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Auf einen Blick
Das Elterngeld soll als staatliche Familienleistung werdende Eltern finanziell absichern, die beruflich pausieren oder kürzertreten wollen, um ihr Baby zu betreuen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes. Das Elterngeld soll den Verdienstausfall während der Elternzeit ausgleichen. Neben Arbeitnehmerinnen, Beamten und Selbstständigen, haben auch Erwerbslose oder Hausfrauen Anspruch auf Elterngeld.
Im letzten Jahr bezogen fast 1,8 Millionen Mütter und Väter Elterngeld. Doch manche Gutverdienende gehen seit April 2024 leer aus. Der Gesetzgeber hat die Einkommensgrenzen gesenkt. 2025 steht die nächste Kürzung an. Eltern klagen über viele oftmals unverständliche Detailregelungen.
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Das Elterngeld gibt es in zwei Varianten: Basiselterngeld oder Elterngeld Plus. Zusätzlich gibt es noch den Partnerschaftsbonus. Die verschiedenen Arten von Elterngeld können Sie miteinander kombinieren.
Das Basiselterngeld soll Familien finanziell absichern, die ihr Kind im ersten Lebensjahr selbst zuhause betreuen und dafür im Job pausieren. Angestellte müssen vorher bei ihrem Chef Elternzeit beantragen. Kümmert sich nur ein Elternteil um den Nachwuchs, zahlt die Elterngeldstelle die Leistung maximal ein Jahr lang.
Wichtig für den Antrag: Erhalten Mütter nach der Geburt Mutterschaftsgeld, werden diese Monate bereits als Basiselterngeldmonate angerechnet. Zwei der zwölf Monate bezahlter Elternzeit sind also bereits verbraucht. Dies gilt auch für Beamtinnen und Soldatinnen, die ihre Bezüge während des Mutterschutzes weiter erhalten.
Legt auch der Partner oder die Partnerin eine Babypause ein, gibt es – mit den sogenannten Partnermonaten – zwei Monate extra Elterngeld. Auch Alleinerziehenden stehen bis zu 14 Monate zu.
Das Elterngeld Plus können Sie doppelt so lange bekommen wie das Basiselterngeld, dafür beläuft es sich allerdings nur auf die Hälfe des Basiselterngeldes. Das Elterngeld Plus lohnt sich besonders für Angestellte und Selbstständige, die nach der Geburt des Babys wieder stundenweise oder in Teilzeit arbeiten möchten. Denn anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst nicht ab dem ersten Euro angerechnet.
Kommen Kinder sechs Wochen vor dem errechneten Termin zur Welt oder noch früher, zahlt der Staat ebenfalls länger Elterngeld. Wie viele Monate hinzukommen, ist in der Frühchenregelung genau festgelegt:
Geburtstermin |
Extra Basiselterngeld-Monate |
6 Wochen zu früh |
+ 1 Monat |
8 Wochen zu früh |
+ 2 Monate |
bis 12 Wochen zu früh |
+ 3 Monate |
16 Wochen zu früh |
+ 4 Monate |
Quelle: eigene Recherche; biallo.de.
Für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern, die nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten, soll das Elterngeld einen finanziellen Ausgleich schaffen. Elterngeld gibt es sogar für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten. Wie viel Elterngeld Sie bekommen können, hängt von Ihrer Lebenssituation ab und davon, welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Lesetipp: Nachwuchs ist teuer. Gut 200.000 Euro und mehr kostet ein Kind bis zum 18. Geburtstag. Wenn es studiert, wird es noch deutlich teurer. Womit Eltern rechnen müssen und wie sie finanziell vorsorgen können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Was kostet ein Kind? – Diese Kosten entstehen bis zur Volljährigkeit.
Basiselterngeld: Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 bis maximal 1.800 Euro monatlich. Die Höhe hängt davon ab, wieviel der jeweilige Elternteil in den zwölf Monaten vor der Geburt beziehungsweise vor Beginn des Mutterschutzes verdient hat. Grob gerechnet, beläuft sich das Basiselterngeld durchschnittlich auf 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens. Wer es genauer wissen will, nutzt den Elterngeldrechner des Familienministeriums oder von Elterngeld.net, der mehr Daten abfragt und daher genauer rechnet.
Eltern, die vor der Geburt nach einem pauschalen Abzug von Steuern und Sozialabgaben sowie des Arbeitnehmerpauschbetrags (derzeit 1.230 Euro jährlich) mehr als 2.770 Euro im Monat verdienten – das sogenannte Elterngeld-Netto – zahlt der Staat den Höchstbetrag von 1.800 Euro monatlich aus. Darüberhinausgehendes Einkommen wird durch die Familienleistung nicht ersetzt. Lebt ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwister unter sechs Jahren im selben Haushalt, gibt es einen Zuschlag von zehn Prozent des Elterngeldes – mindestens aber 75 Euro. Eltern von Zwillingen oder Drillingen zahlt der Staat pauschal 300 Euro mehr für das zweite sowie jedes weitere Kind.
Nach der Babypause möchten viele Frauen wieder arbeiten. Wie Müttern der berufliche Wiedereinstieg nach einer längeren Auszeit gelingt, lesen Sie in unserem Ratgeber zu diesem Thema.
Elterngeld Plus: Anders als beim Basiselterngeld wird ein Hinzuverdienst beim Elterngeld Plus meist erst angerechnet, wenn der betreffende Elternteil mehr als 50 Prozent seines früheren durchschnittlichen Einkommens erzielt. Familien sollten also nachrechnen lassen, wieviel sie mit einem Teilzeitjob – bis zu 32 Stunden wöchentlich sind erlaubt – verdienen dürfen, damit sie das Elterngeld Plus ohne Abzüge ausgezahlt bekommen. Sie erhalten maximal die Hälfte des regulären Elterngeldes – mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro monatlich. Dafür verdoppelt sich aber die Bezugsdauer auf bis zu 28 Monate für beide Elternteile oder Alleinerziehende. Die Frühchen-, Mehrlings- und Geschwisterregeln gelten analog zum Basiselterngeld. Nur der Auszahlungszeitraum wird gestreckt. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Die Höhe der Zahlung (plus Zuschläge) halbiert sich.
Gut ein Viertel der Elterngeldbezieher sind Väter. Im Durchschnitt nehmen sie 3,7 Monate bezahlte Elternzeit. Kümmern sich beide Partner um ihr Kind, erhalten sie länger Elterngeld. Gemeinsame Sorgearbeit lohnt sich also finanziell.
Partnermonate: Nimmt auch der Vater oder die Partnerin eine berufliche Auszeit von mindestens zwei Monaten, um den Nachwuchs zu betreuen, erhält das Paar in der Summe 14 statt der üblichen zwölf Monate Basiselterngeld. Die beiden Partnermonate entsprechen in der Elterngeld Plus-Variante vier Extramonaten mit halbem Elterngeld.
Kam der Nachwuchs ab April 2024 zur Welt oder steht die Geburt noch bevor, können Eltern die Elterngeldmonate aber nicht mehr beliebig unter sich aufteilen. Beantragen beide Basiselterngeld, dürfen sie die Familienleistung nur noch in einem der ersten zwölf Lebensmonate des Babys gemeinsam beziehen. Nach dem ersten Geburtstag des Kindes ist ein paralleler Bezug (bis auf die oben erwähnten Ausnahmen) des Basiselterngeldes nicht mehr möglich. „Viele Väter empfinden das als Zumutung“, berichtet Michael Tell, Inhaber des Beratungsunternehmens Elterngeld.net. Wollen sich beide länger als einen Monat zeitgleich um den Nachwuchs kümmern, empfiehlt der Berater, dass mindestens ein Elternteil danach die Elterngeld Plus-Variante wählt.
Möglich wären folgende Aufteilungen:
Variante 1 | Variante 2 | |||
Lebensmonat des Kindes | Mutter | Vater | Mutter | Vater |
1 |
MG/Basis |
Basis |
MG/Basis |
Basis |
2 |
MG/Basis |
– |
MG/Basis |
– |
3 |
Basis |
– |
Plus |
Basis |
4 |
Basis |
– |
Basis |
– |
5 |
Basis |
– |
Basis |
– |
6 |
Basis |
– |
Basis |
– |
7 |
Basis |
– |
Basis |
– |
8 |
Basis |
– |
Basis |
– |
9 |
Basis |
– |
Basis |
– |
10 |
Basis |
– |
Basis |
– |
11 |
Basis |
– |
Basis |
– |
12 |
Basis |
– |
Basis |
– |
13 |
– |
Basis |
Plus |
– |
Abkürzungen: MG (Mutterschaftsgeld -> verbraucht Basiselterngeldmonate), Basis (Basiselterngeld), Plus (Elterngeld Plus)
Quelle: eigene Recherche; biallo.de
Partnerschaftsbonus: Möchten beide Partner Teilzeit arbeiten und gleichzeitig die Familienleistung beziehen, ist es günstiger Elterngeld Plus zu beantragen. Es gibt das halbe Elterngeld sogar nochmal zwei bis vier Monate obendrauf, wenn Vater und Mutter sich in dieser Zeit die Kinderbetreuung teilen und parallel zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich arbeiten.
Jedem Elternteil stehen bis zu vier Partnerschaftsbonusmonate zu. Diese müssen jedoch immer gemeinsam und am Stück genommen werden. Auch Alleinerziehende bekommen diese Extramonate. „Berufstätige Eltern sollten den Partnerschaftsbonus nicht verschenken“, rät Tell. Selbst wenn der Hauptverdiener eine Weile beruflich kürzertritt, lässt sich durch die Kombination von Partnerschaftsbonus, Elterngeld Plus und Zuverdienst oft ein höheres Familieneinkommen erzielen. „Viele Väter nehmen deshalb mehr Elternzeit und arbeiten nebenher Teilzeit.“ Ein Rechenbeispiel finden Sie weiter unten im Text.
Auch steuerlich kann sich die Kombination Teilzeit/Elterngeld Plus rechnen. Da die Zahlung der Familienleistung über einen längeren Zeitraum verteilt wird, mildert das den Progressionseffekt. Manche Familien müssen dann weniger Steuern zahlen. Wieviel, berechnet der Steuerberater. Die Leistung selbst bleibt, wie das Mutterschaftsgeld auch, steuerfrei.
Neben den zusätzlichen Partnermonaten und dem Partnerschaftsbonus gibt es weitere Möglichkeiten, den Elterngeldanspruch zu erhöhen.
Wer in den zwölf Monaten vor der Geburt mehr verdient, bekommt später auch mehr Elterngeld. Die Höhe der Familienleistung hängt nämlich vom vorherigen Nettoarbeitseinkommen ab.
Beantragen Mütter Elterngeld, zählt das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn des Mutterschutzes. Eine Gehaltserhöhung in dieser Zeit beschert Familien also auch mehr Elterngeld. Jährliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld erhöhen das Elterngeld jedoch nicht. Anders sieht es bei Provisionen aus, sofern Arbeitgeber diese monatlich wie den laufenden Arbeitslohn auszahlen. Als Einmalzahlung wird eine Provision hingegen nicht bei der Berechnung des Elterngeldes berücksichtigt – selbst, wenn die Überweisung quartalsweise erfolgt.
Bei Selbstständigen zählen wiederum nicht die Einkünfte der letzten zwölf Monate, sondern das Nettoeinkommen im Jahr vor der Geburt als Bemessungszeitraum. Kommt das Kind 2024 zur Welt, berechnet sich das Elterngeld auf Basis des Gewinns von 2023. Daher sollten Selbstständige mit Kinderwunsch frühzeitig daran denken, ihren Gewinn zu erhöhen, indem sie mehr Aufträge annehmen oder Ausgaben verschieben, um ein höheres Einkommen zu erzielen.
„Auch ein Wechsel der Steuerklasse kann sinnvoll sein, wenn man sein Nettogehalt und dadurch den Anspruch auf Elterngeld erhöhen kann“, sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Paare sollten daher frühzeitig besprechen, wer das Baby nach der Geburt überwiegend betreut. Oft lohnt es sich, wenn dieser Elternteil in die bessere Steuerklasse wechselt und dadurch ein höheres Nettoeinkommen erzielt. Dies müsse aber mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes geschehen, damit sich das Elterngeld erhöht. In einem solchen Fall rechnet die zuständige Elterngeldstelle mit der Steuerklasse, die im Bemessungszeitraum vor der Geburt überwiegend gegolten hat. Um die Steuerklasse zu wechseln, müssen gemeinsam veranlagte Paare einen Antrag beim Finanzamt stellen. Die Änderung gilt dann ab dem Folgemonat.
Ein Wechsel der Steuerklasse lohnt sich nicht, wenn beide Partner über 2.770 Euro netto verdienen. In diesem Fall zahlt die Elterngeldstelle sowieso nur den Höchstsatz von 1.800 Euro. Darüberhinausgehendes Einkommen wird nicht berücksichtigt.
Ein Rechenbeispiel: Eine Krankenschwester erwartet ihr erstes Kind und verdient 3.200 Euro brutto monatlich. Netto bleiben 1.820,57 Euro in der Lohnsteuerklasse 5, aber 2.435 Euro in Steuerklasse 3 übrig. Wechselt sie sieben Monate vor ihrem Mutterschutz in die bessere Lohnsteuerklasse, macht sich dies sowohl beim Mutterschaftsgeld als auch beim Elterngeld bemerkbar. Statt 1.099,80 Euro erhält die Krankenschwester monatlich 1.497,06 Euro Basiselterngeld. Allerdings muss gegengerechnet werden, dass ihr Partner fünf Monate lang höhere Steuerabzüge beim Lohn hat und sich dadurch sein Elterngeldanspruch verringern kann, wenn er die Partnermonate nutzen möchte.
Angenommen der Vater in unserem Beispiel verdient 5.200 brutto. Die Eltern haben vereinbart, dass die Mutter sich zwölf Monate um das Kind kümmert und der Vater die beiden Partnermonate beim Elterngeld beantragt. Mit der Lohnsteuerklasse 3 bekäme er für die zwei Monate Elternzeit den Höchstbetrag von 1.800 Euro. Durch den Wechsel in die schlechtere Steuerklasse 5 reduziert sich sein Elterngeldanspruch aber nur geringfügig auf 1.677,65 Euro pro Monat.
In der Summe profitiert die junge Familie vom Steuerklassenwechsel, wie folgende Aufstellung zeigt. Sie erhält insgesamt 6.245,81 Euro mehr Familienleistungen, wenn die Mutter in die günstigere Steuerklasse wechselt.
Familienleistung |
bei Wechsel der Steuerklasse |
ohne Wechsel der Steuerklasse |
Mutterschaftsgeld (2 Monate) |
8.035,83 € |
6.007,32 € |
Basiselterngeld Mutter (10 Monate) |
1497,06 € x 10 = 14.970,60 € |
1.099,80 € x 10 = 10.998 € |
Partnermonate Vater (2 Monate) |
1.800 € x 2 = 3.600 € |
1.677,65 € x 2 = 3.355,30 € |
Summe |
26.606,43 € |
20.360,62 € |
Quelle: Berechnungen mit dem Rechner von Elterngeld.net
Da es beim Elterngeld jedoch keine Lösung von der Stange gibt, sollten sich Paare frühzeitig beraten und verschiedene Varianten durchrechnen lassen.
Je nachdem, ob nur die Mutter oder beide Elternteile eine Jobpause einlegen oder neben der Kinderbetreuung noch Teilzeit arbeiten möchten, lohnt sich die eine oder andere Elterngeldvariante – oder eine Kombination aus beiden plus Partnerschaftsbonus. Paare sollten deshalb früh besprechen, wie sie die Elterngeldmonate unter sich aufteilen möchten und sich ausrechnen lassen, in welcher Konstellation für die Familie finanziell mehr herausspringt. Je nach Einkommen kann es schnell um einige Tausend Euro gehen.
Elterngeldrechner im Internet geben eine erste Orientierung. Die zuständigen Elterngeldstellen beraten Familien und auch gemeinnützige Beratungsstellen von Arbeiterwohlfahrt, Caritas oder Pro familia helfen bei Fragen zum Elterngeld weiter. Am tiefsten drin in der Materie sind jedoch die kommerziellen Elterngeldberater. Sie kennen die Fallstricke und rechnen verschiedene Varianten aus. Die Beratung kostet zwischen 120 und 150 Euro.
Ein Rechenbeispiel: Bleiben wir bei unserer Beispielfamilie. Teilen sich Vater und Mutter die Sorgearbeit und arbeiten beide nach dem Mutterschutz Teilzeit, bekommen sie deutlich mehr Geld vom Staat, wenn sie Basiselterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus miteinander kombinieren. Es gelten folgende Annahmen: Nach der Geburt bleibt der Vater einen Monat zuhause und bezieht Basiselterngeld. Danach arbeitet er wieder einen Monat normal und erhält kein Elterngeld. Nach dem Mutterschutz arbeiten beide Elternteile – zwischen 24 und 32 Stunden wöchentlich – Teilzeit und beantragen Elterngeld Plus sowie den Partnerschaftsbonus. Die Mutter verdient 1.600 Euro, der Vater 2.600 Euro brutto im Monat hinzu.
Es ergibt sich folgendes Bild:
Familienleistung |
bei Wechsel der Steuerklasse |
ohne Wechsel der Steuerklasse |
Mutterschaftsgeld (2 Monate) |
8.035,83 € |
6.007,32 € |
Basiselterngeld Vater im 1. Monat |
1.677,65 € |
1.800 € |
Elterngeld Plus Vater (3.-13. Monat) |
763,31 € x 11 = 8.396,41 € |
550,11 € x 11 = 6.051,21 € |
Partnerschaftsbonus Vater (14.-17. Monat) |
763,31 € x 4 = 3.053,24 € |
550,11 € x 4 = 2.200,44 € |
Elterngeld Plus Mutter (3.-13. Monat) |
742,09 € x 11 = 8.162,99 € |
479,54 € x 11 = 5.274,94 € |
Partnerschaftsbonus Mutter (14.-17.Monat) |
742,09 € x 4 = 2.968,36 € |
479,54 € x 4 = 1.918,16 € |
Summe |
32.294,48 € |
23.252,07 € |
Quelle: Berechnungen mit dem Rechner von Elterngeld.net
Im Vergleich zur ersten Variante (Basiselterngeld + Partnermonate) erhält die Familie in der Summe 5.688,05 Euro mehr. Allerdings verteilen sich die Zahlungen auf 17, statt wie vorher auf 14 Monate. Ohne den empfohlenen Steuerklassenwechsel gibt es durch Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus jedoch nur 2.891,45 Euro mehr als bei Variante eins.
Je nach Bundesland und Wohnort der Familie ist eine andere Behörde für die Bearbeitung der Elterngeldanträge zuständig. Die regionale Elterngeldstelle finden Eltern online auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Auch das richtige Formular muss erst gefunden werden, denn jedes Bundesland hat sein eigenes. Manche sind nur wenige Seiten lang, andere haben den Umfang eines kleinen Buches. Ein digitaler Antragsassistent hilft in zehn Bundesländern beim Ausfüllen des Formulars. Die sechs übrigen Länder, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, haben ihr eigenes Onlineangebot. „Trotz Online-Ausfüllhilfe müssen Familien die Anträge aber oft in Papierform abschicken“, kritisiert Elterngeldberater Tell.
Zu viel Zeit dürfen sich Eltern damit allerdings nicht lassen, denn die Familienleistung wird höchstens drei Monate rückwirkend gezahlt. Der Antrag kann aber erst nach der Geburt gestellt werden. Um die benötigten Unterlagen sollten sich junge Familien daher möglichst früh kümmern. Benötigt werden neben dem ausgefüllten Antrag, die Geburtsurkunde, Gehaltsabrechnungen bei Angestellten beziehungsweise der Steuerbescheid des Vorjahres oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Selbstständigen, eine Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld sowie des Arbeitgebers über den Zuschuss. Darüber hinaus müssen angestellte Eltern eine Bescheinigung der Firma über die gewährte Elternzeit einreichen.
Die Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Während dieser Zeit muss Ihr Arbeitgeber Sie von der Arbeit freistellen. Das Arbeitsverhältnis bleibt während der Elternzeit bestehen und es besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Elternzeit ist auch bei einer Teilzeitbeschäftigung möglich oder bei einem Minijob. Ihre Elternzeit müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Beginn schriftlich und mit Unterschrift anmelden.
Einige besserverdienende Paare gehen beim Elterngeld seit April 2024 leer aus. Kam der Nachwuchs ab 1. April 2024 zur Welt, gelten für die Eltern deutlich niedrigere Einkommensgrenzen. Paare und Alleinerziehende mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 200.000 Euro bekommen dann kein Elterngeld mehr. Entscheidend ist der Geburtstermin des Kindes. Kam das Baby vor dem 1. April zur Welt, können Eltern aufatmen: Für sie gelten weiterhin die alten Einkommensgrenzen von 300.000 Euro für Paare sowie 250.000 Euro für Alleinerziehende.
Für Familien mit Geburtstermin ab 1. April 2025 sinkt die Grenze jedoch erneut auf ein zu versteuerndes Einkommen von dann 175.000 Euro. Eltern schauen am besten in ihrem letzten Steuerbescheid nach, ob sie diese Grenze erreichen. Denn das zu versteuernde Einkommen entspricht nicht dem Bruttoeinkommen. Das Finanzamt zieht von allen Einkünften der Familie Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen, Freibeträge sowie außergewöhnliche Belastungen ab, um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Ehepaare (noch ohne Kind) mit einem Bruttoeinkommen von rund 232.000 Euro kommen auf ein zu versteuerndes Einkommen von 200.000 Euro, rechnet das Bundesfamilienministerium vor. Sie verlieren nun ihren Anspruch auf Elterngeld. Der Grund: Die Regierung muss sparen. Und das Elterngeld ist im Etat des Familienministeriums mit acht Milliarden Euro der größte Ausgabenposten. Die Rechnung ist simpel: Weniger Berechtigte bedeuten auch weniger Ausgaben. Jährlich sollen so 250 Millionen Euro eingespart werden.
Die erneute Absenkung der Einkommensgrenze trifft nun auch die Mittelschicht, kritisieren Ökonomen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW). Ihren Berechnungen zufolge verlieren in diesem Jahr 200.000 und im kommenden Jahr weitere 110.000 Paare den Anspruch auf Elterngeld. Und in den Folgejahren dürften erneut Zehntausende aus der Elterngeldförderung fallen, weil die Gehälter aufgrund der Inflation deutlich steigen. „175.000 Euro sind in Zukunft auch für ein Akademikerpaar ohne Spitzenpositionen schnell erreicht“, sagt IW-Ökonom Wido Geis-Thöne. Familienpolitisch sei das ein fatales Signal an die Mittelschicht. „Das Elterngeld war nie als Sozialleistung gedacht, sondern sollte auch gutverdienende Mütter animieren, Kinder zu bekommen“, ergänzt Michael Tell. Die Geburtenrate von Akademikerfamilien sei in der Vergangenheit gestiegen. Nun laufe die Entwicklung wieder in die entgegengesetzte Richtung. Die Höhe des Elterngeldes hat der Gesetzgeber hingegen nicht verändert: Trotz des inflationsbedingten Kaufkraftverlusts bleibt der Höchstbetrag beim Basiselterngeld bei 1.800 Euro, der Mindestbetrag bei 300 Euro monatlich.
Um den Elterngeldanspruch nicht zu verlieren, sollten Paare, die über 200.000 Euro verdienen, mit dem Steuerberater besprechen, wie sie ihr zu versteuerndes Einkommen senken können. Selbstständige müssten einen geringeren Gewinn ausweisen – etwa indem sie den Investitionsabzugsbetrag nutzen. Angestellte könnten Beiträge für ihre private Krankenversicherung im Voraus entrichten oder durch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ihr steuerpflichtiges Einkommen drücken. Welche steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sich außerdem anbieten, lesen Sie in unserem Ratgeber mit Steuertipps.
Bedenken Sie: Mit zunehmendem Alter und für Familien wird der Status als Privatpatient schnell teuer. Viele wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. In einem weiteren Ratgeber auf biallo.de erfahren Sie, für wen ein Wechsel von der PKV zur GKV möglich ist und wie er funktioniert.
Für Paare, deren Kinder ab April 2024 zur Welt gekommen sind, und die sich gemeinsam um ihr Baby kümmern wollen, gelten ebenfalls neue Regeln. Legen beide Partner eine Jobpause ein, um das Kind zu betreuen, und beantragen Elterngeld, erhalten sie die volle Familienleistung zwar weiterhin zwei Monate länger – statt zwölf gibt es insgesamt 14 Monate Basiselterngeld. Jedoch dürfen sie nicht mehr – wie bisher – länger gemeinsam zuhause bleiben. Ab dem Geburtstermin 1. April 2024 gilt: Väter können nur noch einen Monat parallel zur Mutter Basiselterngeld beziehen. Und das auch nur in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes. Die restlichen Elterngeldmonate müssen Paare getrennt voneinander nehmen. Diese Einschränkung gilt allerdings nicht bei Mehrlingsgeburten und Frühchen, Neugeborenen mit Behinderung oder wenn behinderte Geschwister unter 14 Jahren im selben Haushalt leben. Auch wenn mindestens einer der Partner Teilzeit arbeitet und sich für das niedrigere Elterngeld Plus entscheidet, das länger gezahlt wird, bekommen Eltern die Familienleistung weiterhin zeitgleich.
Experteninterview mit Michael Tell, Inhaber von Elterngeld.net
Experteninterview mit Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL)
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Elterngeld: