KfW- versus Bankdarlehen: Gleicher Sollzins, ungleicher Effektivzins
Angenommen, Sie kaufen ein Haus aus den 30er Jahren und schöpfen den maximalen Kreditrahmen von 120.000 Euro für den energetischen Umbau zum KfW-Effizienzhaus 55 aus. Ihre Hausbank macht Ihnen für diesen Betrag bei einer Zinsbindung von zehn Jahren ein Angebot zum Sollzins von 0,75 Prozent und bietet Ihnen ein tilgungsfreies Jahr zu Beginn der Laufzeit von zehn Jahren an. Die KfW bietet ebenfalls diese Konditionen – plus 40 Prozent Tilgungszuschuss (48.000 Euro).
- Die monatliche Darlehensrate beträgt für das KfW-Darlehen 1.149 Euro im zweiten Jahr, was einem Tilgungssatz von 18,41 Prozent entspricht. Die Hausbank berechnet 1.038 Euro. Das entspricht einem Tilgungssatz von 9,63 Prozent.
- Nach einem Jahr schreibt Ihnen die KfW den Tilgungszuschuss über 48.000 Euro gut, beim Bankdarlehen bleibt die Restschuld unverändert hoch.
- Bereits nach sechs Jahren und vier Monaten wäre der KfW-Kredit getilgt, während beim Bankdarlehen zum gleichen Zeitpunkt noch eine Restschuld von 45.048 Euro besteht. Bis zum Ende der Zinsbindung und Laufzeit von zehn Jahren laufen dafür zusätzliche Zinskosten in Höhe von 2.625 Euro auf.
Insgesamt bietet das KfW-Darlehen 151 in diesem Fall einen satten Vorteil von 50.625 Euro gegenüber einem klassischen Hypothekendarlehen – trotz identischer Sollzinskonditionen. Dies liegt am unterschiedlichen Effektivzins, der beim Bankdarlehen unverändert 0,75 Prozent beträgt und beim KfW-Darlehen wegen des Tilgungszuschusses bei minus 11,77 Prozent liegt.
Voraussetzungen für den KfW-Kredit 153 „Energieeffizient Bauen“
Wenn Sie Ihre Wohnwünsche mit einem neu gebauten Haus oder einer Neubauwohnung (Erstbezug) wahrmachen wollen, kommt der KfW-Kredit 153 „Energieeffizient Bauen“ zur Immobilienfinanzierung in Betracht. Dabei finanziert die KfW die Bau- und Baunebenkosten für Ihr Eigenheim – jedoch ohne Grundstück – oder den Kaufpreis ihrer Wohnung.
Achtung: Beim Wohnungskauf müssen Sie darauf achten, dass der Kaufvertrag eine Klausel zur Haftung des Verkäufers für die Einhaltung des angegebenen KfW-Effizienzhaus-Standards enthält.
Bauen Sie unbeheizte Räumlichkeiten wie etwa eine Scheune zu Wohnraum um, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls mit diesem KfW-Kredit finanzieren. Voraussetzung für die Förderung ist wie bei den beiden bereits genannten Programmen, dass Sie einen Energieexperten mit der Baubegleitung beauftragen. Auch hier erhalten Sie einen Zuschuss über das KfW-Programm 430.
Der Tilgungszuschuss bei diesem Darlehensprogramm ist wie folgt gestaffelt:
- KfW-Effizienzhaus 40 Plus: 25 Prozent (max. 30.000 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 40: 20 Prozent (max. 24.000 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 55: 15 Prozent (max. 18.000 Euro)
Der Sollzins hängt von der Laufzeit ab: Bei vier bis zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt er 0,75 Prozent für zehn Jahre Zinsbindung, bei einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren sind es 0,95 Prozent. Beträgt diese bis 20 Jahre, sind ein bis drei tilgungsfreie Anlaufjahre vorgesehen, bei bis zu 30 Jahren sind es bis zu fünf Jahre. Alternativ können Sie sich auch für ein endfälliges Darlehen entscheiden, für das die KfW einen Sollzins von einem Prozent verlangt. Bei diesem Kredit können Sie eine Laufzeit zwischen vier und zehn Jahren wählen.
Je nachdem, welchen KfW-Effizienzhaus-Standard Ihr Haus erfüllt, liegt der Effektivzinssatz bei diesem Programm bei bis zu minus 5,5 Prozent. Dies ist der Fall, wenn Sie den strengsten Standard und eine Laufzeit von zehn Jahren wählen. Wie bei den Sanierungskrediten sind keine Sondertilgungen möglich, die Bereitstellungszinsen betragen nach Ablauf von zwölf Monaten 0,15 Prozent monatlich auf den noch nicht genutzten Darlehensbetrag.
Lesen Sie auch: Energieeffizient Bauen – mit Fördermitteln der KfW
Wie wird der Tilgungszuschuss gutgeschrieben?
Den Tilgungszuschuss schreibt Ihnen die KfW gut, sobald Ihr Sanierungsvorhaben oder der Hausbau abgeschlossen ist. Dafür müssen Sie Ihrer Bank zunächst die „Bescheinigung nach Durchführung“ vorlegen, die entweder Ihr Energieexperte oder – bei schlüsselfertigen Häusern – der Bauträger/Fertighaushersteller ausfüllt. Die Bank leitet das Formular an die KfW weiter, die den Zuschuss drei Monate nach der Darlehensrate, die Sie zum Zeitpunkt der Anerkennung der Fertigstellung gezahlt haben, anrechnet.
Die monatlichen Raten ändern sich damit nicht, dafür sinkt die Restschuld schlagartig in Höhe des Tilgungszuschusses. Dies hat zur Folge, dass sich die Restlaufzeit deutlich verkürzt.
Ein weiterer Vorteil des Tilgungszuschusses besteht darin, dass Sie nicht nur weniger zurückzahlen müssen, sondern auch deutlich mehr Planungssicherheit für die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindung haben. Denn sollte Ihr KfW-Kredit dann noch nicht vollständig getilgt sein, ist die Restschuld deutlich niedriger als bei einem klassischen Bankdarlehen. Und damit ist auch das Zinsänderungsrisiko – also die Gefahr, dass Sie aufgrund gestiegener Bauzinsen deutlich höhere Zinskosten stemmen müssen – weitaus geringer.
Ein Beispiel: Angenommen, Sie rüsten einen Altbau zum KfW-Effizienzhaus 55 um, nehmen dafür 120.000 Euro zum Sollzins von 0,75 Prozent bei der KfW auf und erhalten somit einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent. Dann läge der Effektivzins bei minus 5,38 Prozent und Ihre Restschuld nach zehn Jahren bei nur noch 21.846 Euro. Beim Bankdarlehen zum gleichen Sollzins müssten Sie hingegen 62.249 Euro weiter finanzieren – zu Konditionen, die möglicherweise weit weniger vorteilhaft als der aktuelle durchschnittliche Sollzins von rund 0,7 Prozent (Stand: 9. September 2020) für zehn Jahre Zinsbindung sind. Würde der Sollzins dann beispielsweise bei 2,5 Prozent liegen, müssten Sie bei einem Volltilgerdarlehen, das nach zehn Jahren komplett abgezahlt ist, rund 8.200 Euro Zinskosten zahlen. Bei der KfW-Restschuld wären es hingegen bei gleichen Konditionen rund 2.900 Euro – also 5.300 Euro weniger.
Welche Zuschüsse senken außerdem die Finanzierungskosten?
In der Regel dürften die hier vorgestellten KfW-Kredite nicht ausreichen, um ein Bau- oder Sanierungsvorhaben komplett zu finanzieren. Doch mit einem Effektivzins von durchschnittlich rund 0,7 Prozent ist Baugeld mit einer Zinsbindung von zehn Jahren (Stand: 9. September 2020) derzeit sensationell günstig zu haben. Selbst 20 Jahre Zinsfestschreibung gibt es mit rund 1,2 Prozent zu Traumkonditionen. Und dank folgender Fördermöglichkeiten können Sie die Finanzierungskosten für Ihren Haustraum im Idealfall weiter reduzieren:
Für Familien: Baukindergeld & Co.
Familien können die Zinslast mit dem Baukindergeld weiter reduzieren. Es beträgt 1.200 Euro pro Kind über einen Zeitraum von zehn Jahren und steht Eltern zu, die bis zum 31. Dezember dieses Jahres einen Kaufvertrag unterzeichnen oder eine Baugenehmigung für ihr Vorhaben erhalten. Die Antragstellung ist in diesen Fällen bis Ende 2023 möglich, zuständig ist auch hier die KfW. Sie stellt mehrere Bedingungen: So darf die Familie noch keine Immobilie gekauft haben und zum Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren gehören.
Ferner gilt eine Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Einkommen darf bei einem Kind nicht höher als 90.000 Euro pro Jahr liegen, für jedes weitere Kind erhöht sich dieser Betrag um jährlich 15.000 Euro. Dabei legt die KfW das durchschnittliche Einkommen des vorletzten und vorvorletzten Jahres zugrunde. Reichen Sie den Antrag in diesem Jahr ein, ist also das Einkommen der Jahre 2018 und 2017 relevant, welches Sie Ihren Steuerunterlagen entnehmen können.
Nochmals günstiger wird es für Familien in Bayern: Dort erhalten Familien zusätzlich 10.000 Euro Eigenheimzulage sowie einen Zuschlag von 300 Euro pro Kind und Jahr.
Heizungstausch: KfW-Kredit und BAFA-Zuschuss
Weitere Fördermittel erhalten Sie für den Einbau einer mit erneuerbaren Energien betriebenen Heizungsanlage, wenn die bisherige Heizung mindestens zwei Jahre in Betrieb war und Sie nicht gemäß Energieeinsparverordnung verpflichtet sind, die Anlage auszutauschen. Bis zu 35 Prozent der Kosten spendiert das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) Ihnen dann über das „Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien“ (MAP).
Ersetzen Sie eine veraltete Ölheizung durch eine Anlage, die ausschließlich mit erneuerbaren Energien betrieben wird, erhalten Sie sogar 45
Prozent. Finanzieren können Sie die Kosten über das KfW-Programm 167 „Ergänzungskredit“. DerSollzins liegt aktuell bei 0,78 Prozent (Stand: 9. September 2020), die Laufzeit und Zinsbindung beträgt zehn Jahre. Bis zu 50.000 Euro vergibt die KfW zu diesen Konditionen.