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DeutschlandAuf einen Blick
2026 bringt spürbare Änderungen für Beschäftigte mit niedrigem Einkommen. Mindestlohn, Minijob-Grenze und Midijob-Regeln werden angepasst.
Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen gibt’s zum Jahreswechsel gute Nachrichten: Der gesetzliche Mindestlohn steigt um 1,08 Euro pro Stunde, die Minijobgrenze klettert auf 603 Euro. Wer ein bisschen mehr verdient, ist automatisch sozialversichert – im besten Fall sogar zum Nulltarif.
Auch wenn Sie nur den Mindestlohn verdienen, nur Teilzeit oder in einem Minijob arbeiten, sollten Sie trotzdem versuchen, sich eine Altersvorsorge aufzubauen. Von uns erhalten Sie Tipps, wie Sie mit wenig Geld fürs Alter sparen können.
Der Mindestlohn steigt ab dem 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde – eine Erhöhung von 8,4 Prozent. Das war bereits im Sommer 2025 von der Mindestlohnkommission beschlossen worden. Für 2027 ist dann sogar ein weiterer Anstieg auf 14,60 Euro pro Stunde geplant.
Grundsätzlich für fast alle Arbeitnehmer – mit ein paar Ausnahmen:
Wichtig: Auch Minijobber im Privathaushalt haben Anspruch auf den Mindestlohn. Genauso wie alle anderen arbeitsrechtlichen Regelungen, etwa die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
Auch Senioren haben Anspruch auf den Mindestlohn, selbst wenn sie schon Rente beziehen. Abmachungen, die das Gegenteil festlegen, sind ungültig.
Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie die Erhöhung praktisch umgesetzt wird und was sie tun können, wenn der Mindestlohn nicht gezahlt wird.
Nein, die Erhöhung des Mindestlohns wird automatisch umgesetzt. Muss sie jedenfalls. Aber Sie sollten unbedingt darauf achten, dass der neue Betrag auch korrekt in Ihrer Lohnabrechnung für Januar auftaucht – insbesondere Minijobber sollten hier genau hinschauen.
Zunächst können Sie sich an den Betriebsrat wenden, falls vorhanden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, sollten Sie direkt mit Ihrem Arbeitgeber sprechen und ihn darauf hinweisen, dass er gesetzlich verpflichtet ist, den Mindestlohn zu zahlen. Sollte er sich weiterhin weigern, können Sie den Verstoß beim Zoll melden.
Bei der Mindestlohn-Hotline des Bundesarbeitsministeriums (030 60 28 00 28) können Sie sich über Ihre Rechte informieren und sich direkt an die zuständige Zollstelle vermitteln lassen.
Der Zoll ist nicht dafür zuständig, Arbeitnehmern den Mindestlohn auszuzahlen. Er kontrolliert lediglich, ob Arbeitgeber sich daran halten. Wenn nicht, drohen den Arbeitgebern hohe Bußgelder.
Sollte der Arbeitgeber trotzdem nicht zahlen, bleibt Ihnen nur der Weg zum Arbeitsgericht. Eine Klage können Sie dort auch ohne Anwalt einreichen – Gerichtskosten entstehen dabei nicht. Wer in einer Gewerkschaft ist, kann zudem gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen.
Rechtlich gesehen haben Sie dafür drei Jahre Zeit. Es gilt die normale Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.
Durch den höheren Mindestlohn steigt auch die Minijob-Grenze. Das funktioniert automatisch. 2026 liegt die Grenze bei 603 Euro monatlich. Diese Grenze wird so berechnet, dass man bei einem Stundenlohn von 13,90 Euro maximal 43,33 Stunden pro Monat arbeiten darf, ohne die Minijob-Grenze zu überschreiten. Verdient man mehr als 13,90 Euro pro Stunde, reduziert sich die maximal erlaubte Arbeitszeit entsprechend.
Viele Minijobber fragen sich, ob die höhere Verdienstgrenze automatisch zu einem höheren Einkommen führt.
Für die beitragsfreie Familienversicherung gilt 2026 eine höhere Einkommensgrenze:
Das bedeutet, dass Familienangehörige mit einem Minijob bis zu 603 Euro verdienen dürfen, ohne dafür eigene Beiträge zur Krankenversicherung zahlen zu müssen.
Die höhere Grenze für die Familienversicherung gilt auch für Mini-Minijobber, die zum Beispiel monatlich 200 Euro verdienen.
Die Obergrenze für Midijobs (also Jobs im Übergangsbereich zwischen Minijob und „normal“ sozialversicherungspflichtigem Job) bleibt bei 2.000 Euro.
Die Untergrenze für Midijobs steigt durch die Mindestlohnerhöhung jedoch auf 603,01 Euro. Das bedeutet: Wer genau diesen Betrag verdient, zahlt noch keine Sozialversicherungsbeiträge. Ab 2.000 Euro wird die volle Belastung fällig.
Auch wenn Sie in einem Midijob (Gleitzone) arbeiten und weniger Beiträge zahlen, genießen Sie trotzdem alle Vorteile der Sozialversicherung. Zum Beispiel haben Sie bei der Arbeitslosenversicherung nach einem Jahr im Midijob Anspruch auf Arbeitslosengeld und sind in der Krankenversicherung pflichtversichert.
Wichtig dabei: Obwohl Sie nur geringere Beiträge zahlen, berechnen sich Arbeitslosengeld, Krankengeld und Rentenansprüche entsprechend der Höhe Ihres Lohns.
Ja, Rentner können durch einen Midijob weiterhin Rentensprüche aufbauen – und das teilweise zum Nulltarif.
Durch die Aktivrente können Sie nach Erreichen des regulären Rentenalters ein Gehalt unter 2.000 Euro steuerfrei beziehen und gleichzeitig von den Vorteilen der Sozialversicherung profitieren. In einem 603,01-Euro-Job können Sie sogar ohne eigene Beiträge die eigene Rente nochmals aufbessern. Das gilt immer dann, wenn man rentenversicherungspflichtig ist. Diese Pflicht wählen Sie über eine einfache Erklärung gegenüber Ihrem Arbeitgeber.
Viele Beschäftigte fragen sich, wie sich die Änderungen 2026 konkret auf ihr Einkommen auswirken. Die wichtigsten Antworten im Überblick.
Nein. Der neue Mindestlohn gilt automatisch ab dem 1. Januar 2026. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, den höheren Stundenlohn zu zahlen.
Sie sollten dennoch prüfen, ob der neue Betrag korrekt auf Ihrer Lohnabrechnung erscheint – insbesondere bei Minijobs.
Nicht zwingend. Ob Sie ab 2026 mehr verdienen, hängt von Ihrem Stundenlohn ab.
Liegt dieser bereits über 13,90 Euro, ändert sich Ihr Einkommen nicht. Erhalten Sie den Mindestlohn und arbeiten weiterhin gleich viele Stunden, steigt Ihr Monatsverdienst entsprechend.
Für die beitragsfreie Familienversicherung gelten 2026 höhere Einkommensgrenzen:
Ohne Minijob dürfen Sie monatlich bis zu 565 Euro verdienen, mit Minijob bis zu 603 Euro. Bleiben Sie innerhalb dieser Grenzen, zahlen Sie weiterhin keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge.
Ja. Auch im Midijob sind Sie voll sozialversichert. Obwohl Sie geringere Beiträge zahlen, erwerben Sie Ansprüche auf Rente, Arbeitslosengeld und Krankengeld. Die Leistungen richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens.
Mit dieser Checkliste sehen Sie schnell, ob Sie von den Änderungen profitieren:
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Anpassungen in Kraft. Welche Änderungen Sie betreffen und worauf Sie achten sollten, zeigen unsere Ratgeber:

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