Wie hoch ist die Grundsicherung?
Wer keine weiteren Einkünfte hat, sollte in jedem Fall prüfen, ob nicht zusätzlich noch Anspruch auf eine Aufstockung durch die Grundsicherung besteht. Dabei stehen Ihnen folgende Ansprüche zu:
- Hilfe zum Lebensunterhalt: 563 Euro beziehungsweise 1012 Euro für (Ehe-)Paare
- Angemessene Kosten für die Wohnung: Die Höhe ist abhängig von der anrechenbaren Warmmiete.
Wann eine Miete hinsichtlich der Grundsicherung als angemessen gilt, hängt vom örtlichen Mietniveau ab und variiert von Stadt zu Stadt. Beträgt die Warmmiete eines Rentner-Ehepaars aus Berlin beispielsweise 600 Euro, so liegt der rechnerische "Bedarf" des Paares bei 1.612 Euro.
Wichtig: Erreicht die gesetzliche Rente des Paares nicht diese Höhe, so haben die Betroffenen Anspruch auf aufstockende Grundsicherungsleistungen des Sozialamts. Betragen die beiden Renten insgesamt etwa nur 1.300 Euro, so schießt das Sozialamt weitere 312 Euro zu, so dass insgesamt 1.612 Euro zusammenkommen.
Seit Anfang 2021 neuer Rentenfreibetrag
Für Rentner, die langjährig versichert waren, gibt es seit Anfang 2021 einen neuen Rentenfreibetrag bei der gesetzlichen Rente. Dieser beträgt maximal die Hälfte des Regelbetrags für Alleinstehende. 2024 sind das 50 Prozent von 563 Euro, also 281,50 Euro. Dieser Teil der Rente wird auf die Grundsicherungsansprüche nicht angerechnet. Zudem gilt: Soweit die Betroffenen – was auch bei Senioren nicht selten der Fall ist – jobben, dürfen sie einen Teil ihrer Einkünfte behalten. Bei einem vollen Minijob mit Einkünften von monatlich 538 Euro sind es 187,6035 Euro. Der Rest wird mit der Grundsicherung verrechnet..