzehnten acht Prozent Rendite pro Jahr. Der Verbraucherschützer hätte auch gern, dass gemanagte Fonds erst gar nicht auf die Liste der förderfähigen Produkte kommen. „Sie sind nicht nur deutlich teurer als die ETFs. Es ist nachgewiesen, dass aktives Management in den allermeisten Fällen zu niedrigeren Renditen als die Rendite des Gesamtmarktes führt.“ 

18 Jahre und dann: Wenn das Kind über das Depot verfügen kann 

Mit dem 18. Geburtstag ist der junge Erwachsene für das gesamte angesparte Vermögen selbst verantwortlich. Das Kind kann dann frei entscheiden, ob es weiter für das Alter Geld zurücklegt, nach aktuellem Stand allerdings ohne staatliche Zuschüsse. Aber könnte das Kind dann auch das mit staatlichen Mitteln angesparte Geld einfach ausgeben? 

Beim GDV heißt es dazu: Es sei grundsätzlich nicht vorgesehen, das angesparte Guthaben etwa "zur Finanzierung des Führerscheins, eines E-Bikes oder einer Weltreise" verwenden zu können. Und weiter: "Die Frühstart-Rente – das verdeutlicht schon der Name – ist zweckgebunden für das Alter vorgesehen." Das Geld soll also unangetastet bis zum Rentenbeginn bleiben und weiterwachsen. Das wünschen sich offensichtlich auch die Verfasser des Koalitionsvertrags. 

Demnach soll es vom 18. Lebensjahr an bis zum Renteneintritt möglich sein, "durch private Einzahlungen bis zu einem jährlichen Höchstbetrag" das zunächst staatlich geförderte Altersvorsorgedepot weiter zu besparen. 

Von der Bundesregierung ist außerdem zu hören: „Die individuellen Depots werden an die neuen Angebote der privaten Altersvorsorge anknüpfen. Bei Volljährigkeit wird so ein unkomplizierter Anschluss an die steuerlich geförderte private Altersvorsorge sichergestellt.“ Einen Gesetzesentwurf für die Reform der privaten Altersvorsorge hat das Bundesfinanzministerium bereits vorgelegt, dieser wird jedoch sowohl von den Verbraucherzentralen wie auch von der Versicherungslobby zum Teil scharf kritisiert.

Thomas Öchsner, Jahrgang 1961, ist seit 1991 Wirtschaftsjournalist. Bei der Münchner Abendzeitung hat er als stellvertretender Ressortleiter für das Ressort „Geld“ gearbeitet. 1999 wechselte er zur Süddeutschen Zeitung. Dort war er zunächst Redakteur für Finanzen in der Wirtschaftsredaktion in München, später neun Jahre Korrespondent für Sozial- und Arbeitsthemen in der Parlamentsredaktion in Berlin. Wieder zurück in der Münchner Zentrale leitete er das Finanzteam in der Wirtschaftsredaktion. Für die SZ hat er den wöchentlichen Newsletter „SZ Geld“ und das Magazin „GELD“ entwickelt. Seit Juni 2021 arbeitet Öchsner als selbständiger Autor für die SZ, biallo.de und andere Medien. Aktuelles Buch: Ihr Vermögensturbo ab 50, Geldanlage für eine bessere Rente.

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