Arbeiten 2026

Mindestlohn 2026: Was sich für Minijobs und Midijobs ändert

Rolf Winkel
Autor
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 31.12.2025

Auf einen Blick

  • Der Mindestlohn steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.
  • Die Minijob-Grenze erhöht sich auf 603 Euro im Monat.
  • Midijobs und die beitragsfreie Familienversicherung werden angepasst.
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Der Mindestlohn steigt 2026, auch die Minijob-Grenze wird angehoben.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

2026 bringt spürbare Änderungen für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Mindestlohn, Minijob-Grenze und Midijob-Regeln werden angepasst.

2026: Plus für Niedrigverdiener

Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen gibt’s zum Jahreswechsel gute Nachrichten: Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 1,08 Euro pro Stunde, die Minijobgrenze klettert auf 603 Euro. Wer ein bisschen mehr verdient, ist automatisch sozialversichert – im besten Fall sogar zum Nulltarif.

Kurz und knapp: Das ändert sich 2026

  • Mindestlohn: 13,90 Euro pro Stunde 
  • Minijob-Grenze: 603 Euro pro Monat 
  • Midijobs: 603,01 bis 2.000 Euro 
  • Grenze für beitragsfreie Familienversicherung: Ohne Minijob: 565 Euro / Mit Minijob: 603 Euro

Was sich beim Mindestlohn 2026 ändert

Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – eine Erhöhung von 8,4 Prozent. Das war bereits im Sommer 2025 von der Mindestlohnkommission beschlossen worden. Für 2027 ist dann sogar ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro pro Stunde geplant.

Mindestlohn-Entwicklung bis 2027

  • 2025: 12,82 Euro
  • 2026: 13,90 Euro (8,4 Prozent Erhöhung)
  • 2027: 14,60 Euro (5,0 Prozent Erhöhung)

Für wen der Mindestlohn gilt

Grundsätzlich für fast alle Arbeitnehmer – mit ein paar Ausnahmen: 

  • Auszubildende
  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Ehrenamtlich Tätige
  • Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Anstellung

Wichtig: Auch Minijobber im Privathaushalt haben Anspruch auf den Mindestlohn. Genauso wie alle anderen arbeitsrechtlichen Regelungen, etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Mindestlohn 2026: Ihre Rechte und Pflichten

Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie die Erhöhung praktisch umgesetzt wird und was sie tun können, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.

Muss man die Erhöhung des Mindestlohns beantragen?

Nein, die Erhöhung des Mindestlohns wird automatisch umgesetzt. Muss sie jedenfalls. Aber Sie sollten unbedingt darauf achten, dass der neue Betrag auch korrekt in Ihrer Lohnabrechnung für Januar auftaucht – insbesondere Minijobber sollten hier genau hinschauen.

Was tun, wenn der Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt?

Zunächst können Sie sich an den Betriebsrat wenden, falls vorhanden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihn darauf hinweisen, dass er gesetzlich verpflichtet ist, den Mindestlohn zu zahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, können Sie den Verstoß beim Zoll melden.

Welche Rolle spielt der Zoll beim Mindestlohn?

Der Zoll ist nicht dafür zuständig, Arbeitnehmern den Mindestlohn auszuzahlen. Er kontrolliert lediglich, ob Arbeitgeber sich daran halten. Wenn nicht, drohen den Arbeitgebern hohe Bußgelder.
Sollte der Arbeitgeber trotzdem nicht zahlen, bleibt Ihnen nur der Weg zum Arbeitsgericht. Eine Klage können Sie dort auch ohne Anwalt einreichen – Gerichtskosten entstehen dabei nicht. Wer in einer Gewerkschaft ist, kann zudem gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Wie lange kann man den Mindestlohn einklagen?

Rechtlich gesehen haben Sie dafür drei Jahre Zeit. Es gilt die normale Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

  • Beispiel: Sie können belegen, dass Sie 2023 den damals geltenden Mindestlohn nicht erhalten haben. Diesen Anspruch können Sie 2026 noch einklagen. 

Minijob-Grenze 2026: Das ändert sich

Durch den höheren Mindestlohn steigt auch die Minijob-Grenze. Das funktioniert automatisch. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich. Diese Grenze wird so berechnet, dass man bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro maximal 43,33 Stunden pro Monat arbeiten darf, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Verdient man mehr als 13,90 Euro pro Stunde, reduziert sich die maximal erlaubte Arbeitszeit entsprechend.

Minijob-Grenze im Vergleich

  • 2025: 556 Euro
  • 2026: 603 Euro
  • 2027: 633 Euro

Habe ich ab 2026 automatisch mehr Geld im Minijob?

Viele Minijobber fragen sich, ob die höhere Verdienstgrenze automatisch zu einem höheren Einkommen führt.

  • Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient im Minijob 556 Euro. Hat die Person ab 2026 Anspruch auf 603 Euro? Das hängt vom jeweiligen Stundenlohn ab. Liegt der Stundenlohn bereits über 13,90 Euro, ändert sich für die Person nichts. Falls sie jedoch nur den Mindestlohn erhält und weiterhin die gleiche Arbeitszeit hat, steht ihr ab Januar 2026 ein Gehaltsplus zu.

Beitragsfreie Familienversicherung 2026

Für die beitragsfreie Familienversicherung gilt 2026 eine höhere Einkommensgrenze: 

  • Ohne Minijob: 565 Euro
  • Mit Minijob: 603 Euro monatlich.

Das bedeutet, dass Familienangehörige mit einem Minijob bis zu 603 Euro verdienen dürfen, ohne dafür eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlen zu müssen.

Midijob 2026: Neue Untergrenze, volle Absicherung

Die Obergrenze für Midijobs (also Jobs im Übergangsbereich zwischen Minijob und „normal“ sozialversicherungspflichtigem Job) bleibt bei 2.000 Euro.
Die Untergrenze für Midijobs steigt durch die Mindestlohnerhöhung jedoch auf 603,01 Euro. Das bedeutet: Wer genau diesen Betrag verdient, zahlt noch keine Sozialversicherungsbeiträge. Ab 2.000 Euro wird die volle Belastung fällig.

Welche Vorteile Midijobs bieten

Auch wenn Sie in einem Midijob (Gleitzone) arbeiten und weniger Beiträge zahlen, genießen Sie trotzdem alle Vorteile der Sozialversicherung. Zum Beispiel haben Sie bei der Arbeitslosenversicherung nach einem Jahr im Midijob Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind in der Krankenversicherung pflichtversichert. 

Wichtig dabei: Obwohl Sie nur geringere Beiträge zahlen, berechnen sich Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rentenansprüche entsprechend der Höhe Ihres Lohns.

Gelten die Midijob-Vorteile auch für Rentner?

Ja, Rentner können durch einen Midijob weiterhin Rentensprüche aufbauen – und das teilweise zum Nulltarif.

Durch die Aktivrente können Sie nach Erreichen des regulären Rentenalters ein Gehalt unter 2.000 Euro steuerfrei beziehen und gleichzeitig von den Vorteilen der Sozialversicherung profitieren. In einem 603,01-Euro-Job können Sie sogar ohne eigene Beiträge die eigene Rente nochmals aufbessern. Das gilt immer dann, wenn man rentenversicherungspflichtig ist. Diese Pflicht wählen Sie über eine einfache Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber.

Häufige Fragen zu Mindestlohn und Minijob 2026

Viele Beschäftigte fragen sich, wie sich die Änderungen 2026 konkret auf ihr Einkommen auswirken. Die wichtigsten Antworten im Überblick.

Muss ich den neuen Mindestlohn beantragen?

Nein. Der neue Mindestlohn gilt automatisch ab dem 1. Januar 2026. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den höheren Stundenlohn zu zahlen.
Sie sollten dennoch prüfen, ob der neue Betrag korrekt auf Ihrer Lohnabrechnung erscheint – insbesondere bei Minijobs.

Habe ich automatisch Anspruch auf mehr Geld im Minijob?

Nicht zwingend. Ob Sie ab 2026 mehr verdienen, hängt von Ihrem Stundenlohn ab.
Liegt dieser bereits über 13,90 Euro, ändert sich Ihr Einkommen nicht. Erhalten Sie den Mindestlohn und arbeiten weiterhin gleich viele Stunden, steigt Ihr Monatsverdienst entsprechend.

Wie hoch darf ich 2026 in der Familienversicherung verdienen?

Für die beitragsfreie Familienversicherung gelten 2026 höhere Einkommensgrenzen:
Ohne Minijob dürfen Sie monatlich bis zu 565 Euro verdienen, mit Minijob bis zu 603 Euro. Bleiben Sie innerhalb dieser Grenzen, zahlen Sie weiterhin keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge.

Zählt der Midijob voll für Rente und Arbeitslosengeld?

Ja. Auch im Midijob sind Sie voll sozialversichert. Obwohl Sie geringere Beiträge zahlen, erwerben Sie Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Die Leistungen richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens.

Checkliste – Was Sie 2026 prüfen sollten

Mit dieser Checkliste sehen Sie schnell, ob Sie von den Änderungen profitieren:

  • Stundenlohn mit neuem Mindestlohn vergleichen
  • Minijob-Einkommen neu berechnen
  • Lohnabrechnung ab Januar 2026 prüfen
  • Familienversicherung überprüfen
  • Midijob-Status klären

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Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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