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Zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Wie der Wechsel von der PKV zur GKV gelingt

Sigrun an der Heiden
Autorin
Veröffentlicht am: 06.09.2024

Auf einen Blick

  • Im Alter steigen die Kosten für die private Krankenversicherung stark an. Auch für Familien und Selbstständige, die wenig verdienen, wird die private Absicherung teuer.
  • Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist schwierig, aber möglich, solange Sie unter 55 Jahren sind.
  • Für Ältere ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung meist ausgeschlossen. Die gesetzlichen Hürden sind hoch. Doch es gibt Wege zurück.
  • Verbraucherschützer warnen vor illegalen Wegen, um raus aus der PKV zu kommen. Senioren riskieren sonst, ohne Krankenversicherungsschutz dazustehen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wieder pflichtversichert: Wie der Wechsel von der PKV zur GKV funktioniert
  2. Wann ist keine schnelle Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?
  3. Können Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
  4. Ausland oder Karriereknick? Wie der Wechsel von der PKV zur GKV noch funktioniert
  5. Über 55 Jahre: Gibt es Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
  6. Später Wechsel von PKV zur GKV hat finanzielle Nachteile
  7. Vorsicht Betrüger: Wie erkennen Sie illegale Wege raus aus der PKV?
  8. Wenn die Kasse die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verweigert
  9. Steigende Beiträge: Tarifwechsel als Alternative für Privatversicherte

Schnelle Termine beim Facharzt, hochwertiger Zahnersatz, Einzelzimmer im Krankenhaus und Chefarztbehandlung: Mit zusätzlichen Gesundheitsleistungen und günstigen Tarifen punkten private Krankenversicherungen bei jungen, gesunden Gutverdienern. Übersteigt das Gehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze – im Jahr 2024 sind das 69.300 Euro – endet die Versicherungspflicht für Angestellte in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV). Beschäftigte können dann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder sich privat versichern. Mit zunehmendem Alter wird der Status als Privatpatient jedoch deutlich teurer. Für ihre private Krankenversicherung (PKV) zahlen Rentner und Rentnerinnen oft 1.000 Euro monatlich und mehr. Für ihre Kinder müssen Privatversicherte zudem eigene Policen abschließen. Eine kostenlose Familienversicherung wie in der gesetzlichen Kasse gibt es nicht.  Manche wollen deshalb raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung.

Doch ein schneller Wechsel von der PKV zur GKV ist meist nicht möglich. Wollen Sie zum Beispiel als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, müssen Sie Ihr Leben komplett umkrempeln und einen Job annehmen. Im Alter ist ein Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung schwierig bis unmöglich: Wer über 55 Jahre alt ist, den nimmt die gesetzliche Kasse meist nicht zurück. Die Hürden sind hoch. Drücken hohe Beiträge, fallen manche privatversicherten Rentner auf dubiose Anbieter herein, die versprechen sie über ein gesetzliches Schlupfloch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu holen. Verbraucherschützer warnen davor, illegale Wege einzuschlagen, um aus der PKV herauszukommen. Der Gesundheitsminister will die Lücke schließen. Ein Wechsel von der PKV in die GKV soll durch ein neues Gesetz für ältere Privatversicherte künftig ausgeschlossen werden.

 

Wieder pflichtversichert: Wie der Wechsel von der PKV zur GKV funktioniert

Am einfachsten ist der Weg zurück in die gesetzliche Krankenversicherung für Angestellte. Sobald ihr Bruttogehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze von 69.300 Euro (Stand 2024) fällt, werden sie wieder in der GKV versicherungspflichtig – vorausgesetzt sie sind jünger als 55 Jahre. Auf den Monat umgerechnet bedeutet das: Verdienen Sie inklusive regelmäßiger Sonderzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld weniger als 5.775 Euro brutto, können Sie einfach von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Ihr Arbeitgeber muss Sie darüber informieren. Der Wechsel von der PKV zur GKV funktioniert dann reibungslos: Sie suchen sich innerhalb von zwei Wochen eine gesetzliche Kasse und kündigen danach Ihre private Krankenversicherung. Dies geht auch bis zu drei Monate rückwirkend. Raus aus der privaten Krankenversicherung kommen Sie dann schnell: “Bei Nachweis einer Pflichtversicherung besteht gegenüber dem privaten Versicherungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht zum Beginn der Pflichtversicherung”, informiert das Bundesgesundheitsministerium.

  • Wichtig zu wissen: Wer schon seit 2002 oder früher privatversichert ist, für den gilt eine deutlich niedrigere Grenze. Sie können nur von Ihrer privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen unter 62.100 Euro (Stand 2024) sinkt.

Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung führt also über den Geldbeutel. Angestellte müssen entweder ihr Gehalt soweit reduzieren, dass sie unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 (JAEG) kommen oder sie warten ab bis der Gesetzgeber die Versicherungspflichtgrenze erhöht. Meist passiert dies zum Jahreswechsel. Liegt ihr Verdienst nur knapp über der aktuellen JAEG, stehen die Chancen gut, dass Sie im nächsten Jahr sowieso in die Pflichtversicherung rutschen. Auch die Kinder dürfen dann mit zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Sie werden als Familienmitglieder kostenlos mitversichert.

Über Teilzeit oder Sabbatical zurück in die gesetzliche Krankenversicherung

Lässt sich ein Wechsel von der PKV zur GKV nur durch einen größeren Gehaltsverzicht erreichen, sollten Sie nachrechnen. Nicht jeder kann sich das finanziell leisten. Wer beruflich etwas kürzertreten möchte oder schon länger ein Sabbatical plant, schlägt jedoch zwei Fliegen mit einer Klappe. Stimmen Chef oder Chefin zu, tauschen Sie Geld gegen Freizeit und kommen aus der privaten Krankenversicherung raus. Im gegenseitigen Einvernehmen lässt sich die Wochenarbeitszeit so weit reduzieren, dass das Gehalt unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 sinkt.

Ein Beispiel:  

Ein 42-jähriger Angestellter arbeitet 40 Stunden die Woche und verdient 6.100 Euro brutto monatlich. Das Jahresgehalt liegt bei 73.200 Euro – 3.900 Euro über der Versicherungspflichtgrenze von 69.300 Euro. Der Beschäftigte ist privatversichert, möchte aber zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Er vereinbart mit seiner Chefin, seine Arbeitszeit für vier Monate auf 30 Wochenstunden zu reduzieren. Das Gehalt sinkt dadurch auf 4.575 Euro. Mit Beginn der Teilzeit erfüllt er die Voraussetzungen für einen Wechsel von der PKV zur GKV. Da sein Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 nicht mehr übersteigt, wird er automatisch krankenversicherungspflichtig. Auch wenn er wieder Vollzeit arbeitet, ändert sich daran nichts.

Berechnung Jahresverdienst bei Teilzeit
4 Monate x 4.575 Euro = 18.300 Euro 
8 Monate x 6.100 Euro = 48.800 Euro 
Jahresverdienst               67.100 Euro

Bekommt der Angestellte nach seiner Rückkehr eine Gehaltserhöhung, so dass sein Jahreseinkommen über der Grenze von 69.300 Euro liegt, entfällt die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse erst zum Jahresende, aber nur, wenn das Einkommen auch die Entgeltgrenze des Folgejahres übersteigt. In diesem Fall könnte der Beschäftigte als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Recht auf befristete Teilzeit

Arbeiten Sie mindestens sechs Monate in einem Betrieb, der mehr als 45 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen beschäftigt, haben Sie sogar einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit. Angestellte dürfen ihre Arbeitszeit für mindestens ein Jahr reduzieren und danach auf ihre Vollzeitstelle zurückkehren. Diese Brückenteilzeit gibt es seit 2019.

Sind Sie im Job unabkömmlich, könnte die Firma ein Arbeitszeitkonto einrichten, um Ihnen den Wechsel von der PKV zur GKV zu ermöglichen. Davon profitieren beide Seiten: Sie arbeiten weiter Vollzeit, bekommen aber nur 70 oder 80 Prozent Ihres Gehalts ausgezahlt. Der Rest fließt auf das Arbeitszeitkonto und lässt sich zu einem späteren Zeitpunkt für ein Sabbatical oder einen vorgezogenen Ruhestand nutzen.

Einkommen mehr als drei Monate reduzieren

Führt Ihr Weg raus aus der privaten Krankenversicherung über einen Gehaltsverzicht, sollten Sie diesen aber mehr als drei Monate durchhalten. Denn ist die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer, gibt es häufig Ärger mit der gesetzlichen Kasse. Für Väter und Mütter in Elternzeit sowie pflegende Angehörige gilt diese 3-Monatsregel jedoch nicht. Arbeiten sie nur vorübergehend in Teilzeit, um sich um den Nachwuchs oder kranke Eltern zu kümmern, können sie trotzdem als Pflichtversicherte zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Auch wenn Sie nur zwei Monate im Job kürzertreten, um die Partnermonate beim Elterngeld zu bekommen, können Sie den Wechsel von der PKV zur GKV schaffen, wenn Ihr Gehalt auf das Jahr hochgerechnet unter der JAEG bleibt. Allerdings sollten Sie sich in einem solchen Fall unbedingt beraten lassen, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Wer nicht arbeitet und Elterngeld bezieht, bleibt nämlich so krankenversichert wie bisher: Dann führt die Elternzeit Sie nicht raus aus der privaten Krankenversicherung, und Sie müssen die Beiträge alleine weiterzahlen, weil der Arbeitgeberanteil entfällt. Das ist teuer und ärgerlich. Gesetzlich Pflicht- und Familienversicherte bleiben während der Elternzeit hingegen beitragsfrei. Als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie jedoch auch während der Babypause Beiträge entrichten, wenn Sie weiterhin Einkünfte, etwa aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträgen, erzielen. Die Krankenkasse legt ein Mindesteinkommen von 1.178,33 Euro pro Monat zugrunde, auch wenn weniger Geld auf dem Konto eingeht.  Das Elterngeld selbst zählt nicht zu den beitragspflichtigen Einnahmen.

Auch durch Kurzarbeit kann das Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze des Jahres 2024 rutschen. Jedoch hat dies keine Auswirkungen auf die Versicherungspflicht. Sie bleiben trotz Gehaltseinbußen weiter privat krankenversichert. Ein Wechsel von der PKV zur GKV ist in diesem Fall nicht möglich.

Durch betriebliches Rentensparen raus aus der privaten Krankenversicherung

Verdienen Sie brutto weniger als 72.924 Euro?  Dann schaffen Sie es auch, Ihr Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze 2024 zu drücken, indem Sie einen Teil Ihres Gehalts in eine  betriebliche Altersvorsorge (BAV) umwandeln. Sie dürfen bis zu 3.624 Euro jährlich (Stand 2024) in eine  Betriebrente stecken, ohne dass Steuern und Sozialabgaben anfallen. Wer bereits über den Betrieb fürs Alter vorsorgt, kann einfach von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber. Oftmals reicht es schon aus, einmalig das Weihnachts- oder Urlaubsgeld in die BAV einzuzahlen, um wieder versicherungspflichtig zu werden. Wieviel Gehalt Sie umwandeln müssen, um den Wechsel von der PKV zur GKV zu schaffen, errechnen Sie wie folgt:

  • Jahresbruttoeinkommen 2024 – 69.300 Euro = individueller BAV-Sparbetrag

Nach der Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung lässt sich der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge auch wieder herunter- oder ganz aussetzen. Steigt Ihr Gehalt dadurch wieder über die Versicherungspflichtgrenze, können Sie als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Für über 55-Jährige ist ein Wechsel von der PKV in die GKV per Gehaltsverzicht jedoch nicht möglich.

Altersrückstellungen der PKV nutzen

Bevor Sie Ihre private Police kündigen und in die GKV wechseln, sollten Sie mit Ihrem Versicherer über das Thema Altersrückstellungen sprechen. Diese aus den Versicherungsprämien finanzierte Rücklage dient dazu, Beitragssteigerungen im Alter abzumildern. Kündigen Sie die Versicherung, geht Ihr Sparanteil verloren. Große Assekuranzen wie die Debeka rechnen die angesparten Altersrückstellungen jedoch häufig an, wenn Sie Ihren Vertrag in eine private Krankenzusatzversicherung umwandeln. Wer sich manche Privatleistungen, etwa bei der Behandlung im Krankenhaus oder beim Zahnarzt, sichern möchte, sollte diese Option prüfen. Eine erneute Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, entfallen.

 

Wann ist keine schnelle Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich?

Haben Sie sich in der Vergangenheit von der Versicherungspflicht befreien lassen, um trotz eines Einkommens unter der Entgeltgrenze privatversichert bleiben zu können, ist es viel schwieriger, von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. In diesem Fall lässt ein geringerer Verdienst die Versicherungspflicht nicht wieder aufleben – auch nicht bei einem Jobwechsel. “Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist nur möglich, wenn die Versicherungspflicht wegen eines anderen Grundes wieder eintritt”, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Marianne Schörnig. “Beispielsweise, wenn Beschäftigte ihren Job verlieren.” Sind Privatversicherte mindestens einen Monat arbeitslos und haben Anspruch auf Arbeitslosengeld – nicht Bürgergeld –, können sie zurück in die gesetzliche Krankenversicherung. Privatversicherte Studierende schaffen den Wechsel von der PKV zur GKV, sobald sie ihre erste Festanstellung antreten, sofern ihr Verdienst unter der Jahresentgeltgrenze bleibt. “Rentner, die sich von der Versicherungspflicht haben befreien lassen, können grundsätzlich nicht mehr zurück in die gesetzliche Krankenkasse”, warnt die Expertin für Sozial- und Sozialversicherungsrecht.

 

Können Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Ja, aber für hauptberuflich Selbstständige ist es deutlich schwieriger, von der privaten in eine gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie müssen ihr Berufsleben komplett umkrempeln und sich eine Anstellung suchen. Viele Freelancer sind aufgrund ihres Status nicht versicherungspflichtig und haben die Risiken Krankheit und Pflege privat abgesichert. Kündigt sich Nachwuchs an oder entwickeln sich die Einkünfte weniger positiv als geplant, erscheint eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung attraktiv. Möchten Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie sich wieder anstellen lassen. Ihr Geschäft müssen Sie zwar nicht ganz aufgeben, aber deutlich zurückfahren. Das will wohl überlegt sein.

Wechsel von der PKV zur GKV über eine Festanstellung

Für Selbstständige kommt der Weg raus aus der privaten Krankenversicherung einer beruflichen Kehrtwende gleich. Sie müssen einen sozialversicherungspflichtigen Job annehmen und sich wieder fest anstellen lassen.  Damit der Wechsel von der PKV zur GKV klappt, muss das Gehalt über der Minijob-Grenze von derzeit 538 Euro monatlich, aber unter der Jahresentgeltgrenze 2024 liegen. Die Selbstständigkeit müssen Sie zwar nicht komplett an den Nagel hängen, dürfen sie aber nur noch als Nebenjob ausüben. “Die abhängige Beschäftigung muss der Hauptberuf sein”, betont Rechtsanwältin Schörnig. Im Klartext heißt das: “Sie sollte sowohl den Hauptteil der Einnahmen als auch der Arbeitszeit ausmachen”, erklärt die Fachanwältin für Sozialrecht. Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Stunden sowie einem Bruttolohn über 1.767,50 Euro im Monat (halbe Bezugsgröße für die Sozialversicherung im Jahr 2024) sind Sie in der Regel auf der sicheren Seite. Der Gewinn aus der Selbstständigkeit darf das Gehalt jedoch nicht um mehr als 20 Prozent übersteigen, sonst gibt es Ärger mit der gesetzlichen Kasse. Der Wechsel von der PKV zur GKV über eine Festanstellung ist zudem nur möglich, wenn Sie selbst keine Angestellten beschäftigen, die mehr als 538 Euro (Minijob) verdienen. Und Sie dürfen nicht über 55 Jahre alt sein. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

Auch Tricks sind tabu: Wollen Sie als Selbstständiger zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie sich nicht nur zum Schein von Freunden oder Verwandten anstellen lassen. “Die Krankenkassen prüfen, ob eine echte abhängige Beschäftigtung vorliegt”, warnt Schörnig. Ist der Wechsel von der PKV zur GKV unter Dach und Fach, ist es später sogar möglich, wieder hauptberuflich als Selbstständiger zu arbeiten und gesetzlich versichert zu bleiben.

Selbstständigkeit aufgeben und familienversichern?

Ist Ihr Ehepartner gesetzlich versichert, gibt es eine weitere Möglichkeit, um von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Sie funktioniert zwar unabhängig vom Alter, ist aber für die meisten Selbstständigen keine wirkliche Alternative. Denn sie müssten ihr Geschäft aufgeben, um sich beitragsfrei über die Ehefrau oder den Ehemann familienversichern zu können. Dies funktioniert allerdings nur, wenn Sie kaum etwas verdienen. Ihr monatliches Einkommen darf 505 Euro nicht übersteigen. Dazu zählen jedoch alle Einkünfte, auch Zinsen sowie Miet- und Pachteinnahmen. Wer einen Minijob macht, darf maximal 538 Euro nach Hause bringen, um in die Familienversicherung des Partners aufgenommen zu werden.

 

Ausland oder Karriereknick? Wie der Wechsel von der PKV zur GKV noch funktioniert

 Alle anderen Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung sind noch beschwerlicher und eher als Härtefallregelungen zu verstehen. Wer sich arbeitslos meldet und mindestens einen Monat Arbeitslosengeld bezieht, rutscht wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung. Bei Selbstständigen ist dies jedoch kein Automatismus, denn sie haben nur Anspruch auf Arbeitslosengeld, sofern sie freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Zudem müssen sie ihr Geschäft komplett aufgeben. Dieser drastische Schritt kommt für die Wenigsten in Frage.

Für Ältere funktioniert der Wechsel von der PKV zur GKV über den Umweg Arbeitsamt nicht. Der Grund ist offensichtlich: Die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenkasse soll Beschäftigte absichern, die ihren Job verlieren und ist nicht als Hintertür gedacht, um raus aus der teuren privaten Krankenversicherung zu kommen. Wer nach seiner Arbeitslosigkeit wieder eine gut bezahlte Stelle findet, kann als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben.

Auch Pflichtversicherungszeiten im europäischen Ausland können die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ermöglichen. Leben und arbeiten Sie beispielsweise in Schweden, den Niederlanden oder der Schweiz, müssen Sie sich dort pflichtversichern. Legen Sie einen Nachweis vor, dass Sie ein Jahr oder länger im EU-Ausland pflichtversichert waren, nimmt die deutsche gesetzliche Krankenversicherung Ihrer Wahl Sie nach Ihrer Rückkehr als freiwilliges Mitglied auf. Hierfür gilt eine Frist von drei Monaten. Eine Altersgrenze ist nicht zu beachten. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland zu verlagern, um von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln zu können, sollte sich jedoch unbedingt vorher beraten lassen. Verbraucherschützer warnen vor unseriösen Anbietern, die selbst hochbetagten Rentnern und Rentnerinnen über den Umweg EU-Ausland die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse versprechen. Oft sind die angebotenen Wege raus aus der PKV illegal. Rat und Hilfe gibt es bei den Verbraucherzentralen sowie der Unabhängigen Patientenberatung. Mehr dazu lesen Sie weiter unten.

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Über 55 Jahre: Gibt es Wege zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Privatversicherte, die bereits 55 Jahre oder älter sind, können kaum noch von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Der Gesetzgeber hat die Regeln immer wieder verschärft, um zu verhindern, dass Gutverdienende sich in jungen Jahren günstig privat versichern und im Alter, wenn Behandlungskosten und Beiträge steigen, den gesetzlichen Krankenkassen zur Last fallen. Den Wenigsten ist jedoch bewusst, dass die Privatversicherung im Alter zur Einbahnstraße werden kann. “Über 55-Jährige können nicht so einfach zurück in das gesetzliche Solidarsystem”, warnt der Stuttgarter Verbraucherschützer Grieble. “Selbst wenn sie arbeitslos werden oder weniger verdienen, bleibt der Weg zurück versperrt.” Die Hürden sind hoch. Die Kassen listen detailliert auf, wen sie nicht mehr als Versicherten aufnehmen. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist   ausgeschlossen, wenn Sie

  • das 55. Lebensjahr vollendet haben und
  • in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren oder
  • mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei (etwa als Beamter oder durch einen Verdienst über der Entgeltgrenze), von der Versicherungspflicht befreit oder hauptberuflich selbstständig waren.

Übersetzt heißt das: Nur wenn Sie in den vergangenen fünf Jahren über zweieinhalb Jahre pflichtversichert gewesen waren, können Sie noch mit Mitte Fünfzig den Wechsel von der PKV zur GKV schaffen. In der Praxis dürfte ein solcher Fall eher selten vorkommen. Völlig unmöglich ist ein später Wechsel in die GKV aber nicht, auch wenn ein angekündigtes neues Gesetz vermutlich weitere Hürden einziehen wird.

Eignet sich die Familienversicherung als Rettungsanker?

Eine der wenigen Möglichkeiten, als Senior zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen, ist die Familienversicherung. Doch als Rettungsanker taugt sie nur bedingt. Für die meisten Berufstätigen scheidet sie aus. Denn wer sich beitragsfrei über die Ehefrau oder den eingetragenen Lebenspartner in der gesetzlichen Kasse mitversichern will, darf selbst nur geringe Einnahmen haben. Maximal erlaubt ist derzeit ein monatliches Einkommen von 505 Euro – im Minijob von 538 Euro.

Rentner und Rentnerinnen können den späten Wechsel von der PKV zur GKV hingegen schaffen, wenn ihre Bezüge unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung bleiben. Wer eine höhere Rente bekommt, kann mit einem Trick nachhelfen, um die monatlichen Auszahlungen unter 505 Euro zu drücken. Senioren und Seniorinnen dürfen statt der Vollrente auch nur eine Teilrente in Höhe von zehn bis 99 Prozent abrufen. Dies erlaubt das Flexirentengesetz. Ein vorübergehender Wechsel in die Familienversicherung gestaltet sich jedoch nicht einfach und erfordert meist professionelle Hilfe. Neben der gesetzlichen Rente sind nämlich auch weitere Einkünfte wie Mieten, Zinsen und private Renten zu berücksichtigen.

Wer es über die Familienversicherung des Ehepartners zurück in die gesetzliche Krankenversicherung schafft, wird automatisch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Einen Anspruch auf Leistungen haben Sie aber erst nach einer Vorversicherungszeit von zwei Jahren. Waren Sie zuvor privat pflegeversichert, profitierten Sie von einer Neureglung. Auch diese Vorversicherungszeiten werden seit 2019 berücksichtigt, wenn Sie durchgängig versichert waren und ein nahtloser Übergang zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung erfolgt.

Ausnahmeregel für Schwerbehinderte

Ein Wechsel von der PKV in die GKV kommt auch in bestimmten Ausnahmefällen in Frage. “Wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat, kann die freiwillige Aufnahme in eine gesetzliche Kasse beantragen”, informiert Rechtsanwältin Schörnig. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen, nachdem die Behinderung festgestellt wurde. Allerdings ist auch für solche Härtefälle eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nur möglich, wenn bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt werden. Die größte Hürde bleibt aber das Alter: “Die meisten Krankenkassen haben in ihrer Satzung ein Höchstalter von 45 beziehungsweise 50 Jahren für eine Aufnahme festgelegt”, sagt die Fachanwältin für Sozialrecht.

 

Später Wechsel von PKV zur GKV hat finanzielle Nachteile

Wollen Sie raus aus der privaten und zurück in die gesetzliche Krankenversicherung, sollten Sie sich früh beraten lassen. Denn Sie müssen nicht nur komplexe Detailregeln beachten, sondern auch auf das richtige Timing achten. Wechseln Sie erst spät von der PKV zur GKV, kommen Sie im Alter nicht mehr in die günstigere Krankenversicherung der Rentner (KVdR) und müssen als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr bezahlen. Als Faustregel gilt: Mit 40 Jahren kann sich ein Wechsel von der PKV zur GKV noch lohnen. Wer älter ist, sollte nachrechnen lassen.

Tipp: Pflichtversicherte Ruheständler (KVdR)

Pflichtversicherte Ruheständler zahlen deutlich niedrigere Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als freiwillig versicherte oder Rentner, die ihre private Krankenversicherung weiterführen. Beitragspflichtig in der KVdR sind gesetzliche und betriebliche Renten, Versorgungsbezüge wie etwa Pensionen sowie Einkünfte aus selbstständigen Nebentätigkeiten. Renten bis 176,75 Euro monatlich bleiben beitragsfrei.

Freiwillig Versicherte zahlen darüber hinaus auch Beiträge auf Mieteinnahmen, Zinsen und Einkünfte aus privaten Rentenversicherungen, mit denen viele Selbstständige für das Alter vorgesorgt haben. Einen Freibetrag gibt es nicht.

Doch wen nimmt die Kasse in die KVdR auf? “Nur wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens 9/10 der Zeit, also zu 90 Prozent, in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert oder mitversichert war, hat im Alter Anspruch auf die günstige Pflichtversicherung der Rentner”, sagt Fachanwältin Schörnig. Angerechnet werden die Jahre in sozialversicherungspflichtigen Jobs, aber auch Pflege- und Erziehungszeiten. Seit 2017 bekommen Frauen pro Kind drei Mitgliedsjahre in der GKV gutgeschrieben. Auch freiwillig gesetzlich versicherte Rentner können einfacher in die KVdR wechseln. Denn seit der Neuregelung zählen sämtliche Versicherungszeiten in der GKV, nicht nur die als Pflichtversicherte.

Wie sich die notwendige Vorversicherungzeit für die KVdR berechnet, sehen Sie an folgendem Beispiel:

Eine Angestellte beginnt im September 1974 im Alter von 17 Jahren ihr Berufsleben. Bis zur Geburt ihres ersten Kindes im Jahr 1987 arbeitet sie als Festangestellte. Sie bekommt ein weiteres Kind und kehrt nicht in den Job zurück. In dieser Zeit ist sie über ihren Ehemann privat versichert. Seit 2006 arbeitet sie wieder als Festangestellte und ist gesetzlich versichert. Im September 2024 geht sie mit 66 Jahren in Rente. 

Erwerbsleben: von 1974 bis 2024 (50 Jahre)

Zur Prüfung der Vorversicherungszeiten betrachtet die Krankenkasse nur die zweite Hälfte des Erwerbslebens, in diesem Fall die letzten 25 Jahre vor der Rente:

90 Prozent von 25 Jahren (9/10-Regelung) = 22,5 Jahre

Von 1999 bis 2024 müsste die Rentnerin also insgesamt 22,5 Jahre gesetzlich versichert gewesen sein, um in die günstige KVdR aufgenommen zu werden. Ihre Zeiten in der GKV werden addiert:

Zeiten in der GKV
   18 Jahre pflichtversichert (2006-2024)
     6 Jahre Erziehungszeiten (2 Kinder x 3 Jahre)
= 24 Jahre

Da sie zwei Kinder großgezogen hat, erreicht sie die erforderliche Vorversicherungszeit.

Auch privatversicherte Rentnerinnen und Rentner, die vor dem Ruhestand mehrere Jahre in einer Festanstellung gearbeitet und Kinder großgezogen haben, könnten die Versicherungszeiten für die KVdR erfüllen. Ob ein Wechsel von der PKV zur günstigeren GKV möglich wäre, prüft aber keine Stelle automatisch – weder Krankenkasse noch Rentenversicherung. Wer sich dem Rentenalter nähert, sollte daher einen Antrag auf Prüfung seines Versicherungsstatus stellen.

 

Vorsicht Betrüger: Wie erkennen Sie illegale Wege raus aus der PKV?

Steigen im Alter die Beiträge stark an, wollen viele raus aus der privaten Krankenversicherung. Doch den geplanten Wechsel von der PKV zurück zur dann günstigeren GKV, lehnen die Kassen häufig ab. Die Verzweiflung der Abgewiesenen machen sich auch Betrüger zunutze. Sie werben im Internet damit, Rentner und Rentnerinnen über ein gesetzliches Schlupfloch zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu holen. Das ARD-Magazin Plusminus zeichnete ein telefonisches Beratungsgespräch auf, in dem Senioren angeboten wird, für sie ein Gewerbe in einem osteuropäischen Land zu eröffnen, um sich zurück in die GKV zu mogeln. Natürlich gegen ein üppiges Honorar von über 10.000 Euro. Ein Umzug ins Ausland sei nicht nötig. Der Deal: Wer ein Jahr lang im EU-Ausland pflichtversichert war, kann danach in die deutsche gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Tatsächlich gibt es diese Regelung, doch sie ist nur für Personen gedacht, die im Ausland arbeiten und dort auch leben. Verbraucherschützer Grieble warnt vor Sozialbetrug und rät zur Vorsicht: “Viele Angebote sind hier im dunkelgrauen Bereich. Die Grenze zum Illegalen ist schnell überschritten, insbesondere wenn die Zeit nicht im Ausland verbracht wird und Versicherte dort weder arbeiten, noch ein Gewerbe ausüben.”

Die finanziellen Risiken für Senioren sind erheblich: Kommt die Kasse dahinter, verlieren sie ihren Krankenversicherungsschutz in einer Lebensphase, in der sie diesen dringend brauchen. Im schlimmsten Fall müssen sie sogar angefallene Behandlungskosten zurückerstatten. Betroffene können dann nur versuchen, sich wieder privat zu versichern.

Da sich die Fälle häufen, will Gesundheitsminister Karl Lauterbach gesetzlich gegensteuern. Illegale Wege raus aus der PKV sollen zügig trockengelegt werden. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung über Pflichtversicherungszeiten im EU-Ausland soll ab Vollendung des 55. Lebensjahres dann nicht mehr möglich sein.

Wer noch vorher von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, sollte immer genau nachfragen, um nicht auf illegale Tricks hereinzufallen. “Wenn Anbieter nur rudimentäre oder gar keine Informationen zu ihrem Vermittlerstatus auf ihrer Internetseite veröffentlichen, sollten Verbraucher hellhörig werden”, sagt Versicherungsexperte Grieble. Wichtig sei es, eine solide Beratung einzufordern und sich immer genau dokumentieren zu lassen, wie die Lösung im Detail aussieht und welche Auswirkungen auf den Krankenversicherungsschutz in Deutschland zu erwarten sind. “Ein Fresszettel oder eine Seite mit ein paar Ankreuzkästchen ist keine ausreichende Beratungsdokumentation”, warnt der Verbraucherschützer vor schwarzen Schafen.

 

Wenn die Kasse die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung verweigert

Wer von der privaten zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchte, bekommt – zumindest im fortgeschrittenen Alter – oft ein kategorisches Nein zu hören. “Betroffene sollten sich aber nicht mit einer telefonischen Absage abspeisen lassen”, rät Rechtsanwältin Schörnig. “Sie haben immer Anspruch auf einen schriftlichen Bescheid.” Lehnt die gesetzliche Krankenversicherung den Aufnahmeantrag ab, können Sie den Bescheid von unabhängigen Fachleuten überprüfen lassen. Verweigert die gesetzliche Krankenversicherung die Rückkehr in die Solidargemeinschaft zu Unrecht, sollten Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Im Falle einer erneuten Ablehnung können Sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Ihre Erfolgsaussichten besprechen Sie am besten mit einem Fachanwalt für Sozialrecht.

 

Steigende Beiträge: Tarifwechsel als Alternative für Privatversicherte

Doch nicht für jeden ist ein Wechsel von der PKV zur GKV sinnvoll und zu empfehlen. Liegt ihr Gehalt etwa deutlich über der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 2024, müssten Sie auf viel Lohn verzichten, um zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu kommen. Selbstständige, deren Geschäft gut läuft, wollen sich sicher nicht festanstellen lassen, um raus aus der privaten Krankenversicherung zu kommen. Ein solcher Schritt will wohlüberlegt sein, zumal Sie in der gesetzlichen Kasse nicht automatisch niedrigere Beiträge zahlen. Von einer spürbaren finanziellen Entlastung profitieren Sie in der Regel erst im Ruhestand, wenn Ihr Einkommen deutlich geringer ausfällt. Im fortgeschrittenen Alter ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung jedoch schwierig und führt nicht zwangsläufig zu der gewünschten Beitragsersparnis. Wer spät wechselt, kommt oft nicht mehr in die günstigere gesetzliche Krankenversicherung der Rentner und zahlt als freiwilliges Mitglied höhere Beiträge. Als Alternative kann daher auch ein Tarifwechsel bei Ihrem privaten Krankenversicherer in Frage kommen. Assekuranzen wie die Debeka bieten hierfür eine spezielle Beratung an. Ist die monatliche Belastung zu groß, können Privatversicherte immer noch in den Basistarif wechseln. Dieser bietet die gleichen Leistungen wie die gesetzlichen Kassen. Dafür sind die Beiträge nach oben hin gedeckelt. Im Basistarif dürfen private Krankenversicherungen maximal den Höchstbeitrag der GKV verlangen – aktuell rund 843,52 Euro. Der Wechsel zu einem anderen Versicherer ist häufig keine Option, da dann die angesparten Altersrückstellungen – oder zumindest ein großer Teil davon – verloren gehen und eine erneute Gesundheitsprüfung ansteht. Häufig lassen sich die Krankenversicherungsbeiträge so nicht senken.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 05.10.2024

Quellen:

Experteninterviews:  

  • Peter Grieble, Abteilungsleiter Versicherungen, Pflege, Gesundheit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stuttgart 
  • Marianne Schörnig, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Sozialrecht, Düsseldorf 

Wechselmöglichkeiten von der PKV zur GKV:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/krankenversicherung/online-ratgeber-krankenversicherung/krankenversicherung/wechsel-zwischen-gkv-und-pkv 

https://www.gesetzlichekrankenkassen.de/wechsel/pkv-zu-gkv.html 

https://www.gkv-spitzenverband.de/service/beratung_und_information/beratung_und_information.jsp 

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/so-wechseln-sie-von-der-privaten-in-die-gesetzliche-krankenversicherung-41289

Beiträge / Rechengrößen für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung:
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/rechengroessen-2024/

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/beitraege

Erschwerte Wechselmöglichkeit für über 55-Jährige:

Neues Recht – Gesundheitsreform 2000: Rückkehr zur GKV erheblich erschwert (aerzteblatt.de)

https://www.pkv.de/wissen/private-krankenversicherung/

Vorsicherungszeiten für KVdR:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/2017/februar/hhvg/9-10-regelung.html

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/krankenversicherung-der-rentner-so-versichern-sie-sich-im-ruhestand-13871

Über die Autorin Sigrun an der Heiden

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ist seit 2007 als selbstständige Wirtschaftsredakteurin tätig. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für Wirtschafts- und Unternehmermagazine zu den Themen Steuern und Finanzen, Recht, Finanzierung, Versicherungen, betriebliche und private Altersvorsorge, erbrechtliche Fragen sowie über private Finanzen und Vorsorgethemen für biallo.de. 

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