99,99-Prozent-Teilrente: Wie der Mini-Verzicht funktioniert
Sie müssen nicht auf einen großen Teil Ihrer Altersrente verzichten, um nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Rentenansprüche aus der Pflege zu erwerben.
Eine Altersrente können Sie als Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente beziehen. Für Pflegepersonen kann deshalb eine 99,99-Prozent-Teilrente interessant sein.
Beispiel: 15 Cent weniger Rente
Elvira S., 67, pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 4. Ihre Altersrente beträgt 1.500 Euro im Monat. Solange sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, entstehen ihr aus der Pflege grundsätzlich keine weiteren Rentenansprüche.
Elvira lässt ihre Vollrente deshalb in eine 99,99-Prozent-Teilrente umwandeln. Von ihren 1.500 Euro Monatsrente verzichtet sie dadurch gerade einmal auf 15 Cent.
Die Folge: Die Pflegekasse kann wieder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Elviras Pflegetätigkeit zahlen. Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen ihre Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres.
Nach Ende der Pflegetätigkeit kann Elvira wieder in die Vollrente wechseln.
biallo-Tipp: Prüfen Sie vor dem Wechsel in eine Teilrente unbedingt, ob sich dieser auf eine vorhandene Betriebsrente oder Zusatzversorgung auswirkt. Genau dazu rät auch die Deutsche Rentenversicherung.