Die Bundesländer im Überblick
Die Förderbanken der Bundesländer übernehmen die Aufgabe, die Mittel für die einzelnen Programme zur Verfügung zu stellen. Sie werden hierbei teilweise auch von der KfW unterstützt, beziehungsweise die Länderförderprogramme ergänzen die bestehenden KfW-Programme.
Alle Programme sind nicht statisch, sie werden auch verändert. Neben der Anpassung von Zinskonditionen können sich auch Inhalte ändern oder Programme werden nicht verlängert oder neue kommen hinzu.
Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg finanziert die L-Bank die Bauförderung. Das Bundesland bietet einige Förderprogramme für Selbstnutzer. Die Wohnraumförderung ist als "Z15-Darlehen" ausgewiesen und richtet sich an Familien, die eine Immobilie kaufen, bauen oder umbauen wollen. Es kann um verschiedene Zuschüsse und Darlehen ergänzt werden. Liegt das Einkommen über den Grenzen des Z15-Darlehens, fördert die L-Bank Haushalte gemeinsam mit der KfW-Förderbank über das Programm "Wohnen mit Kind" mit zinsgünstigen Darlehen. Auch für Selbstnutzer, die sich eine moderne Heizungsanlage auf Basis erneuerbarer Energien anschaffen, gibt es Fördermittel über das Programm "Wohnen mit Zukunft".
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Bayern
Die BayernLabo (Bayerische Landesbodenkreditanstalt) hat die Aufgabe Fördermittel für Eigentümer bereitzustellen: Die Bauförderung. Die BayernLabo ist Teil der Bayerischen Landesbank mit Sitz in München. Die Landesbank fördert durch das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz Familien mit mittlerem oder geringem Einkommen. Die Bayerische Eigenheimzulage und das Baukindergeld Plus ergänzen das Baukindergeld des Bundes. Die Eigenheimzulage kann auch ohne Baukindergeld beantragt werden. Wohneigentümergemeinschaften, die Sanierung, Modernisierung und energetische Maßnahmen vorantreiben wollen, werden durch das WEG-Modernisierungsprogramm unterstützt.
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Berlin
In der Stadt übernimmt die Investitionsbank Berlin (IBB) die Vergabe der Fördermittel. Als Selbstnutzer einer Immobilie ist es möglich, über das Programm "IBB Wohnraum modernisieren" Darlehen im Zusammenhang mit der Instandsetzung, Modernisierung und dem energetischen Umbau eines Wohngebäudes zu erhalten. Im Weiteren ist auch die Schließung einer Finanzierungslücke über das "IBB Förderergänzungsdarlehen" möglich. Für Selbstnutzer, die alte Förderdarlehen aufgenommen haben und sich nach einer Ergänzungsförderung umsehen, hält das Bundesland mit dem "IBB Förderoptimierungsdarlehen Eigenheim" zur Umschuldung weitere Unterstützung bereit.
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Brandenburg
In Brandenburg finanziert die landeseigene Investitionsbank die Bauförderung, die ILB Brandenburg. Das Bundesland bietet lediglich ein Darlehen in bestimmten, durch das Land festgelegte Gebietskulissen und damit keine flächendeckende Wohnraumförderung. In diesem Zusammenhang werden ausschließlich Personen gefördert, die bestimmte Einkommensobergrenzen nicht überschreiten. Auch für Schwerbehinderte wird etwas getan: Ab einem Behinderungsgrad von 80 Prozent kann die barrierefreie Umgestaltung der Wohnung gefördert werden. In besonderen Fällen stellt das Land eine Bürgschaft für ein Wohnungsbaudarlehen für Selbstnutzer zur Verfügung.
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Bremen
Zuständig für die Förderung ist die Bremer Aufbaubank (BAB). In bestimmten Stadtteilen von Bremen wird ein Eigenheimzuschuss als Zuschuss für die Kaufnebenkosten gewährt. Mit einem Modernisierungskredit im Programm "Rund ums Haus" fördert die Bank Maßnahmen, die Energiekosten sparen, den Einbruchschutz verbessern oder den Wohnkomfort erhöhen. Mit dem gleichen Leistungsumfang ist das Programm auch als Kredit für Wohnungseigentümergemeinschaften erhältlich.
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Hamburg
Die Programme werden von der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) durchgeführt. Die "Hamburger Eigenheimförderung" unterstützt Erwerber oder Bauherren mit Darlehen für den Kauf von selbst genutztem Wohneigentum. Antragsteller können gefördert werden, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die IFB Hamburg unterstützt ebenso Baugemeinschaften mit Darlehen, egal ob in Form einer Genossenschaft oder mit individueller Ausrichtung. Selbstnutzer können auch einen Kredit für energetische Maßnahmen oder für die Modernisierung von Küche oder Bad bekommen.
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Hessen
In Hessen finanziert die Wirtschafts- und Infrastruktur Bank Hessen (WI Bank Hessen) die Bauförderung. Ob Erwerb, Kauf oder Umbau bei Selbstnutzung: Die Bank vergibt zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse zur Bauförderung. Wohneigentümergemeinschaften, die ihr Eigentum sanieren oder umbauen wollen, werden mit speziellen Programmen im Zusammenhang mit KfW-Darlehen gefördert.
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Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern finanziert das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern. Es gibt zurzeit keine Wohnraumförderung für Privatpersonen, die selbst genutztes Wohneigentum bauen oder kaufen wollen. Auch fehlt ein Programm, das Personen unterstützt, die vorhandenes Wohneigentum aus- oder umbauen oder erweitern möchten. Es existieren aber Förderprogramme zur Modernisierung und Verbesserung der qualitativen Wohnraumversorgung für Selbstnutzer.
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Niedersachsen
In Niedersachsen ist die NBank für die Bauförderung zuständig. Im Rahmen der Wohnraumförderung stehen Darlehen für Familien (Eigentum für Haushalte mit Kindern) und Schwerbehinderte (Eigentum für Menschen mit Behinderung) zur Verfügung. Sie sind in den ersten 15 Jahren zinslos. Antragsteller müssen bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Auch Selbstnutzer, die ihr Heim energetisch oder altersgerecht modernisieren möchten, können ein Darlehen erhalten. Es ist ebenfalls an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden und in den ersten 15 Jahren zinslos. Mit einer Landesbürgschaft unterstützt die Bank Selbstnutzer bei der Aufnahme von nachrangigen Darlehen oder Darlehensteilen beispielsweise bei einer Hausbank. Die NBank vergibt an Wohneigentümergemeinschaften auch Bürgschaften.
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Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen finanziert die NRW-Bank verschiedene Bau-, Kauf- und Modernisierungsvorhaben für Privatpersonen. Mit dem Programm "Eigentumsförderung Neubau oder Kauf" fördert die Bank Maßnahmen nach dem Wohnraumförderungsgesetz. Das Programm unterstützt in Abhängigkeit von Familiengröße und Region gestaffelt Selbstnutzer. Schwerbehinderte fördert die Landesregierung mit einem eigenen Programm. Weitere Programme außerhalb der Wohnraumförderung stehen Eigentümern zur Verfügung.
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Rheinland-Pfalz
Zuständig für die Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz ist die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz.
Die Förderung in Rheinland-Pfalz zielt nur auf Personen ab, die die Einkommensgrenzen nach § 13 LWoFG um nicht mehr als 60 Prozent überschreiten. Neben den Einkommensgrenzen ist auch die Einhaltung der Wohnflächengröße entscheidend. Außerdem werden ebenfalls die Modernsierung und der Erwerb von Genossenschaftsanteilen gefördert.
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Saarland
Im Saarland finanziert die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) Immobilienvorhaben. Die Saarländische Wohnraumförderung unterstützt den Neubau von Selbstnutzern mit zinsgünstigen Darlehen. In Gebieten mit einem erhöhten Wohnungsbedarf fördert die Bank Neubaumaßnahmen von Eigennutzern mit einem Sonderprogramm.
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Sachsen
In Sachsen fördert die Sächsische Aufbaubank (SAB) Bauvorhaben nur gemeinsam mit der KfW, dabei sind für Selbstnutzer bestimmte Einkommensgrenzen und Wohnflächen einzuhalten. Die Förderung des ländlichen Raumes hat eine große Bedeutung. Weniger Augenmerk wird in diesem Zusammenhang auf die größeren Städte des Landes gelegt.
Darüber hinaus bietet die Bank auch eine Überbrückungsfinanzierung für das Baukindergeld an. Zusätzliche Darlehen stehen für Nutzer von SAB-Förderprogrammverträgen zur Verfügung.
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Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt finanziert die Investitionsbank Sachsen-Anhalt die Bauförderung. Es werden Familien unterstützt, die Wohnraum zur Selbstnutzung bauen oder Bestandsimmobilien erwerben. Für das Programm gelten Einkommensgrenzen und bei Bestandsimmobilien muss eine Modernisierung erforderlich sein. Ein weiteres Programm richtet sich an Selbstnutzer, die ohne Einhaltung von Einkommensgrenzen eine Immobilie bauen oder erwerben wollen. Wer zudem seine vorhandene Immobilie energieeffizient sanieren oder altersgerecht umbauen möchte, kann ebenfalls über ein Förderprogramm unterstützt werden.
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Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein finanziert die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) die Wohnraum-, Modernisierungs- und Sanierungsförderung. Die soziale Wohnraumförderung hat auch das Ziel, den Erwerb oder Bau von selbst genutzten Immobilien möglich zu machen. Dabei gelten der Wohnort, die Einhaltung von Einkommensgrenzen und die Finanzierbarkeit als maßgebliche Kriterien. Weitere Programme unterstützen Bauherren und Erwerber bei der Umsetzung ihres Immobilienwunsches ohne Einkommensgrenzen.
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Thüringen
In Thüringen finanziert die Thüringer Aufbaubank (TAB) die Bauförderung. Im Rahmen der Wohnbauförderung zielt das Familienbaudarlehen auf jüngere Paare bis 40 Jahren ab, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Sowohl der Neubau wie der Bestandserwerb ist möglich. Ein weiteres Programm fördert bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnqualität im Gebäude. Für leerstehende Wohngebäude kann auch ein Sanierungsbonus beantragt werden. Dieser soll helfen, den erheblichen Modernisierungs- und Instandhaltungsaufwand abzufedern.
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