Am Kryptomarkt agieren unterschiedliche Anbieter, bei denen Sie Kryptowährungen wie Bitcoin und Ethereum handeln können und wo Ihnen andere Angebote im Rahmen der Blockchain zur Verfügung stehen. Besonders für Neulinge ist die Auswahl eines seriösen Anbieters wichtig. Denn auch Kriminelle haben es auf Krypto-Anleger abgesehen.
Die Betrüger versuchen beispielsweise per Phishing-Mails an die Zugangsdaten der Wallet zu gelangen. Oder es werden dubiose Angebote beworben, die es am Ende gar nicht gibt. Wir haben beispielsweise über die Yuan Group berichtet und die häufigsten Betrugsmaschen rund um NFT beleuchtet. In diesem Artikel erklären wir, welche Faktoren bei der Auswahl eines Kryptoanbieters gerade für Einsteiger wichtig sind.
Ähnlich wie beim Onlineshopping sollten Sie auch bei den unterschiedlichen Kryptoanbietern nach einigen wichtigen Merkmalen Ausschau halten. Sie können sich dabei an den Kriterien orientieren, die auch für Onlineshops gelten und die wir in unserem Fakeshop-Ratgeber vorgestellt haben.
Bekannte Kryptoanbieter nutzen
Je nachdem, welche Kryptowährungen Sie kaufen möchten, müssen Sie einen unterstützten Handelsplatz auswählen. Bei einigen Kryptowährungen, die eher kleine Projekte oder relativ neu sind, ist die Möglichkeit des Handels nur auf eine begrenzte Anbieterzahl ausgerichtet. Auf Coinmarketcap können Sie sich zu jeder Kryptowährung die vorhandenen Märkte anzeigen lassen.
Wir haben Ihnen bereits einige Handelsplätze und Börsen für Kryptowährungen vorgestellt. Diese lassen sich in zwei Gruppen einteilen:
- Einige Anbieter haben das gesamte Geschäftsfeld auf den Kryptomarkt ausgerichtet. Hierzu zählen beispielsweise BISON, BSDEX, Coinbase und Binance.
- Andere Anbieter bieten das Kryptogeschäft zusätzlich zu klassischen Wertpapierdepots an. Hierzu zählen beispielsweise Trade Republic und Justtrade.
Impressum des Krypto-Handelsplatzes
Sind auf der Anbieter-Webseite der Name des Unternehmens, die Adresse und die Geschäftsführung genannt? Für europäische Anbieter gilt grundsätzlich die Impressumspflicht mit notwendigen Pflichtangaben. Das ist in der Regel auch auf Anbieter aus dem EU-Ausland anzuwenden, die ihre Geschäfte innerhalb der EU anbieten.
Achtung: Bei Unternehmen außerhalb von Deutschland kann es für Sie im Schadensfall schwierig werden, Ihre Rechte durchzusetzen, vor allem wenn ein vollständiges Impressum fehlt. Dann wissen Sie nämlich nicht, wem Sie Ihr Geld anvertraut haben.
Erreichbarkeit des Anbieters
Besteht die Möglichkeit, mit dem Anbieter per Telefon in Kontakt zu treten? Der telefonische Kontakt ist zwar kein entscheidendes Merkmal, da sowohl unseriöse Unternehmen heutzutage Telefonsupport anbieten als auch seriöse Anbieter nicht telefonisch erreichbar sind. Dennoch raten wir dazu, darauf zu achten. Bei Problemen ist ein direkter Telefonkontakt immer von Vorteil.
Unser Tipp: Rufen Sie vorab bei dem Anbieter an und testen Sie den Kundensupport. Erreichen Sie niemanden oder ist die Nummer nicht vergeben, dann sollten Sie Abstand nehmen!
Erfahrungsberichte anderer Nutzerinnen und Nutzer
Gibt es Bewertungen und Erfahrungsberichte im Internet? Wie fallen diese aus? Oftmals finden Sie auf YouTube über einige Anbieter Videos, in denen bewiesen wird, dass es sich um einen Betrug handelt. Achten Sie jedoch immer auf die Quelle der Bewertungen. Denn auch Betrüger veröffentlichen heutzutage Bewertungen und Videos, mit denen sie ihre Seriosität beweisen wollen.
Gesetzliche Einlagensicherung
In der Regel werden Sie auf dem Konto eines Kryptoanbieters neben den von Ihnen gekauften Kryptowährungen auch teilweise Euro-Guthaben verwahren. Spätestens nach einem Kryptoverkauf kann Ihr Konto ein hohes Euro-Guthaben aufweisen. Daher ist es wichtig zu prüfen, ob Ihre Einlagen (Eurobestände) bei dem Anbieter durch die gesetzliche Einlagensicherung und einen Einlagensicherungsfonds gesichert sind.
Sicherheit Ihrer Krypto-Vermögenswerte
Sofern Sie Ihre Krypto-Vermögenswerte nicht eigenhändig verwahren, sondern auf dem Handelsplatz lagern möchten, prüfen Sie folgende Fragen:
- Wie verwahrt der Kryptoanbieter Ihre Kryptowährungen? Sind diese offline in einer Cold-Wallet gespeichert?
- Gibt es eine Versicherung für die Kryptowährungen?
- Sind ihre Kryptowährungen im Insolvenzfall des Anbieters ein Teil der Insolvenzmasse?
Problematisch ist, dass Sie nicht überprüfen können, ob die Angaben des Anbieters auch tatsächlich der Realität entsprechen. Umso wichtiger ist es, auf einen namhaften Anbieter zu setzen, der möglicherweise auch in Deutschland reguliert wird.
Unser Tipp: In der Kryptowelt wird stets folgender Spruch propagiert: „Not your keys, not your coins.“ Dies bedeutet, dass Sie eine eigene Wallet benötigen, wenn Sie die volle Kontrolle und Verantwortung über Ihre Kryptowährungen übernehmen möchten. Daher empfehlen wir Ihnen, den Anteil Ihrer Kryptowährungen, den Sie nicht regelmäßig handeln wollen oder der besonders hoch ist, auf einer eigenen Cold-Wallet zu verwahren.
Wird der Anbieter von der BaFin überwacht?
Das Kryptoverwahrgeschäft ist seit der Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie als Finanzdienstleistung anzusehen. Daher benötigen Unternehmen, die diese Dienstleistung im Inland erbringen möchten, seit dem 1. Januar 2020 eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Somit besteht die Pflicht einer Erlaubnis zum einen für inländische Unternehmen, aber zum anderen auch für ausländische Unternehmen, die Ihre Dienstleistung gezielt im Inland anbieten.
Damit die betroffenen Unternehmen ihre Systeme und ihre Geschäftsorganisation an die neuen Regeln anpassen können, existiert zusätzlich eine Übergangsbestimmung. Demnach gibt es zwei Formen der rechtmäßigen Betreibung des Kryptoverwahrgeschäftes im Inland:
- Kryptoverwahrlizenz: Der Erhalt der Kryptoverwahrlizenz ist an mehrere Bedingungen geknüpft und ähnelt der Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen. Hierzu zählen ein ausreichendes Anfangskapital in Höhe von mindestens 150.000 Euro, ein Geschäftsplan, hohe Anforderungen an die IT, sowie zuverlässige und fachlich geeignete Geschäftsleiter. Derzeit haben erst folgende vier Unternehmen eine Kryptoverwahrlizenz in Deutschland: Coinbase Germany GmbH, Kapilendo Custodian AG, Tangany GmbH und Upvest GmbH.
- Erlaubnis der BaFin: Wenn ein Unternehmen bereits das Kryptoverwahrgeschäft betrieben hat, gilt eine vorläufige Erlaubnis der BaFin, sofern bis zum 1. November 2020 ein Erlaubnisantrag gestellt oder bis zum 31. März 2020 die Absicht einer Antragstellung angezeigt wurde.
Sofern ein Unternehmen die Kryptoverwahrlizenz durch die BaFin erhalten hat, finden Sie dieses in der Unternehmensdatenbank. Hier können Sie die gelisteten Unternehmen filtern und im Bereich Kategorie “Kryptoverwahrer (BA)” auswählen.
Um die Seriosität von Unternehmen wie etwa Trade Republic, die noch keine Kryptoverwahrlizenz besitzen, zu prüfen, suchen Sie nach dem jeweiligen Unternehmen in der Unternehmensdatenbank. Im Fall von Trade Republic zeigt die Unternehmensdatenbank, dass eine Eintragung als Wertpapierinstitut stattgefunden hat und folglich eine Regulierung vorhanden ist.
Fazit: Augen auf beim Kryptokauf
Bei der Auswahl eines Kryptoanbieters müssen Sie genau hinschauen. Die Größe und Bekanntheit eines Handelsplatzes ist nicht gleichzeitig eine Garantie für einen sicheren Handel. Folglich können auch kleinere und unbekannte Anbieter sehr sicher und reguliert sein. Die folgende Übersicht gibt Ihnen eine Entscheidungshilfe für einen Kryptoanbieter auf Grundlage unserer Ausführungen.
Anbieter | Impressum | Telefonische Erreichbarkeit | Einlagensicherung | BaFin-Regulierung |
BISON | ja | ja | ja | ja |
BSDEX | ja | ja | ja | ja |
Coinbase* | ja | ja | nein | ja |
Binance | nein | nein | nein | nein |
Trade Republic | ja | ja | ja | ja |
Justtrade* | ja | nein | ja | ja |
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