


Auf einen Blick
Falsche Rechnungen und Mahnungen von Kriminellen verursachen jedes Jahr Schäden in Millionenhöhe. Vor allem, wenn die Betrüger sich als offizielles Inkasso-Unternehmen oder gar Bundesbehörde ausgeben, werden Verbraucher schnell kopflos und zahlen das geforderte Geld. Auch die Abzock-Masche am Telefon sorgt dafür, dass viele Verbraucher in Panik geraten. In der Regel vergessen sie dann zu prüfen, ob die Forderung im Schreiben überhaupt berechtigt ist. Und genau diese Panik nutzen Inkasso-Betrüger aus, die mit frei erfundenen Inkasso-Unternehmen ahnungslose Kunden abzocken. Dadurch wird es immer schwieriger, ein echtes Inkasso-Unternehmen von einem Fake-Inkasso zu unterscheiden.
Aus diesem Grund ist es wichtig herauszufinden, ob die E-Mail oder der Brief echt ist. Doch wie stellen Sie das an? Und was müssen Sie beachten, wenn Sie eine berechtigte Inkasso-Forderung in den Händen halten? Welche Schritte sind notwendig? Unser Ratgeber soll Ihnen eine Hilfe an die Hand geben. Denn nichts ist schlimmer, als wenn Sie auf einen unseriösen Inkasso-Brief infolge der Nutzung eines vermeintlichen Streaming-Portals hereinfallen, mysteriöse Inkasso-Briefe oder Mahnungen von Rechtsanwälten erhalten, oder die seriöse Forderung nicht erkennen, wenn Ihr Konto mal nicht gedeckt war.
Wichtig: Für rechtliche Fragen in Zusammenhang mit einer Inkasso-Forderung sollten Sie sich an einen Rechtsanwalt wenden.
Dass Sie mal eine Rechnung vergessen, ist menschlich. Sicher ist das jedem schon einmal passiert. Aber spätestens, wenn die Mahnung in den Briefkasten oder das virtuelle Postfach flattert, werden Sie noch einmal an die Bezahlung erinnert. Komisch wird es nur dann, wenn Sie ein derartiges Schreiben erhalten und sich an den Geschäftsvorgang gar nicht erinnern können. Vorsichtig sollten Sie auf alle Fälle sein, wenn dieses Schreiben von einem angeblichen Inkasso-Unternehmen stammt und der Ton im Schreiben sehr rau ist. Stammen die Briefe oder Mails von seriösen Unternehmen, wird Ihnen nicht gleich mit Pfändung, Zwangsvollstreckung oder einem Schufa-Eintrag gedroht. Mit unseriösen Forderungen werden Sie meist unter Druck gesetzt.
Können Sie dem Schreiben entnehmen, wofür Sie zahlen sollen? Dann handelt es sich vermutlich um ein seriöses Schreiben. Zusätzllich sollten Zinsen, Mahngebühren sowie die Inkassogebühren zu finden sein. Bei seriösen Unternehmen ist zudem ein Ansprechpartner angegeben, der telefonisch erreichbar ist. Gut wäre, wenn Sie sich selber noch an die Rechnung erinnern können.
Zweifeln Sie an dem Inkassounternehmen, können Sie selbst überprüfen, ob der Geldeintreiber zugelassen ist. Dafür gibt es eine Plattform der Justizverwaltungen der Länder. Auf rechtsdienstleistungsregister.de finden Sie heraus, ob das Inkasso-Büro in Deutschland zugelassen ist. Finden Sie die Firma dort nicht, darf der Inkasso-Dienstleister in Deutschland nicht tätig werden.
Zusammenfassend sollten Sie zunächst folgende Punkte prüfen:
Falls Sie der Forderung bereits widersprochen haben, darf das Inkasso-Unternehmen das Geld nicht weiter eintreiben und auch ein Schufa-Eintrag ist nicht möglich.
Sie möchten Ihr Geld vor der Pfändung durch Gläubiger schützen? Dann müssen Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln lassen. Wie das geht, erfahren Sie in unserem Ratgeber zu den P-Konten.
Immer wieder fallen Verbraucher auf die Inkasso-Masche herein, weil die Betrüger hinterhältig sind. Sie nutzen für ihre Abzock-Methoden den Briefkopf bekannter Unternehmen, Behörden oder seriöser Inkassofirmen. Ein Detail wird allerdings häufig ausgetauscht: die Bankverbindung. Schließlich möchten die Betrüger an Ihr Geld kommen. Doch wie finden Sie heraus, ob die Schreiben gefälscht sind? Haben Sie einen Brief eines Unternehmens oder einer Bundesbehörde erhalten, dann gehen Sie auf die Webseite des jeweiligen Unternehmens oder der Behörde. Dafür rufen Sie sich die Webadresse manuell im Browser auf. Nutzen Sie nicht die in den E-Mails oder Anschreiben angegebenen Links.
Gleichen Sie nun die Bankverbindungen miteinander ab. Stimmen diese überein, handelt es sich wahrscheinlich um ein echtes Schreiben. Kontaktieren Sie den Absender der Zahlungsaufforderung über die angegebenen Rufnummern auf der Homepage und fragen Sie bezüglich des erhaltenen Schreibens nach. Das gilt vor allem dann, wenn die Forderung Ihrer Meinung nach nicht berechtigt ist.
Auf keinen Fall sollten Sie sich unter Druck setzen lassen. Weder durch kurz gesetzte Fristen, noch durch die Androhung weiterer Verzugszinsen oder zusätzlicher Mahngebühren.
Nicht selten wird in unseriösen Mahnschreiben und Inkasso-Forderungen mit einem Eintrag bei der Schufa, dem Gericht, der Polizei, Staatsanwaltschaft oder dem Gerichtsvollzieher gedroht. Allerdings können Sie beruhigt sein. Denn für die Pfändung bei Ihnen daheim ist ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht notwendig, den nicht das Inkassounternehmen erteilt.
Der Mahn- und Vollstreckungsbescheid wird von einem Gericht, meist dem örtlichen Amtsgericht, per Post zugestellt und flattert nicht per E-Mail in das Postfach. Sie erhalten dann genügend Zeit Einspruch zu erheben. Bezüglich der Schufa-Eintragungen können wir Sie ebenfalls beruhigen. Diese dürfen nur erfasst werden, wenn es sich um eine unbestrittene Forderung handelt.
Handelt es sich um eine berechtigte Forderung, sollten Sie das Geld überweisen. Falls das aus irgendwelchen Gründen nicht geht, müssen Sie sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen. Gegebenenfalls können Sie einen Zahlungsaufschub oder eine Ratenzahlung vereinbaren.
Es gibt jedoch auch Mahnungen, bei denen die Sachlage nicht eindeutig ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn es die Firma zwar gibt, Sie dort aber nichts bestellt oder offen haben. Beispielsweise haben in der Vergangenheit viele Kunden Rechnungen und Mahnungen vom Versandhändler Amazon bekommen, auf die wenig später Post vom Inkassounternehmen folgte. Da es sowohl den Händler als auch den Inkasso-Dienstleister gibt, raten wir in diesen Fällen, dass Sie Kontakt mit dem Absender aufnehmen. Nutzen Sie dafür nicht die im Schreiben verwendeten Daten. Suchen Sie im Internet nach dem Unternehmen und dem Kontakt. Möglicherweise sind Sie Opfer eines Identitätsmissbrauchs geworden und Betrüger haben auf Ihre Rechnung Ware bestellt. Hier sollten Sie an der Aufklärung mitwirken und wenn sich dieser Verdacht bestätigt unbedingt eine Anzeige bei der Polizei erstatten.
Bekommen Sie dagegen eine Mahnung oder Zahlungsaufforderung von einer nicht existierenden Inkassofirma, sollten Sie darauf auf keinen Fall reagieren. Bezahlen Sie die Forderung nicht. In einigen Fällen werden massenhaft Zahlungsaufforderungen mit der Androhung einer Zwangsvollstreckung versendet. Viele Empfänger bezahlen die Forderung aus Angst. Wenn die Firma nicht existiert oder keine Zulassung hat, können Sie eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
Tipp: Hilfreich kann bei der Überprüfung einer Inkassoforderung auch der Inkasso-Check der Verbraucherzentrale sein.
Grundsätzlich kann das Inkassounternehmen die Kosten selbst festlegen. Es gibt jedoch seit 2013 Höchstsätze. So dürfen die Gebühren für das Inkassounternehmen nicht höher sein, als die Kosten für einen Rechtsanwalt, der dieselbe Tätigkeit ausführt. Die Anwaltsvergütung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet, welche die Höchstgrenze für Inkasso-Dienstleister darstellt.
Viele Verbraucher unterliegen dem Irrtum, dass Rechnungen, Mahnungen und Inkassoschreiben nur per Brief mit der Post kommen. Das ist heute nicht mehr so. Sowohl Inkasso-Büros als auch Rechtsanwälte versenden Mahnungen und Zahlungsaufforderungen mittlerweile auch per E-Mail. Es handelt sich also nicht immer um Betrug, wenn das Schreiben im virtuellen und nicht im echten Briefkasten landet.
Nachfolgend stellen wir Ihnen eine Checkliste zur Verfügung. Anhand der Antworten auf die Fragestellungen können Sie selbst erkennen, ob es sich um ein seriöses oder ein unseriöses Inkassounternehmen handeln könnte:
Die nachfolgenden Hinweise helfen ebenfalls im Umgang mit unangenehmer Inkasso-Post:
Häufig ist die Aufregung besonders groß, nachdem eine E-Mail oder ein Brief vom Inkassounternehmen eingegangen ist.
Wichtig ist, dass Sie auch bei einer anfangenden oder fortgeschrittenen Überschuldung einen kühlen Kopf bewahren und die Zahlungsaufforderungen nicht ignorieren. Holen Sie sich Hilfe, damit das Problem nicht noch größer wird. Sollten Sie der Schuldenfalle nicht entkommen, bleibt meist die Privatinsolvenz als letzter Ausweg. Biallo erklärt Ihnen, wie Sie den Neuanfang mithilfe der Privatinsolvenz schaffen.
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