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SchwedenAuf einen Blick
Bisher schon arbeiten viele Senioren, meist in Minijobs. Durch die 2026 startende Aktivrente lohnen sich künftig auch größere Jobs. Jenseits des regulären Rentenalters fällt bis knapp 4.000 Euro brutto oft keine Lohnsteuer an.
Ab 2026 setzt der Staat gezielt finanzielle Anreize, damit erfahrene Beschäftigte länger im Job bleiben. Wer die Aktivrente richtig nutzt, kann Steuern sparen, Sozialabgaben reduzieren und sogar seine spätere Rente erhöhen.
Die Aktivrente ändert an der gesetzlichen Rente nichts. Sie heißt so, weil der Gesetzgeber Senioren mit einem monatlichen 2.000-Euro-Steuerfreibetrag zum Arbeiten locken möchte. Die Vorteile sind dabei noch größer als vielfach angenommen – auch für Sie, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.
Die Aktivrente gilt nicht für Frührentner, sondern erst ab dem Monat nach Erreichen des regulären Rentenalters. Ob Rente bezogen wird oder nicht, ist egal. Wichtig aber: Nur sozialversichert Beschäftigte profitieren.
Manche Senioren arbeiten im Alter per Werkvertrag weiter. Das Honorar muss dann voll versteuert werden. Deshalb: Weit günstiger ist der Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Wenn Sie als Aktivrentner profitieren nicht nur vom neuen 2.000-Euro-Freibetrag. Zusätzlich steht ihnen der steuerliche Grundfreibetrag von jährlich 12.348 Euro und der Werbungskostenfreibetrag zu. Dadurch bleibt ein Gehalt von bis zu knapp 4.000 Euro steuerfrei. Generell gilt hier: Je höher das Gehalt, desto mehr profitieren Sie als Aktivrentner.
Beispiel: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4.000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit vereinbart. Im Januar 2026 „explodiert“ sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag. Statt 2.630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3.202 Euro. Ein Plus von 572 Euro.
Der Grund: Es fallen nur noch vier Euro Lohnsteuer an. Voraussetzung: Steuerklasse I oder IV, Rentenversicherungspflicht, keine Kirchensteuer.
Den neuen Freibetrag muss niemand beantragen. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch beim Lohnsteuerabzug – genau wie den Grundfreibetrag.
Der Freibetrag von 2.000 Euro gilt nicht für die Sozialversicherung. Aktivrentner profitieren aber von den Regelungen im sogenannten Übergangsbereich: Wer in einem einzigen Job zwischen 603,01 und unter 2.000 Euro verdient, zahlt geringere Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Bruttolohn von genau 603,01 Euro fallen gar keine Beiträge an. Danach steigt die Belastung langsam an.
Beispielrechnung: Von einem Bruttogehalt von 1.000 Euro gehen nur maximal 113 Euro an die Sozialversicherungen. Rentenversicherungsbeiträge, die oft nicht anfallen, sind dabei noch mitberücksichtigt. Bei der normalen Beitragsberechnung wären es knapp 200 Euro. Von 1.000 Euro brutto bleiben damit netto 887 Euro.
Der Hinzuverdienst schmälert die Altersrente nicht, allerdings schlägt die Steuer zu. Nach der Steuererklärung, die im Folgejahr Pflicht ist, wartet oft eine ordentliche Nachforderung des Finanzamts.
Für Gutverdiener wie Elvin S. lohnt es sich, zunächst einmal den Rentenantrag aufzuschieben. Da sein steuerlicher Grundfreibetrag bereits durch den Job aufgebraucht ist, würde seine Rente heftig besteuert. Bei einer Bruttorente von 2.000 Euro verlangt das Finanzamt von ihm 2027 eine Nachzahlung von bis zu 4.500 Euro. Zudem bringt der Rentenverzicht später ein ansehnliches Rentenplus. Beantragt er die Altersrente erst im Juli 2027 – also mit 18 Monaten Verspätung – so bringt ihm das einen Rentenzuschlag von 9 Prozent, also (2.000 x 9 Prozent =) 180 Euro. Diesen Zuschlag gibt es auch auf seine weiterhin gezahlten Rentenbeiträge. Insgesamt stünden ihm dann statt 2.000 Euro als Altersrente 2.220 Euro zu. Hinzu kämen noch die beiden Rentenerhöhungen Mitte 2026 und 2027.
Misslich für Senioren ist, dass Rentner mit Job und voller Altersrente bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf das Krankengeld der GKV haben. Bei längerer Krankheit steht ihnen zwar sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu, danach ist aber Schluss – jedenfalls für diejenigen, die sich neben dem Job für ein volle Altersrente entschieden haben.
Das Problem lässt sich durch den Wechsel in eine Teilrente beheben. Dafür reicht es, auf 0,1 Promille der Rente zu verzichten. Es geht also um ein Renten-Minus von zehn der 20 Cent. Das geht mit einem kurzen Schreiben an die Rentenversicherung. Die Folge: Dann haben auch Aktivrentner ganz normal Anspruch auf bis zu 78 Wochen Krankengeld.
Mit dieser kurzen Checkliste sehen Sie sofort, welche Stellschrauben bei Steuer, Rente und Krankenkasse wichtig sind.
Ob und ab wann Sie die Aktivrente nutzen können, hängt ausschließlich von Ihrem Geburtsjahr und dem Zeitpunkt ab, an dem Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen. Die folgende Übersicht zeigt, ab welchem Alter der Steuerfreibetrag greift.
| Jahrgang | reguläres Rentenalter | Aktivrente ab |
|---|---|---|
| 1959 | 66 plus 2 Monate | 66 plus 3 Monate |
| 1960 | 66 plus 4 Monate | 66 plus 5 Monate |
| 1961 | 66 plus 6 Monate | 66 plus 7 Monate |
| 1962 | 66 plus 8 Monate | 66 plus 9 Monate |
| 1963 | 66 plus 10 Monate | 66 plus 11 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre | 67 plus 1 Monat |
Neben der Steuer spielt auch die Sozialversicherung eine wichtige Rolle für das Nettogehalt im Rentenalter. Die Tabelle zeigt, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge im sogenannten Übergangsbereich ausfallen – je nach monatlichem Bruttoverdienst.
Monatliches Bruttoentgelt | Sozialversicherungsbeiträge | |
|---|---|---|
Insgesamt | ohne Rentenversicherungspflicht | |
603,01 Euro | 0,00 | 0,00 |
750,00 Euro | 41,27 | 19,57 |
1.000,00 Euro | 112,82 | 52,86 |
1.250,00 Euro | 183,86 | 86,14 |
1.500,00 Euro | 254,92 | 119,43 |
1.750,00 Euro | 325,85 | 152,71 |
2.000,00 Euro | 397,00 | 186,00 |
Die Aktivrente wirft in der Praxis viele Fragen auf – etwa zu Steuern, Rentenanspruch, Krankengeld oder Hinzuverdienst. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt und verständlich zusammengefasst.
Ab dem Monat nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze – nicht bei Frührente.
Nein, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug.
Nein, profitieren können nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.
Nein, aber durch zusätzliche Einkünfte kann es zu Steuernachzahlungen kommen.
Bei Vollrente entfällt der Anspruch – mit Teilrente lässt er sich meist sichern.
Zum Jahreswechsel treten zahlreiche Anpassungen in Kraft. Welche Änderungen Sie betreffen und worauf Sie achten sollten, zeigen unsere Ratgeber:

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