Eltern & Finanzen

Elterngeld 2026: Höhe, Anspruch und Elterngeld Plus erklärt

Sigrun an der Heiden
Autorin
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 13.01.2026

Auf einen Blick

  • Elterngeld sichert Ihr Einkommen, wenn Sie nach der Geburt pausieren.
  • Elterngeld Plus lohnt sich bei Teilzeit: halb so viel pro Monat, dafür doppelt so lange, mit Bonus bei gemeinsamer Kinderbetreuung.
  • Seit 2024 gelten strengere Regeln: Parallelbezug ist begrenzt und seit 2025 gilt eine niedrigere Einkommensgrenze von 175.000 Euro.
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Elterngeld und Elterngeld Plus sollen Eltern finanziell entlasten, wenn sie nach der Geburt beruflich kürzertreten.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Im Jahr 2024 bezogen laut dem Statistischen Bundesamt rund 1,67 Millionen Mütter und Väter in Deutschland Elterngeld. Damit ist die Zahl der Beziehenden gegenüber früheren Jahren gesunken. Seit dem 1. April 2024 gelten niedrigere Einkommensgrenzen beim Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2025 wurde die Grenze nochmals abgesenkt und liegt seitdem bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Elterngeld einfach erklärt: Anspruch und Elternzeit

Das Elterngeld soll als staatliche Familienleistung werdende Eltern finanziell absichern, die beruflich pausieren oder kürzertreten wollen, um ihr Baby zu betreuen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Das Elterngeld soll den Verdienstausfall während der Elternzeit ausgleichen. Neben Arbeitnehmerinnen, Beamten und Selbstständigen, haben auch Erwerbslose oder Hausfrauen Anspruch auf Elterngeld.

Das Elterngeld gibt es in zwei Varianten: 

  • Basiselterngeld
  • Elterngeld Plus

Zusätzlich gibt es noch den Partnerschaftsbonus.

Die verschiedenen Arten von Elterngeld können Sie miteinander kombinieren.

Basiselterngeld: Dauer, Höhe und Partnermonate

Das Basiselterngeld soll Familien finanziell absichern, die ihr Kind im ersten Lebensjahr selbst zuhause betreuen und dafür im Job pausieren. Angestellte müssen vorher bei ihrem Chef Elternzeit beantragen. Kümmert sich nur ein Elternteil um den Nachwuchs, zahlt die Elterngeldstelle das Basiselterngeld für bis zu zwölf Lebensmonate des Kindes.

Wichtig für den Antrag: Die Monate mit Mutterschaftsgeld gelten als Monate mit Basiselterngeld und werden auf den Elterngeldanspruch angerechnet. Dies gilt auch für Beamtinnen und Soldatinnen, die ihre Bezüge während des Mutterschutzes weiter erhalten.

Legt auch der Partner oder die Partnerin eine Babypause ein, gibt es – mit den sogenannten Partnermonaten – zwei Monate extra Elterngeld. Auch Alleinerziehenden stehen bis zu 14 Monate zu.

Elterngeld Plus: Teilzeit, Zuverdienst und Bezugsdauer

Das Elterngeld Plus können Sie doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld, dafür beläuft es sich allerdings nur auf die Hälfe des Basiselterngeldes. Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Angestellte und Selbstständige, die nach der Geburt des Babys wieder stundenweise oder in Teilzeit arbeiten möchten. Denn anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst nicht ab dem ersten Euro angerechnet.

Frühchenregelung: So viele Extra-Monate gibt es

Kommen Kinder sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt oder noch früher, zahlt der Staat ebenfalls länger Elterngeld. Wie viele Monate hinzukommen, ist in der Frühchenregelung genau festgelegt:

GeburtsterminExtra Basiselterngeld-Monate
6 Wochen zu früh+ 1 Monat
8 Wochen zu früh+ 2 Monate
bis 12 Wochen zu früh+ 3 Monate
16 Wochen zu früh+ 4 Monate
Quelle: eigene Recherche; biallo.de; Rechtsgrundlage: § 4 Absatz 5 BEEG

Elterngeld berechnen: So wird die Höhe ermittelt

Für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten, soll das Elterngeld einen finanziellen Ausgleich schaffen. Elterngeld gibt es sogar für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Wie viel Elterngeld Sie bekommen können, hängt von Ihrer Lebenssituation ab und davon, welche Elterngeld-Variante Sie wählen.

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 bis maximal 1.800 Euro monatlich. Die Höhe hängt davon ab, wieviel der jeweilige Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes verdient hat. Grob gerechnet, beläuft sich das Basiselterngeld durchschnittlich auf 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Wer es genauer wissen will, nutzt den Elterngeldrechner des Familienministeriums oder von Elterngeld.net, der mehr Daten abfragt und daher genauer rechnet.

Eltern, die vor der Geburt nach einem pauschalen Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie des Arbeitnehmerpauschbetrags (derzeit 1.230 Euro jährlich) mehr als 2.770 Euro im Monat verdienten – das sogenannte Elterngeld-Netto – zahlt der Staat den Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich aus. Darüberhinausgehendes Einkommen wird durch die Familienleistung nicht ersetzt. Lebt ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs Jahren im selben Haushalt, gibt es einen Zuschlag von zehn Prozent des Elterngeldes – mindestens aber 75 Euro. Eltern von Zwillingen oder Drillingen zahlt der Staat pauschal 300 Euro mehr für das zweite sowie jedes weitere Kind.

Elterngeld Plus

Anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst beim Elterngeld Plus meist erst angerechnet, wenn der betreffende Elternteil mehr als 50 Prozent seines früheren durchschnittlichen Einkommens erzielt. Familien sollten also nachrechnen lassen, wieviel sie mit einem Teilzeitjob – bis zu 32 Stunden wöchentlich sind erlaubt – verdienen dürfen, damit sie das Elterngeld Plus ohne Abzüge ausgezahlt bekommen. Sie erhalten maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Dafür verdoppelt sich aber die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate für beide Elternteile oder Alleinerziehende. Die Frühchen-, Mehrlings- und Geschwisterregeln gelten analog zum Basiselterngeld. Nur der Auszahlungszeitraum wird gestreckt. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Die Höhe der Zahlung (plus Zuschläge) halbiert sich.

Partnerschaftsbonus: Extra-Monate bei gemeinsamer Betreuung

Gut ein Viertel der Elterngeldbezieher sind Väter. Im Durchschnitt nehmen sie 3,7 Monate bezahlte Elternzeit. Kümmern sich beide Partner um ihr Kind, erhalten sie länger Elterngeld. Gemeinsame Sorgearbeit lohnt sich also finanziell.

Partnermonate

Nimmt auch der Vater oder die Partnerin eine berufliche Auszeit von mindestens zwei Monaten, um den Nachwuchs zu betreuen, erhält das Paar in der Summe 14 statt der üblichen zwölf Monate Basiselterngeld. Die beiden Partnermonate entsprechen in der Elterngeld Plus-Variante vier Extramonaten mit halbem Elterngeld.

Kam der Nachwuchs ab April 2024 zur Welt oder steht die Geburt noch bevor, können Eltern die Elterngeldmonate aber nicht mehr beliebig unter sich aufteilen. Beantragen beide Basiselterngeld, dürfen sie die Familienleistung nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Babys gemeinsam beziehen. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes ist ein paralleler Bezug (bis auf die oben erwähnten Ausnahmen) des Basiselterngeldes nicht mehr möglich. „Viele Väter empfinden das als Zumutung“, berichtet Michael Tell, Inhaber des Beratungsunternehmens Elterngeld.net. Wollen sich beide länger als einen Monat zeitgleich um den Nachwuchs kümmern, empfiehlt der Berater, dass mindestens ein Elternteil danach die Elterngeld Plus-Variante wählt.

Möglich wären folgende Aufteilungen:

 Variante 1 Variante 2 
Lebensmonat des KindesMutterVaterMutterVater
1MG/BasisBasisMG/BasisBasis
2MG/BasisMG/Basis
3BasisPlusBasis
4BasisBasis
5BasisBasis
6BasisBasis
7BasisBasis
8BasisBasis
9BasisBasis
10BasisBasis
11BasisBasis
12BasisBasis
13BasisPlus
Abkürzungen: MG (Mutterschaftsgeld -> verbraucht Basiselterngeldmonate), Basis (Basiselterngeld), Plus (Elterngeld Plus)
Quelle: eigene Recherche; biallo.de

Partnerschaftsbonus

Möchten beide Partner Teilzeit arbeiten und gleichzeitig die Familienleistung beziehen, ist es günstiger Elterngeld Plus zu beantragen. Es gibt das halbe Elterngeld sogar nochmal zwei bis vier Monate obendrauf, wenn Vater und Mutter sich in dieser Zeit die Kinderbetreuung teilen und parallel durchgehend in allen Partnerschaftsbonusmonaten zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten.

Jedem Elternteil stehen bis zu vier Partnerschaftsbonusmonate zu. Diese müssen jedoch immer gemeinsam und am Stück genommen werden. Auch Alleinerziehende bekommen diese Extramonate. „Berufstätige Eltern sollten den Partnerschaftsbonus nicht verschenken“, rät Tell. Selbst wenn der Hauptverdiener eine Weile beruflich kürzertritt, lässt sich durch die Kombination von Partnerschaftsbonus, Elterngeld Plus und Zuverdienst oft ein höheres Familieneinkommen erzielen. „Viele Väter nehmen deshalb mehr Elternzeit und arbeiten nebenher Teilzeit.“ Ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten im Text.

Auch steuerlich kann sich die Kombination Teilzeit/Elterngeld Plus rechnen. Da die Zahlung der Familienleistung über einen längeren Zeitraum verteilt wird, mildert das den Progressionseffekt. Manche Familien müssen dann weniger Steuern zahlen. Wieviel, berechnet der Steuerberater. Die Leistung selbst bleibt, wie das Mutterschaftsgeld auch, steuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt gemäß § 32b EStG.

Elterngeld erhöhen: Steuerklasse, Bemessungszeitraum, Tipps

Neben den zusätzlichen Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus gibt es weitere Möglichkeiten, den Elterngeldanspruch zu erhöhen.

Verdienst in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt

Wer in den zwölf Monaten vor der Geburt mehr verdient, bekommt später auch mehr Elterngeld. Die Höhe der Familienleistung hängt nämlich vom vorherigen Nettoarbeitseinkommen ab.

Beantragen Mütter Elterngeld, zählt das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Eine Gehaltserhöhung in dieser Zeit beschert Familien also auch mehr Elterngeld. Jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhöhen das Elterngeld jedoch nicht. Anders sieht es bei Provisionen aus, sofern Arbeitgeber diese monatlich wie den laufenden Arbeitslohn auszahlen. Als Einmalzahlung wird eine Provision hingegen nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt – selbst, wenn die Überweisung quartalsweise erfolgt.

  • Biallo-Lesetipp: Weiterführende Informationen rund um den Mutterschutz, wie Sie das das Mutterschaftsgeld beantragen und wie es sich berechnet, lesen Sie in einem gesonderten Ratgeber zu diesem Thema.

Bei Selbstständigen zählen wiederum nicht die Einkünfte der letzten zwölf Monate, sondern das Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum. Kommt das Kind 2024 zur Welt, berechnet sich das Elterngeld auf Basis des Gewinns von 2023. Daher sollten Selbstständige mit Kinderwunsch frühzeitig daran denken, ihren Gewinn zu erhöhen, indem sie mehr Aufträge annehmen oder Ausgaben verschieben, um ein höheres Einkommen zu erzielen.

Steuerklasse wechseln

„Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann sinnvoll sein, wenn man sein Nettogehalt und dadurch den Anspruch auf Elterngeld erhöhen kann“, sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Paare sollten daher frühzeitig besprechen, wer das Baby nach der Geburt überwiegend betreut. Oft lohnt es sich, wenn dieser Elternteil in die bessere Steuerklasse wechselt und dadurch ein höheres Nettoeinkommen erzielt. Dies müsse aber mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes geschehen, damit sich das Elterngeld erhöht. In einem solchen Fall rechnet die zuständige Elterngeldstelle mit der Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum vor der Geburt überwiegend gegolten hat. Um die Steuerklasse zu wechseln, müssen gemeinsam veranlagte Paare einen Antrag beim Finanzamt stellen. Die Änderung gilt dann ab dem Folgemonat.

Ein Rechenbeispiel

Eine Krankenschwester erwartet ihr erstes Kind und verdient 3.200 Euro brutto monatlich. Netto bleiben 1.820,57 Euro in der Lohnsteuerklasse 5, aber 2.435 Euro in Steuerklasse 3 übrig. Wechselt sie sieben Monate vor ihrem Mutterschutz in die bessere Lohnsteuerklasse, macht sich dies sowohl beim Mutterschaftsgeld als auch beim Elterngeld bemerkbar. Statt 1.099,80 Euro erhält die Krankenschwester monatlich 1.497,06 Euro Basiselterngeld. Allerdings muss gegengerechnet werden, dass ihr Partner fünf Monate lang höhere Steuerabzüge beim Lohn hat und sich dadurch sein Elterngeldanspruch verringern kann, wenn er die Partnermonate nutzen möchte.

Angenommen der Vater in unserem Beispiel verdient 5.200 brutto. Die Eltern haben vereinbart, dass die Mutter sich zwölf Monate um das Kind kümmert und der Vater die beiden Partnermonate beim Elterngeld beantragt. Mit der Lohnsteuerklasse 3 bekäme er für die zwei Monate Elternzeit den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Durch den Wechsel in die schlechtere Steuerklasse 5 reduziert sich sein Elterngeldanspruch aber nur geringfügig auf 1.677,65 Euro pro Monat.

In der Summe profitiert die junge Familie vom Steuerklassenwechsel, wie folgende Aufstellung zeigt. Sie erhält insgesamt 6.245,81 Euro mehr Familienleistungen, wenn die Mutter in die günstigere Steuerklasse wechselt.

Familienleistungbei Wechsel der Steuerklasse
(3 für die Mutter)
ohne Wechsel der Steuerklasse
(5 für die Mutter)
Mutterschaftsgeld (2 Monate)8.035,83 €6.007,32 €
Basiselterngeld Mutter (10 Monate)1497,06 € x 10 = 14.970,60 €1.099,80 € x 10 = 10.998 €
Partnermonate Vater (2 Monate)1.800 € x 2 = 3.600 €1.677,65 € x 2 = 3.355,30 €
Summe26.606,43 €20.360,62 €
Quelle: Berechnungen mit dem Rechner von Elterngeld.net

Da es beim Elterngeld jedoch keine Lösung von der Stange gibt, sollten sich Paare frühzeitig beraten und verschiedene Varianten durchrechnen lassen.

Elterngeldmonate geschickt verteilen

Je nachdem, ob nur die Mutter oder beide Elternteile eine Jobpause einlegen oder neben der Kinderbetreuung noch Teilzeit arbeiten möchten, lohnt sich die eine oder andere Elterngeldvariante – oder eine Kombination aus beiden plus Partnerschaftsbonus. Paare sollten deshalb früh besprechen, wie sie die Elterngeldmonate unter sich aufteilen möchten und sich ausrechnen lassen, in welcher Konstellation für die Familie finanziell mehr herausspringt. Je nach Einkommen kann es schnell um einige Tausend Euro gehen.

Elterngeldrechner im Internet geben eine erste Orientierung. Die zuständigen Elterngeldstellen beraten Familien und auch gemeinnützige Beratungsstellen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder Pro familia helfen bei Fragen zum Elterngeld weiter. Am tiefsten drin in der Materie sind jedoch die kommerziellen Elterngeldberater. Sie kennen die Fallstricke und rechnen verschiedene Varianten aus. Die Beratung kostet zwischen 120 und 150 Euro.

Ein Rechenbeispiel: Bleiben wir bei unserer Beispielfamilie. Teilen sich Vater und Mutter die Sorgearbeit und arbeiten beide nach dem Mutterschutz Teilzeit, bekommen sie deutlich mehr Geld vom Staat, wenn sie Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Es gelten folgende Annahmen: Nach der Geburt bleibt der Vater einen Monat zuhause und bezieht Basiselterngeld. Danach arbeitet er wieder einen Monat normal und erhält kein Elterngeld. Nach dem Mutterschutz arbeiten beide Elternteile – zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich – Teilzeit und beantragen Elterngeld Plus sowie den Partnerschaftsbonus. Die Mutter verdient 1.600 Euro, der Vater 2.600 Euro brutto im Monat hinzu.

Es ergibt sich folgendes Bild:

Familienleistungbei Wechsel der Steuerklasse 
(3 für die Mutter)
ohne Wechsel der Steuerklasse
(5 für die Mutter)
Mutterschaftsgeld (2 Monate)8.035,83 €6.007,32 €
Basiselterngeld Vater im 1. Monat1.677,65 €1.800 €
Elterngeld Plus Vater (3.-13. Monat)763,31 € x 11 = 8.396,41 €550,11 € x 11 = 6.051,21 €
Partnerschaftsbonus Vater (14.-17. Monat)763,31 € x 4 = 3.053,24 €550,11 € x 4 = 2.200,44 €
Elterngeld Plus Mutter (3.-13. Monat)742,09 € x 11 = 8.162,99 €479,54 € x 11 = 5.274,94 €
Partnerschaftsbonus Mutter (14.-17.Monat)742,09 € x 4 = 2.968,36 €479,54 € x 4 = 1.918,16 €
Summe32.294,48 €23.252,07 €
Quelle: Berechnungen mit dem Rechner von Elterngeld.net

Im Vergleich zur ersten Variante (Basiselterngeld + Partnermonate) erhält die Familie in der Summe 5.688,05 Euro mehr. Allerdings verteilen sich die Zahlungen auf 17, statt wie vorher auf 14 Monate. Ohne den empfohlenen Steuerklassenwechsel gibt es durch Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus jedoch nur 2.891,45 Euro mehr als bei Variante eins.

Elterngeld beantragen: Fristen, Unterlagen, Ablauf

Je nach Bundesland und Wohnort der Familie ist eine andere Behörde für die Bearbeitung der Elterngeldanträge zuständig. Die regionale Elterngeldstelle finden Eltern online auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Auch das richtige Formular muss erst gefunden werden, denn jedes Bundesland hat sein eigenes. Manche sind nur wenige Seiten lang, andere haben den Umfang eines kleinen Buches. Ein digitaler Antragsassistent hilft in zehn Bundesländern beim Ausfüllen des Formulars. Die sechs übrigen Länder, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, haben ihr eigenes Onlineangebot. „Trotz Online-Ausfüllhilfe müssen Familien die Anträge aber oft in Papierform abschicken“, kritisiert Elterngeldberater Tell.

Wann Elterngeld beantragen?

Zu viel Zeit dürfen sich Eltern damit allerdings nicht lassen, denn die Familienleistung wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Der Antrag kann aber erst nach der Geburt gestellt werden. Um die benötigten Unterlagen sollten sich junge Familien daher möglichst früh kümmern. Benötigt werden neben dem ausgefüllten Antrag, die Geburtsurkunde, Gehaltsabrechnungen bei Angestellten beziehungsweise der Steuerbescheid des Vorjahres oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Selbstständigen, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie des Arbeitgebers über den Zuschuss. Darüber hinaus müssen angestellte Eltern eine Bescheinigung der Firma über die gewährte Elternzeit einreichen.

Elternzeit: Dauer, Kündigungsschutz und Anmeldefristen

Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Während dieser Zeit muss Ihr Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellen. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen und es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Elternzeit ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung möglich oder bei einem Minijob. Ihre Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich und mit Unterschrift anmelden. Für Elternzeit ab dem dritten Geburtstag des Kindes gilt eine Anmeldefrist von 13 Wochen.

Einkommensgrenzen beim Elterngeld: 200.000 und 175.000 Euro

Maßgeblich für den Elterngeldanspruch ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt des Kindes.

Einige besserverdienende Paare gehen beim Elterngeld seit dem 1. April 2024 leer aus. Kam der Nachwuchs ab dem 1. April 2024 zur Welt, gelten für Eltern deutlich niedrigere Einkommensgrenzen. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 200.000 Euro haben in diesen Fällen keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Entscheidend ist der Geburtstermin des Kindes. Kam das Baby vor dem 1. April 2024 zur Welt, galten noch die früheren Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende.

Seit April 2025 gilt die Einkommensgrenze von 175.000 Euro

Für Familien mit Geburtstermin ab dem 1. April 2025 gilt eine nochmals abgesenkte Einkommensgrenze. Seitdem besteht kein Anspruch auf Elterngeld mehr, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 Euro überschreitet. Diese Regelung gilt unverändert auch im Jahr 2026.

Eltern schauen am besten in ihren letzten Steuerbescheid, ob sie diese Grenze erreichen. Denn das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Das Finanzamt zieht von den Einkünften unter anderem Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge sowie außergewöhnliche Belastungen ab, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Nach Berechnungen des Bundesfamilienministeriums erreichen Ehepaare (noch ohne Kind) mit einem Bruttoeinkommen von rund 232.000 Euro bereits ein zu versteuerndes Einkommen von etwa 200.000 Euro – und verlieren damit ihren Elterngeldanspruch.

Ehepaare (noch ohne Kind) mit einem Bruttoeinkommen von rund 232.000 Euro kommen auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro, rechnet das Bundesfamilienministerium vor. Sie verlieren nun ihren Anspruch auf Elterngeld.

Hintergrund der Absenkung ist der Sparkurs der Bundesregierung. Das Elterngeld ist mit rund acht Milliarden Euro jährlich der größte Ausgabenposten im Etat des Bundesfamilienministeriums. Weniger Anspruchsberechtigte sollen die Ausgaben um rund 250 Millionen Euro pro Jahr senken.

Viele Besserverdienende verlieren den Elterngeldanspruch

Laut Berechnungen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) verloren durch die erste Absenkung der Einkommensgrenze auf 200.000 € im Jahr 2024 rund 310.000 Paare ihren Anspruch auf Elterngeld. Mit der erneuten Senkung auf 175.000 € im Jahr 2025 entfielen für etwa 110.000 weitere Paare Ansprüche. Eine offizielle prognostizierte Zahl für 2026 liegt bislang nicht vor, aber durch steigende Einkommen ohne Dynamisierung der Grenze könnten weitere Familien über die Grenze rutschen.

„175.000 Euro sind in Zukunft auch für ein Akademikerpaar ohne Spitzenpositionen schnell erreicht“, sagt IW-Ökonom Wido Geis-Thöne. Familienpolitisch sei das ein fatales Signal an die Mittelschicht. „Das Elterngeld war nie als Sozialleistung gedacht, sondern sollte auch gutverdienende Mütter animieren, Kinder zu bekommen“, ergänzt Michael Tell. Die Höhe des Elterngeldes selbst hat der Gesetzgeber nicht angepasst: Der Höchstbetrag bleibt trotz Kaufkraftverlusts bei 1.800 Euro, der Mindestbetrag bei 300 Euro pro Monat.

Tipps für Gutverdienende: Elterngeldanspruch prüfen und sichern

sollten Paare mit höherem Einkommen frühzeitig prüfen, wie sich das zu versteuernde Einkommen senken lässt. Selbstständige können etwa über Investitionsabzugsbeträge oder die zeitliche Verschiebung von Ausgaben nachdenken. Angestellte haben unter Umständen Spielräume über Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder Vorauszahlungen bei Versicherungsbeiträgen. Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sinnvoll sind, erläutern wir in unserem Ratgeber mit Steuertipps.

Hinweis: Mit zunehmendem Alter und für Familien kann der Status als Privatpatient finanziell belastend werden. Viele überlegen daher den Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Welche Möglichkeiten es gibt, erklären wir in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.

Was gilt zusätzlich seit April 2024 beim Elterngeld?

Für Paare, deren Kinder ab dem 1. April 2024 geboren wurden und die sich die Betreuung teilen möchten, gelten weitere Einschränkungen. Zwar stehen Eltern weiterhin insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide beteiligen. Ein paralleler Bezug von Basiselterngeld ist jedoch nur noch für maximal einen Monat möglich – und ausschließlich innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

Die übrigen Elterngeldmonate müssen Eltern nacheinander nehmen. Ausnahmen gelten weiterhin bei Mehrlingsgeburten, Frühchen, Kindern mit Behinderung oder wenn ein Geschwisterkind mit Behinderung unter 14 Jahren im Haushalt lebt. Auch bei Nutzung von Elterngeld Plus und Teilzeitarbeit bleibt ein gleichzeitiger Bezug möglich.

Häufige Fragen zum Elterngeld 2026

Rund um Elterngeld und Elterngeld Plus gibt es viele Detailfragen. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier kompakt und verständlich zusammengefasst.

Wie hoch ist Elterngeld 2026 mindestens und höchstens?

Das Basiselterngeld liegt 2026 zwischen 300 und 1.800 Euro, beim Elterngeld Plus zwischen 150 und 900 Euro pro Monat.

Wann lohnt sich Elterngeld Plus wirklich?

Elterngeld Plus lohnt sich vor allem dann, wenn Eltern nach der Geburt in Teilzeit arbeiten und den Bezugszeitraum verlängern möchten.

Wie viele Monate dürfen Eltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

Für Kinder ab 1. April 2024 ist ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld nur noch für einen Monat möglich.

Was zählt beim zu versteuernden Einkommen für die Einkommensgrenze?

Entscheidend ist das zu versteuernde Einkommen des Kalenderjahres vor der Geburt, wie es im Steuerbescheid steht.

Wie lange wird Elterngeld rückwirkend gezahlt?

Elterngeld wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt und erst ab der Geburt des Kindes bewilligt.

Checkliste: Elterngeld beantragen – so gehen Sie vor

Damit Eltern keine Fristen verpassen und alle Unterlagen vollständig sind, hilft eine kurze Checkliste. So klappt der Antrag ohne unnötige Rückfragen.

  • Zuständige Elterngeldstelle über das Familienportal suchen
  • Elterngeld-Variante wählen (Basis/Plus/Bonus)
  • Lebensmonate planen und Parallelbezug prüfen
  • Unterlagen sammeln (Geburtsurkunde, Nachweise, Bescheinigungen)
  • Antrag schnell nach Geburt stellen (max. 3 Monate rückwirkend)

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Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

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