
Schweden
Schweden
DeutschlandAuf einen Blick


Zum Jahreswechsel erhöhen viele Kassen wieder ihre Beiträge. Sie liegen ab 2026 zwischen 16,78 und 19 Prozent. Einige Hundert Euro im Jahr können angestellte Gutverdiener bei einem Wechsel von einer sehr teuren zur günstigsten bundesweit geöffneten Krankenkassen sparen.
Der unterschiedliche Beitragssatz ergibt sich aus dem Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell festlegen kann. Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenkassen steigt auch im Jahr 2026 deutlich – im Durchschnitt um 0,4 Prozentpunkte, von 2,5 Prozent auf 2,9 Prozent. Für Versicherte bedeutet das eine erhebliche Beitragssteigerung. Zeit, die Kasse zu wechseln und dabei auch die Zusatzleistungen unter die Lupe zu nehmen. In einigen Extras der Krankenkassen schlummert zusätzliche Kostenersparnis. Wir informieren Sie, wie Sie am besten reagieren und was Sie bei einem Krankenkassenwechsel beachten müssen.
Der Jahresanfang ist der ideale Zeitpunkt, um Ihren Gesundheitsschutz unter die Lupe zu nehmen. Denn die Krankenkassen haben wieder ihren Zusatzbeitrag erhöht - die meisten drastisch. Manche Kassen erheben mehr als drei und sogar vier Prozent Zusatzbeitrag, andere liegen unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Dazwischen liegen mehrere hundert Euro Ersparnis, das gilt vor allem für Besserverdienende. Auch bei Kassenmitgliedern, die freiwillig versicherte Selbstständige sind, sind das durchaus spürbare Mehrkosten.
Ein Kassenwechsel kann Ihren Kassenbeitrag deutlich senken. Wenn Sie dann noch zu einer Kasse wechseln, die Ihren Bedürfnissen entsprechende zusätzliche Leistungen bezahlen – etwa mehrere hundert Euro teure Reiseimpfungen, die Sie für eine geplante Fernreise benötigen – haben Sie doppelt gewonnen. Es gibt noch unzählige andere Zusatzleistungen, die für junge Menschen, werdende Familien oder ältere Versicherte interessant sind.
Zwei Rechenbeispiele veranschaulichen, wie viel wie viel der durchschnittliche Zusatzbeitrag in Abhängigkeit vom Bruttogehalt monatlich ausmacht.
Bei einem Bruttoeinkommen von 3.000 Euro im Monat fallen bei einem Beitragssatz von 17,5 Prozent (allgemeiner Beitragssatz + durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026) 525 Euro an Krankenkassenbeitrag im Monat an. Davon bezahlt der Arbeitgeber die Hälfte (262,50 Euro), Sie als Versicherter zahlen die andere Hälfte, ebenso 262,50 Euro. Der Anteil des Zusatzbeitrags macht 43,50 Euro aus im Monat (Arbeitnehmeranteil). Im Jahr sind das 522 Euro allein an Zusatzbeitrag.
Durch einen Wechsel zu einer Krankenkasse, die zum Beispiel nur einen Zusatzbeitrag von 2,18 Prozent verlangt (zum Beispiel BKK firmus), sinkt Ihr Zusatzbeitragsanteil auf 32,70 Euro im Monat, 392,40 Euro im Jahr. Sie sparen also 10,80 Euro im Monat und 129,60 Euro im Jahr.
Bei Versicherten, die deutlich höhere Einkommen haben, wirkt sich das Sparpotenzial noch erheblicher aus. Wer im Jahr 2026 im Monat 5.812,50 beziehungsweise 69.759 Euro oder mehr im Jahr verdient – so hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 – bezahlt bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent 84,28 Euro im Monat allein an Zusatzbeitrag, beziehungsweise 1.011,38 Euro im Jahr. Auch hier die Gegenrechnung: Bei einem Wechsel zu einer Kasse, die nur 2,18 Prozent Zusatzbeitrag erhebt, sinkt der Zusatzbeitragsanteil auf 63,36 Euro im Monat, beziehungsweise 760,28 Euro im Jahr. Das sind 251,10 Euro Ersparnis im Jahr.
Liegt der Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse über dem durchschnittlichen Wert von 2,9 Prozent, zahlen Sie jeden Monat noch mehr als in den beiden genannten Beispielen. Noch erheblicher fällt die Belastung für freiwillig versicherte Selbstständige aus, denn sie müssen ihren Beitrag komplett allein bezahlen. Bei beiden Rechenbeispielen kommt so ein Zusatzbeitragsanteil von 1.520,56 Euro beziehungsweise 2.022,76 Euro im Jahr zusammen. Da klingt es durchaus verlockend, zu einer Kasse zu wechseln, die einen Zusatzbeitrag erhebt, der unter dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag liegt.
Wer ein hohes Einkommen hat, sollte unbedingt einen Wechsel zu einer günstigeren Kasse erwägen, denn die Ersparnis kann durchaus bei mehreren Hundert Euro im Jahr liegt. Es gibt kaum Zusatzleistungen, die ein solches Sparpotential aufwiegen können. Was es mit den Zusatzleistungen der Krankenkasse auf sich hat, erfahren Sie im Text weiter unten.
Das sind die Voraussetzungen für einen Krankenkassenwechsel:
Wer keine besonderen Ansprüche an seine Krankenkasse hat und keine Zusatzleistungen in Anspruch nimmt, kann allein aus Spargründen zu einer günstigeren Kasse wechseln. Wer allerdings eine genehmigte Leistung, etwa eine Psychotherapie, noch nicht begonnen hat, muss eventuell damit rechnen, dass die neue Kasse den Fall erneut prüft und zu einer anderen Entscheidung kommen kann. Laufende Behandlungen übernimmt die neue Kasse hingegen. Geliehene Hilfsmittel wie Rollstühle müssen ausgetauscht werden.
Der gesetzlich krankenversicherte Hauptverdiener der Familie zahlt den Beitrag und Ehepartner wie auch Kinder sind kostenlos mitversichert – so funktioniert die Familienversicherung.
Es lohnt sich, vor einem Wechsel die Zusatzleistungen zu prüfen, die die Kassen freiwillig anbieten können. Hier haben gesetzliche Krankenkassen einen kleinen Spielraum, ihren Versicherten ein Plus an Leistungen anzubieten. Oft betrifft das Zahnbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Präventionsmaßnahmen, alternative Heilmethoden, aber auch Kinderwunschbehandlungen. In manchen steckt bares Geld. Im besten Fall erhält man durch einen Wechsel mehr Leistung für weniger Beitrag. Wer in diesem Jahr eine Fernreise plant und teure Reiseimpfungen benötigt, kann jetzt noch zu einer Kasse wechseln, die diese umfangreich erstattet. Manche Kassen übernehmen auch mehr Kosten beim Zahnersatz, das kann sich finanziell richtig lohnen. Versicherte müssen jedoch bereit sein, sich vom Kooperationszahnarzt der jeweiligen Krankenkasse behandeln zu lassen.
Eine Mutter-Kind-Kur beispielsweise gehört zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen. Bei der Beurteilung, ob eine Kur in Frage kommt, geht es allein um den gesundheitlichen Zustand der Mutter.
Wenn sich der Kontakt mit Ihrer Krankenkasse darauf beschränkt, dass Sie beim Arzt Ihre Versichertenkarte vorzeigen, dann können Sie froh sein. Wer krank ist, vielleicht auch chronisch krank, und deshalb öfter Kontakt mit der Krankenkasse hat, erfährt schnell, wie wichtig guter Service sein kann. Nicht alle Kassen kümmern sich gleichermaßen fürsorglich oder kulant um ihre Mitglieder. Manche Versicherten müssen um jede Verordnung beim Physiotherapeuten ringen, Widerspruch einlegen, um eine Leistung zu erhalten oder haben Probleme bei der Bewilligung einer Psychotherapie oder einer Reha-Behandlung. Wenn Sie solche Probleme kennen, ist es Zeit für einen Wechsel.
Haben Sie bei der Wahl der neuen Kasse den Service im Blick: Was bietet die Krankenkasse an und was ist Ihnen wichtig? Benötigen Sie zum Beispiel eine Service- oder Geschäftsstelle vor Ort? Wären Ihnen Hausbesuche durch einen Kassenvertreter wichtig? Oder ist eine 24-Stunden-Hotline interessant, vielleicht weil Sie im Schichtdienst arbeiten? Oder wünschen Sie, dass Ihre Krankenkasse Sie dabei unterstützt, einen Facharzttermin zu erhalten?
Fragen Sie bei Freunden und Bekannten nach, welche Erfahrungen sie mit ihrer Krankenkasse im Krankheitsfall gemacht haben. Oder rufen Sie einfach bei Ihrer Krankenkasse an und lassen sich beraten. So erhalten Sie auch einen Anhaltspunkt, ob Sie gut bedient werden.
Vielen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist nicht bewusst, dass Sie nicht nur ein Recht auf einen Kassenwechsel haben, sondern dass ein Wechsel Vorteile bringen kann und obendrein völlig unkompliziert ist. Unabhängig vom Alter und Gesundheitszustand kann in der GKV jeder die Krankenkasse wechseln. Anders als in der privaten Krankenversicherung sind beide Faktoren nicht relevant für die Beitragskalkulation.
Es gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende. Wenn Sie zum Beispiel am 20. Januar einen Antrag bei einer neuen Kasse stellen, können Sie ab 1. April bei der neuen Kasse versichert sein. Wichtig: Wenn Sie einen Wahltarif (zum Beispiel Kostenerstattung) gewählt haben, gelten unter Umständen andere Kündigungsfristen, maximal drei Jahre.
Wenn Sie noch keine zwölf Monate Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenkasse vorweisen können, dürfen Sie wechseln, sobald die Kasse den Beitrag erhöht. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht. Die Erhöhung des Zusatzbeitrags darf die Kasse verhältnismäßig kurzfristig ankündigen und zwar nur einen Monat vor der geplanten Erhöhung. Es genügt also, die Erhöhung im Dezember anzukündigen und ab Januar höhere Beiträge zu kassieren. Bis der Beitrag zum ersten Mal fällig wird, gilt das Sonderkündigungsrecht und Sie können bei einer neuen Kasse eine Mitgliedschaft beantragen. Es greift dann aber trotzdem die zweimonatige Kündigungsfrist. Der Zusatzbeitrag ist bei der alten Kasse so lange zu zahlen, bis die Kündigung greift.
So gehen Sie bei einem Kassenwechsel Schritt für Schritt vor:
Auswahl: Wählen Sie eine Kasse, zu der Sie wechseln wollen.
Antrag: Sie müssen nicht selbst bei Ihrer bisherigen Kasse kündigen, sondern Sie teilen einfach der neuen Kasse mit, dass Sie Mitglied werden wollen. Die neue Kasse übernimmt dann die Kündigung und die Wechselmodalitäten.
Mitgliedsbestätigung: Von der neuen Kasse erhalten Sie eine Mitgliedsbestätigung, die Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen. Freiwillig Versicherte legen das Schreiben Ihrer bisherigen Krankenkasse vor, damit die Kündigung wirksam ist.
Trotz Antrag bei einer neuen Krankenkasse bleibt jeder so lange in der alten Krankenkasse versichert, bis die neue Mitgliedschaft auch greift. Es entsteht keine Versicherungslücke.
Die Krankenkasse muss die Erhöhung des Zusatzbeitrags spätestens einen Monat vor Ablauf des Monats, in dem sie den Zusatzbeitrag erstmals erhebt, schriftlich per Post ankündigen. Ob die Kassen das auch in diesem Jahr so zuverlässig handhaben, ist nicht sicher, wie Sie oben bereits gelesen haben. Deshalb prüfen Sie lieber selbstständig auf der Homepage Ihrer Krankenkassen nach ob, um wie viel und ab wann der Zusatzbeitrag erhöht wird.
Das Schreiben über den erhöhten Beitragssatz muss einige Pflichtinformationen enthalten. So muss die genaue Erhöhung genannt sein, auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, die Höhe des durchschnittlichen Zusatzbeitrags muss genannt sein und Sie müssen eine Krankenkassenübersicht des GKV-Spitzenverbandes erhalten, der die Zusatzbeiträge der Kassen auflistet. Ist das nicht der Fall, dann ist die Erhöhung praktisch unwirksam. Hat die Kasse Sie nur knapp vor der Erhöhung informiert, können Sie sich beschweren, etwa bei einer Verbraucherzentrale und so Zeit gewinnen, um einen Kassenwechsel in die Wege zu leiten.
Bei jedem Wechsel Ihres Status als Versicherter oder Versicherte steht Ihnen ein neues Wahlrecht der Krankenkasse zu – unabhängig davon, ob Sie die Mindestmitgliedschaft erfüllt haben. Wenn Sie zum Beispiel den Arbeitgeber wechseln, nach einer Arbeitslosigkeit einen neuen Job aufnehmen oder in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln, dürfen Sie auch eine neue Krankenkasse wählen.

Schweden
Schweden
DeutschlandManche medizinischen Behandlungen müssen Sie vorher von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Das gilt zum Beispiel für eine Psychotherapie, eine Rehamaßnahme, eine Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur, eine kieferorthopädische Behandlung. Wenn die Genehmigung bereits erfolgt ist und Sie die Maßnahmen aber noch nicht begonnen haben, sollten Sie mit dem Kassenwechsel noch etwas warten. Denn die neue Kasse muss die Maßnahme erst genehmigen und kann durchaus eine abweichende Entscheidung treffen.
Bei einer laufenden Behandlung ist ein Kassenwechsel durchaus möglich – die neue Krankenkasse übernimmt dann die Kosten. Versicherte sollten so rasch wie möglich ihrem Arzt die neue Versichertenkarte vorlegen. Ratsam ist es, die neue Kasse vor dem Kassenwechsel über die laufende Behandlung zu informieren und sich zu erkundigen, wie es weitergeht.
Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie Hilfsmittel, die Ihnen die bisherige Kasse zur Verfügung gestellt hat, zurückgeben müssen. Die neue Kasse wird Ihnen zwar Ersatz bieten, aber manchmal gelingt die Bereitstellung nicht übergangslos. Das kann durchaus unangenehm sein, etwa, wenn ein Rollstuhl ersetzt werden muss. Sprechen Sie sich deshalb rechtzeitig mit der neuen Kasse ab.
Gerade ältere Menschen mit einer chronischen Erkrankung nehmen oft an speziellen Behandlungsprogrammen teil, die ihre Kasse anbietet. Diese besondere Versorgungsmöglichkeit verliert man bei einem Kassenwechsel, wenn die neue Kasse kein solches Programm anbietet. Versicherte sollten vor einem Kassenwechsel mit Arzt und Krankenkasse klären, welchen Mehrwert das Versorgungsprogramm bietet und ob es sich lohnt, deshalb einen Kassenwechsel zu unterlassen.