Steuerformulare erklärt

Anlage Kind zur Steuererklärung: So holen Eltern das Maximum raus

Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 16.07.2025

Auf einen Blick

  • Die Anlage Kind sichert Familien viele steuerliche Vorteile – vom Kindergeld bis zu Freibeträgen.
  • Auch Kosten für Betreuung, Ausbildung oder Krankenversicherung lassen sich geltend machen.
  • Wir zeigen, wie Sie das Formular richtig ausfüllen und mit welchen Angaben Sie Steuern sparen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wozu dient die Anlage Kind?
  2. Kindergeld 2025 – das müssen Sie wissen
  3. Kinderfreibeträge statt Kindergeld?
  4. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  5. Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder
  6. Ausbildungskosten und Unterstützungsleistungen
  7. Schulgeld steuerlich geltend machen
  8. Kinderbetreuungskosten absetzen – so geht's
  9. Zuschüsse vom Arbeitgeber

Wenn Sie Kinder haben, unterstützt Sie der Staat gleich mehrfach – mit Kindergeld, Freibeträgen und steuerlichen Vorteilen. In der Steuererklärung tragen Sie all diese Angaben über die Anlage Kind ein. Wie das geht, welche Beträge aktuell gelten und worauf Familien besonders achten sollten, lesen Sie hier.

Biallo News

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Wozu dient die Anlage Kind?

Die Anlage Kind ist ein zentrales Formular der Steuererklärung für Eltern. Pro Kind ist ein separates Blatt auszufüllen. Hier erfassen Sie Informationen rund um das Kindergeld, den Kinderfreibetrag, Ausbildungsfreibeträge und weitere Vergünstigungen.

Kindergeld 2025 – das müssen Sie wissen

Die Höhe des Kindergeldes ist seit 2023 einheitlich geregelt – das bleibt auch 2025 so. Eltern erhalten das Kindergeld monatlich direkt über die Familienkasse.

Einheitlicher Betrag pro Kind

Eltern erhalten für jedes Kind 250 Euro pro Monat, unabhängig davon, ob es das erste, zweite oder dritte Kind ist.

Rückwirkende Auszahlung

Das Kindergeld wird rückwirkend für sechs Monate ab Antragstellung gezahlt. Wenn Sie bislang keinen Antrag gestellt haben, sollten Sie das rasch nachholen.

Kinderfreibeträge statt Kindergeld?

Neben dem Kindergeld können Eltern auch von Freibeträgen profitieren. Das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante für Sie günstiger ist.

Freibeträge 2025

Für das Steuerjahr 2025 gelten folgende Beträge:

  • Kinderfreibetrag: 6.384 Euro (3.192 Euro je Elternteil)
  • Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag: 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil)

Wann lohnen sich die Freibeträge mehr?

Ab einer bestimmten Einkommenshöhe ist der Steuerfreibetrag vorteilhafter als das Kindergeld. Das Finanzamt verrechnet in diesem Fall das bereits gezahlte Kindergeld mit dem Freibetrag und erstattet den Differenzbetrag im Steuerbescheid.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Alleinerziehende profitieren zusätzlich vom sogenannten Entlastungsbetrag, der die steuerpflichtigen Einkünfte reduziert.

Freibetrag und Bedingungen

Für das Jahr 2025 beträgt der Entlastungsbetrag 4.260 Euro. Für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro. Das Kind muss im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils leben – und es darf kein weiterer volljähriger Mitbewohner da sein.

Tipp für getrennt lebende Eltern

Leben zwei Kinder nach der Trennung jeweils bei einem Elternteil, kann jeder Elternteil für ein Kind den Entlastungsbetrag geltend machen.

Kranken- und Pflegeversicherung für Kinder

Eltern können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder angeben – je nachdem, ob ein Anspruch auf Kindergeld besteht.

Anlage Kind oder Anlage Vorsorgeaufwand?

Bei Kindern unter 25 mit Anspruch auf Kindergeld erfolgt der Eintrag in der Anlage Kind. Für ältere Kinder nutzen Sie die Anlage Vorsorgeaufwand.

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Ausbildungskosten und Unterstützungsleistungen

Auch während der Ausbildung oder Studium des Nachwuchses lassen sich viele Aufwendungen steuerlich absetzen. Entscheidend ist das Alter und der Status des Kindes.

Ausbildungsfreibetrag

Ist Ihr volljähriges Kind auswärtig untergebracht und in Ausbildung, können Sie 924 Euro Ausbildungsfreibetrag jährlich in der Anlage Kind geltend machen.

Unterstützung bei Kindern über 25

Für Kinder über 25 Jahren gibt es kein Kindergeld mehr. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich aber Unterstützungsleistungen bis zu 10.347 Euro jährlich als außergewöhnliche Belastung absetzen – allerdings gekürzt um eigenes Einkommen des Kindes über 624 Euro.

Schulgeld steuerlich geltend machen

Wenn Ihr Kind eine Privatschule besucht, können Sie einen Teil des Schulgelds steuerlich absetzen.

Abzugsfähige Beträge

30 Prozent des Schulgeldes, maximal 5.000 Euro pro Jahr, gelten als Sonderausgaben – aber nur für anerkannte Bildungseinrichtungen. Unterkunft, Verpflegung oder Nachmittagsbetreuung sind nicht absetzbar. Der Status der Schule als anerkannte Bildungseinrichtung und die Höhe der abzugsfähigen Ausgaben lassen sich über eine Schulbescheinigung nachweisen.

Kinderbetreuungskosten absetzen – so geht's

Kinderbetreuungskosten können als Sonderausgaben angesetzt werden. Wichtig sind die richtige Form der Zahlung und das Alter des Kindes.

Höhe und Voraussetzungen

Zwei Drittel der tatsächlichen Betreuungskosten sind bis zu 4.000 Euro pro Kind absetzbar – zum Beispiel für Kita, Kindergarten, Tagesmutter, Au-pair oder Hort. Das Kind muss unter 14 Jahre alt und Teil Ihres Haushalts sein.

  • Hinweis: Kosten für Nachhilfeunterricht oder Beiträge für den Sportverein und die Musikschule sind nicht absetzbar !

Zahlung nur per Überweisung

Anerkannt werden nur unbare Zahlungen. Barzahlungen – auch an Angehörige – erkennt das Finanzamt nicht an.

Fahrtkosten der Großeltern

Wenn Großeltern regelmäßig Ihre Kinder betreuen und dafür Fahrten zur Kita übernehmen, können Sie 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer ansetzen – mit schriftlicher Vereinbarung und Banküberweisung.

Zuschüsse vom Arbeitgeber

Einige Arbeitgeber übernehmen freiwillig einen Teil der Betreuungskosten – als steuerfreie Zuwendungen.

Auswirkung auf die Steuer

Solche Zuschüsse müssen in der Anlage Kind angegeben werden, da sie die abziehbaren Kinderbetreuungskosten reduzieren.

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Über die Redakteurin Stefanie Engelmann

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An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

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