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Auf einen Blick
Freiwilligendienste sind hoch angesehen. Neben der Förderung des gesellschaftlichen Engagements zugunsten des Allgemeinwohls dienen sie jungen Erwachsenen auch als Bildungs- und Orientierungszeit: Sie bringen Lebenserfahrung, bescheren Einblicke ins Berufsleben und schulen soziale Kompetenz. Nach der Schulzeit kann ein Freiwilligendienst die Zeit bis zum Beginn eines Studiums oder einer Ausbildung sinnvoll überbrücken.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD), das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) oder das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) sind die am häufigsten gewählten Freiwilligendienste im Inland. Es gibt auch Angebote für Freiwilligendienste im Ausland. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was für einen Freiwilligendienst spricht, welche Möglichkeiten es gibt, wie er abläuft und welche Rahmenbedingungen jeweils gelten.
Nachwuchs ist teuer. Gut 200.000 Euro und mehr kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag. Wenn es studiert, wird es noch deutlich teurer. Womit Eltern rechnen müssen und wie sie finanziell vorsorgen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Kind? – Diese Kosten entstehen bis zur Volljährigkeit.
Freiwilligendienste sind ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Meist sind es junge Erwachsene zwischen 18 und 26 Jahren, die sich für einen solchen Dienst melden, der in der Regel zwölf Monate dauert. Dabei gelten feste Rahmenbedingungen.
Wer sich beworben und eine Stelle erhalten hat, ist in ein Team eingebunden, muss sich an feste Arbeitszeiten halten, ist sozialversichert, verfügt über geregelte Urlaubstage und nimmt an Seminaren teil. Für ihr Engagement erhalten Freiwillige ein Taschengeld. Nur wenn all diese Rahmenbedingen erfüllt sind, gilt das Engagement als Freiwilligendienst und wird den Teilnehmern auch als solcher bescheinigt.
Die am häufigsten absolvierten Freiwilligendienste in Deutschland sind
Die Einsatzbereiche und Angebote von BFD, FSJ und FÖJ sind nahezu identisch – ob der Träger den Dienst als BFD oder FSJ deklariert, ist für die Interessenten einerlei. Freiwilligendienste (nicht den Bundesfreiwilligendienst!) kann man auch im Ausland absolvieren. In der Zeit des Freiwilligendienstes sind Teilnehmende nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.
Freiwillige erhalten einen Freiwilligenausweis. Mit diesem können sie von Vergünstigungen profitieren, etwa beim Kauf von Fahrkarten oder Museumseintritten.
Man muss nicht zwingend einen sozialen Beruf anstreben als Voraussetzung für einen Freiwilligendienst. Eine solche Erfahrung ist in jeder Berufsbranche von großem Wert. Das sind gute Gründe für einen Freiwilligendienst:
Grundsätzlich gilt während eines Freiwilligendienstes ein Anspruch auf Kindergeld, sofern die engagierten Freiwilligen unter 25 Jahren alt sind. Das gilt für BFD, FSJ und FÖJ gleichermaßen.
Viele junge Leute legen nach der Schulzeit auch ein sogenanntes Gap Year ein – ein Jahr Auszeit zwischen zwei Lebensabschnitten – um sich zu orientieren. Wer ein ein solches "Lückenjahr" plant, sollte sich vorher genau informieren. Was in der Auszeit nach dem Schulabschluss bei Kindergeld, Krankenschutz und Steuern gilt und wie man das Gap Year richtig plant, erfahren Sie in einem weiteren Beitrag auf biallo.de.
Den Bundesfreiwilligendienst (BFD) gibt es seit 2011. Er ersetzte den bis dahin üblichen Zivildienst. Der BFD wird vom Bund organisiert und ergänzt die Angebote des Freiwilligen Sozialen (FSJ) beziehungsweise Ökologischen Jahres (FÖJ). Ein Bundesfreiwilligendienst kann nur in Deutschland geleistet werden, Auslandsaufenthalte sind nicht möglich.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ein Angebot, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Sport, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Meist geschieht das in gemeinnützigen Einrichtungen. In manchen Bereichen kann man über den Bundesfreiwilligendienst auch eine Ausbildung absolvieren, beispielsweise zum Rettungssanitäter oder zum Übungsleiter im Sport. Typische Tätigkeiten und Einsatzbereiche im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes sind unter anderem:
Einsatzstellen werden von gemeinwohlorientierten Einrichtungen angeboten. Dazu zählen:
Entweder sprechen Sie auf eigene Initiative eine Einrichtung an, ob diese einen Freiwilligendienst anbietet. Oder aber Sie suchen über die zentrale Einsatzstellensuche für Bundesfreiwilligendienste eine passende Tätigkeit.
Männer und Frauen jeden Alters können einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Voraussetzung ist, dass mindestens die neunte Klasse beendet wurde, Teilnehmende müssen also je nach Bundesland mindestens 15 beziehungsweise 16 Jahre alt sein. Auch wer Bürgergeld erhält, kann grundsätzlich einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren. Das gilt zumindest bis zum 25. Geburtstag. Ein Taschengeld für den Freiwilligendienst von 250 Euro wird nicht auf den Bürgergeld-Regelsatz angerechnet. In der Zeit des BFD sind Teilnehmende nicht verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen.
Hier gibt es keine verbindlichen Fristen. Diese legt jede Einsatzstelle individuell fest. Manche Tätigkeiten sind allerdings so beliebt, dass sie schnell besetzt sind. Andere Einrichtungen suchen händeringend nach Freiwilligen, dann ist oft auch eine sehr kurzfristige Bewerbung möglich. Am besten erkundigen Sie sich direkt bei der Einsatzstelle, wann der beste Zeitpunkt für eine Bewerbung ist.
Regulär dauert ein BFD zwölf Monate. Manchmal sind auch Dienste von einer Dauer von sechs Monaten möglich, längstens kommen 18 Monate in Frage, in Ausnahmefällen sogar 24. Eine Dauer von zwei Jahren betrifft dann meist die Einsatzbereiche, in denen eine Ausbildung vorgesehen ist, beispielsweise zum Rettungssanitäter oder zum Übungsleiter im Sportverein. Die Dienste müssen nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt begonnen werden. Je nach Einsatzgebiet kann eine Aufnahme jederzeit in Frage kommen.
Ein Bundesfreiwilligendienst ist ein Ganztagsjob. Die Arbeitszeit umfasst demnach etwa 38,5 Wochenstunden. Ab dem 27. Lebensjahr können Freiwillige auch eine Teilzeitstelle besetzen, sie muss aber mindestens 20 Wochenstunden umfassen. Bei einer Vollzeitstelle gibt es in der Regel 24 Werktage als Urlaub.
Begleitend zum Freiwilligendienst gibt es Seminare als pädagogische Begleitung zur Einsatzvorbereitung. Bei einem zwölfmonatigen Dienst sind 25 Tage dafür angesetzt. In diesen Seminaren werden soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt.
Der Bundesfreiwilligendienst ist ehrenamtlich und unentgeltlich. Es gibt aber ein Taschengeld als Aufwandsentschädigung. Im Jahr 2023 beträgt es 438 Euro im Monat. Wer Teilzeit arbeitet, bekommt ein anteilig gekürztes Taschengeld ausbezahlt. Allerdings entscheidet der jeweilige Träger, wie viel er monatlich bezahlt. Arbeitskleidung stellt meist die Einsatzstelle zur Verfügung. Und auch für die Unterkunft und Verpflegung kommen einige Einsatzstellen auf oder bezahlen stattdessen ein sogenanntes Ersatzgeld.
Das Taschengeld ist steuerfrei, zusätzliche Sachleistungen wie Verpflegung und Unterkunft oder andere Geldersatzleistungen gehören zu den Einkünften und sind steuerpflichtig. Hat man keine anderen Einkünfte, überschreitet man so den jährlichen Steuerfreibetrag bei Weitem nicht und muss deshalb auch keine Steuern bezahlen.
Wer einen Bundesfreiwilligendienst absolviert, ist rundum sozialversichert. Der Träger begleicht sämtliche Beiträge zur Krankenkasse, zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Ebenso greift der gesetzliche Unfallschutz. Da die Teilnehmer Beiträge in die Rentenversicherung entrichten, erwerben sie auch Rentenanwartschaften.
Gesetzliche Krankenversicherung: Für familienversicherte junge Leute im BFD endet die Familienversicherung für die Zeit des Freiwilligendienstes. Alle Freiwilligen sind pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenkasse. Die Familienversicherung kann nach dem Dienst, wenn zum Beispiel wieder ein Schulbesuch oder ein Studium ansteht, fortgeführt werden. Auch alle, die vorher privat krankenversichert waren, müssen sich bei Aufnahme eines Freiwilligendienstes gesetzlich krankenversichern.
Freiwillige müssen keinen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse entrichten.
Arbeitslosenversicherung: Während des Bundesfreiwilligendienstes werden auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt. Wer zwölf Monate einen BFD geleistet hat und nicht sofort einen Arbeitsplatz findet, kann Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr zählen beide zu den Jugendfreiwilligendiensten sind eine besondere Form bürgerschaftlichen Engagements.
Wer ein Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) absolviert, engagiert sich im sozialen Bereich. Es sind dieselben Angebote, die auch im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes (BFD) zur Verfügung stehen.
Es gibt auch ein FSJ Kultur. Interessenten sind dann bei kulturellen Einrichtungen tätig, im Theater oder im Museum. Sie helfen im Büro, bei der Technik oder der Öffentlichkeitsarbeit.
Beim Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) betätigen sich die jungen Leute im Naturschutz, in der Landwirtschaft oder im Gartenbau. Es geht darum, Einblick in ökologische und umweltpolitische Zusammenhänge zu erhalten.
Da FSJ und FÖJ auf Länderebene organisiert sind, suchen Sie am besten in dem Bundesland, in dem Sie arbeiten möchten, nach einer Stelle. Im Internet sind unter dem Suchbegriff „FSJ“ oder „FÖJ“ und dem jeweiligen Bundesland Suchfunktionen für Einsatzstellen zu finden. Vielleicht kennen Sie ja auch selbst eine Organisation, bei der Sie gerne arbeiten möchten und können diese direkt ansprechen.
Das Freiwillige Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr sind genauso strukturiert wie ein Bundesfreiwilligendienst. Der Bundesfreiwilligendienst ergänzt lediglich das schon länger bestehende Angebot von FSJ und FÖJ. Es gelten weitgehend dieselben Rahmenbedingungen was Arbeitszeit, Dauer, Taschengeld und Sozialversicherungsschutz angeht. Auch die Einsatzfelder sind nahezu deckungsgleich.
Obwohl die Einsatzbereiche und Angebote von BFD, FSJ und FÖJ fast identisch sind, gibt es in einigen Details dennoch Unterschiede:
Fazit: Für den Interessenten ist es völlig unerheblich, ob er einen Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales Jahr beziehungsweise ein Freiwilliges Ökologisches Jahr macht. Es hängt vielmehr vom Träger ab, bei dem man den Dienst absolvieren möchte und ob dieser ein FSJ/FÖJ oder einen BFD im angestrebten Tätigkeitsbereich anbietet.
Ein Freiwilligendienst ist auch eine Chance, unter dem Dach einer Organisation Auslandserfahrung zu sammeln. Überall auf der Welt können Sie Freiwilligendienste absolvieren und andere Kulturen und Lebensumstände kennenlernen. Auch hier gibt es soziale, ökologische und kulturelle Projekte. Solche Dienste können ein ganzes Jahr, aber auch nur wenige Wochen dauern. Es gibt zwei Formen von Freiwilligendiensten im Ausland:
Freiwillige Arbeitseinsätze im Ausland kosten grundsätzlich Geld. Je nachdem ob es sich um einen geregelten Dienst oder flexible Freiwilligenarbeit handelt, fallen geringere oder höhere Kosten an.
Hier gibt es feste Rahmenbedingungen. Die Projekte sind von deutschen Ministerien oder der Europäischen Union finanziell bezuschusst. Sie dauern üblicherweise zwölf Monate und beginnen am 1. September. Es gelten lange Bewerbungsfristen, denn die Stellen sind begrenzt und der Andrang ist groß. Zwischen neun und zwölf Monate vor dem gewünschten Beginn eines solchen Dienstes sollte man sich bereits bewerben. Es gibt in Deutschland vor allem diese Programme der geregelten Freiwilligendienste:
Auch ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr kann im Ausland absolviert werden. Tatsächlich gibt es dafür aber nur sehr wenige Stellenangebote.
Kosten: Die gesetzlich geförderten geregelten Freiwilligendienste sind für Teilnehmerinnen und Teilnehmer oft fast kostenlos, weil sie staatlich bezuschusst werden und die Restkosten nicht selten komplett von der jeweiligen Entsendeorganisation getragen werden.
Spenden: Zur Finanzierung eines geregelten Freiwilligendienstes ist es wünschenswert, dass der oder die Freiwillige vor seiner oder ihrer Abreise einen sogenannten Spenderkreis gründet, um Geld zu sammeln. Damit soll der Kostenanteil, den die Organisation für den Aufenthalt tragen muss, finanziert werden. So ein Kreis besteht in der Praxis meist aus Familienmitgliedern, Freunden und Wohlgesonnenen, die spenden. Jedoch sollte das Sammeln von Spenden keine Voraussetzung für den Aufenthalt im Ausland sein. So betont zum Beispiel das Programm „weltwärts“, dass die Teilnahme nicht abhängig davon ist, ob der Teilnehmer Spenden sammelt. Dies geschehe auf freiwilliger Basis. Die Entsendeorganisation sollte also nicht dazu drängen oder gar Fristen setzen.
Versicherung im Ausland: Freiwillige, die länger als sechs Wochen im Ausland verbringen, benötigen eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitaufenthalte. Bei den geregelten Freiwilligendiensten wird diese vom jeweiligen Träger bezahlt. Meist ist im Versicherungspaket auch eine Unfallversicherung und eine Haftpflichtversicherung enthalten.
Reisekosten: Bei den geregelten Freiwilligendiensten werden die Reisekosten meist übernommen. Auch die Kosten für erforderliche Impfungen.
Unterhalt und Verpflegung: Die Kosten für eine ortsübliche Unterkunft und die Verpflegung werden bei den geregelten Freiwilligendiensten meist übernommen oder aber ein Zuschuss wird gewährt.
Vergütung: Bei den geregelten Freiwilligendiensten gibt es ein Taschengeld. Wie viel, hängt von der jeweiligen Organisation ab. Das können 350 oder auch 150 Euro im Monat sein.
Internationaler Jugendfreiwilligendienst (IJFD): Den Internationalen Jugendfreiwilligendienst gibt es seit Januar 2011, er ergänzt den Bundesfreiwilligendienst. Der Schwerpunkt liegt im Erwerb sozialer und interkultureller Kompetenzen in sozialen und ökologischen Einsatzfeldern. Einen IJFD können Frauen und Männer bis zum 27. Lebensjahr absolvieren.
Weltwärts: Weltwärts ist ein Freiwilligendienst des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Er steht Interessenten im Alter zwischen 18 und 28 Jahren offen. Der Schwerpunkt des Engagements liegt auf der Entwicklungshilfe. Der Dienst kann in allen Entwicklungsländern absolviert werden.
Kulturweit: Kulturweit ist ein internationaler Kultur-Freiwilligendienst der Deutschen UNESCO-Kommission. Interessenten müssen zwischen 18 bis 26 Jahren alt sein. Ein Dienst dauert sechs oder zwölf Monate. Einsätze in Kultur -und Bildungseinrichtungen weltweit kommen in Frage.
Europäischer Freiwilligendienst (EFD): Der Europäische Freiwilligendienst ist Teil des EU-Programms Erasmus+ und Jugend in Aktion. Ein solcher Dienst kann in allen europäischen Ländern absolviert werden. Teilnehmer können zwischen 17 und 30 Jahre alt sein. In Frage kommen soziale, kulturelle und ökologische Projekte. Ein Einsatz dauert zwischen zwei Wochen und zwölf Monaten. Der Dienst wird von Universitäten nicht als Praktikum angerechnet, jedoch als Wartezeit auf einen Studienplatz.
Es gibt deutlich mehr Angebote der flexiblen Freiwilligenarbeit als der geregelten. Für eine solche Stelle kann man sich auch noch kurzfristig bewerben. Zudem gibt es Einsätze, die nur wenige Wochen dauern. Nicht allein deutsche Trägerorganisationen mit Engagements im Ausland kommen in Frage, sondern man kann auch auf Angebote von ausländischen Organisationen zugreifen. Internetplattformen helfen, eine seriöse Organisation zu finden, wie etwa das Portal Wegweiser Freiwilligenarbeit. Die Plattform fungiert als Vermittler zwischen Freiwilligen und den Projekten, die engagierte Helfer suchen. Für die Freiwilligen ist der Infodienst kostenlos.
Kosten: Einsätze im Rahmen der flexiblen Freiwilligenarbeit sind hingegen oft durchaus kostspielig, weil die jeweilige Organisation Aufwendungen hat für beispielsweise Betreuung, Unterkunft oder Ausrüstung. Monatlich können sich die Kosten hier je nach Tätigkeit und Land auf 400 bis 600 Euro im Monat belaufen, oder aber auch sehr viel mehr.
Versicherung im Ausland: Bei flexibler Freiwilligenarbeit müssen die Interessenten üblicherweise selbst für die Kosten aufkommen, die je nach Leistungsumfang um die 400 Euro im Jahr betragen (Angebote zum Beispiel von Allianz, Hanse Merkur, ADAC, Travelsecure).
Reisekosten: Bei der flexiblen Freiwilligenarbeit müssen Freiwillige dafür meist selbst aufkommen.
Unterhalt und Verpflegung: Bei der flexiblen Freiwilligenarbeit kommt es auf den jeweiligen Träger an, in welchem Umfang er beides zur Verfügung stellt.
Vergütung: Bei flexibler Freiwilligenarbeit gibt es kein Taschengeld.
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Reisezeit? Die schönsten Wochen des Jahres können auch zum Albtraum werden, wenn Sie im Ausland krank werden, die Reise abbrechen müssen oder Ihre Koffer gestohlen werden. Erst recht, wenn es keine Reiseversicherung gibt, die zumindest den finanziellen Schaden ausgleicht. Einige Versicherungen für den Urlaub sind sinnvoll, andere eher überflüssig. Unser Ratgeber zu diesem Thema hilft weiter!
Bundesfreiwilligendienst: www.bundesfreiwilligendienst.de (Zentrale Einsatzstellensuche)
Freiwilligendienste im Ausland: http://www.wegweiser-freiwilligenarbeit.com/freiwilligendienst-ausland/ (mit Einsatzstellensuchfunktion)
https://www.weltwaerts.de/de/startseite.html
https://www.ijfd-info.de/startseite.html
https://ich-will-efd.de/informiere-dich/was-ist-ein-efd
www.freiwilligenarbeit.de (mit Einsatzstellensuchfunktion)