Gesellschaftliches Engagement

Ehrenamt in Deutschland: Rechte, Versicherung und Steuern erklärt

Annette Jäger
Autorin
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 08.01.2026

Auf einen Blick

  • Ehrenamtliches Engagement ist sinnvoll – bringt aber auch rechtliche Fragen mit sich. Dieser Ratgeber erklärt, worauf Ehrenamtliche bei Versicherung, Haftung und Steuern achten sollten.
  • Viele Ehrenamtliche sind automatisch versichert, doch der Schutz hat Grenzen. Hier erfahren Sie, wann gesetzliche Regelungen greifen und wann zusätzliche Absicherung sinnvoll ist.
  • Ob Verein, Initiative oder private Hilfe: Wer sich engagiert, sollte seine Rechte kennen. Der Artikel zeigt, wie Sie gut informiert und rechtlich sicher ins Ehrenamt starten.
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Ehrenamtliche engagieren sich freiwillig für Gesellschaft, Soziales und Gemeinwohl.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Ehrenamtliches Engagement ist ein wichtiger Pfeiler des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieser Ratgeber zeigt, welche rechtlichen, versicherungsrechtlichen und steuerlichen Regeln für Ehrenamtliche in Deutschland gelten.

Ehrenamt auf einen Blick

  • Ehrenamtliches Engagement ist freiwillig, unentgeltlich und rechtlich klar geregelt.
  • Viele Ehrenamtliche sind automatisch unfall- und haftpflichtversichert.
  • Steuerliche Vorteile wie die Ehrenamtspauschale entlasten finanziell.

Warum Ehrenamt so wichtig ist

Ohne ehrenamtliches Engagement ist das soziale und gesellschaftliche Leben in Deutschland kaum vorstellbar. Gerade in Krisenzeiten kommt dem Ehrenamt eine ganz besondere Bedeutung zu. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und lindert soziale Härten. Nicht zuletzt erleben die Engagierten selbst eine sinnstiftende Aufgabe. „Der Staat schafft es nicht allein, die vielen gesellschaftlichen Aufgaben zu bewältigen. Zudem wissen die Leute vor Ort meist viel besser, wo die Not ist, was fehlt und was zu tun ist“, sagt Horst Biallo, Gründer von biallo.de, der sich selbst ehrenamtlich engagiert.

  • Kurz erklärt: Ehrenamtliches Engagement ist eine freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit im Interesse des Gemeinwohls – meist organisiert über Vereine, Initiativen oder öffentliche Stellen.

Was ist ein Ehrenamt?

Ein Ehrenamt ist eine freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit im Interesse des Gemeinwohls, die meist organisiert und dauerhaft ausgeübt wird.

Freiwilliger, unentgeltlicher, kontinuierlicher, wohltätiger und organisierter Einsatz für Mensch, Tier oder Natur – das sind die fünf Charakteristika ehrenamtlichen Engagements. Ehrenamtliche übernehmen Verantwortung und helfen, wo Menschen in Not sind, sie schaffen ein Freizeit- und Kulturangebot, wo sonst keines wäre, engagieren sich im Sport und ermöglichen Kindern und Jugendlichen so eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung, oder sie investieren ihre Zeit in Umweltprojekte, die zum Klimaschutz beitragen.

In welchem Maße sich jemand engagiert, variiert: Manche schließen sich einer Initiative an und übernehmen Aufgaben in einem kleinen, überschaubaren Rahmen. Jeder bestimmt dabei selbst, wie viel Zeit er oder sie investieren möchte. Der Trend geht dahin, sich projekthaft zu engagieren, anstatt sich über einen langen Zeitraum regelmäßig zu verpflichten. Andere ehrenamtlich Engagierte werden zu Gründern einer Initiative – etwa weil sie Missstände ausmachen, für die der Staat keine Lösung parat hat. Oder sie engagieren sich in der Führungsriege eines Vereins und übernehmen im Vorstand Verantwortung.

Verantwortung und Haftung im Ehrenamt

Eines wird dabei deutlich: Auch wenn man unbezahlt und freiwillig arbeitet – es entbindet einen nicht von Verantwortung und Haftung. Ein Vereinsvorstand entscheidet durchaus über ein großes Finanzbudget, ein Sporttrainer muss wissen, welche Übungen er seinen Schützlingen zutrauen kann. Nicht zu vergessen sind Ehrenämter bei der Freiwilligen Feuerwehr oder im Rettungsdienst, die mit sehr viel Verantwortung einhergehen.

Wer sich ehrenamtlich engagiert, übernimmt Verantwortung – erhält dafür aber oft auch Anerkennung, Gemeinschaft und Sinn. Die Beweggründe für ein Ehrenamt sind vielfältig.

Warum sich ehrenamtliches Engagement lohnt

Ehrenamtliches Engagement bietet persönliche Erfüllung, gesellschaftliche Wirkung und soziale Anerkennung.

Ein Ehrenamt wirkt doppelt – man setzt seine Zeit, seine Kompetenz, seine Empathie für die Gesellschaft ein und bekommt genauso etwas zurück: Dank, Anerkennung – man erlebt die Sinnhaftigkeit des eigenen Handelns und bewegt Dinge zum Besseren. Kurz: Ein Ehrenamt ist eine Bereicherung für alle und bedeutet immer auch „Geben und Nehmen".

Persönliche Betroffenheit als Motivation

Jeder Ehrenamtliche bringt seine eigene Geschichte mit, warum er sich engagiert. Sehr häufig sind es persönliche Erlebnisse, die Menschen dazu bewegen, sich ehrenamtlich zu engagieren. So kann etwa die Krankheit eines Familienmitglieds aufdecken, wo Missstände herrschen in der Begleitung von Familien, die gerade ein Schicksal erleben – jenseits von Finanzen und medizinischer Versorgung.

Der Wunsch, der Gesellschaft etwas zurückzugeben

„Der Gesellschaft etwas zurückgeben wollen“ ist ein weiterer häufig genannter Grund für ehrenamtliches Engagement. „Ich habe von der Gesellschaft profitiert, beispielsweise habe ich BAföG für mein Studium erhalten und viele andere staatliche Leistungen wie Kindergeld. Da will ich etwas zurückgeben“, sagt Horst Biallo. Zum Beispiel, wenn er als Schülerlotse Kindern in Schondorf am Ammersee über die Straße hilft, oder als er eine syrische Flüchtlingsfamilie und eine Familie aus der Ukraine unterstützt hat, als die Not akut war.

Sinnstiftung und Gemeinschaft erleben

Nicht zuletzt empfinden viele ein Ehrenamt als sinnstiftende Aufgabe. Man erlebt Gemeinschaft, findet Gleichgesinnte, knüpft Freundschaften. „Es macht Spaß und ich spüre Dank und Anerkennung“, sagt Horst Biallo.

Wer sich engagieren möchte, findet heute zahlreiche Möglichkeiten – entscheidend ist ein Ehrenamt, das zu den eigenen Interessen passt.

So finden Sie das passende Ehrenamt

Die eigenen Interessen sind ein guter Lotse, ein passendes Ehrenamt zu finden. Sind Sie in einem Sportverein aktiv? Dann wäre es denkbar, sich im Verein beispielsweise als Trainer oder Trainerin zu engagieren. Wer selbst künstlerisch tätig ist, findet vielleicht im örtlichen Kunstverein eine sinnstiftende Aufgabe. Und wer gut mit Kindern und Jugendlichen umgehen kann, kann ihnen eine Stütze bei den Hausaufgaben sein.

Auch berufliche Expertise kann im Ehrenamt nützlich sein: Wenn Sie als Führungskraft in einem Unternehmen tätig waren, könnten Sie als Rentner sozial benachteiligten Jugendlichen bei der Erstellung von Bewerbungen helfen. Und die Kenntnisse einer Ingenieurin sind bei einem Verein, der Brunnen in Afrika baut, gefragt. Bedarf an aktiven Mitstreitern für eine gute Sache ist häufig auch direkt vor der Haustür – zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr, dem Helferkreis Asyl oder der Tafel, die Essen an Bedürftige verteilt. Die Kommune oder die Stadt sind ebenfalls gute erste Anlaufstellen, um ein Ehrenamt zu finden.

Tipp: Ehrenamt online finden

Auch im Internet findet man Inspiration. Hier einige Beispiele:

Freiwilligenagenturen beraten und vermitteln Freiwilligenengagement, möglicherweise auch in Ihrer Region. Die Agenturen sind in Landesarbeitsgemeinschaften (LAGFA) organisiert. Am besten suchen Sie im Internet nach dem Bundesland, zum Beispiel hier ist die LAGFA Bayern zu finden: www.lagfa-bayern.de oder Hessen: www.lagfa-hessen.de.

Ehrenamtliches Engagement: Junge Menschen setzen neue Impulse

Ehrenamtliches Engagement ist längst kein Thema mehr nur für ältere Generationen – auch junge Menschen übernehmen Verantwortung und prägen das Ehrenamt neu.

Am Tag des Ehrenamts im Dezember 2022 wurde bekannt, dass sich 74 Prozent der 16- bis 25-Jährigen in Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften und Kirchen engagieren und dort Verantwortung übernehmen. Von nachlassendem Engagement in Vereinen im ländlichen Raum kann also nicht die Rede sein. Die Bereiche, in denen sich junge Menschen auf dem Land engagieren, sind laut den Ergebnissen ganz klassisch Sportvereine, gefolgt von Kultur und Musik, Feuerwehren, Unfall- und Rettungsdiensten, Schule und Kindergarten, Jugendarbeit sowie Religion und Kirche. Junge Leute setzten aber auch neue Impulse im Ehrenamt – zum Beispiel mit Gruppen, die sich für queere Menschen einsetzen.

Unabhängig vom Alter gilt jedoch: Wer sich engagiert, sollte wissen, wie Ehrenamtliche rechtlich abgesichert sind und welche Versicherungen greifen.

Versicherung im Ehrenamt: Das gilt rechtlich

Viele Ehrenamtliche sind kraft Gesetzes unfallversichert, wenn sie für einen Verein, Verband oder eine öffentliche Einrichtung tätig sind.

Auch wer Gutes tut, haftet bei Schäden, die er jemandem anderen bei Ausübung des Ehrenamts zufügt. Außerdem kann man natürlich selbst beim eigenen Engagement zu Schaden kommen und einen Unfall erleiden. Die private Haftpflichtversicherung und die Unfallversicherung sind daher wichtige Policen.

Gesetzliche Unfallversicherung im Ehrenamt

Viele Ehrenamtliche sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Der Schutz umfasst Ehrenamtliche, die im Auftrag oder mit Zustimmung von Kommunen und Kirchen in einem Verein oder bei einem Verband freiwillig engagiert sind. Sie sind automatisch im gesetzlichen Versicherungsschutz erfasst. Dieser ist kostenlos. Die gesetzliche Unfallversicherung gilt laut Sozialgesetzbuch (Beispiele) für Ehrenamtliche:

  • in Rettungsunternehmen (zum Beispiel Freiwillige Feuerwehr)
  • in öffentlich-rechtlichen Einrichtungen (zum Beispiel Gemeinderäte)
  • in öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften
  • im Bildungswesen (zum Beispiel Volkshochschule)
  • im Gesundheitswesen/Wohlfahrtsverbänden
  • in Berufsverbänden der Landwirtschaft, oder landwirtschaftsfördernden Einrichtungen
  • die wie Beschäftigte tätig sind, zum Beispiel Übungsleiter in Sportvereinen.

Die Unfallkassen der Länder können den Versicherungsschutz auf weitere Tätigkeiten ausweiten.

Freiwillige gesetzliche Unfallversicherung

Wer nicht durch das Gesetz unfallversichert ist, kann sich auf Antrag freiwillig versichern. Das kommt zum Beispiel für Ehrenamtliche in Sportvereinen infrage. Oder für Engagierte bei Gewerkschaften oder Arbeitgeberorganisationen. Ebenso für Personen, die sich ehrenamtlich politisch engagieren. Sie können sich oftmals über sogenannte Sammelverträge, die das jeweilige Bundesland mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, freiwillig gesetzlich absichern. Aber auch Engagierte bei einer privaten Initiative, die nicht als Verein oder Verband organisiert ist, können über einen Sammelvertrag abgesichert werden. In manchen Bundesländern ist im gesetzlichen Unfallschutz auch ein Haftpflichtschutz integriert.

Welche Tätigkeiten und Wege sind versichert?

Im gesetzlichen Unfallschutz ist abgesichert:

  • die ehrenamtliche Tätigkeit sowie
  • der direkte Weg dorthin und
  • wieder nach Hause zurück sowie
  • die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen.

Diese Leistungen zahlt die gesetzliche Unfallversicherung

Die Unfallversicherung übernimmt

Wichtig zu wissen: Der gesetzliche Unfallschutz greift nur im unmittelbaren Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit. Private Umwege oder rein gesellige Vereinsaktivitäten sind in der Regel nicht versichert.

Gesetzliche Unfallversicherung: Wo der Schutz endet

Allerdings ist der Haftungsrahmen der gesetzlichen Unfallversicherung eng gesteckt. Wer auf dem Rückweg vom Ehrenamt schnell einen Umweg macht und etwas Privates erledigt, ist schon nicht mehr geschützt. Sollte dabei ein Unfall passieren, haftet der Verletzte selbst. Wissen sollten Sie auch, dass nur die ehrenamtliche Tätigkeit versichert ist. Wer sich beim geselligen Zusammensein mit anderen Vereinsmitgliedern oder beim Besuch von Mitgliederversammlungen folgenschwer verletzt, kann nicht auf den gesetzlichen Unfallschutz zählen.

Private Unfallversicherung als Ergänzung

Ehrenamtliche, die den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz nicht in Anspruch nehmen können – oder jene, die ihn für nicht ausreichend halten – haben die Möglichkeit, sich über eine private Unfallpolice abzusichern. Bringt die ehrenamtliche Tätigkeit kein erhöhtes Gefahrenpotential mit sich, muss eine solche Police nicht abgeschlossen werden, wenn man sie bisher auch nicht für nötig hielt. Wenn man sich dafür entscheidet, dann gilt die private Police natürlich auch in allen anderen Lebensbereichen, also wenn sich ein Unfall außerhalb der ehrenamtlichen Tätigkeit in der Freizeit ereignet.

Haftung im Ehrenamt: Wer im Schadensfall zahlt

Ehrenamtliche können grundsätzlich persönlich haften – in der Praxis greift jedoch häufig die Vereinshaftpflichtversicherung.

Wer in seiner Tätigkeit als Ehrenamtlicher andere Personen schädigt oder Sachschäden verursacht, haftet persönlich dafür, wenn

  • der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde, (siehe §31a Bundesgesetzbuch, BGB) und
  • der oder die Ehrenamtliche nicht mehr als 960 Euro an Aufwandsentschädigung pro Jahr erhalten.

Andernfalls haftet der Verein. Die meisten Vereine haben eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen, die alle ehrenamtlichen Mitarbeiter umfasst und dabei für Schäden aufkommt, die die Ehrenamtlichen verursachen. Als Engagierter sollte man unbedingt überprüfen, ob der Verein eine solche Versicherung abgeschlossen hat und ob auch die einzelnen ehrenamtlichen Tätigkeiten dort erfasst sind. Es ist keine Pflicht für einen Verein, eine solche Police abzuschließen. Weil die Policen sehr teuer sind, sparen manche Vereine diese Ausgabe ein.

Weitere sinnvolle Versicherungen für Ehrenamtliche

Je nach Art des Ehrenamts können neben der Vereinshaftpflicht weitere Versicherungen sinnvoll sein, um finanzielle Risiken abzusichern.

Hat der Verein für den man im Ehrenamt tätig ist, keine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen oder haftet man für einen Schaden persönlich, ist es gut, wenn weitere Haftpflichtversicherungen vorhanden sind. Auch für andere Situationen bei ehrenamtlicher Tätigkeit machen weitere Haftpflichtversicherungen Sinn.

Private Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung ist ein unverzichtbarer Versicherungsschutz für jeden – egal ob ehrenamtlich tätig oder nicht. Gerade, wenn der Verein keine Vereinshaftpflichtversicherung hat, kommt dem privaten Schutz eine noch größere Bedeutung zu. Wenn Sie bereits eine private Haftpflichtversicherung haben, dann prüfen Sie bitte, ob ehrenamtliche Tätigkeiten auch gedeckt sind. Gerade in älteren Verträgen ist das oft nicht der Fall. Ist die ehrenamtliche Tätigkeit gedeckt, ist wichtig, in welchem Umfang das erfolgt.

Vermögensschadenhaftpflicht für Vorstände

Manchmal sind Schäden, die Ehrenamtliche in Leitungsfunktionen verursacht haben, ausgeschlossen. Dann ist es wichtig, dass der Verein eine Vermögensschadenhaftpflicht für den ersten und zweiten Vorsitzenden abgeschlossen hat. Sollte der Verein wegen Fehlentscheidungen oder falscher Kalkulation finanziell in Schieflage geraten oder es gab Fehler in der Steuererklärung, können die Vorstände dafür haftbar gemacht und mit ihrem gesamten Privatvermögen zur Rechenschaft gezogen werden. Eine Vermögensschadenhaftpflichtpolice würde in so einem Fall einspringen. Sie zahlt auch dann, wenn der Kassenwart beispielsweise Zahlungsfristen versäumt und deshalb Mahngebühren entstehen.

Dienstreiserahmenversicherung bei Fahrten

Viele Ehrenamtliche stellen kostenlos ihr Auto zur Verfügung, beispielsweise für Fahrten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe oder Ähnliches. Besonders ärgerlich ist es dann, wenn ein anderer mit dem Fahrzeug einen Unfall verursacht. Eine Höherstufung beim Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Versicherung fällt dann nämlich zulasten des Fahrzeughalters. Um sich gegen solche Mehrkosten zu schützen, kann der Verein eine sogenannte Dienstreiserahmenversicherung abschließen. Sie zahlt auch eine eventuelle Selbstbeteiligung und tritt ein, wenn keine Kaskoversicherung vorhanden ist. Der Verein ist dann Versicherungsnehmer, versicherte Personen sind die Ehrenamtlichen als Fahrzeughalter. Aufpassen müssen Sie als Ehrenamtlicher, dass Sie namentlich aufgeführt sind in der Police.

Welche Versicherung im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von der konkreten Tätigkeit, der Verantwortung und dem bestehenden Schutz durch den Verein ab.

Ehrenamt und Steuern: Das müssen Sie wissen

Auf einen Blick:
Ehrenamtliche können bis zu 960 Euro pro Jahr steuerfrei erhalten. Für Übungsleiter gelten sogar bis zu 3.300 Euro jährlich.

Wichtig ist, dass die Ehrenamtspauschale und die Übungsleiterpauschale nicht für dieselbe Tätigkeit gleichzeitig genutzt werden dürfen.

Häufige Fragen zum Ehrenamt

Viele Menschen haben ähnliche Fragen zum Ehrenamt, zu Rechten, Versicherung und Haftung. Die wichtigsten Antworten haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.

Was gilt rechtlich als Ehrenamt?

Ein Ehrenamt ist eine freiwillige, unentgeltliche Tätigkeit im Interesse des Gemeinwohls, die meist im Rahmen eines Vereins, einer Initiative oder einer öffentlichen Stelle ausgeübt wird.

Sind Ehrenamtliche automatisch versichert?

Viele Ehrenamtliche sind gesetzlich unfallversichert, wenn sie für einen Verein, Verband oder eine öffentliche Einrichtung tätig sind. Der Schutz gilt für die Tätigkeit selbst und die direkten Wege.

Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht?

Kein Versicherungsschutz besteht in der Regel bei privaten Umwegen, rein geselligen Vereinsaktivitäten oder Tätigkeiten ohne Bezug zum Ehrenamt.

Haften Ehrenamtliche persönlich für Schäden?

Ehrenamtliche können persönlich haften, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. In der Praxis greift jedoch häufig die Vereinshaftpflichtversicherung.

Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale beträgt bis zu 960 Euro pro Jahr und ist steuerfrei. Für Übungsleiter und vergleichbare Tätigkeiten gelten bis zu 3.300 Euro jährlich.

Können Ehrenamt und Beruf kombiniert werden?

Ja, ein Ehrenamt kann grundsätzlich neben einer Berufstätigkeit ausgeübt werden. Ein gesetzlicher Anspruch auf Freistellung besteht jedoch nicht bundeseinheitlich.

Checkliste – sicher ins Ehrenamt starten

Bevor Sie ein Ehrenamt aufnehmen, sollten einige Punkte geklärt sein. Diese Checkliste hilft Ihnen, rechtlich und finanziell gut vorbereitet zu starten.

  • Klären, ob für die Tätigkeit gesetzlicher Unfallschutz besteht
  • Prüfen, ob der Verein eine Vereinshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat
  • Eigene private Haftpflichtversicherung auf Ehrenamt prüfen
  • Bei Leitungsfunktionen: Vermögensschadenhaftpflicht klären
  • Bei Fahrten: Absicherung über Dienstreiserahmenversicherung prüfen
  • Aufwandsentschädigung und steuerliche Pauschalen klären
  • Ansprechpartner für Versicherungs- und Haftungsfragen benennen

Gut informiert ins Ehrenamt starten

Wer sich ehrenamtlich engagiert, leistet einen wichtigen Beitrag für Gesellschaft und Zusammenhalt. Gleichzeitig ist es sinnvoll, sich vor dem Start über Versicherungsschutz, Haftung und steuerliche Regelungen zu informieren. So lässt sich ein Ehrenamt nicht nur mit Engagement, sondern auch mit der nötigen rechtlichen Sicherheit ausüben.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Ratgebern zur Ehrenamtspauschale, zum Versicherungs-Check oder auch zur Steuererklärung.

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Über die Autorin Annette Jäger

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während meines Studiums der Neueren Geschichte in München begann ich als freie Journalistin zu arbeiten, unter anderem für die Süddeutsche Zeitung. Im Jahr 2000 kam ich zu biallo.de, damals waren Versicherungsthemen für mich Neuland, über Gesundheitspolitik las ich in der Zeitung oder bekam die Auswirkungen als Patientin zu spüren. Schnell stellte ich fest, dass der unverstellte Blick von außen durchaus von Vorteil ist bei der kritischen Aufbereitung dieser Themen. Bei Biallo schreibe ich noch immer über Versicherungen, Gesundheit und Soziales. Neuland sind diese Themen heute nicht mehr.

Co-Autoren

Stefanie Engelmann
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