Steuerfrei weiterarbeiten

Aktivrente 2026: Bis 4.000 Euro brutto oft ohne Lohnsteuer

Rolf Winkel
Autor
Veröffentlicht am: 22.12.2025

Auf einen Blick

  • Bis knapp 4.000 Euro brutto kann für Aktivrentner oft keine Lohnsteuer anfallen – dank 2.000-Euro-Freibetrag plus weiteren Abzügen.
  • Wer den Rentenantrag klug aufschiebt oder Teilrente wählt, kann Steuern sparen und später ein Rentenplus sichern.
  • Im Übergangsbereich bis 2.000 Euro sinken oft auch die Sozialabgaben deutlich – besonders bei Teilzeit-Jobs.
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Mit der Aktivrente können Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerlich profitieren – teils bis knapp 4.000 Euro brutto ohne Lohnsteuer.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Bisher schon arbeiten viele Senioren, meist in Minijobs. Durch die 2026 startende Aktivrente lohnen sich künftig auch größere Jobs. Jenseits des regulären Rentenalters fällt bis knapp 4.000 Euro brutto oft keine Lohnsteuer an.

Warum sich Weiterarbeiten im Rentenalter jetzt besonders lohnt

Ab 2026 setzt der Staat gezielt finanzielle Anreize, damit erfahrene Beschäftigte länger im Job bleiben. Wer die Aktivrente richtig nutzt, kann Steuern sparen, Sozialabgaben reduzieren und sogar seine spätere Rente erhöhen.

Das bringt die Aktivrente ab 2026

Die Aktivrente ändert an der gesetzlichen Rente nichts. Sie heißt so, weil der Gesetzgeber Senioren mit einem monatlichen 2.000-Euro-Steuerfreibetrag zum Arbeiten locken möchte. Die Vorteile sind dabei noch größer als vielfach angenommen – auch für Sie, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten.

Wer profitiert – und ab wann gilt der Freibetrag?

Die Aktivrente gilt nicht für Frührentner, sondern erst ab dem Monat nach Erreichen des regulären Rentenalters. Ob Rente bezogen wird oder nicht, ist egal. Wichtig aber: Nur sozialversichert Beschäftigte profitieren.

  • NEU: Der Freibetrag gilt grundsätzlich nur für ein Beschäftigungsverhältnis – bei Jobwechsel im Laufe des Jahres kann er aber nacheinander erneut greifen.

Warum bis knapp 4.000 Euro brutto steuerfrei möglich sind

Wenn Sie als Aktivrentner profitieren nicht nur vom neuen 2.000-Euro-Freibetrag. Zusätzlich steht ihnen der steuerliche Grundfreibetrag von jährlich 12.348 Euro und der Werbungskostenfreibetrag zu. Dadurch bleibt ein Gehalt von bis zu knapp 4.000 Euro steuerfrei. Generell gilt hier: Je höher das Gehalt, desto mehr profitieren Sie als Aktivrentner.

Beispielrechnung: 4.000 Euro brutto – so steigt das Netto

Beispiel: Elvin S., Jahrgang 1959, feierte im Oktober seinen 66. Geburtstag. Anfang Dezember hat er sein reguläres Rentenalter von 66 Jahren und zwei Monaten erreicht. Er verdient monatlich brutto 4.000 Euro. Mit seinem Arbeitgeber hat er eine unveränderte Weiterarbeit vereinbart. Im Januar 2026 „explodiert“ sein Nettogehalt durch den neuen Aktivrenten-Freibetrag. Statt 2.630 Euro netto im Dezember stehen dann auf seinem Lohnzettel 3.202 Euro. Ein Plus von 572 Euro.

Der Grund: Es fallen nur noch vier Euro Lohnsteuer an. Voraussetzung: Steuerklasse I oder IV, Rentenversicherungspflicht, keine Kirchensteuer.

Ohne Antrag: So wird der Freibetrag berücksichtigt

Den neuen Freibetrag muss niemand beantragen. Der Arbeitgeber berücksichtigt ihn automatisch beim Lohnsteuerabzug – genau wie den Grundfreibetrag.

  • NEU: Wichtig – Der Aktivrentenfreibetrag ist ein Monatsfreibetrag und lässt sich nicht auf spätere Monate übertragen.

Vorteil in der Sozialversicherung: Übergangsbereich bis 2.000 Euro

Der Freibetrag von 2.000 Euro gilt nicht für die Sozialversicherung. Aktivrentner profitieren aber von den Regelungen im sogenannten Übergangsbereich: Wer in einem einzigen Job zwischen 603,01 und unter 2.000 Euro verdient, zahlt geringere Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem Bruttolohn von genau 603,01 Euro fallen gar keine Beiträge an. Danach steigt die Belastung langsam an.

Beispiel Übergangsbereich: 1.000 Euro brutto

Beispielrechnung: Von einem Bruttogehalt von 1.000 Euro gehen nur maximal 113 Euro an die Sozialversicherungen. Rentenversicherungsbeiträge, die oft nicht anfallen, sind dabei noch mitberücksichtigt. Bei der normalen Beitragsberechnung wären es knapp 200 Euro. Von 1.000 Euro brutto bleiben damit netto 887 Euro.

Altersrente bleibt ungekürzt – aber Steuer kann nachfordern

Der Hinzuverdienst schmälert die Altersrente nicht, allerdings schlägt die Steuer zu. Nach der Steuererklärung, die im Folgejahr Pflicht ist, wartet oft eine ordentliche Nachforderung des Finanzamts.

Rentenantrag aufschieben: Wann es sich lohnt

Für Gutverdiener wie Elvin S. lohnt es sich, zunächst einmal den Rentenantrag aufzuschieben. Da sein steuerlicher Grundfreibetrag bereits durch den Job aufgebraucht ist, würde seine Rente heftig besteuert. Bei einer Bruttorente von 2.000 Euro verlangt das Finanzamt von ihm 2027 eine Nachzahlung von bis zu 4.500 Euro. Zudem bringt der Rentenverzicht später ein ansehnliches Rentenplus. Beantragt er die Altersrente erst im Juli 2027 – also mit 18 Monaten Verspätung – so bringt ihm das einen Rentenzuschlag von 9 Prozent, also (2.000 x 9 Prozent =) 180 Euro. Diesen Zuschlag gibt es auch auf seine weiterhin gezahlten Rentenbeiträge. Insgesamt stünden ihm dann statt 2.000 Euro als Altersrente 2.220 Euro zu. Hinzu kämen noch die beiden Rentenerhöhungen Mitte 2026 und 2027.

Krankengeld sichern: Teilrente statt Vollrente

Misslich für Senioren ist, dass Rentner mit Job und voller Altersrente bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf das Krankengeld der GKV haben. Bei längerer Krankheit steht ihnen zwar sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber zu, danach ist aber Schluss – jedenfalls für diejenigen, die sich neben dem Job für ein volle Altersrente entschieden haben.

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Checkliste: Aktivrente richtig nutzen

Mit dieser kurzen Checkliste sehen Sie sofort, welche Stellschrauben bei Steuer, Rente und Krankenkasse wichtig sind.

Checkliste (kurz & praktisch):

  • Regelaltersgrenze erreicht (Monat + 1) – ja/nein?
  • Sozialversicherungspflichtiger Job (kein Werkvertrag) – ja/nein?
  • Steuerklasse und Kirchensteuer geprüft (relevant für Netto-Effekt)?
  • Rentenantrag sofort stellen – oder Aufschub sinnvoll?
  • Krankengeld: Vollrente oder Teilrente (10–20 Cent Verzicht) geplant?
  • Übergangsbereich genutzt (bis unter 2.000 Euro) – falls Teilzeit möglich?

Für wen die Aktivrente möglich ist

Ob und ab wann Sie die Aktivrente nutzen können, hängt ausschließlich von Ihrem Geburtsjahr und dem Zeitpunkt ab, an dem Sie Ihre persönliche Regelaltersgrenze erreichen. Die folgende Übersicht zeigt, ab welchem Alter der Steuerfreibetrag greift.

Jahrgangreguläres Rentenalter  Aktivrente ab
195966 plus 2 Monate66 plus 3 Monate
196066 plus 4 Monate66 plus 5 Monate
196166 plus 6 Monate66 plus 7 Monate
196266 plus 8 Monate66 plus 9 Monate
196366 plus 10 Monate66 plus 11 Monate
ab 196467 Jahre67 plus 1 Monat
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2025.

Sozialversicherungsbeiträge von Aktivrentnern im Übergangsbereich*

Neben der Steuer spielt auch die Sozialversicherung eine wichtige Rolle für das Nettogehalt im Rentenalter. Die Tabelle zeigt, wie hoch die Sozialversicherungsbeiträge im sogenannten Übergangsbereich ausfallen – je nach monatlichem Bruttoverdienst.

Monatliches Bruttoentgelt 

Sozialversicherungsbeiträge 

 

 Insgesamt 

ohne Rentenversicherungspflicht 

603,01 Euro 

0,00 

0,00 

750,00 Euro 

41,27 

19,57 

1.000,00 Euro 

112,82 

52,86 

1.250,00 Euro 

183,86 

86,14 

1.500,00 Euro 

254,92 

119,43 

1.750,00 Euro 

325,85 

152,71 

2.000,00 Euro 

397,00 

186,00 

*Annahmen: KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Pflegeversicherung: Mit Kind, berücksichtigt ist, dass für Aktivrentner keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung anfallen.
 
Quelle: biallo.de; nach eigener Recherche; Stand: Dezember 2025.

FAQ zur Aktivrente

Die Aktivrente wirft in der Praxis viele Fragen auf – etwa zu Steuern, Rentenanspruch, Krankengeld oder Hinzuverdienst. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt und verständlich zusammengefasst.

Ab wann gilt die Aktivrente?

Ab dem Monat nach Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze – nicht bei Frührente.

Muss ich die Aktivrente beantragen?

Nein, der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag automatisch beim Lohnsteuerabzug.

Gilt der Freibetrag auch für Selbstständige/Werkvertrag?

Nein, profitieren können nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte.

Wird meine Altersrente gekürzt, wenn ich weiterarbeite?

Nein, aber durch zusätzliche Einkünfte kann es zu Steuernachzahlungen kommen.

Warum kann Krankengeld trotz Job wegfallen?

Bei Vollrente entfällt der Anspruch – mit Teilrente lässt er sich meist sichern.

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