Im Jahr 2016 setzte die Bundesregierung eine Vorgabe der EU um. Sie verabschiedete die neue Richtlinie für die Vergabe von Immobilienkrediten: die Wohnimmobilienkreditrichtlinie – kurz WIKR.
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie nimmt Banken und Kreditinstitute in die Pflicht, die Kreditwürdigkeit der Antragsteller im Sinne des Verbraucherschutzes strenger zu prüfen. Denn kein Mensch soll sich für den Traum von der eigenen Immobilie überschulden. Lesen Sie, was die Wohnimmobilienkreditrichtlinie genau ist, wie sie sich auf Immobilienkreditanträge auswirkt, welche Kritik es gab und wo nachgebessert wurde.
Was ist die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR)?
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WIKR) ist eine Regelung, die Sie als Verbraucherin oder Verbraucher davor schützen soll, sich mit der Aufnahme eines Immobilienkredits zu übernehmen und zu verschulden. Sie gilt für alle Darlehensverträge nach dem 20. März 2016.
Die WIKR gibt es nicht als einen einzigen Paragrafen. Das komplexe Werk wurde in einer ganzen Reihe von Gesetzen aufgenommen, unter anderen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) oder im Kreditwesengesetz (KWG).
Im KWG finden Sie den recht umfangreichen § 18 a. Der beschreibt die Pflichten der Banken bei der Vergabe von Immobilienkrediten, insbesondere
- die Anforderungen bezüglich Informationspflichten,
- die Prüfung der Kreditwürdigkeit,
- die Unabhängigkeit der Gutachter vom Kreditvergabeprozess sowie
- die Qualifikation der Bankmitarbeiter, die sich mit der Kreditvergabe befassen.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) verordnete in diesem Zusammenhang zusätzlich die Immobiliar-Darlehensvergabe-Sachkunde-Verordnun (ImmoDarlSachkV), welche die Anforderungen an die Sachkunde der mit der Vergabe von Immobiliar-Verbraucherdarlehen befassten internen und externen Mitarbeiter regelt.