Gartenplanung und Finanzierung clever angehen
Wer frühzeitig plant, kann viel Geld sparen – und sollte auch mögliche Förderungen, Steuertricks und Finanzierungsmodelle kennen.
Warum sich ein Gartenarchitekt lohnen kann
Bei der Neuanlage eines Gartens kann der Aufwand für die Planung und die Berechnung der Kosten für einen Laien ganz erheblich sein. Ist es absehbar, dass viele Arbeiten von Fachfirmen ausgeführt werden sollen, lohnt es sich, einen Gartenarchitekten mit der Planung und Ausschreibung der Leistungen zu betrauen. Denn in der Regel kennt er die sich bewerbenden Fachfirmen, kann einschätzen, wie realistisch Preise sind, nachverhandeln und dann den im Preis-Leistungs-Verhältnis günstigsten Anbieter beauftragen. Die Preisunterschiede zwischen den Angeboten können je nach Gesamtvolumen einige Tausend Euro betragen und mindern so die Kosten für das Architekten-Honorar. Das unterliegt ab einer Bausumme von 20.000 Euro der Honorarverordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI §6) und beträgt je nach Leistungsumfang etwa zehn bis 20 Prozent der Gesamtinvestition. Bei einer geringeren Gesamtinvestition kann das Honorar frei verhandelt werden.
Einen Gartenarchitekten kann man jedoch auch nur für einen Entwurf der Gartengestaltung engagieren. Für eine erste Beratung vor Ort inklusive einer Entwurfsskizze werden 200 bis 400 Euro fällig. In einem zweiten Schritt kann man sich zusätzlich genaue Pflanz- und Ausführungspläne erstellen lassen. Am teuersten ist das Gesamtpaket einschließlich der Ausschreibung, Bauleitung und Abnahme, doch hier liegt auch das höchste Sparpotential.
Planung durch Gartenbaubetriebe: Worauf achten?
Günstiger wird das Ganze, wenn entweder ein selbstständiger Gartenplaner einen Entwurf erstellt oder ein Gartenbau-Unternehmen, das Mitglied im Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau (Galabau) sein sollte, den Garten plant und auch die Ausführung übernimmt. Denn dann fließt die Planung meist zu einem günstigen Preis in das Gesamtpaket ein oder wird bei kleineren Projekten sogar als kostenloser Service angeboten. Allerdings ist „Gartenplaner“ oder „Gartengestalter“ keine geschützte Berufsbezeichnung. Zwar haben auch Gartenbaubetriebe hin und wieder Gartenarchitekten im Team, aber in der Regel sind die Planer Gärtner oder Gartenbauer.
Hinzu kommt, dass Sie mit deren Entwurf nicht zu einem Konkurrenzunternehmen gehen können, um ein Alternativangebot einzuholen. Das bedeutet: Das Unternehmen wird einen Plan erstellen, der der eigenen Kompetenz entspricht – Schwimmteiche zu bauen könnte beispielsweise nicht darunterfallen, und Sie haben keine Ahnung, ob der Preis gerechtfertigt ist. Prinzipiell sollten Sie bei der Suche nach einem Gartenarchitekten oder Gartenbau-Betrieb, der zu Ihren eigenen Vorstellungen vom Traumgarten passt, vorab auf deren Webseiten die Fotogalerien von ausgeführten Arbeiten anschauen beziehungsweise Referenzgärten besichtigen.