

- Basiszins: 1,75%
- Aktionszins: 3,50% - gültig bis 30.06.2025


- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 2,95% - gültig bis 30.07.2025


- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 2,75% - gültig bis 30.07.2025
Auf einen Blick
Verbraucherinnen und Verbrauchern steht im Alltag eine Reihe von nützlichen Finanzwerkzeugen zur Verfügung. Neben der Debitkarte die grundsätzlich ein Bestandteil jedes Girokontos ist, sind besonders Kreditkarten beliebt. Diese können sogar unabhängig von einem bestehenden Girokonto ausgegeben werden.
Jedoch ist die Anzahl der Kreditkartenanbieter überwältigend, sodass es nicht ungewöhnlich ist, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Kreditkarten besitzen, als sie tatsächlich benötigen. In einigen Fällen werden Kreditkarten sogar automatisch im Rahmen von Finanzierungen im Einzelhandel wie beispielsweise bei 0-Prozent-Finanzierungen ausgegeben. Diese Praxis kann zu einer ungewollten Ansammlung von Kreditkarten verschiedener Anbieter führen und sich negativ auf die eigene Kreditwürdigkeit auswirken – oder gar die Verschuldung fördern. Die Kündigung einer Kreditkarte, die nicht benötigt wird, ist daher ein wichtiger Schritt, um die persönliche Finanzverwaltung zu optimieren. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der Kreditkartenkündigung achten müssen.
Ihre Kreditkarte können Sie in den meisten Fällen unkompliziert kündigen. Damit Sie einen eindeutigen Nachweis darüber in der Hand haben, sollten Sie die Kündigung am besten schriftlich und per Einschreiben einreichen. Besonders einfach gelingt dies mit einer kostenlosen Vorlage, die Sie nur noch ausfüllen und versenden müssen.
In Ihrem Kündigungsschreiben sollten auf jeden Fall folgende Angaben enthalten sein: Ihr vollständiger Name, Ihre Adresse, Ihre Kontaktdaten, die Kreditkartennummer, das gewünschte Kündigungsdatum sowie Ihre Unterschrift.
Damit Sie sich Arbeit sparen können, haben wir eine Musterkündigung für Sie vorbereitet. Diese können Sie ganz bequem downloaden, anpassen und abschicken.
Biallo-Tipp: Bevor sie unsere Mustervorlage downloaden, sollten Sie vor der Kündigung Folgendes beachten:
In den meisten Fällen erlauben Kreditkartenanbieter eine Kündigung zu jedem Zeitpunkt, allerdings sollten Sie sich vorab über eventuelle Kündigungsfristen oder anfallende Gebühren informieren. Während einige Anbieter bereits den Kreditkartenvertrag zum nächsten Monat auflösen, lassen sich einige Kreditkartenverträge erst nach einem Jahr vollständig beenden.
Das sind die Kündigungsfristen der Top-10 Kreditkarten aus unserem Kreditkarten-Vergleich:
Kreditkarte | Kündigungsfrist |
---|---|
American Express Blue Card | 1 Monat |
PAYBACK American Express | 1 Monat |
Santander BestCard Basic | Keine Kündigungsrist |
Hanseatic Bank GenialCard | Keine Kündigungsrist |
awa7 Visa Kreditkarte | Keine Kündigungsrist, jedoch dauert die Auflösung einen Monat |
TF-Bank Mastercard Gold | Keine Kündigungsrist |
Eurowings Classic | Keine Kündigungsrist |
Eurowings Premium | Keine Kündigungsrist |
Hilton Honors Credit Card Visa | Keine Kündigungsrist |
Hanseatic Bank GoldCard | Keine Kündigungsrist |
Sollte Ihre Kreditkarte bei der Kündigung einen offenen Saldo (Differenz) ausweisen, wird dieser in der Regel im Rahmen der üblichen Rückzahlungsperiode Ihrem Konto belastet. Bei Kreditkarten, die monatliche Abrechnungen jedoch nicht per Lastschrift einziehen, müssen Sie entweder noch vor der Kündigung mittels einer Überweisung Ihr Kreditkartenkonto ausgleichen oder dies unmittelbar nach Ihrer Kündigung tun. Bei der Kündigung einer Prepaid-Kreditkarte überweisen Sie am besten selbst das noch bestehende Guthaben auf Ihr Girokonto oder fordern dies von dem Kreditkartenherausgeber im Kündigungsschreiben.
Wenn Sie eine Kreditkarte mit einer jährlich zu entrichtenden Gebühr haben und diese kündigen, erhalten Sie die bereits bezahlten Gebühren anteilig zurück.
Nicht nur Sie, sondern auch der Kreditkartenherausgeber hat das Recht, Ihre Kreditkarte zu kündigen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise Ihre Kreditkartenabrechnungen nicht ordnungsgemäß begleichen, sich Ihre Bonität signifikant verschlechtert hat oder Ihnen ein Betrugs- oder Missbrauchsfall mit Ihrer Kreditkarte unterstellt wird. In solchen Fällen werden Sie in der Regel schriftlich über die Kündigung informiert. Damit Sie jedoch noch etwas Handlungsspielraum haben, erfolgt eine Kündigung durch die Bank in der Regel mit einer Frist von zwei Monaten.
Abhängig davon, ob die Kreditkartenkündigung von Ihnen oder Ihrer Bank initiiert wurde, sind die Auswirkungen auf Ihre Schufa unterschiedlich.
Die eingeräumten Kreditrahmen Ihrer Kreditkarten werden grundsätzlich in der Schufa verzeichnet. Eine Vielzahl an Kreditkarten mit hohen Verfügungsrahmen kann daher als erhöhtes Risiko interpretiert werden. Denn es ist theoretisch möglich, dass Sie sich kurzfristig hoch verschulden. Dies kann Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen. Daher ist es sinnvoll, nicht benötigte Kreditkarten zu kündigen.
Nach einer Kündigung sollten Sie allerdings selbst überprüfen, ob die entsprechende Kreditkarte auch tatsächlich aus Ihrer Schufa entfernt wurde. Nur so stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditwürdigkeit korrekt dargestellt wird. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei einer von Ihnen initiierten Kündigung der Kreditkarte, alle ausstehenden Salden begleichen und keine Zahlungsrückstände bestehen.
Tatsächlich kann es bei der Kündigung Ihrer Kreditkarte durch die Bank negative Einträge in der Schufa geben. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn die Bank Ihre Kreditkarte wegen Zahlungsrückständen oder aus anderen Gründen, die auf finanzielle Schwierigkeiten hindeuten, kündigt. Hier können unter Umständen offene Salden in der Schufa vermerkt werden, wenn Sie Ihre Verbindlichkeiten nicht ausgleichen. In einem weiteren Artikel auf biallo.de erklären wir Ihnen, wie Sie eine Schufaselbstauskunft kostenlos beantragen können.