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Wer ein niedriges Alterseinkommen hat, kann ab Erreichen der regulären Altersgrenze ergänzend die Grundsicherung im Alter erhalten. Auf die Grundsicherung besteht – soweit Sie die Voraussetzungen erfüllen – ein Rechtsanspruch. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen zur Grundsicherung.
Wie hoch ist die Grundsicherung?
Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: 563 Euro beziehungsweise 1012 Euro für (Ehe-)Paare
- Angemessene Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.
Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 600 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" des Paares bei 1.612 Euro.
Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.300 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 312 Euro zu, so dass insgesamt 1.612 Euro zusammenkommen.
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Seit Anfang 2021 neuer Rentenfreibetrag
Für Rentner, die langjährig versichert waren, gibt es seit Anfang 2021 einen neuen Rentenfreibetrag bei der gesetzlichen Rente. Dieser beträgt maximal die Hälfte des Regelbetrags für Alleinstehende. 2024 sind das 50 Prozent von 563 Euro, also 281,50 Euro. Dieser Teil der Rente wird auf die Grundsicherungsansprüche nicht angerechnet. Zudem gilt: Soweit die Betroffenen – was auch bei Senioren nicht selten der Fall ist – jobben, dürfen sie einen Teil ihrer Einkünfte behalten. Bei einem vollen Minijob mit Einkünften von monatlich 538 Euro sind es 187,6035 Euro. Der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet..
- Biallo-Tipp: Grundsätzlich gilt, dass angemessene Versicherungsbeiträge vom Einkommen abgezogen werden können.
Grundsicherung: Rente und Rücklagen werden berücksichtigt
Bevor Sie Grundsicherung beantragen, müssen Sie Ihre Rücklagen weitgehend aufbrauchen. Die Freibeträge fürs erlaubte Vermögen sind niedriger als beim Bürgergeld. Ein Alleinstehender darf bis 10.000 Euro besitzen, für den Partner kommen nochmals 10.000 Euro hinzu.
- Biallo-Tipp: Wer mit 60 eine höhere Lebensversicherung ausbezahlt bekommt und nur eine geringe Rente erwartet, für den kann es sich lohnen, sich eine kleine Eigentumswohnung anzuschaffen. Einen Teil des Geldes kann man auch in eine Privatrente (etwa eine Sofortrente) investieren oder auch für freiwillige Zahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung nutzen. Denn für zusätzliche Altersvorsorge gilt nun bei der Grundsicherung in jedem Fall ein Freibetrag von 100 Euro monatlich. Ob es sich um eine Betriebsrente, eine private Rente oder den Teil der gesetzlichen Rente handelt, der auf freiwilligen Beiträgen beruht, spielt dabei keine Rolle.
Wichtig ist in jedem Fall: Bargeld, Tagesgeld oder sonstige Geldanlagen (außer Renten) müssen vor dem Bezug von Grundsicherung weitgehend verbraucht werden. Eine kleine Immobilie darf man aber behalten, ebenso wie Bezüge aus einer kleinen Zusatzrente.
"Angemessenes" Wohneigentum ist für Grundsicherungsbezieher erlaubt. Was das genau bedeutet, darüber gibt es oft Streit. Ein alleinstehender Grundleistungsbezieher darf ein Häuschen mit 70 Quadratmetern oder eine Eigentumswohnung mit 60 Quadratmetern behalten.
- Biallo-Tipp: Jobbende oder pflegende Ruheständler können ihre Rente aufstocken. Wie? Das erklären wir Ihnen in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Grundsicherung und Problemfall PKV
Wenn Sie die gestiegenen Beiträge zur privaten Krankenversicherung nicht mehr schultern können, dann springen teilweise die Ämter ein und Sie können ebenfalls Grundsicherung beantragen. Die Ämter tragen die von der Versicherung um 50 Prozent geminderten Beiträge im Basistarif.
Voraussetzung: Dem Betroffenen bleibt nach Abzug von Versicherungsbeiträgen und Unterkunftskosten weniger als der Regelbedarf zum Leben.
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Grundsicherung: Darf ich mein Auto behalten?
Wer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bezieht, dem wird seit 2023 ein angemessenes Kraftfahrzeugim Regelfall kein Auto zugestanden. In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu: „Es ist davon auszugehen, dass ein Kraftfahrzeug, welches einen Verkehrswert von 7.500 Euro nicht überschreitet, angemessen ist.“ Hat ein PKW einen höheren Verkehrswert, so wird der übersteigende Betrag auf den Vermögensfreibetrag angerechnet. Beispiel: Der PKW eines Alleinstehenden hat einen Wert von 12.500 Euro. Damit wird der „erlaubte“ Wert um 5.000 Euro überschritten. Das hat zur Folge, dass der Vermögensfreibetrag in diesem Fall statt 10.000 Euro nur noch 5.000 Euro beträgt.
Wichtig auch bei der Grundsicherung: "Rente mit Zuschuss" gibt es nur für diejenigen, die ihren "gewöhnlichen Aufenthalt" in Deutschland haben. Wer den kompletten Winter auf Mallorca verbringt, zählt nicht zu den Berechtigten. Mehr als vier Wochen Auslandsaufenthalt sind für Bezieher von Grundsicherung im Alter nicht erlaubt.
- Biallo-Tipp: Wer Grundsicherung bezieht, muss jeden Euro zweimal umdrehen. Bezahlen Sie für Ihr Girokonto? Wenn ja, sollten Sie Ihr Konto wechseln. Denn es gibt immerhin rund 23 Banken, die ein kostenloses Girokonto anbieten.
Grundsicherung und Unterhalt durchs Kind
Beziehen Sie Grundsicherung im Alter, müssen Sie im Regelfall nicht damit rechnen, dass Ihre Kinder vom Amt zur Kasse gebeten werden - es sei denn, ein Kind verdient nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben über 100.000 Euro im Jahr. Und nach dem Tod eines Grundsicherungsbeziehers werden dessen Erben von den Ämtern auch nicht zur Rückzahlung verpflichtet, falls es etwa noch Vermögenswerte gibt.
Die häufigsten Fragen zum Thema Grundsicherung
Wo kann ich Grundsicherungsleistungen beantragen?
Grundsicherung bei Erwerbsminderung: Was muss ich beachten?
Wohngeld (bzw. Lastenzuschuss) oder Grundsicherung: Was wird vorrangig gezahlt?
Wieviel Grundsicherung erhalte ich?
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