Pflege und Rente

Pflege von Angehörigen: So erhöhen Sie Ihre Rente

Rolf Winkel
Autor
Stefanie Engelmann
Redakteurin
Aktualisiert am: 25.08.2026

Auf einen Blick

  • Wer einen Menschen mit mindestens Pflegegrad 2 nicht erwerbsmäßig zu Hause pflegt, mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen, kann zusätzliche Rentenansprüche erwerben.
  • Die Pflegekasse übernimmt dafür die Rentenversicherungsbeiträge: 2026 können daraus nach einem Jahr Pflege rund 7 bis gut 37 Euro zusätzliche Monatsrente entstehen.
  • Auch Rentner können profitieren: Eine 99,99-Prozent-Teilrente kann dafür sorgen, dass die Pflegekasse auch nach der Regelaltersgrenze weiterzahlt.
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Wer Angehörige zu Hause pflegt, kann unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Auch Rentner können davon profitieren.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, kann damit eigene Rentenansprüche erwerben. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dafür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung – ohne dass Sie selbst dafür einzahlen müssen.

Das kann sich deutlich bemerkbar machen: Ein Jahr Pflege kann nach den für 2026 geltenden Werten die spätere monatliche Rente um rund 7 bis gut 37 Euro erhöhen. Selbst wenn Sie bereits Altersrente beziehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen weitere Rentenansprüche sammeln. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann dafür eine 99,99-Prozent-Teilrente interessant sein.

Wann bekommen pflegende Angehörige Rentenpunkte?

Nicht jede private Pflegetätigkeit führt automatisch zu zusätzlichen Rentenansprüchen. Die Voraussetzungen ergeben sich insbesondere aus Paragraf 19 und Paragraf 44 SGB XI.

Damit die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlt, müssen insbesondere folgende Bedingungen erfüllt sein:

Voraussetzungen für Rentenpunkte durch Pflege

Die wichtigsten Voraussetzungen finden Sie hier im Überblick:

VoraussetzungDas gilt
Pflegegradmindestens Pflegegrad 2
Pflegeumfangmindestens 10 Stunden pro Woche
Verteilungregelmäßig mindestens 2 Tage pro Woche
Pflegeorthäusliche Umgebung
Pflegenicht erwerbsmäßig
Eigene Erwerbstätigkeitregelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche
Quelle: biallo.de, eigene Recherche; Stand: August 2026

Die Pflegeperson muss übrigens kein Angehöriger sein. Auch wer beispielsweise einen Nachbarn oder Bekannten nicht erwerbsmäßig pflegt, kann grundsätzlich als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung gelten. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen – nicht das Verwandtschaftsverhältnis.

Wie viele Stunden müssen Sie Angehörige pflegen?

Damit die Pflege rentenrechtlich berücksichtigt werden kann, müssen Sie eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens zehn Stunden pro Woche pflegen. Diese Pflege muss sich regelmäßig auf mindestens zwei Tage in der Woche verteilen.

Die Zehn-Stunden-Grenze kann auch erreicht werden, wenn Sie mehrere Pflegebedürftige betreuen und die einzelnen Pflegezeiten zusammengerechnet werden.

Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Rahmen des Pflegeverfahrens geprüft. Nach Paragraf 44 SGB XI ermittelt der Medizinische Dienst oder ein anderer von der Pflegekasse beauftragter unabhängiger Gutachter, ob der notwendige Pflegeumfang erreicht wird.

Pflege und Teilrente kombinieren
Schon ein minimaler Verzicht auf die Vollrente kann pflegenden Angehörigen zusätzliche Rentenansprüche ermöglichen. Wie das funktioniert und was Sie beachten sollten.

Dürfen Sie neben der Pflege arbeiten?

Ja. Sie müssen Ihren Beruf nicht vollständig aufgeben, um durch die Pflege zusätzliche Rentenansprüche zu erwerben.

Entscheidend ist aber die Arbeitszeit: Sie dürfen regelmäßig nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein. Arbeiten Sie beispielsweise 20 oder 25 Stunden pro Woche und erfüllen daneben die übrigen Voraussetzungen als Pflegeperson, können Sie sowohl aus Ihrer Beschäftigung als auch aus der Pflege Rentenansprüche erwerben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre Arbeitszeit erst wegen der Pflege reduziert haben oder bereits vorher in Teilzeit gearbeitet haben.

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden und die Voraussetzungen für Pflegegeld erfüllen, erhalten 2026 folgende monatliche Beträge:

PflegegradPflegegeld pro Monat
Pflegegrad 1kein Pflegegeld
Pflegegrad 2347 Euro
Pflegegrad 3599 Euro
Pflegegrad 4800 Euro
Pflegegrad 5990 Euro
Quelle: Bundesgesundheitsministerium; Stand: August 2026

Wichtig: Das Pflegegeld ist eine Leistung für die pflegebedürftige Person. Es wird nicht automatisch als Lohn an die Pflegeperson gezahlt.

biallo-Lesetipp: Welche Leistungen die Pflegeversicherung bei der Pflege zu Hause übernimmt, erfahren Sie in unserem ausführlichen Überblick.

Wie viel Rente bringt ein Jahr Pflege?

Wie stark die Pflege Ihre spätere Rente erhöht, hängt vor allem vom Pflegegrad und davon ab, ob Pflegegeld, Kombinationsleistungen oder ausschließlich ambulante Sachleistungen genutzt werden.

Für ein volles Jahr rentenversicherungspflichtiger Pflege können sich 2026 folgende zusätzlichen monatlichen Rentenansprüche ergeben:

PflegegradZusätzliche Monatsrente nach einem Jahr Pflege
Pflegegrad 2rund 7,04 bis 10,06 Euro
Pflegegrad 3rund 11,22 bis 16,03 Euro
Pflegegrad 4rund 18,26 bis 26,09 Euro
Pflegegrad 5rund 26,09 bis 37,27 Euro
Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Stand: August 2026

Die jeweils niedrigeren Werte ergeben sich bei voller ambulanter Sachleistung, die höheren Werte bei ausschließlichem Pflegegeld. Kombinationsleistungen liegen dazwischen.

Ein Jahr Pflege kann Ihre spätere Monatsrente damit 2026 um bis zu 37,27 Euro erhöhen. Entscheidend ist die konkrete Pflegesituation.

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Wovon hängt die Höhe der Rentenbeiträge ab?

Die Pflegekasse berechnet die Rentenversicherungsbeiträge nicht anhand Ihrer tatsächlichen Pflegevergütung. Stattdessen wird ein fiktives beitragspflichtiges Einkommen zugrunde gelegt.

Wie hoch dieses ausfällt, hängt insbesondere von zwei Faktoren ab:

  • dem Pflegegrad der gepflegten Person und
  • der Art der bezogenen Pflegeleistung.

2026 zahlt die Pflegekasse je nach Konstellation monatlich folgende Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung:

PflegegradPflegegeldKombinationsleistungVolle ambulante Sachleistung
Pflegegrad 2198,62 €168,83 €139,04 €
Pflegegrad 3316,32 €268,87 €221,43 €
Pflegegrad 4514,94 €437,70 €360,46 €
Pflegegrad 5735,63 €625,29 €514,94 €
Quelle: Bundesgesundheitsministerium; Stand: August 2026

Die Beiträge entsprechen 2026 rechnerisch einem versicherten Arbeitsentgelt zwischen 747,50 und 3.955 Euro monatlich.

Können auch Rentner durch Pflege ihre Rente erhöhen?

Ja. Entscheidend ist allerdings, ob Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und ob Sie eine Voll- oder Teilrente beziehen.

Pflege vor Erreichen der Regelaltersgrenze

Beziehen Sie bereits eine vorgezogene Altersrente, haben aber Ihre persönliche Regelaltersgrenze noch nicht erreicht, kann die Pflegekasse bei erfüllten Voraussetzungen weiterhin Rentenversicherungsbeiträge für Sie zahlen.

Der Bezug einer Altersvollrente führt erst nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreichen, zur Versicherungsfreiheit. Das ergibt sich aus Paragraf 5 Absatz 4 SGB VI.

Pflege nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Anders sieht es aus, wenn Sie Ihre Regelaltersgrenze bereits erreicht haben und eine volle Altersrente beziehen. Dann zahlt die Pflegekasse grundsätzlich keine weiteren Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegetätigkeit.

Hier kann eine Teilrente helfen: Beziehen Sie statt der Vollrente eine Teilrente, kann die Pflegekasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen.

99,99-Prozent-Teilrente: Wie der Mini-Verzicht funktioniert

Sie müssen nicht auf einen großen Teil Ihrer Altersrente verzichten, um nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Rentenansprüche aus der Pflege zu erwerben.

Eine Altersrente können Sie als Teilrente zwischen 10 und 99,99 Prozent der Vollrente beziehen. Für Pflegepersonen kann deshalb eine 99,99-Prozent-Teilrente interessant sein.

Beispiel: 15 Cent weniger Rente

Elvira S., 67, pflegt ihren Mann mit Pflegegrad 4. Ihre Altersrente beträgt 1.500 Euro im Monat. Solange sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente bezieht, entstehen ihr aus der Pflege grundsätzlich keine weiteren Rentenansprüche.

Elvira lässt ihre Vollrente deshalb in eine 99,99-Prozent-Teilrente umwandeln. Von ihren 1.500 Euro Monatsrente verzichtet sie dadurch gerade einmal auf 15 Cent.

Die Folge: Die Pflegekasse kann wieder Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Elviras Pflegetätigkeit zahlen. Diese zusätzlichen Beiträge erhöhen ihre Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres.

Nach Ende der Pflegetätigkeit kann Elvira wieder in die Vollrente wechseln.

biallo-Tipp: Prüfen Sie vor dem Wechsel in eine Teilrente unbedingt, ob sich dieser auf eine vorhandene Betriebsrente oder Zusatzversorgung auswirkt. Genau dazu rät auch die Deutsche Rentenversicherung.

Wie kommen die Rentenbeiträge auf Ihr Rentenkonto?

Sie müssen die Rentenversicherungsbeiträge für die Pflege nicht selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.

Zunächst muss die pflegebedürftige Person Leistungen bei ihrer Pflegekasse beantragen. Im Verfahren wird der „Fragebogen zur Zahlung der Beiträge zur sozialen Sicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen“ ausgefüllt.

Darin werden unter anderem Angaben zu Ihrer Pflegetätigkeit und Ihrer beruflichen Situation erfasst. Die Pflegekasse prüft anschließend, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, zahlt sie die Rentenversicherungsbeiträge automatisch an die gesetzliche Rentenversicherung.

So läuft es ab

  1. Pflegeleistungen bei der Pflegekasse beantragen.
  2. Pflegeperson im Verfahren angeben.
  3. Fragebogen zur sozialen Sicherung ausfüllen.
  4. Pflegekasse prüft die Voraussetzungen.
  5. Pflegekasse zahlt bei erfüllten Voraussetzungen die Rentenbeiträge.
  6. Die Beiträge werden auf Ihrem Rentenkonto berücksichtigt.

Die Pflegekasse muss die zu versichernde Pflegeperson dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden. Das schreibt Paragraf 44 SGB XI ausdrücklich vor.

Wie sind Pflegepersonen zusätzlich sozial abgesichert?

Die soziale Absicherung von Pflegepersonen beschränkt sich nicht auf die gesetzliche Rentenversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Schutz in der Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Unfallversicherung

Pflegepersonen sind bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen beitragsfrei gesetzlich unfallversichert. Geschützt sind insbesondere pflegerische Tätigkeiten und Hilfen bei der Haushaltsführung.

Wohnt die gepflegte Person nicht im selben Haushalt, kann auch der direkte Hin- und Rückweg zum Ort der Pflege vom Versicherungsschutz erfasst sein.

Arbeitslosenversicherung

Steigen Sie wegen der Pflege aus Ihrem Beruf aus, kann die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen für die Dauer der Pflegetätigkeit Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernehmen.

Voraussetzung ist unter anderem, dass unmittelbar vor Beginn der Pflege bereits Versicherungspflicht in der Arbeitslosenversicherung bestand oder eine entsprechende Entgeltersatzleistung bezogen wurde.

Was gilt während des Urlaubs?

Auch Pflegepersonen brauchen Erholung. Für einen Erholungsurlaub von bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr zahlt die Pflegekasse die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge weiter.

Ihre Rentenansprüche aus der Pflege werden durch diesen Urlaub also nicht automatisch geschmälert.

Checkliste: So sichern Sie sich Rentenpunkte für Pflege

Ob Ihnen aus der Pflege zusätzliche Rentenansprüche entstehen, hängt von mehreren Voraussetzungen ab. Prüfen Sie deshalb folgende Punkte:

  • Hat die gepflegte Person mindestens Pflegegrad 2?
  • Findet die Pflege in häuslicher Umgebung statt?
  • Pflegen Sie nicht erwerbsmäßig?
  • Erreichen Sie mindestens zehn Stunden Pflege pro Woche?
  • Verteilt sich die Pflege regelmäßig auf mindestens zwei Tage?
  • Arbeiten Sie daneben regelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche?
  • Sind Sie im Antrag auf Pflegeleistungen als Pflegeperson angegeben?
  • Haben Sie den Fragebogen zur sozialen Sicherung ausgefüllt?
  • Beziehen Sie bereits eine Altersrente?
  • Haben Sie die Regelaltersgrenze bereits erreicht?
  • Könnte eine 99,99-Prozent-Teilrente für Sie sinnvoll sein?
  • Haben Sie vor einem Teilrentenantrag mögliche Folgen für eine Betriebsrente geprüft?

Fazit: Pflege kann Ihre eigene Rente erhöhen

Wer Angehörige oder andere nahestehende Menschen zu Hause pflegt, sollte die eigene Altersvorsorge nicht aus dem Blick verlieren. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse für Sie Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, ohne dass Sie diese Beiträge selbst aufbringen müssen.

2026 kann ein Jahr Pflege die spätere monatliche Rente je nach Pflegegrad und Leistungsart um 7,04 bis 37,27 Euro erhöhen.

Auch wenn Sie bereits Altersrente beziehen, lohnt sich ein genauer Blick: Nach derzeitiger Rechtslage kann eine 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze dafür sorgen, dass Sie weiterhin Rentenansprüche aus der Pflege erwerben. Diese Möglichkeit könnte durch eine geplante Reform der Pflegeversicherung künftig eingeschränkt werden. Zudem: Vor einer solchen Gestaltung sollten Sie allerdings mögliche Auswirkungen auf eine Betriebsrente oder Zusatzversorgung prüfen.

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Häufige Fragen zu Pflege und Rente

Wer Angehörige pflegt, kann dadurch zusätzliche Rentenansprüche erwerben. Die wichtigsten Fragen beantworten wir Ihnen kompakt.

Ab welchem Pflegegrad bekomme ich Rentenpunkte für die Pflege?

Die gepflegte Person muss mindestens Pflegegrad 2 haben. Bei Pflegegrad 1 zahlt die Pflegekasse keine Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.

Wie viele Stunden muss ich pflegen?

Sie müssen eine oder mehrere pflegebedürftige Personen insgesamt mindestens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche, pflegen.

Darf ich neben der Pflege arbeiten?

Ja. Damit die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge für Sie zahlt, dürfen Sie regelmäßig höchstens 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sein.

Wie viel zusätzliche Rente bringt ein Jahr Pflege?

2026 können Sie durch ein Jahr rentenversicherungspflichtiger Pflege je nach Pflegegrad und Leistungsart einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von 7,04 bis 37,27 Euro erwerben.

Bekommen auch Rentner zusätzliche Rentenpunkte für Pflege?

Ja. Vor Erreichen der Regelaltersgrenze können auch Bezieher einer vorgezogenen Altersrente bei erfüllten Voraussetzungen Rentenansprüche aus Pflege erwerben. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze kann dafür eine Teilrente notwendig sein.

Reicht eine 99,99-Prozent-Teilrente?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine 99,99-Prozent-Teilrente ausreichen kann, damit die Pflegekasse weiterhin Rentenversicherungsbeiträge zahlt.

Muss ich die Rentenbeiträge selbst beantragen?

Sie müssen keinen eigenen Antrag bei der Rentenversicherung stellen. Im Rahmen des Pflegeantrags wird der Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson ausgefüllt. Sind die Voraussetzungen erfüllt, zahlt die Pflegekasse die Beiträge.

Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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