So funktioniert die Einlagensicherung bei türkischen Banken
Laut Bundesverband deutscher Banken (BdB) spielt die Eigentümerschaft eines Instituts im Entschädigungsfall keine Rolle. "Bei einem selbstständigen deutschen Tochterunternehmen handelt es sich um eine Bank, die nach deutschem Recht gegründet wurde und komplett deutschem Aufsichtsrecht unterliegt. Die Bank ist daher auch Pflichtmitglied bei einer deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtung", sagt BdB-Sprecherin Tanja Beller.
Im Falle des Eintritts eines Entschädigungsfalles bei unselbstständigen Zweigstellen von Kreditinstituten, die ihren Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben und die Bankgeschäfte in Deutschland betreiben, werde die Entschädigung durch die ausländische Einlagensicherung durchgeführt, die eine Kooperationsvereinbarung mit der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) haben.
"Unselbstständige Niederlassungen von Kreditinstituten aus Staaten außerhalb der EU beziehungsweise des EWR sind Mitglieder der deutschen gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen. Darüber hinaus wirken viele ausländische Banken am freiwilligen Einlagensicherungsfonds der privaten Banken mit", so Beller weiter. Durch die freiwillige Einlagensicherung beträgt die zusätzliche Sicherungsgrenze maximal fünf Millionen Euro pro Sparer (ab 2025 maximal drei Millionen Euro pro Sparer). Mitglieder im Einlagensicherungsfonds sind zum Beispiel die Akbank und Isbank.
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Garantibank und Co.: Diese Einlagensicherung ist zuständig
Bei der Garantibank International handelt es sich um die niederländische Tochter der Türkiye Garanti Bankası A.Ş. – Hauptsitz ist nicht wie bei der Mutter Istanbul, sondern Amsterdam. Daher sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person über die Einlagensicherung der Niederlande geschützt, die wie Deutschland von den US-Ratingagenturen ein sogenanntes Triple-A-Rating erhalten, also für einen Schuldner mit erstklassiger Bonität stehen.
Denizbank und Vakifbank International haben zwar auch jeweils türkische Mutterbanken, sind aber rechtlich eigenständige Aktiengesellschaften mit Hauptsitz in Wien. Deshalb ist hier die österreichische Einlagensicherung zuständig (100.000 Euro pro Person). Österreich genießt bei der US-Ratingagentur S&P Global die zweithöchste Bonität mit einem "AA+"-Rating.
KT Bank, Isbank und Akbank haben ihren Hauptsitz jeweils in Deutschland und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) kontrolliert. Im Entschädigungsfall springt daher die gesetzliche Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) ein. Zudem sind Isbank und Akbank wie oben erwähnt freiwillige Mitglieder im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken.
Allerdings weist die Bafin darauf hin, dass es für die freiwilligen Sicherungseinrichtungen keinen Rechtsanspruch auf eine Entschädigung gibt. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Anleger unserer Meinung nach daher nie mehr als 100.000 Euro bei einer Bank anlegen und Anlagen auf mehrere Geldhäuser verteilen. Bei den Empfehlungen von biallo.de werden grundsätzlich nur Anbieter aus Ländern mit hoher Bonität in der Auswahl berücksichtigt (mindestens Note "AA-" bei Standard & Poor’s).
Haben türkischen Mutterbanken Zugriff auf hiesige Einlagen?
Dass die türkischen Mutterkonzerne Geld von ihren europäischen Niederlassungen abziehen könnten oder Zugriff auf deren Kundeneinlagen haben, darüber brauchen sich Anleger laut Bafin keine Sorgen zu machen. "Die Großkreditverordnung beschränkt das Volumen von gruppeninternen Krediten auf 100 Prozent der anrechnungsfähigen Eigenmittel. Das heißt, eine Bank darf nicht mehr als 100 Prozent ihrer anrechnungsfähigen Eigenmittel als Kredite an ihre Mutterbank vergeben", sagt Bafin-Sprecherin Dominika Kula gegenüber biallo.de.
Eigenmittel eines Instituts seien die Summe aus Kernkapital und Ergänzungskapital – darunter fallen nicht die Einlagen beim Institut. "Die Bafin und die Bundesbank erhalten laufend Meldungen über diese Berechnungsgrößen und überwachen, ob sie eingehalten werden. Zudem sind Institute verpflichtet, Überschreitungen der Großkreditgrenzen der Bafin ad hoc anzuzeigen."