Corona-Krise

In Zeiten von Corona: Finanzielle Hilfen für Familien - Kinderfreizeitbonus beschlossen

Mike Belschner
Product Owner
Veröffentlicht am: 01.12.2022

Auf einen Blick

  • Egal ob Kurzarbeit oder freigestellt – werdende Eltern sollen bei der späteren Elterngeldberechnung nicht benachteiligt werden.
  • Familien können bis zu 185 Euro Notfall-Kinderzuschlag beantragen.
  • Die Frist für Lohnersatz auf Grund von Kita- oder Schulschließung wird von sechs auf bis zu zehn Wochen verlängert.
  • Einen Kinderbonus von einmalig 300 Euro verabschiedeten die Koalitionsspitzen am 3. Juni 2020 in Berlin. 150 Euro Kinderbonus gibt es im Jahr 2021.
  • Einkommensschwache Familien erhalten 2021 einen einmaligen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro. Der Bonus kann individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Neue Regelungen für das Elterngeld
  2. Notfall-Kinderzuschlag
  3. Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung
  4. Kurzfristige Lohnfortzahlung nach Paragraf 616 BGB
  5. Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund von Kita-Schließungen
  6. Vereinfachter Zugang zu SGB II-Leistungen
  7. Der 300-Euro-Kinderbonus
  8. Update: 100 Euro Kinderfreizeitbonus beschlossen
  9. Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verdoppelt
  10. Notbetreuung für Alleinerziehende
  11. Kontaktstellen in Notlagen

Die Pandemie und sämtliche Maßnahmen bringen den Arbeitsalltag gehörig durcheinander. Angestellte in systemrelevanten Berufen werden am Arbeitsplatz gebraucht und sind unabkömmlich. Andere sitzen quasi arbeitslos daheim, da von Kurzarbeit oder Freistellung betroffen. Und wieder andere müssten arbeiten, können aber nicht. Denn da ist niemand, der den Dreijährigen beaufsichtigt, während Mama arbeitet.

Der Staat kann Familien, die unter den Auswirkungen der Corona-Krise leiden nicht alle Last und Sorgen nehmen. Doch es wurden recht schnell Hilfen ins Leben gerufen, die zumindest finanziell unter die Arme greifen sollen. 

 

Neue Regelungen für das Elterngeld

Werdende Eltern haben eine Benachteiligung bei der späteren Elterngeldberechnung befürchtet. Aber: Das müssen sie nicht. Damit das Elterngeld nämlich weiterhin funktioniert, hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend folgendes auf den Plan gerufen:

  • Eltern, die in systemrelevanten Berufen arbeiten und aktuell besonders gebraucht werden oder unabkömmlich sind, können ihre Elterngeldmonate verschieben. Sie dürfen sich bis nach dem 14. Lebensmonat des Kindes die Zeit nehmen, spätestens zum Juni 2021.
  • Den Partnerschaftsbonus verlieren Eltern nicht. Weiter müssen sie keine Gelder zurückzahlen, sollten sie aufgrund der Pandemie mehr oder weniger arbeiten als erwartet.
  • Einkommensersatzleistungen aufgrund der Covid-19-Pandemie, wie Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I, vermindern das Elterngeld nicht. Die Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden.

Wichtig: Diese gesetzlichen Anpassungen gelten rückwirkend ab dem 1. März 2020.

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Notfall-Kinderzuschlag

Der Notfall-Kinderzuschlag, kurz Notfall-KiZ, steht Familien zu, bei denen die Eltern zu den Geringverdienern zählen. Der Zuschlag beträgt bis zu 185 Euro pro Monat und Kind. Ob und in welcher Höhe er ausgezahlt wird, hängt von mehreren persönlichen Faktoren ab. Wer wissen möchte, ob er die finanzielle Hilfe bekommt, kann dies über den KiZ-Lotsen der Arbeitsagentur berechnen.

Lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgeber zum Starke-Familien-Gesetz.

 

Lohnersatz wegen Kita- und Schulschließung

Nicht wenige Eltern, vor allem Mütter, betreuen ihre Kinder wegen geschlossener Kindereinrichtung oder Schule daheim. Wer dadurch einen Verdienstausfall hat, kann eine finanzielle Entschädigung beantragen. Das Procedere: Der Arbeitgeber zahlt das Geld aus und lässt es sich danach von der in seinem Bundesland zuständigen Behörde erstatten.

Lesen Sie auchGut 2.000 Euro Lohnausgleich für Eltern

Der Lohnersatz wird – laut Beschluss vom 29. Mai 2020 – von bis dato sechs auf bis zu zehn Wochen pro Elternteil verlängert, für Alleinerziehende auf bis zu 20 Wochen. Eltern bekommen jedoch nicht den vollständigen Lohnausfall erstattet. Es gibt 67 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 2.016 Euro im Monat.

Wichtig: Wer eine andere "zumutbare Betreuungsmöglichkeit" hat, erhält die Entschädigungszahlung nicht. Als diese zumutbaren Alternativen gelten:

  • die Notbetreuung in Kindertagesstätte oder Schule,
  • der andere Elternteil oder Verwandte, wenn diese die Betreuung übernehmen können,
  • die Versetzung ins Homeoffice.

Hinweis: Die Arbeit im Homeoffice ist während der Corona-Pandemie für eine Viezahl von Arbeitnehmern und Selbstständige zum Dauerzustand geworden. Den häuslichen Arbeitsplatz kann man in der Steuererklärung mit der neuen Homeoffice-Pauschale absetzen. So sind bis zu 600 Euro Steuerbonus drin

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Kurzfristige Lohnfortzahlung nach Paragraf 616 BGB

Wer nur für einen kurzen Zeitraum seiner Arbeit fernbleibt, um sein Kind zu betreuen, kann nach geltender Rechtslage ohne Lohneinbußen dem Arbeitsplatz fernbleiben. "Der Paragraf 616 BGB regelt, dass ein Arbeitnehmer, der ohne sein Verschulden vorübergehend, das heißt maximal fünf Tage, an der Dienstleistung verhindert wird, seinen Vergütungsanspruch gegen den Arbeitgeber auch dann behält, wenn er wegen der Erkrankung des Kindes nicht zur Arbeit erscheinen kann", erklärt Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Former aus München. "Für den Zeitraum erhält er Gehalt und muss sich nicht auf das reduzierte Krankengeld verweisen lassen."

Voraussetzung hierfür ist, dass das Kind nicht anderweitig betreut werden kann, etwa von Verwandten, Freunden oder Nachbarn. Die bittere Pille: Die Lohnfortzahlung nach Paragraf 616 BGB ist in vielen Arbeits- und Tarifverträgen ausgeschlossen und auf wenige Tage, in der Regel fünf, begrenzt.

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Rückerstattung der Elternbeiträge aufgrund von Kita-Schließungen

Kita zu und trotzdem Beitrag zahlen? Nein, denn viele Bundesländer und Kommunen haben sich entschieden, für die Dauer der Kita-Schließungen die Elternbeiträge zum Teil oder ganz zu erstatten.

Wegen des föderalen Systems hierzulande gibt es jedoch keine einheitliche Regelung – Länder und Kommunen handeln eigenständig. Mehr Informationen gibt es beim jeweiligen Familien-Landesministerium. Die Bayerische Staatsregierung zum Beispiel hat beschlossen, dass Eltern während den Betretungsverboten bei den Beiträgen entlastet werden.

 

Vereinfachter Zugang zu SGB II-Leistungen

Familien, die sich in akuter Existenznot befinden, erhalten vorübergehend vereinfacht einen Zugang zu SGB II-Leistungen. Für den möglichen Anspruch wird Erspartes für die Zeit zwischen 1. März und dem 30. Juni 2020 nicht berücksichtigt.

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Bei Neuanträgen auf SGB II-Leistungen wird die Miete der kommenden sechs Monaten vollständig vom Jobcenter übernommen. Unabhängig davon, ob die örtlichen Mietkosten als angemessen gelten.

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Der 300-Euro-Kinderbonus

Vor der Wahl ist nach der Wahl? Es wurde viel debattiert um einen Extra-Kinderbonus, der die Kaufkraft stärken und die Wirtschaft ankurbeln soll. Finanzminister Scholz hatte 300 Euro, Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet gar 600 Euro pro Kind ins Gespräch gebracht.

Eine Entscheidung wurde am 3. Juni von CDU, CSU und SPD getroffen – während den Verhandlungen über das milliardenschwere Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket. Gemäß Eckpunktepapier der Koalition erhalten Familien, die besonders von den Einschränkungen betroffen sind, einmalig 300 Euro pro Kind. Dieser Bonus wird mit dem Kindergeld ausbezahlt.

Update: Der Kinderbonus 2021 – 150 Euro extra

28.04.2021: Es wurde viel debattiert um den Extra-Kinderbonus, dessen Grundidee ist, die Kaufkraft zu stärken und damit die Wirtschaft anzukurbeln. So erhielten im Jahr 2020 Familien, die besonders von den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie betroffen sind, einmalig 300 Euro pro Kind. Dieser Bonus wurde jeweils mit 150 Euro im September und Oktober mit dem Kindergeld ausbezahlt.

Auch in diesem Jahr werden Familien den Corona-Kinderbonus erhalten. Jedoch wurde dieser für das laufende Jahr auf einmalig 150 Euro pro Kind reduziert. Ausbezahlt wird der Bonus im Mai wenige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Den Extragroschen bekommen alle Kinder, für die "im Jahr 2021 mindestens einen Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand".

Biallo-Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite der Familienkasse, die den Kinderbonus und das Kindergeld auszahlt.

Doch Eltern, Kinder und Jugendliche können sich zusätzlich freuen. Denn bei dieser Finanzspritze soll es nicht bleiben. Laut Aussagen von Saskia Esken, SPD-Chefin, und Koalition wird derzeit ein weiteres finanzielles Hilfspaket geplant. So soll es ab Herbst 2021 nochmal einmalig 100 Euro für insbesondere Familien mit geringem Einkommen geben.

 

Update: 100 Euro Kinderfreizeitbonus beschlossen

16.06.2021: Jetzt ist er beschlossen. Die Rede ist von dem Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten vor allem die Kinder zurückstecken: Homescooling, Distanzunterricht, keine Kontakte zu Freunden und kaum Möglichkeiten, dem eigenen Hobby nachzugehen. Deshalb möchte die Regierung gerade in der Freizeitgestaltung eine finanzielle Hilfe bieten. Die Belastungen von Kindern und Jugendlichen sollen laut Bundesregierung zumindest teilweise aufgefangen werden. Rund 270 Millionen Euro stellt der Bund dafür bereit.

Wer bekommt den Kinderfreizeitbons?

Der Kinderfreizeitbons wird an Familien mit geringem Einkommen ausgezahlt. Das sind beispielsweise Familien, die auf Hartz IV angewiesen sind, Anspruch auf Wohngeld oder Kindergeldzuschlag haben beziehungsweise Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. 

Die Auszahlung des Freizeitbons war zunächst für Herbst 2021 geplant. Ausgezahlt wird der Freizeitbons jetzt tatsächlich schon ab August 2021. Viele Familien mit geringem Einkommen müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Wenn Sie nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen oder Sie sind eine Familie mit Sozialhilfe, dann müssen Sie einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen.

Hinweis: Für Anträge auf Arbeitslosengeld 2 (Hartz IV) gelten für das Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie vereinfachte und erleichterte Regelungen. Ab 2022 gelten wieder die Normalregelungen bei der Vermögensanrechnung bei Hartz IV. Darauf sollte man sich rechtzeitig vorbereiten. Wie, erfahren Sie in unserem Ratgeber Von Arbeitslosengeld 1 zu Arbeitslosengeld 2: Was beim Antrag von Hartz IV zu beachten ist.

 

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verdoppelt

Mit dem jüngst verabschiedeten Konjunkturpaket der Bundesregierung sollen auch alleinerziehende Mütter und Väter unterstützt werden. So wird aufgrund des ungleich höheren Betreuungsaufwands in Zeiten von Corona für Alleinerziehende der Steuerfreibetrag – sogenannter Entlastungsbetrag – von aktuell 1.908 Euro auf 4.000 Euro befristet für die Jahre 2020 und 2021 angehoben und somit mehr als verdoppelt.

Lesen Sie auch: Steuererklärung 2019 – In Anlage K mit Kindern Steuern sparen

 

Notbetreuung für Alleinerziehende

Keine direkte finanzielle Unterstützung, aber dennoch wichtig: die Notbetreuung für Alleinerziehende. Die nämlich stehen mit der Doppelbelastung aus Kinderbetreuung und Existenzsicherung alleine da.

Hier haben die meisten Bundesländer reagiert und ihnen – selbst, wenn sie in keinem systemrelevanten Beruf arbeiten – den Zugang zur Notbetreuung ermöglicht. Wer die Notbetreuung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an Schule, Kita oder Tagesmutter/Tagesvater – das ist momentan vor allem relevant, sollte eine zweite Pandemie-Welle kommen.

 

Kontaktstellen in Notlagen

Diese weltweite Krise trifft nicht nur finanziell. Sie wirkt sich auf das Zusammenleben aus. Im Job, im Alltag, in Familie und Partnerschaft. Während sich einige über die neue Qualität des Familienlebens freuen, leben andere in Angst und sind am Verzweifeln. Wer unter der Situation leidet, im Freundes-, Bekanntenkreis oder Nachbarschaft Gewalttätigkeiten mitbekommt, sollte sich an eine Beratungsstelle wenden.

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Es gibt viele Stellen, deren Beratung unkompliziert, kostenlos und anonym erfolgt – ganz wie man möchte, telefonisch oder per Chat:

Hilfe-Telefon "Gewaltgegen Frauen"

Telefon: 08000 116 016

oder

Sofort-Chat

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Hilfe-Telefon"sexueller Missbrauch"

Telefon: 0800 22 55 530

oder

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Hilfe für alle Opfer sexueller Gewalt von einem Team aus psychologisch und pädagogisch ausgebildeten Fachkräften

Krisen-Hotlinefür Alleinerziehende

Telefon: 0201 - 82 774 799

Krisen-Hotline für Alleinerziehende, täglich von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Pflege-Telefon

Telefon: 030 - 2017 9131

oder

info@wege-zur-pflege.de

Telefonische Beratung und schnelle Hilfe für Angehörige

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Eltern-Telefon: 0800 111 0 550

Kinder- und Jugendtelefon: 116 111

oder

Online per Chat

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Über den Product Owner Mike Belschner

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Mike, Jahrgang 1971, ist Online-Redakteur und bringt seine Expertise bei biallo.de im Bereich Verbraucherthemen sowie in Ratgeber und Anleitungen ein. Er ist erst dann zufrieden, wenn der Leser die Lösung für sein Problem gefunden hat. Als Verkäufer, freier Autor, Unternehmer und erfolgreicher Gründer bringt er viel Erfahrung und “Internet-Geist” mit. 2016 gründete Mike das Verbraucherschutzportal onlinewarnungen.de, später verbraucherschutz.com, welches bereits 3 Jahre später zu den führenden Webseiten im Bereich Verbraucherschutz gehörte. Nach dem Verkauf des Projektes verstärkt Mike das Biallo-Team seit 2020. 

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