KfW: Diese staatlichen Förderkredite gibt es für Hausbau, Hauskauf und Sanierung
Geht es um den Hausbau, Wohnungskauf, Modernisierungs- oder energetische Sanierungsvorhaben, ist die KfW eine wichtige Anlaufstelle. Folgende Vorhaben können mit KfW-Mitteln finanziert werden (überwiegend als Kredit, in einem Fall als Zuschuss):
- Haus- oder Wohnungskauf (Neubau/Erstbezug oder Bestand): KfW-Wohneigentumsprogramm 124
- Energetische Sanierung zum KfW-Effizienzhaus (Sanierung/Erstbezug nach Sanierung, sofern die Kosten separat im Kaufpreis genannt sind): KfW-Programm 261: Wohngebäude Kredit
- Bei energetischer Sanierung/Heizungstausch und bereits gewährten KfW- oder BAFA-Zuschüssen für Einzelmaßnahmen: KfW-Ergänzungskredit – Wohngebäude 358, 359
- Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (z.B. Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, für Neubau und Bestand): KfW-Programm 270: Erneuerbare Energien
- Einbruchschutz, Altersgerechter Umbau (bei Kauf oder nachträglich): KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen
- Barrierearmer Umbau (bei Kauf oder nachträglich): KfW-Programm 455-B: Barrierereduzierung – Investitionszuschuss
- Hausbau, Wohnungskauf Erstbezug (mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 40, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt): KfW-Programm 297, 298: Klimafreundlicher Neubau
- Hausbau, Erstbezug für Familien (einkommensabhängig, mindestens KfW-Effizienzhaus-Standard 40, nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt): KfW-Programm 300: Wohneigentum für Familien
Gut zu wissen: Die KfW ist zwar Anlaufstelle für Informationen zu den Förderdarlehen, die Kreditvergabe erfolgt jedoch über die Bank, die die Immobilie finanziert. Ebenfalls wichtig: KfW-Förderkredite und -zuschüsse müssen stets vor Beginn des Vorhabens beantragt werden.
Biallo Tipp: Einen detaillierten Gesamtüberblick über nahezu alle Förderprogramme der KfW erhalten Sie in unserem Ratgeber „KfW-Förderung 2024“.
KfW & BAFA: Diese staatlichen Zuschüsse gibt es für Hausbau, Hauskauf und Sanierung
Bislang galt, dass im Wesentlichen die KfW für Förderkredite die Anlaufstelle war, während das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) für die Abwicklung der Förderung in Form von Zuschüssen für energetische Einzelmaßnahmen zuständig war. Das gilt auch weiterhin für so genannte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, während die Förderung für den Heizungstausch seit Ende Februar über die KfW erfolgt. Die zuschussfähigen Maßnahmen im Überblick:
- BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Fenstertausch, Dachsanierung, Fassadendämmung, sommerlicher Wärmeschutz). Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), 15 Prozent, bezogen auf 30.000 Euro Förderhöchstbetrag pro Jahr, mit einem ISFP erhöht sich der Zuschuss auf 20 Prozent von maximal 60.000 Euro pro Jahr. Bei Heizungstausch und Einzelmaßnahme in einem Jahr: maximal 90.000 Euro.
- BAFA: Energieberatung inkl. Erstellen eines individuellen Sanierungsfahrplans. Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude: 80 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bzw. maximal 1.300 Euro für Einzelhäuser, maximal 1.700 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften ab drei Einheiten, einmalig 500 Euro für Erläuterung der Ergebnisse auf der Eigentümerversammlung.
- BAFA: Fachplanung und Baubegleitung. 50 Prozent bzw. maximal 2.500 Euro der Kosten für Einzelhäuser, 2.000 Euro je Einheit bzw. maximal 20.000 Euro für Wohnungseigentümergemeinschaften.
- KfW: Heizungstausch in Bestandsgebäuden. Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude Zuschuss 458: 30 Prozent von maximal 30.000 Euro für den Einbau einer Wärmepumpe, Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen, bei weniger als 40.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen weitere 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent beim Austausch einer mindestens 20 Jahre alten Gas- oder Ölheizung (sinkt ab 2029 alle zwei Jahre um drei Prozentpunkte), Effizienzbonus von weiteren 5 Prozent bei Wärmepumpen mit Wasser, Erdreich oder Abwasser als Wärmequelle und Einsatz eines natürlichen Kältemittels.
Biallo Tipp: Weitere Informationen zu den Förderprogrammen des BAFA finden Sie in unserem umfangreichen Ratgeber "Energetische Sanierung: BAFA-Förderung und Steuerbonus".
Die Förderprogramme der einzelnen Bundesländer
Neben den Fördermitteln von KfW und BAFA kommen vielfach auch weitere Fördertöpfe der Landesförderbanken in Betracht. Das gilt insbesondere für Familien und alle, die energetisch sanieren wollen. So bieten viele Förderbanken teils Zuschüsse, teils auch Immobiliendarlehen mit sehr niedrigen Zinsen. Eine Übersicht zu den Anlaufstellen der Länder sowie zu beachtende Vorgaben liefert der Ratgeber "Alle Förderprogramme der Bundesländer im Überblick", auf den folgenden Seiten gibt es detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen der Bundesländer:
Steuern sparen bei Hauskauf und Sanierung
Eine weitere Möglichkeit, die Finanzierungskosten rund um den Hauskauf und Hausbau zu senken, bieten folgende steuerliche Förderinstrumente:
- Energetische Sanierung, Heizungstausch, sommerlicher Wärmeschutz (jeweils sofern das Haus mindestens 10 Jahre alt ist): Steuerbonus gemäß § 35c EstG: Maximal 20 Prozent der Kosten beziehungsweise maximal 40.000 Euro können über drei Jahre von der jährlichen Steuerschuld abgezogen werden. Im ersten und zweiten Jahr beträgt der Abzug jeweils sieben Prozent, Im dritten Jahr sind es sechs Prozent. Kosten für einen Energieberater können zu 50 Prozent sofort abgezogen werden. Wichtig zu wissen: Der Bonus lohnt sich, wenn die 20 Prozent Abzug mindestens so hoch ausfallen wie der BAFA-Zuschuss.
- Bei Modernisierungsmaßnahmen: Abzug von Handwerkerkosten, 20 Prozent von maximal 6.000 Euro, bezogen auf die Fahrt- und Brutto-Lohnkosten.
- Reinigung und Gartenpflege: Haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent von maximal 20.000 Euro (4.000 Euro).
- Bei Kauf und anschließender Sanierung eines denkmalgeschützten Gebäudes: Denkmalschutz-AfA gemäß § 10f EstG: Selbstnutzer können zehn Jahre lang jeweils neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben. Kapitalanleger können acht Jahre lang je neun Prozent und weitere vier Jahre je sieben Prozent der Anschaffungs- und Sanierungskosten abschreiben. Vorab empfiehlt es sich, die zuständige Denkmalschutzbehörde zu kontaktieren, diese stellt die erforderliche Bescheinigung für das Finanzamt aus und muss auch die Baumaßnahmen genehmigen.
Biallo Tipp: Wenn Sie sich für die steuerliche Förderung entscheiden, können Sie andere Fördertöpfe nicht nutzen. Daher sollten Sie zunächst prüfen, welche Fördervariante sich für. Sie insgesamt mehr lohnt. Wer beispielsweise ein sehr hohes Einkommen hat, fährt mit dem Steuerbonus für eine energische Sanierung oft besser. Wer ein geringeres Einkommen hat, für den lohnt sich eher die Kombination von BAFA-Zuschüssen und Fördermitteln der Landesbank.
Welche weiteren Fördermaßnahmen gibt es?
Über die genannten Zuschüsse und Kredite hinaus gibt es noch weitere Fördertöpfe. Für Sparer winken Zuschüsse für das Bausparen oder Riestern, diese Varianten kommen für folgende Zielgruppen infrage.
Für Bauherren, Käufer und Sanierer (je nach Einkommen und Arbeitgeber):
Förderung von Bausparverträgen über die
- Wohnungsbauprämie in Höhe von maximal 70 beziehungsweise 140 Euro jährlich (Singles/Ehepaare bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 35.000 beziehungsweise 70.000 Euro.
- Vermögenswirksame Leistungen von bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber für Bausparverträge und andere Sparformen.
- Arbeitnehmersparzulage in Höhe von maximal 43 beziehungsweise 86 Euro für Bausparverträge bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 beziehungsweise 80.000 Euro und vermögenswirksamen Leistungen.
Für Bauherren, Käufer, Eigentümer und Sanierer:Wohnriester – entweder als reiner Wohnriester-Vertrag in Form eines Immobilienkredits oder Bausparvertrags oder wahlweise in Form eines vorhandenen Guthabens aus einem anderen Riester-Vertrag. Seit Anfang 2024 ist nicht mehr nur die Verwendung für den Immobilienkauf, die Entschuldung und den altersgerechten Umbau möglich, sondern auch die Finanzierung energetischer Sanierungsmaßnahmen. Die Förderung beträgt 175 Euro jährlich sowie 185 Euro für jedes kindergeldberechtige vor 2008 geborene Kind. Für danach geborene Kinder gibt es 300 Euro pro Jahr. Für Gutverdiener ergeben sich aufgrund des Sonderausgabenabzugs in Höhe von bis zu 2.100 Euro jährlich Steuervorteile.
Last but not least bieten mitunter auch Kommunen und Kirchen Förderprogramme an, die an bestimmte Bedingungen geknüpft sein können. Es ist daher sinnvoll, sich in der Gemeinde zu erkundigen, in der sich das Grundstück oder die Immobilie befindet. Vielfach informieren auch regionale Banken oder Sparkassen über solche Fördertöpfe. Gleichwohl sollten Immobilienkäufer, Bauherren und Sanierer immer auch die Konditionen anderer Banken prüfen, da die lokale oder Hausbank nicht immer am günstigsten ist.
Biallo Tipp: Mit dem Baufinanzierungsrechner von Biallo erhalten Sie mit nur wenigen Klicks tagesaktuelle Konditionen zahlreicher Banken, Vermittler und Versicherer.