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Steuer & Steuerformulare

Steuererklärung für Eltern: Mit der Anlage Kind Steuern sparen

Stefanie Engelmann
Redakteurin
Veröffentlicht am: 28.04.2021

Auf einen Blick

  • Eltern können über Ihre Steuererklärung einige Steuervorteile geltend machen. Dazu müssen Sie die Anlage Kind für jedes Kind ausfüllen.
  • Finanzämter prüfen automatisch, ob das Kindergeld oder der Abzug des steuerlichen Kinderfreibetrags zu einem obligatorischen Prüfkriterium für Steuerpflichtige führt und entsprechend verrechnet.
  • Unser Ratgeber zeigt Ihnen, mit welchen steuerlichen Vergünstigungen Familien und Alleinerziehende rechnen können.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Anlage Kind: Kinderbonus 2021 und Kindergeld
  2. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Anlage Kind
  3. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Anlage Kind
  4. Ausbildungskosten in der Anlage Kind

Eltern bekommen in der Regel über die Familienkasse monatlich das  Kindergeld  ausgezahlt. Seit dem 1. Januar 2021 beträgt die Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind je 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro monatlich. Doch neben dem Kindergeld gibt es weitere staatliche Förderinstrumente für Familien oder Alleinerziehende mit Kindern.

Haben Sie Kinder, winken Sie für Sie als Eltern einige Steuervorteile, die Sie geltend machen können. Dazu müssen Sie nur die Anlage Kind für jedes Kind ausfüllen. Wir erklären, wie sich Familien und Alleinerziehende über ihre Steuererklärung für das Steuerjahr 2021 einiges an Geld zurückholen können.

 

Anlage Kind: Kinderbonus 2021 und Kindergeld

Zusätzlich zum Kindergeld gab es im Mai 2021 – als separate Einmalzahlung zum Kindergeld – den sogenannten  Kinderbonus  in Höhe von 150 Euro pro Kind, für das Sie in mindestens einem Monat des Jahres Anspruch auf Kindergeld hatten. Mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz der Bundesregierung wurde sozusagen ein „Bonus-Kindergeld“ eingeführt, um  Familien in der Corona-Situation ein wenig zu entlasten .

  • Hinweis: Auch in diesem Jahr können sich kindergeldberechtigte Eltern über einen „Kinderbonus 2022“ freuen. Dieser wird ab Juli 2022 ausgezahlt und beträgt 100 Euro für jedes Kind.

Ein besonderer Antrag ist für den Kinderbonus nicht erforderlich – es reicht, wenn Sie einfach einen Kindergeldantrag bei der betreffenden Kindergeldkasse einreichen. Der Kinderbonus wird Ihnen dann zusammen mit dem Kindergeld automatisch ausgezahlt.

Kindergeld plus Corona-Bonus oder Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt prüft bei der Abgabe der  Steuererklärung  automatisch, ob das Kindergeld plus Corona-Bonus oder die steuerlichen Kinderfreibeträge zu einem beruflichen Aufstieg für Ihre Familie führen.

Für die Jahre 2021 und 2022 beträgt der Kinderfreibetrag 5.460 Euro (2.730 Euro je Elternteil) und der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf 2.928 Euro (1.464 Euro je Elternteil). Beide Freibeträge verringern sich für jeden Monat ohne Anspruch auf Kindergeld um einen Zwölftel.

Ab einer bestimmten Einkommenshöhe lohnen sich die Steuerfreibeträge mehr als das Kindergeld – das gezahlte Kindergeld wird dann mit den Steuerfreibeträgen verrechnet und der Mehrbetrag über den Steuerbescheid ausbezahlt.

  • Hinweis: Eltern erhalten das Kindergeld sechs Monate rückwirkend zum Antragszeitpunkt. Prüfen Sie, ob Sie für Ihren Nachwuchs das staatliche Kindergeld vollständig erhalten haben und reichen Sie fehlende Anträge umgehend ein.

 

Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Anlage Kind

Übernehmen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Ihre Kinder, für die Sie Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben, tragen Sie diese ebenfalls in die Anlage Kind ein.

Sind Ihre Kinder älter als 25 Jahre und haben das  Studium oder die Ausbildung  noch nicht beendet, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Kindergeld oder den steuerlichen Kinderfreibetrag. Haben Sie dennoch Kranken- oder  Pflegeversicherungsbeiträge  für den Nachwuchs bezahlt, können Sie diese Kosten über die  Anlage Vorsorgeaufwand  geltend machen.

 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in der Anlage Kind

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ein Freibetrag für die Berechnung der Einkommensteuer. Er reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte und führt damit zu einer Senkung der Steuerlast.

Für das Jahr 2021 beträgt der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende 4.008 Euro. Um ihn zu erhalten, muss das Kind im Haushalt der oder des Alleinerziehenden gemeldet sein und es darf keine weitere erwachsene Person in dem Haushalt leben. Für jedes weitere Kind gibt es zusätzlich 240 Euro.

Bei angestellten Alleinerziehenden sollte der Arbeitgeber den angehobenen Betrag bereits im monatlichen Lohnabzug 2021 berücksichtigen haben – Soloselbstständige mit Anhang fordern den Freibetrag mittels Steuererklärung vom Finanzamt ab.

 

Ausbildungskosten in der Anlage Kind

Für ein sich in Berufsausbildung befindliches, auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind ist ein zusätzlicher Freibetrag von 924 Euro zivil drin. Befindet sich Ihr Kind nach seinem 25. Geburtstag noch in Ausbildung oder Studium, zahlt die Familienkasse kein Kindergeld mehr. In diesem Fall können Sie jedoch Unterstützungsleistungen an das Kind bis zu einem Höchstbetrag von 9.408 Euro jährlich als  außergewöhnliche Belastung  geltend machen. Dieser Abzug reduziert sich allerdings auf eigene Einkünfte des Kindes, wenn diese mehr als 624 Euro im Jahr betragen.

Schulgeld steuerlich geltend machen

Besuchen Sie Ihr Kind eine Privatschule , dürfen Sie 30 Prozent des jährlich anzufallenden Schulgeldes, höchstens jedoch 5.000 Euro, als Sonderausgaben von der Steuer absetzen . Kosten für Verpflegung, Betreuung und Unterbringung werden allerdings nicht zugerechnet. Der Status der Schule als anerkannte Bildungseinrichtung und die Höhe der abzugsfähigen Ausgaben lassen sich über eine Schulbescheinigung nachweisen.

Kinderbetreuungskosten in der Anlage Kind

Auch die Kinderbetreuung durch ein Au-pair oder die Großeltern oder die Kindergartenkosten finden Platz in der Anlage Kind Ihrer Steuererklärung.

Hat sich im vergangenen Jahr eine Betreuungskraft gegen Bezahlung um Ihren Nachwuchs gekümmert, können Sie Kinderbetreuungskosten von bis zu 6.000 Euro pro Kind mit zwei Dritteln (also maximal 4.000 Euro pro Kind) als Sonderausgaben geltend machen. Auch gezahlte Kita-Beiträge zählen mit.

  • Hinweis: Das Finanzamt akzeptiert nur abgebuchte oder überwiesene Beträge. Barzahlungen – auch an nahe Angehörige – fallen durch. Außerdem muss das Kind Ihrem Haushalt angehört und es muss jünger als 15 Jahre sein.

Abziehbar sind Kosten für Kindergarten, Krippe, offene Ganztagsschule oder Tagesmutter – nicht jedoch Kosten für Nachhilfeunterricht oder Beiträge für den Sportverein und die Musikschule.

Kinderbetreuung durch die Großeltern

Springen Sie bei Ihnen öfter mal die Großeltern ein, wenn die Kinder betreut werden müssen? Wenn Oma und Opa den Enkel häufiger von der Kita abholen, können Sie als Eltern die Fahrtkosten dafür steuerlich absetzen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Großeltern die entstandenen Fahrtkosten mittels einer Aufstellung Ihnen gegenüber abrechnen und die Zahlung an sie überwiesen werden. Pro Kilometer kann man 0,30 Euro ansetzen.

  • Hinweis: Bringen Sie die Kinder dagegen selbst zu den Großeltern oder holen Sie die Kleinen aus der Kita ab, fallen die Fahrtkosten steuerlich durchs Raster an – dann werden sie mit dem Kindergeld oder den steuerlichen Freibeträgen für Kinder abgegolten.

Steuerfreie Zuwendungen vom Chef: Zuschuss zu den Kindergartenkosten

Firmenchefs können ihren Mitarbeitern Zuschüsse zu den Betreuungs- oder Kindergartenbeiträgen zahlen. Derartige steuerfreie Zuwendungen müssen Eltern in ihrer Steuererklärung in der Anlage Kind angeben, da sie die abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten reduzieren.

Corona und Steuer: Verdienstausfall bei Quarantäne oder Kinderbetreuung

Wenn Sie Ihre Kinder im Jahr 2021 coronabedingt wegen geschlossener Schulen und Kitas zu Hause betreuen mussten und deshalb nicht zur Arbeit gehen konnten oder unbezahlten Urlaub nehmen mussten , haben Sie Entschädigungsansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), eventuell auch Ansprüche gegenüber der Krankenkasse auf  Kinderkrankengeld . Entsprechende Ansprüche können Sie gegenüber dem Arbeitgeber oder der Krankenkasse geltend machen.

Das gilt auch, wenn Sie aufgrund einer Quarantäne-Anordnung des örtlichen Gesundheitsamtes zu Hause bleiben mussten und deshalb einen Verdienstausfall erlitten haben. Weitere Infos gibt es dazu auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums . Diese Regelungen wurden kürzlich erneut verlängert und gelten noch bis zum 23. September 2022.

Der Leistungsbezug der Entschädigungen wird an die Finanzbehörden gemeldet. Sie sind als steuerfreie Leistungen in der Steuererklärung für 2021 anzugeben. Sie unterliegen allerdings dem Progressionsvorbehalt . Daher können Sie in manchen Fällen zu einer Steuerrückforderung führen, wenn sich der Steuersatz auf das übrige steuerpflichtige Einkommen erhöht.

Über die Redakteurin Stefanie Engelmann

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An der Universität Gießen studierte sie „Moderne Fremdsprachen, Kulturen und Wirtschaft“ mit Diplom in den Fächern Englisch, Spanisch und Betriebswirtschaftslehre (BWL). Dabei erwarb sie fachsprachliches Ausdrucksvermögen und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse, die sie in ihrem Berufsleben anwenden und weiter ausbauen konnte. Ihre berufliche Stationen lagen im Bereich Marketing & Kommunikation eines japanischen Druckerherstellers und im Ident & Research einer Personal- und Unternehmensberatung. Für ein IT-Unternehmen schrieb sie Anwenderberichte und Presseinformationen zu Softwarelösungen für Wissenschaft und Technik. Seit Anfang 2019 verstärkt Stefanie die Redaktion von Biallo & Team als Online-Redakteurin und schreibt vorwiegend für unsere Kategorien Immobilie, Konto, Recht & Steuer. Dabei ist sie stets auf der Suche nach verbraucherorientierten Themen.

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