





Auf einen Blick
Der Wunsch, zu Hause wohnen zu können, auch wenn man als älterer Mensch hilfebedürftig wird, lässt sich oft dann erfüllen, wenn eine Haushaltshilfe aus Osteuropa einzieht. Das Modell ist inzwischen fest etabliert in der Betreuung pflegebedürftiger Senioren. Die Nachfrage ist seit Jahren ungebrochen.
Früher waren es meist polnische Betreuungskräfte, die in deutschen Haushalten arbeiteten, inzwischen kommen auch viele Frauen aus anderen osteuropäischen Ländern wie Bulgarien, Rumänien oder Serbien.
Oftmals wird mit „polnischen Pflegekräften“ geworben. Das liegt daran, dass die Helferinnen aus Polen die ersten waren, die in deutschen Haushalten ausgeholfen haben, denn in ihrem Heimatland haben sie nur beschränkte Verdienstmöglichkeiten. Aufgrund der EU-Zugehörigkeit konnten sie schon früher als ihre Kolleginnen aus anderen osteuropäischen Ländern in Deutschland legal arbeiten. Inzwischen ist dieser Berufszweig der ausländischen Hilfskraft im Privathaushalt fest in osteuropäischer Hand.
Die Betreuungskräfte kommen vor allem auch aus Rumänien oder Bulgarien, Lettland oder Litauen. Es gilt für sie die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Sie dürfen in allen Berufszweigen arbeiten, ohne sich eine Erlaubnis bei der Arbeitsagentur einholen zu müssen. Darüber hinaus kommen über die sogenannte Westbalkanregelung auch Betreuungskräfte aus Nicht-EU-Staaten, häufig aus Serbien. Sie bnötigen ein Visum. Seit dem Ukrainekrieg können Ukrainierinnen einen Aufenthaltstitel erhalten, der auch zur Arbeitsaufnahme berechtigt.
Auch wenn die Betreuungskräfte aus deutschen Pflegehaushalten nicht mehr wegzudenken sind, so ist das Arbeitsverhältnis immer noch geprägt von vielen Irrtümern – die meisten betreffen das Leistungsspektrum der Helferinnen und den Umfang der Arbeitszeit.
Im Zentrum der Tätigkeit einer Haushaltshilfe stehen:
Die Hilfskräfte aus Osteuropa sind tatsächlich keine professionellen Pflegekräfte. Sie dürfen zwar pflegerische Alltagstätigkeiten ausüben, einen ambulanten Pflegedienst dürfen und können sie jedoch nicht ersetzen. Die meisten haben auch gar keine Ausbildung dafür.
Fazit: Die Betreuungskraft ersetzt keinen ambulanten Pflegedienst, kann ihn aber ergänzen. Die Helferinnen stellen bei der Pflege zu Hause eher eine Entlastung für die Angehörigen dar.
Bei der Überlegung, ob eine osteuropäische Hilfskraft die bessere Lösung ist, als ein Umzug ins Heim, sollte man sich grundsätzlich fragen, ob die Pflege zu Hause umgesetzt oder fortgeführt werden kann: Sind die Angehörigen bereit, selbst Teil des Netzwerks zu sein, das die Betreuung gewährleistet? Denn ohne Angehörige und ohne weitere Unterstützung wird die Pflege zu Hause nicht möglich sein.
Ansonsten liegen die Vorteile der Pflege zu Hause mit Unterstützung einer ausländischen Betreuungskraft auf der Hand: Die Versorgung ist individuell und persönlich, eine freie Tagesgestaltung inklusive freigewählter Essenszeiten ist möglich und die zu pflegende Person kann trotz Einschränkungen im gewohnten Umfeld bleiben.
Umgekehrt bietet auch ein Heim Vorteile: wenn Angehörige sich nicht kümmern können, wenn die Wohnsituation es nicht zulässt, dass eine weitere Person im Haushalt lebt, wenn der Pflegebedarf so groß ist, dass er zu Hause nicht gedeckt werden kann und wenn Geselligkeit im größeren Kreis gewünscht ist, dann ist eine Pflege im Heim möglicherweise die bessere Lösung. Eine 24-Stunden-Betreuung lässt sich im Heim in jedem Fall sicherstellen.
Biallo-Tipp: Eine kostenlose telefonische Beratung der Verbraucherzentrale zum Thema ausländische Betreuungskräfte erhalten Ratsuchende aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen unter der Telefonnummer: 0211/3809400. Montags von 14 bis 16.30 Uhr, mittwochs von 10 bis 12 Uhr und von 14 bis 16.30 Uhr.
Wann ist eine ausländische Betreuungskraft die richtige Wahl, um die Pflege eines Angehörigen zu Hause zu organisieren? Viele Aspekte spielen bei dieser Entscheidung eine Rolle.
Art der Pflegebedürftigkeit: Die Art der Pflegebedürftigkeit ist entscheidend dafür, ob eine Betreuung zu Hause zu leisten ist. Dieses Modell eignet sich oft dann besonders, wenn die zu pflegende Person körperlich nicht allzu sehr eingeschränkt ist, aber zum Beispiel wegen einer beginnenden Demenz ein höheres Maß an Betreuung benötigt. Eine weit vorangeschrittene Demenz, bei der Betroffene dazu neigen, wegzulaufen oder auch aggressiv zu werden, ist meist ein Grund, eine Betreuung zu Hause aufzugeben. Das kann auch eine geduldige polnische Betreuungskraft nicht mehr stemmen.
Wohnsituation: Wer eine Haushaltshilfe bei sich im Haushalt beschäftigt, muss ihr natürlich adäquaten Raum zum Wohnen bieten können. Sie benötigt ein eigenes, abschließbares Zimmer, denn es steht ihr Privatsphäre zu. Ein Internetanschluss ist heutzutage Standard, auch ein Fernseher ist willkommen.
Gemeinschaft: So schön es ist, dass jemand im Haushalt wohnt, der anpackt – man muss das auch aushalten können. Die pflegebedürftige Person und die Haushaltshilfe leben in einer Wohngemeinschaft, das muss der oder die Pflegebedürftige wollen und zulassen.
Kommunikation und Sprachbarreiren: Es ist wichtig, von Anfang eine gute Kommunikation zu kultivieren. Beide Seiten – Betreuungskraft und die pflegebedürftige Person – müssen herausfinden, wie sie am besten miteinander zurechtkommen. Es kann durchaus Sprachbarrieren geben. Viele Helferinnen könnten etwas deutsch, aber oft sind die Kenntnisse nur rudimentär. Vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz mit der Betreuungskraft, bvor Sie sie einstellen. So können Sie sehen, ob die Deutschkenntnisse ausreichend sind.
Wertschätzung: Die Haushaltshilfe sollte Wertschätzung für ihre Arbeit erfahren. Das klingt überflüssig zu erwähnen, in der Praxis zeigt sich aber, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist. Haushalte, die eine Betreuungskraft beschäftigen, müssen sich im Klaren sein, dass sie eine gewisse Fürsorgepflicht habe. Die Helferin soll mit Freude und Motivation an die Arbeit gehen und nicht wie ein Dienstmädchen im vorigen Jahrhundert behandelt werden.
Vertretung: Wird im Pflegeheim Pflegepersonal krank, dann springt eine Vertretung ein. Bei der Pflege zu Hause ist das nicht automatisch der Fall. Je nachdem für welches Beschäftigungsmodell Sie sich entscheiden, kann nicht unbedingt immer eine Vertretung gewährleistet werden, wenn die Helferin krank wird. Für diese Situation sollten Sie vorbereitet sein. Das gleiche gilt, wenn die Betreuungskraft nach Hause fährt, um ihre eigene Familie zu besuchen. Auch dann ist nicht automatisch Ersatz vorhanden.
Jobsharing im Tandemmodell: Die meisten osteuropäischen Betreuungskräfte sind zwischen 20 und 60 Jahre alt und haben in ihrem Heimatland Familie. Manche fahren deshalb alle zwei bis drei Monate nach Hause, um ihre Familie zu besuchen. Manchmal teilen sich auch zwei Helferinnen im Tandem-Modell eine Stelle. Dann wechseln sie sich alle zwei bis drei Monate mit der Betreuung ab. Das ist der Idealfall, der allerdings während der Corona-Pandemie nicht immer so funktioniert hat. Häufig musste sich dann die pflegebedürftige Person alle acht Wochen auf eine neue Helferin einstellen.
Kostenfaktor: Was es kostet, eine Betreuungskraft zu beschäftigen, lesen Sie im Abschnitt weiter unten, doch an dieser Stelle sei schon mal gesagt: Eine günstige Alternative zur Pflege im Heim ist es nicht. Zu bedenken ist, dass zusätzlich zu diesen Kosten für die Haushaltshilfe auch weiter die Wohn- und Lebenshaltungskosten der pflegebedürftigen Person zu finanzieren sind. Von der Pflegekasse kann zur Finanzierung der Haushaltshilfe das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige beansprucht werden.
Ist die pflegebedürftige Person an Demez erkrankt, ist oft eine 24-Stunden-Betreuung nötig. Die Betroffenen können nicht mehr alleine sein, auch nachts ist Betreuung nötig. „24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte“ – das sind die klassischen Suchmaschinen-Schlagworte, wenn eine Hilfe aus Osteuropa gesucht wird. In diesem einen Satz stecken gleich zwei Irrtümer: „24-Stunden-Pflege“ und „Pflegekraft“.
Diese Aufgabe kann eine ausländische Haushaltshilfe nicht leisten. Denn das Arbeitsrecht greift bei diesem Beschäftigungsverhältnis genauso wie in anderen Berufen. Gesetzlich ist eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche bei sechs Arbeitstagen pro Woche einzuhalten. Das ist schon sehr viel. Abweichungen nach unten sind in Arbeitsverträgen üblich. Wer nachrechnet, merkt schnell, dass damit eine 24-Stunden-Betreuung nicht möglich ist. Wer das wünscht, muss einen Schichtdienst organisieren und mehrere Personen in die Betreuung einbinden.
Auch während der Arbeitszeit gelten Ruhephasen und Pausenregelungen. Auch wenn die Betreuungskraft zu Hause wohnt, steht ihr ein Feierabend und eine Mittagspause zu. Eine ständige Rufbereitschaft ist nicht vorgesehen. Sollte ein Bereitschaftsdienst erwünscht sein, dann ist das im Arbeitsvertrag zu verankern. Zudem ist dieser Dienst mit dem gesetzlichen Mindestlohn zu vergüten. Das hat das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil im Juni 2021 deutlich gemacht (5 AZR 505/20). Nicht im Urteil festgehalten, aber selbstverständlich: Einer Haushaltshilfe steht ein freier Tag pro Woche zu und sie hat natürlich einen Urlaubsanspruch.
Die Arbeitszeitregelung ist tatsächlich eine Grauzone in diesem Arbeitsverhältnis. Denn die Abgrenzung zwischen Privatleben und Beruf ist schwierig zu realisieren. Schließlich wohnt die Haushaltshilfe mit dem Pflegebedürftigen unter einem Dach, im besten Fall haben sie ein persönliches, liebevolles Verhältnis. Es liegt nahe, dass dann Arbeit und Privatleben oft fließend ineinander übergehen, dass die Hürde, um einen zusätzlichen Handgriff zu bitten, niedrig ist. Dieses Problem ist nicht zu vernachlässigen. Denn es führt oft auf Dauer zu einer Überlastung der Haushaltshilfe, was dann meist darin endet, dass sie den Haushalt verlässt. Betroffene und ihre Angehörigen sind gut beraten, einen Blick darauf zu haben, dass die Helferin auch ein Privatleben hat.
Wenn Sie eine Betreuungskraft aus Osteuropa bei sich beschäftigen wollen, können Sie auf zwei gängige Modelle zurückgreifen: Das Arbeitgebermodell und das Entsendemodell. Lesen Sie im folgenden Abschnitt, was Sie dazu beachten müssen.
Bei diesem Modell wird die pflegebedürftige Person beziehungsweise ein Angehöriger selbst zum Arbeitgeber. Das heißt, Sie stellen die Haushaltshilfe im eigenen Haushalt an. Der Vorteil dieser Variante ist, dass das Arbeitsverhältnis gut legal zu gestalten ist. Arbeitgeber haben großen Spielraum, das Beschäftigungsverhältnis zu gestalten: Es gibt kurze Wege der Absprachen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Der Nachteil allerdings ist, dass Sie sich als Arbeitgeber um die gesamte Organisation kümmern müssen: die Rekrutierung einer Hilfe, die Gestaltung des Arbeitsvertrags und des -verhältnisses wie auch die Lohnabrechnung. Dabei können Sie allerdings Unterstützung erhalten. Ein großes Problem bei dem Modell ist, Urlaubs- und eventuell auch Krankheitszeiten der Betreuungskraft aufzufangen.
Als Arbeitgeber müssen Sie auch einen Arbeitsvertrag mit der Betreuungskraft schließen. Das Angebot CariFair, angesiedelt unter dem Dach der Caritas, agiert als Vermittlungs- und Beratungsstelle für ausländische Betreuungskräfte und bietet Unterstützung bei der Gestaltung des Arbeitsverhältnisses an, genauso wie das Pendant der Diakonie, FairCare. Lesen Sie mehr dazu im Abschnitt weiter unten. Im Arbeitsvertrag müssen alle tariflichen Vorgaben zu Lohn, Arbeits- und Urlaubszeit geregelt sein sowie der Arbeitsschutz muss gewährleistet sein. Das ist zu beachten:
Als Arbeitgeber müssen Sie die Arbeitszeiten dokumentieren. Dazu sind Sie verpflichtet, wenn Sie den Mindestlohn bezahlen. Ein einfacher Stundenzettel ist ausreichend. So können Sie nachweisen, dass Sie den Mindestlohn bezahlt haben.
Beim Modell Entsendung ist die Betreuungskraft in der Regel bei einer ausländischen Agentur angestellt, die sie über eine Entsendung in den deutschen Haushalt schickt. Der deutsche Haushalt ist dann Dienstleistungsnehmer (kein Arbeitgeber) und schließt einen Vertrag mit der Agentur. Die gesamte Abrechnung erfolgt über die Agentur, diese zahlt Lohn, Steuern und Sozialabgaben. Diese Variante ist tatsächlich das am häufigsten gewählte Beschäftigungsmodell.
Bei diesem Modell wechseln sich in der Regel zwei Haushaltshilfen in einem Turnus von zwei oder drei Monaten ab. Bei Krankheit oder Urlaub schickt der ausländische Arbeitgeber wenn möglich eine Ersatzkraft. Auch bei solchen Beschäftigungsverhältnissen sind die Regelungen zu Arbeitszeiten, Mindestlohn und Urlaub einzuhalten.
Bei einer 40-Stunden-Woche kommen monatlich allein rund 1.900 Euro an Lohnkosten zusammen. Hinzu kommen Lohnnebenkosten und Vermittlungsgebühren der Agentur. Man kann sich leicht ausrechnen, dass ein Angebot von unter 2.000 Euro, wie es durchaus zu finden ist, nicht seriös ein kann.
Beim Entsendemodell gibt es ein Problem: Weisungsbefugt ist der ausländische Arbeitgeber. Das heißt, nur der ausländische Arbeitgeber darf Arbeitszeiten und -bedingungen festlegen und der Haushaltshilfe Arbeitsanweisungen geben. Das kann natürlich im Vorfeld geschehen, vor Arbeitsantritt. Aber genau genommen müssen auch Arbeitsanweisungen, die sich aus dem täglichen Leben spontan ergeben, mit dem ausländischen Arbeitgeber abgesprochen werden. Das ist in der Praxis jedoch kaum möglich. Tatsächlich werden auch Angehörige oder die pflegebedürftige Person selbst, soweit sie dazu in der Lage ist, das Weisungsrecht ausüben. Das ist nicht erlaubt. Insofern bleibt dieses Modell rechtlich in der Grauzone.
Bei einer Entsendung sollte sich der Dienstleistungsnehmer unbedingt die Entsendebescheinigung A1 vom ausländischen Unternehmen oder der Haushaltshilfe vorlegen lassen und bestenfalls auch noch eine Kopie anfertigen und diese aufbewahren, sollte es eines Tages zu einer Kontrolle durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kommen.
Die A1-Bescheinigung ist ein Beleg dafür, dass Sozialversicherungsbeiträge im Heimatland abgeführt werden und es sich nicht um Schwarzarbeit handelt. Außerdem dokumentiert die Bescheinigung, dass die Betreuungskraft krankenversichert ist. Es gibt immer wieder Fälle, in denen die Betreuungskraft erkrankt ist oder einen Unfall erlitten hat und die Pflegebedürftigen mit den Behandlungskosten in Vorleistung gehen mussten. Das ist ohne A1-Bescheinigung also ein unkalkulierbares Risiko. Mit dem Verweis auf den Datenschutz, sollte man sich nicht abspeisen lassen, wenn die Agentur sich weigert, das Dokument vorzulegen.
Je nach gewähltem Beschäftigungsmodell fallen unterschiedliche Kosten für die Betreuung an.
Wenn Sie selbst Arbeitgeber werden, ist Lohn zu zahlen, ebenso Sozialversicherungsbeiträge und auch Steuern sind abzuführen. Hinzu kommt eine gesetzliche Unfallversicherung und Ausgaben für Kost und Logis.
Lohn: Als Lohn steht der Haushaltshilfe der gesetzliche Mindestlohn von 12 Euro zu. Das ist aber das absolute Minimum. Einige Vermittlungsagenturen (siehe Abschnitt unten) bezahlen mehr.
Sozialabgaben: Zusätzlich sind Sozialabgaben zu leisten
Abgabeart | Höhe |
---|---|
Krankenkasse (allgemeiner Beitragssatz) | 14,6 % plus eventueller Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,6 % (2023) |
Pflegeversicherung | 3,4 % (+ 0,6 % für Kinderlose) |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
Insolvenzgeldumlage | 0,06 % |
Gesetzliche Unfallversicherung | Wird vom kommunalen Unfallversicherungsträger erhoben |
Umlagen zur Krankenversicherung | U1 und U2 (Entgeltfortzahlung und Mutterschaftsgeld) je nach Satzung der Krankenkasse |
Quelle: biallo.de/Stand Oktober 2023
Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Sozialversicherungsbeiträge: Den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungsbeiträgen darf der Arbeitgeber vom Lohn einbehalten. Die Beiträge muss der Arbeitgeber eigenverantwortlich an die jeweilige Krankenkasse entrichten, der Beitrag für die Unfallversicherung an den jeweiligen Träger der Unfallversicherung (www.dguv.de/de/index.jsp). Die Hilfskraft ist innerhalb von zwei Wochen bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden, beim kommunalen Unfallversicherungsträger innerhalb einer Woche nach Beschäftigungsaufnahme.
Unterkunft und Verpflegung: Sie als Arbeitgeber tragen die Kosten für die Unterkunft und die Verpflegung, dürfen diese aber als sogenannten geldwerten Vorteil auf den Lohn anrechnen. Als Pauschalwerte gelten hier im Jahr 2023: für Unterkunft 225,25 Euro (Aufnahme im Arbeitgeberhaushalt), für Verpflegung 288 Euro, insgesamt 513,25 Euro.
Kosten für Heimreise: In der Regel trägt der Arbeitgeber auch die Kosten für Heimreisen, die die Haushaltshilfe während des Beschäftigungsverhältnisses unternimmt. Dafür sind etwa zwischen 80 bis 180 Euro anzusetzen.
Um die Haushaltshilfe bei den Sozialversicherungsträgern anzumelden, benötigen Sie als Arbeitgeber eine eigene Betriebsnummer. Diese ist bei der Agentur für Arbeit erhältlich. Lohnsteuer ist ans Finanzamt abzuführen. Dazu muss die Haushaltshilfe beim Finanzamt angemeldet werden. Außerdem müssen Sie die Haushaltshilfe beim Einwohnermeldeamt melden. Wenn Sie die Lohnabrechnung überfordert, kann zum Beispiel ein Steuerberater diese erledigen.
Posten | Beträge in Euro |
---|---|
Lohn (12 Euro Mindestlohn, 40-Stunden-Woche mit 174 Arbeitsstunden) im Monat | 2.088 |
Sozialabgaben (Arbeitgeberanteil) im Monat (Wert gerundet) | 500 Euro |
Summe Personalkosten im Monat | 2.588 Euro |
Freie Unterkunft und Verpflegung im Monat (wird vom Haushalt gestellt) | 513,25 Euro |
Gesamt (Wert gerundet) | 3.100 |
Hinzukommen die Umlagen U1 und U2 (Entgeltfortzahlung, Mutterschaftsgeld), abhängig von der gewählten Krankenkasse, sowie die Beiträge zur Unfallversicherung (je nach Bundesland 30 bis 70 Euro im Jahr). Auch Reisekosten (80 bis 180 Euro) und Kosten für Internet (20 bis 35 Euro pro Monat) sind zu tragen.
Quelle: Biallo.de / Pflegewegweiser NRW. Stand Oktober 2023.
Versicherungsschutz der Betreuungskraft: Vergessen Sie als Arbeitgeber nicht, die Bedingungen in Ihrer privaten Haftpflichtversicherung zu prüfen. Der Tarif sollte die Haushaltshilfe einschließen. Nur so lässt sich vermeiden, dass Sie als Arbeitgeber selbst haften, wenn die Haushaltshilfe versehentlich Dritte schädigt. In neueren Policen ist eine Haftung auch für Haushaltshilfen enthalten, in älteren hingegen nicht. Falls nicht, lohnt es sich, den Tarif aufzustocken oder zu wechseln. Alternativ können Arbeitgeber auch eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Wenn die Hilfe im Haushalt des Pflegebedürftigen einen Schaden anrichtet, ist das Pech. Für solche Schäden haftet keine Versicherung.
Bei einer Entsendung ist ebenfalls ein Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde zu bezahlen. Zusätzlich wird die Agentur den Arbeitgeberanteil an den Lohnkosten hinzurechnen, so kommen Gesamtlohnkosten in Höhe von rund 2.300 bis 3.000 Euro zusammen. Zusätzlich kommt der deutsche Haushalt für Unterkunft und Verpflegung auf, ebenso sind die Kosten für die An- und Abreise zu tragen. Zusätzlich fallen Kosten für die Serviceleistungen der Agentur an, deren Höhe variiert. Während man beim Arbeitgebermodell genau weiß, wie viel die Haushaltshilfe am Monatsende nach Abzug aller Kosten erhält, weiß man beim Modell Entsendung meist nicht, was unter dem Strich am Monatsende tatsächlich auf dem Konto der Haushaltshilfe landet.
Zur Finanzierung der Betreuungskraft aus Osteuropa können Pflegebedürftige das Pflegegeld für Angehörige der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen. Pflegebedürftige erhalten je nach Pflegegrad einen Zuschuss zur Pflege.
Pflegegrad | Pflegegeld in Euro |
---|---|
1 | - |
2 | 316 |
3 | 545 |
4 | 728 |
5 | 901 |
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit. Oktober 2023.
Wichtig: Wenn zusätzlich zur Unterstützung durch die Betreuungskraft ein ambulanter Pflegedienst eingesetzt wird und dafür Pflegesachleistungen der Pflegekasse beansprucht werden, fällt das Pflegegeld geringer aus, da beide Leistungen verrechnet werden. Die Pflegekasse gewährt zusätzlich aber Leistungen zur Tagespflege, wenn die pflegebedürftige Person tageweise in einem Pflegeheim betreut wird.
Wer als Arbeitgeber eine Betreuungskraft beschäftigt, kann die Ausgaben dafür steuerlich geltend machen, maximal 4.000 Euro im Jahr. Die Ausgaben lassen sich aber nur dann als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich berücksichtigen, wenn die Helferin im Haushalt des Steuerpflichtigen beschäftigt ist.
Sollte sie von einem Angehörigen bezahlt werden, kann dieser die Kosten nur als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Als außergewöhnliche Belastung gilt eine Ausgabe, wenn sie die zumutbare Belastung überschritten hat – diese Grenze richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. Wichtig ist, dass der Steuerpflichtige eine gültige Rechnung über seine Ausgaben vorlegen kann und der Lohn von seinem Bankkonto abgebucht wird. Der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an, auch keine Quittungen über den Empfang von Bargeld.
Rekrutierung, Organisation, Abrechnung – rund um die Beschäftigung osteuropäischer Betreuungskräfte ist ein riesiger Markt für sogenannte Vermittlungsagenturen entstanden, die deutsche Haushalte dabei unterstützen, eine Helferin aus Osteuropa zu beschäftigen. Die meisten dieser Vermittlungsagenturen vermitteln Betreuungskräfte nach dem Modell Entsendung.
Eine Ausnahme bilden die beiden Vermittlungsstellen unter dem Dach der Wohlfahrtsverbände: CariFair der Caritas und FairCare der Diakonie. Sie unterstützen deutsche Haushalt dabei, das Arbeitgebermodell umzusetzen, nicht zuletzt deshalb, weil es legal zu gestalten ist.
CariFair
Hinter der Initiative CariFair steht der Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Der Verband hat zuerst vor allem auf regionaler Ebene Betreuungskräfte vermittelt, jetzt wird das Projekt aufgrund der hohen Nachfrage auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet, die Begleitung erfolgt über Online-Videokonferenzen.
CariFair vermittelt selbst Haushaltshilfen und agiert damit als Vermittlungsagentur. Die Haushaltshilfen kommen vor allem aus Polen. CariFair begleitet die Familien während der gesamten Beschäftigungszeit. Jede Familie hat eine Koordinatorin, die Ansprechpartnerin ist, wenn es Fragen der Organisation und Betreuung geht. Außerdem übernimmt CariFair auf Wunsch die Lohnabrechnung.
Kosten: Für eine Haushaltshilfe, die CariFair vermittelt, fällt etwas mehr an als der Mindestlohn. Zugrunde liegt der Tarifvertrag für die Beschäftigung in Privathaushalten (38,5 Stunden pro Woche). So kommt je nach Bundesland ein monatlicher Bruttolohn von etwa 1.930 bis 2.030 Euro zustande. Hinzu kommt die Begleitung durch die Koordinatorin, die 134 Euro im Monat kostet, im ersten Monat kommt die einmalige Vermittlungsgebühr von 461 Euro hinzu. Die Lohnabrechnung, die auf Wunsch erfolgt, kostet 34,15 Euro im Monat. Ebenso auf Wunsch beantragt CariFair die notwendige Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit (einmalig 29,75 Euro) sowie die Anmeldung bei der Unfallkasse (einmalig 29,75 Euro). Ebenso sind die An- und Abreisekosten ins Heimatland zu bezahlen. Dafür fallen jeweils zwischen 150 bis 200 Euro an.
FairCare
FairCare ist ein Angebot unter dem Dachverband der Diakonie Württemberg. FairCare vermittelt Haushaltshilfen hauptsächlich in Baden-Württemberg und ist bei Bedarf auch bei der Vermittlung von Betreuungskräften in ganz Deutschland im Einsatz. Auch hier werden Haushaltshilfen nach dem Arbeitgebermodell vermittelt. Die Agentur rekrutiert ihre Kräfte selbst, vor allem in Polen, Rumänien und Bulgarien. Wie auch CariFair ist die Agentur Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Organisation, vermittelt auch bei Konflikten in der Familie und nimmt die Lohnabrechnung vor. Die Agentur bietet an, dass die Haushaltshilfen als Dauerkraft im Haushalt beschäftigt ist, oder aber, dass sie sich mit einer Kollegin im Tandem-Modell abwechselt.
Kosten: Ist eine Dauerkraft im Haushalt beschäftigt, fällt zusätzlich zu den Lohnkosten eine monatliche Betreuungspauschalen von 161 Euro an, beim Tandem-Modell sind es 194 Euro. Die Lohnabrechnung ist im Preis enthalten. Die Haushaltshilfen erhalten 12,30 Euro pro Stunde. Die einmalige Vermittlungsgebühr beträgt 500 Euro (Dauerkraft) beziehungsweise 1.000 Euro (Tandem-Modell). Auch hier sind natürlich Kost und Logis zu tragen wie auch An- und Abreisekosten sowie Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung.
Bei den meisten anderen Agenturen, die im Internet oft mit „24-Stunden-Pflege durch polnische Pflegekräfte“ werben, sind deutsche Agenturen die Ansprechpartner, die Kontakte zu ausländischen Unternehmen vermitteln, die wiederum eine Haushaltshilfe im Rahmen einer Entsendung nach Deutschland schicken. Die Agenturen arbeiten unterschiedlich: Die einen unterstützten bei der Suche nach einer geeigneten Bewerberin und helfen bei der Vertragsvermittlung. Darüber hinaus gibt es Agenturen, die den gesamten organisatorischen Ablauf regeln und über die gesamte Dauer des Beschäftigungsverhältnisses Ansprechpartner bleiben. Das kostet seinen Preis, je nach Leistungsumfang bis zu 1.400 Euro im Jahr oder mehr.
Leider gibt es in der Branche auch Anbieter, die gerne die finanziellen Vorteile nutzen, aber wenig bieten, die Haushaltshilfen nicht vorschriftsgemäß einsetzen oder nur mangelhafte Verträge anbieten. Diese Hinweise sprechen für eine professionelle Agentur:
Seit Februar 2021 gibt es die sogenannte DIN SPEC 33454, eine Selbstverpflichtungserklärung, mit der sich zertifizierte Anbieter zu fairen Arbeitsbedingungen, einer Kundenberatung durch Pflegefachkräfte, zu kundenfreundlichen Verträgen und einer Eignungsprüfung von Betreuungskräften verpflichten. Sie kann zumindest einen Qualitätshinweis bieten, eine Garantie für gute Leistung ist sie nicht.
Manche Agenturen vermitteln Haushaltshilfen, die auf selbstständiger Basis arbeiten. Das klingt oft attraktiv, weil sich hier auch Hilfen finden lassen, die für weniger als den Mindeststundenlohn arbeiten. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, denn oft handelt es sich um eine Scheinselbstständigkeit. Wer Zweifel hat, kann über die Deutsche Rentenversicherung ein Statusfeststellungsverfahren beantragen. Ansonsten sollte man von diesem Modell Abstand nehmen. Bei Scheinselbstständigkeit drohen Bußgelder und der Auftraggeber muss möglicherweise die Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.