Private Nutzung des Firmenwagens
In den meisten Fällen darf der Dienstwagen aber auch für private Fahrten sowie für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit genutzt werden. Dafür müssen Sie den geldwerten Vorteil versteuern. Für diese Besteuerung gibt es zwei Methoden: die Pauschalversteuerung nach der Ein-Prozent-Methode oder das Fahrtenbuch. Arbeitgeber und Mitarbeiter legen zum Jahresbeginn fest, welche Methode sie nutzen. Ein Wechsel im laufenden Jahr ist nicht möglich, so der Bundesfinanzhof (BFH, Az. VI R 35/12). Welche Methode günstiger ist, hängt von der individuellen privaten Kilometerleistung und dem Wert des Fahrzeugs ab.
Faustregel: Wer viel privat fährt, kommt mit der Pauschalversteuerung am besten weg. Wird der Wagen überwiegend beruflich genutzt, lohnt das Fahrtenbuch.
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Pauschalversteuerung optimieren
In der Praxis wird für Autos mit herkömmlichem Verbrennermotor meist nach der Ein-Prozent-Methode versteuert. Das geschieht automatisch mit der Gehaltsabrechnung. In der Steuererklärung müssen Sie als Arbeitnehmer nichts extra eintragen. Der geldwerte Vorteil ist bereits im Arbeitslohn enthalten, den Ihr Arbeitgeber bereits elektronisch an das Finanzamt gemeldet hat.
Der Arbeitgeber ermittelt den geldwerten Vorteil mit monatlich ein Prozent des Bruttolistenpreises des Autos. Für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte kommen monatlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Entfernungskilometer hinzu – für Pendler mit langen Anfahrtswegen kommt da ganz schön was zusammen.
Das Finanzamt versteuert den vollen Monatsbetrag, auch wenn das Auto nachweislich nur an wenigen Tagen für eine private Nutzung zur Verfügung stand (FG Baden-Württemberg, Az. 6 K 2540/14). Zum Ausgleich für die Versteuerung des geldwerten Vorteils können Sie in der Steuererklärung die Entfernungspauschale alsWerbungskostengeltend machen – spätestens hier machen Pendler den Steuermalus aus der Versteuerung teilweise wieder wett.
Der Listenpreis für ein Neufahrzeug wird auch dann angesetzt, wenn die Firma Ihnen einen Gebrauchtwagen stellt. Die Kosten für Sonderausstattung und Extras des Autos werden auf den Listenpreis aufgeschlagen, wenn das Fahrzeug bei Erstzulassung so ausgestattet war.