





Auf einen Blick
Viele Selbstständige nehmen es mit der Altersvorsorge allzu locker. Sie glauben, das lohnt sich sowieso nicht. Nicht wenige sagen auch: "Ich werde arbeiten, bis ich nicht mehr kann. Eine Rente bekomme ich sowieso nicht." Oder ihnen fehlt schlichtweg das Geld, um etwas für die Altersvorsorge zurückzulegen. Vor allem Solo-Selbständige mit geringem Einkommen haben deshalb ein hohes Risiko, später in die Altersarmut zu geraten.
Neben der Riester-Rente gibt es deshalb die staatlich geförderte Rürup-Rente, gedacht vor allem für Selbständige und benannt nach dem früheren Wirtschaftsweisen Bert Rürup. Der Clou bei diesem Angebot: Wer einen Rürup-Vertrag abschließt, darf seine Sparbeiträge steuerlich geltend machen und kann auch die beliebten Exchange Traded Funds (ETFs) nutzen. Wann sich das für Anlegerinnen und Anleger lohnt – die wichtigsten Fragen und Antworten.
Die Rürup-Rente, oft auch Basis-Rente genannt, ist die Schwester der Riester-Rente. Auch bei der Rürup-Rente fördert der Staat die private Altersvorsorge, aber nur mit Steuervorteilen und nicht mit Zulagen.
Gedacht sind die Rürup-Verträge für Selbständige, die für eine spätere Rente sparen wollen. Sie können dabei gleichzeitig freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder dort pflichtversichert sein, müssen das aber nicht. Die Rürup-Rente kann somit – bei hohen und jahrzehntelangen Einzahlungen – ein Ersatz für eine gesetzliche Rente oder eine Ergänzung zur bereits bestehenden Altersversorgung sein, etwa, wenn über ein berufsständisches Versorgungswerk (etwa für Ärzte, Architekten, Rechtsanwälte oder Steuerberater) bereits vorgesorgt wird.
Was dabei oft vergessen wird: Die Rürup-Rente ist für alle Erwerbstätige offen. "Riestern" können nur Arbeitnehmer und Beamte, "rürupen" kann jeder.
Das ist die Steuerersparnis beim Einzahlen. Maßgeblich in der Steuererklärung sind dafür die sogenannten Vorsorgeaufwendungen fürs Alter. 2025 können Sie dafür Beiträge von bis zu 29.344 (Alleinstehende) beziehungsweise 58.688 Euro (Verheiratete) geltend machen. Seit 2023 erkennt das Finanzamt volle 100 Prozent als Sonderausgaben an. Auf diesen Höchstbetrag werden aber auch andere Beiträge, etwa für die gesetzliche Rente oder ein Versorgungswerk, angerechnet. Wer insgesamt mehr einzahlt, hat für Beiträge über der Höchstgrenze hinaus keine Steuerbegünstigung.
Von der Steuerersparnis profitieren vor allem Anlegerinnen und Anleger mit hohem Einkommen und hohen eigenen Beiträgen. Beispiel: Wer nach Abzug von Betriebskosten 60.000 Euro verdient und 500 Euro monatlich in eine Rürup-Rente einzahlt und diese auch bei der Steuererklärung geltend machen kann, hat eine jährliche Steuerersparnis von mehr als 2.000 Euro. Auch hohe Einmalzahlungen in einen Rürup-Vertrag, etwa aus einer Abfindung, können für Gut-Verdiener in Frage kommen, unter der Voraussetzung, dass die steuerlich berücksichtigungsfähigen Vorsorgeaufwendungen noch nicht oder nur in einem geringen Maße genutzt sind.
Knapp 2,7 Millionen Rürup-Verträge wurden laut dem Versichererverband GDV bereits abgeschlossen. Die meisten davon sind klassische Rentenversicherungen. Diese versprechen eine garantierte Rente nach einer vereinbarten Laufzeit, in der monatlich oder jährlich ein bestimmter Beitrag angespart wird. Solche Policen haben aber mehrere gravierende Nachteile.
Wenn Sie mehr zur Verzinsung von Lebensversicherungen wissen wollen, lesen Sie unseren Ratgeber: "Die Zinsen für Lebensversicherungen steigen. Was habe ich davon?
Als Selbständiger lohnt es sich durchaus einmal zu prüfen, ob es sinnvoll ist, freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung Beiträge einzuzahlen. Dabei gilt es zu bedenken: Die gesetzliche Rente bietet immer einen Hinterbliebenenschutz und zahlt auch bei einer Erwerbsminderung. Und im Ruhestand zahlt die Rentenversicherung die Hälfte des Krankenkassenbeitrags. Ebenfalls zu bedenken: Nicht selten haben Selbständige zunächst als Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt. Eine Rente gibt’s aber für sie nicht, wenn sie auf weniger als fünf Beitragsjahre kommen. Fehlen dafür zum Beispiel zwei, drei Jahre, lohnt es sich für die fehlenden Jahre Beiträge zu zahlen, um sich einen Rentenanspruch zu sichern. Der Mindestbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung beläuft sich 2025 auf 103,42 Euro monatlich. Auch dieser Beitrag zählt zu den steuermindernden Vorsorgeaufwendungen.
Sie sind damit nicht flexibel. Die Verträge können Sie nicht vorzeitig kündigen, sondern nur beitragsfrei stellen oder Beiträge verringern. Sie kommen in der Einzahlungsphase nicht an Ihr Geld heran und können das angesparte Kapital auch nicht als Sicherheit für einen Kredit nutzen. Das sollten gerade Selbständige wissen, die vielleicht mal Geld von der Bank für eine neue Maschine oder ein neues Büro brauchen. Auch gibt es – anders als bei der Riester-Rente – nicht die Möglichkeit, sich im Rentenalter zumindest einen kleineren Teil des angesparten Kapitals auf einen Schlag auszahlen zu lassen. Die Rürup-Rente gibt es immer nur als Monatsrente bis zum Lebensende – und die Steuerlast wird ins Alter verschoben, weil im Ruhestand die ausgezahlte Zusatzrente zu versteuern ist.
Infrage kommt ein Rürup-Vertrag deshalb vor allem für Selbständige, wenn sie damit rechnen, dass sie im Alter einen deutlich geringeren Steuersatz als jetzt zahlen, weil ihr Einkommen im Ruhestand nicht mehr so hoch ist wie während ihrer Erwerbstätigkeit. Wie hoch die Steuer im Ruhestand ausfällt, hängt vom gesamten Alterseinkommen ab. Relevant für den steuerpflichtigen Teil der Rente ist außerdem, in welchem Jahr man in Rente geht.
Wollen Sie wissen, wie Sie Ihre Vorsorgelücke ausrechnen können? Eine Anleitung bieten Ihnen unser Ratgeber "Finanzielle Sicherheit im Ruhestand: So schließen Sie Ihre Vorsorgelücke".
Sie können eine lebenslange Rente für Ihren Ehe- oder Lebenspartner vereinbaren. Sie sollten aber wissen, dass so ein Schutz zusätzlich Geld kostet. Weniger teuer ist eine verkürzte Rentengarantiezeit von zehn Jahren. Stirbt der oder die Versicherte in dieser Zeit, wird die Rente an den Hinterbliebenen bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Rentenbeginn gezahlt. Ohne diesen Schutz für Hinterbliebene gehen diese leer aus.
Das angesparte Kapital lässt sich außerdem nicht vererben. Stirbt der Sparer in der Ansparphase, geht das Geld an den Versicherer oder die Fondsgesellschaft. Sie sollten bei Bedarf aber fragen, ob sich stattdessen eine Auszahlung der gesparten Beiträge an Hinterbliebene vereinbaren lässt.
Privat Krankenversicherte sind schon mal fein raus: Sie müssen in der Auszahlungsphase auf die monatliche Rürup-Rente keine Beiträge zahlen, weil die Höhe der persönlichen Einkünfte für die Berechnung der Beiträge keine Rolle spielt.
Anders bei Mitgliedern einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Wer pflichtversichert ist, muss nach Angaben des Versicherers LV 1871 auf die Bezüge aus der Rürup-Rente keine Abgaben an die Krankenkasse bezahlen.
Freiwillig gesetzlich Versicherte müssen auf ihre Bezüge aus der Rürup-Rente hingegen Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung abführen – und zwar bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2025: 5.512,50 Euro pro Monat).
Klären Sie schon vor Abschluss der Basisrente, ob Sie in in der Auszahlungsphase Krankenkassenbeiträge entrichten müssen. Wenn dies der Fall ist, ist eine Rürup-Rente eher nicht lohnenswert.
Wenn Sie noch ein, zwei oder mehr Jahrzehnte bis zur Rente haben, können Sie eine fondsgebundene Rürup-Rentenversicherung abschließen. Dabei werden die Beiträge in Fonds angelegt. Sie haben so die Chance auf höhere Renditen am Aktienmarkt- und Anleihenmarkt. Sie sollten sich aber bewusst sein, dass es anders als bei klassischen (Rürup)-Rentenversicherungen keine Beitragsgarantie gibt. Die Anbieter sagen lediglich zu, später aus dem angesparten Vermögen eine lebenslange, monatliche Rente zu zahlen. Wie hoch diese ist, wird erst zum Rentenbeginn festgelegt. Außerdem wichtig zu wissen:
Die gute Nachricht ist: Möglich ist es auch, seine Kosten deutlich zu verringern. Sie können auch einen Versicherer wählen, der ETFs zur Auswahl anbietet, die einen bestimmten Aktienindex nachbilden, ohne dass Ausgaben fürs aktive Fondsmanagement oder hohe Ausgabeaufschläge (Kaufgebühren) fällig sind – aber mit allen Steuervorteilen in der geförderten Rürup-Variante. Dieses Angebot machen mehr und mehr Assekuranzen.
Wie deutlich sich dadurch die Kosten senken lassen, zeigt die Untersuchung von Stiftung Warentest: Während bei einem teuren Anbieter die jährliche Fondsrendite durch die Kosten bei einer Laufzeit von 30 Jahren um fast zwei Prozentpunkte gemindert werden, fallen beim damals günstigsten Anbieter, dem mehrfach als Testsieger gekürten Versicherer "Europa", von der Rendite nur knapp 0,5 Prozentpunkte weg.
Wenn Sie auf der Suche nach einen geeigneten Rürup-Vertrag Angebote vergleichen wollen, können Sie auf zwei Punkte zusätzlich achten:
Das Finanzportal "Finanztip" hat Anfang 2025 einen neuen Test veröffentlicht. Dabei wurden von 83 Anbietern diejenigen identifiziert, die mit mindestens vier von maximal fünf Sternen im Lebensversicherungsrating der Agentur Morgen & Morgen bewertet waren. Die Untersuchung ist allerdings lückenhaft, da fast 20 Anbieter den Fragebogen von Finanztip erst gar nicht ausgefüllt haben.
Das Ergebnis, diese Anbieter empfiehlt Finanztip:
Nutzen Sie für Ihre Investments im Rahmen einer Rürup-Versicherung weltweit gestreute ETFs, zum Beispiel auf den MSCI World, der die Kursentwicklung von etwa 1.400 Aktien in 23 Industrieländern nachbildet. Die langfristigen Renditen sind hervorragend – trotz der jüngsten Kursverluste. Sie sollten aber für so eine Anlage innerhalb eines Versicherungsmantels mindestens 15 Jahre Zeit haben.
Auch hier gibt es eine nicht zu unterschätzende Schwierigkeit wie bei den Fondspolicen mit gemanagten Fonds: Sie sollten idealerweise zum Renteneintritt eine Punktlandung mit Ihrem Portfolio hinlegen, weil das aufgebaute Vermögen zu einem festgelegten Zeitpunkt in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Sollte es aber wenige Jahre vor diesem Termin zu einem länger anhaltenden Börsencrash kommen, wäre schlimmstenfalls ein beträchtlicher Teil des angesparten Kapitals verloren. Um das zu verhindern, haben auch die Rürup-Sparer mit einem ETF-Depot die Möglichkeit, bereits Jahre vor Renteneintritt von Aktien-ETFs in sicherere Anleihen-ETFs und Geldmarktfonds umschichten. Oder sie wählen ein automatisiertes Rebalancing nach einem bestimmten Rhythmus. Laut Raisin Pension ist es auch sogar möglich, im Falle eines Kursabsturzes den Rentenbeginn zu verschieben.
Unser Geldtipp: Neben den klassischen Rürup-Policen und den fondsgebundenen Rürup-Renten gibt es auch die sogenannten Hybridprodukte. Doch Vorsicht: Hier fließt das Geld nicht direkt in ETFs oder gemanagte Fonds. Vielmehr werden Sie dann an der Wertentwicklung eines Index beteiligt, wie etwa den Deutschen Aktienindex (Dax). Zu erkennen sind solche Verträge häufig an dem Begriff "Index", der im Namen steckt, oder Begriffen wie "Indexbeteiligung", gerne mit jeder Menge Marketing-Sprüchen angeboten. Dabei handelt es sich allerdings um "Mogelpackungen". Der Großteil Ihres Geldes fließt nämlich weiter in eine Versicherung, ganz konservativ angelegt. Nur mit den Erträgen der Anlage, den Überschüssen, wetten Sie dann darauf, dass der Index steigt. Läuft der Index im jeweiligen Jahr schlecht, was immer wieder passieren kann, sind die Überschüsse schlimmstenfalls verloren. Deshalb von solchen Produkten lieber die Finger lassen!