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Geldanlage

Gemeinschaftsdepot: Vorteile, Nachteile und Tipps

Timo Kohlhaase
Autor
Aktualisiert am: 14.05.2024

Auf einen Blick

  • Das Gemeinschaftsdepot ergänzt das Gemeinschaftskonto und ermöglicht den gemeinschaftlichen Vermögensaufbau.
  • In der Regel wird ein “Oder-Depot” eröffnet, bei dem alle Depotinhaber eigenständig handlungsfähig sind.
  • Für unverheiratete Paare sind Gemeinschaftsdepots aus steuerlicher und rechtlicher Sichteher ungünstig. Deshalb sollten Paare ohne Trauschein Einzeldepots bevorzugen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was ist ein Gemeinschaftsdepot?
  2. Gemeinschaftsdepots: Vorteile und Nachteile im Vergleich
  3. Diese Broker bieten Gemeinschaftsdepots an
  4. So eröffnen Sie ein Gemeinschaftsdepot
  5. Wie wird das Gemeinschaftsdepot versteuert?

Die Wahl des richtigen Depots hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei der Geldanlage in Wertpapieren ist den meisten Investorinnen und Investoren eine Regulierung des Brokers und ein faires Gebührenmodell wichtig. Besonders für Eheleute ist zusätzlich das Angebot eines Gemeinschaftsdepots relevant.

Während mittels eines Gemeinschaftskontos die Kosten des täglichen Lebens gedeckt werden, dient ein Gemeinschaftsdepot dem gemeinsamen Vermögensaufbau. Wir stellen Ihnen die Vor- und Nachteile eines gemeinsamen Depots vor und zeigen Ihnen, worauf Sie achten sollten und welche Alternativen es gibt.

Was ist ein Gemeinschaftsdepot?

Das Gemeinschaftsdepot hat im Gegensatz zum klassischen Depot mehrere Depotinhaber. Ähnlich wie bei einem Gemeinschaftskonto agieren alle Depotinhaber gleichwertig. Daher eignen sich Gemeinschaftsdepots besonders gut für Eheleute, die neben der gemeinschaftlichen Haushaltsführung ebenfalls das Vermögen gemeinschaftlich aufbauen und optimieren möchten.

Oder-Depot

Gemeinschaftsdepots treten in der Regel in der Form eines “Oder-Depots” auf. Das bedeutet, dass die Depotinhaber unabhängig voneinander eigenständig handlungsfähig sind und sich somit gegenseitig vertreten können.

Und-Depot

Bei einem “Und-Depot” sind die Depotinhaber nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Folglich können einzelne Depotinhaber keine eigenständigen Handlungen vornehmen oder die anderen Depotinhaber vertreten. Lediglich das Agieren als Gemeinschaft ist möglich. Daraus resultiert, dass der Verwaltungsaufwand für diese Depotform deutlich höher ausfallen kann.

Unterschied: Gemeinschaftsdepot für Ehepaare und Unverheiratete

Insbesondere in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht unterscheiden sich Gemeinschaftsdepots verheirateter von Gemeinschaftsdepots unverheirateter Paare.  

Bei Gemeinschaftsdepots von Ehepaaren sind in der Regel beide Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen als Kontoinhaber eingetragen. Sie haben somit dieselben Rechte und Pflichten. Beide haben Zugriff auf das Depot und können es verwalten.  

Im Falle einer Scheidung wird das Depot möglicherweise im Rahmen des Vermögensausgleichs aufgeteilt, sollten vorher nicht andere vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sein.  

Bei einem Gemeinschaftsdepot eines unverheirateten Paares sieht die Sache anders aus. Das Paar kann das Depot zwar gemeinsam eröffnen, jedoch gibt es im Falle einer Trennung keine rechtliche Instanz, die die Aufteilung des Depots regelt. Daher sollten sich beide bereits im Zuge der Depoteröffnung darum kümmern, was im Fall einer Trennung mit dem angelegten Vermögen passiert. Auch sind die Partnerinnen und der Partner in der Regel nicht gemeinsam steuerlich veranlagt. Dazu später mehr.

 

Gemeinschaftsdepots: Vorteile und Nachteile im Vergleich

Bei der Nutzung eines Gemeinschaftsdepots ergeben sich einige Vor- und Nachteile.

Vorteile eines Gemeinschaftsdepots

Das Gemeinschaftsdepot ermöglicht Ihnen, gemeinsam ein Vermögen aufzubauen und dieses zu verwalten. In Kombination mit einem Gemeinschaftskonto sind Sie somit übersichtlich aufgestellt. Wenn Sie das Gemeinschaftsdepot den jeweils einzeln verwalteten Depots vorziehen, zahlen Sie außerdem weniger Gebühren. Sowohl eine eventuell anfallende Depotgebühr als auch die Orderkosten können Sie sich teilen. Zusätzlich ergeben sich für Eheleute steuerliche Vorteile. Bei einer gemeinsamen Veranlagung können Ehepaare ihren Sparerpauschbetrag von jeweils 1.000 Euro gemeinsam nutzen und somit einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 2.000 Euro für das Gemeinschaftsdepot einrichten. .

Ein weiterer Vorteil liegt in der uneingeschränkten Handlungsfähigkeit der einzelnen Depotinhaber, wenn ein “Oder-Depot” vorliegt.

Nachteile eines Gemeinschaftsdepots

Wenn die verschiedenen Depotinhaber unterschiedliche Risikoneigungen haben, ist es schwer, Anlageentscheidungen gemeinsam vertreten zu können.

Die größten Nachteile eines Gemeinschaftsdepots liegen in den entstehenden Risiken bei Trennung oder Tod eines Depotinhabers. Grund hierfür ist, dass das Vermögen des Gemeinschaftsdepots grundsätzlich allen Depotinhabern zu gleichen Anteilen zusteht. Hieraus können sich bei hohen Depotvolumen ebenfalls steuerrechtliche Probleme ergeben.

  • Biallo-Lesetipp: Onlinebroker locken immer wieder mit attraktiven Neukunden-Aktionen. Auch wenn Sie bereits einen Broker haben, kann sich ein Wechsel oder Zweitdepot durchaus lohnen. Lesen Sie dazu unseren Ratgeber Onlinebroker.

Alternative zum Gemeinschaftsdepot: Einzeldepot mit Bevollmächtigung

Sofern Sie die Nachteile eines Gemeinschaftsdepots abschrecken, können Sie alternativ Einzeldepots führen und sich gegenseitig bevollmächtigen. Bei dieser Variante sind die Eigentumsverhältnisse rechtlich klar geregelt, da die Depotinhaberin oder der Depotinhaber alleiniger Eigentümer bleibt. Im Notfall ist ein Zugriff auf die Vermögenswerte durch den Bevollmächtigten möglich.  

Tipp: Ein Depotvertrag regelt die Eigentumslage

Besonders unter Berücksichtigung von steuerrechtlichen Gesichtspunkten ist ein Depotvertrag sinnvoll. Denn grundsätzlich unterstellt das Finanzamt, dass die Vermögenswerte eines Gemeinschaftsdepots zu jeweils gleichen Teilen den Depotinhabern zustehen. Sollten die Eigentumsverhältnisse aber tatsächlich durch unterschiedlich hohe Einzahlungen anders sein, wird dieses mit einem Depotvertrag im Innenverhältnis und somit ohne die depotführende Bank festgelegt. Hieraus ergibt sich zusätzlich eine einfachere Abwicklung bei Trennung oder Todesfall eines Depotinhabers.  

Was passiert bei Trennung oder Todesfall mit dem Gemeinschaftsdepot?

Bei einer Trennung, bei einer Scheidung oder im Todesfall stehen die Vermögenswerte des Gemeinschaftsdepots beiden Ehegatten zwar grundsätzlich zu gleichen Teilen zu, jedoch macht der Bundesgerichtshof hier eine Ausnahme (BGH-Urteil vom 25.02.1997 - az. XI ZR 321/95): Handelt es sich um ein Gemeinschaftsdepot, das aus einem ehemaligen Einzeldepot hervorgegangen ist, wird nicht automatisch von einem hälftigen Eigentum beider Ehepartner ausgegangen.  

Normalerweise steht bei einem Gemeinschaftsdepot aber jedem Depotinhaber der gleiche Anteil zu und daher ist nicht relevant, wer welche Beträge in das Gemeinschaftsdepot eingezahlt hat.

Sofern kein Depotvertrag besteht, kann es daher im Fall eines Todes oftmals kompliziert werden. Durch das grundsätzlich geltende Eigentum zu gleichen Teilen an den bestehenden Vermögenswerten, fließt die Hälfte des Vermögens in die Erbmasse. Folglich sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, sofern es weitere Erben gibt. An dieser Stelle ist es sinnvoll, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

 

Diese Broker bieten Gemeinschaftsdepots an

Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Anbieter kurz vor, bei denen Sie ein Gemeinschaftsdepot abschließen können. Sie sind noch auf der Suche nach den besten und günstigsten Depotanbietern? Dann schauen Sie sich unbedingt die Broker in unserem großen Biallo-Depotvergleich an!

ING Direkt-Depot

Vorteile

  • Kostenlose Depotführung
  • Alle ETF-Sparpläne dauerhaft gebührenfrei
  • Monatliche Sparpläne bereits ab einem Euro
  • Kostenloses Girokonto als Verrechnungskonto möglich

Nachteile

  • Keine Flatrate oder Rabatte für Vieltrader
  • Kostenintensiv bei hohen Ordervolumina

Depot der Consorsbank

Vorteile

  • kostenlose Depotführung
  • Aktionsrabatte (auch regelmäßig für Bestandskunden)
  • Großes Wertpapierangebot
  • Viele kostenlose ETF-Sparpläne

Nachteile

  • Kein Flatrate-Handel

Depot der Comdirect

Vorteile

  • drei Jahre kostenloses Depot
  • Viel-Trader-Rabatt bei 125 Trades pro Vorhalbjahr
  • kein Mindestordervolumen (außer bei Sparplänen 25 Euro)
  • große Auswahl an Anlagemöglichkeiten

Nachteile

  • unter gewissen Bedingungen nach drei Jahren 1,95 Euro Depotkosten pro Monat
  • vergleichsweise hohe Orderkosten, vor allem bei großem Ordervolumen

Depot der 1822direkt

Vorteile

  • kostenlose Depotführung bei Aktivität
  • regelmäßige Sonderaktionen und Rabatte
  • großes Wertpapierangebot
  • viele kostenlose Sparpläne

Nachteile

  • kein Flatrate-Handel
  • derzeit keine Aktien-Sparpläne möglich

 

So eröffnen Sie ein Gemeinschaftsdepot

Ein Gemeinschaftsdepot lässt sich ebenso einfach eröffnen wie ein Einzeldepot. Zunächst einmal wählen Sie die passende Bank, Direktbank oder den passenden Broker, denn die Anbieter unterscheiden sich nach Leistungsumfang, Angebot und Gebühren. Einen umfangreichen Depotvergleich finden Sie hier.  

Stellen Sie nun alle notwendigen Dokumente für die Depoteröffnung zusammen. Dazu gehören:

  • Personalausweise
  • Alternativ: Reisepässe plus Meldebescheinigungen
  • Steueridentifikationsnummern

Nun füllen Sie gemeinsam den Depoteröffnungsantrag aus. Das funktioniert bei Online-Brokern ganz einfach auf deren Website. Danach führen beide Depotinhaber die Identitätsprüfung durch – entweder per Videoident-Verfahren oder per Ausweis-Vorlage bei der Deutschen Post. Eine genaue Anleitung zur Identitätsprüfung finden Sie in unserem Ratgeber.

Nachdem beide Antragsteller ihre Identität nachgewiesen haben, schickt Ihnen die Bank Ihrer Wahl den Vertrag zur Depoteröffnung per Post nach Hause. Unterzeichnen Sie ihn beide und schicken Sie ihn zurück. Nach wenigen Tagen bekommen Sie die Zugangsdaten für Ihr Depot postalisch nach Hause geschickt.  

Nun können Sie die ersten Einzahlungen leisten sowie Sparpläne aufsetzen. Haben Sie sich schon auf eine Anlagestrategie geeinigt? Falls nicht, stellen wir Ihnen in diesem Artikel die spannendsten vor.

Biallo-Tipp:

 

Wie wird das Gemeinschaftsdepot versteuert?

Bei der Planung gemeinsamer finanzieller Vorhaben ist die steuerliche Behandlung von Gemeinschaftsdepots ein wichtiger Aspekt. Wie unterscheiden sich die steuerlichen Auswirkungen von Gemeinschaftsdepots von verheirateten und unverheirateten Paaren?

Verheiratete Paare

Auf Kapitalerträge ist neben der Kapitalertragsteuer (25 Prozent vom Gewinn) auch der Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer) fällig. Sind Sie Mitglied der Kirche, zahlen Sie noch einmal acht Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer, wenn Sie in Bayern oder Baden-Württemberg leben, und neun Prozent, falls Sie Ihren Wohnsitz in einem anderen Bundesland haben.

Verheiratete Paare haben die Möglichkeit, eine gemeinsame Veranlagung für ihre Einkommensteuererklärung zu wählen. In diesem Fall werden auch die Erträge aus dem Gemeinschaftsdepot gemeinsam versteuert. Dies kann unter Umständen steuerliche Vorteile bieten, da der Grundfreibetrag und andere steuerliche Vergünstigungen für das gesamte gemeinsame Einkommen gelten.

  • Tipp: Nutzen Sie Ihren Sparerpauschbetrag, indem Sie den Freistellungsauftrag bei Ihrem Broker stellen. So bleiben Gewinne bis zu 2.000 Euro pro Jahr steuerfrei.

Unverheiratete Paare

Auch unverheiratete Paare zahlen die Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuern. Sind Sie steuerlich getrennt veranlagt (Regelfall), müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärungen separat abgeben. Die Erträge aus dem Gemeinschaftsdepot werden entsprechend den individuellen Freibeträgen und Steuersätzen jedes Partners besteuert.  

Einen Freistellungsauftrag können Sie als unverheiratetes Paar nicht für das Gemeinschaftsdepot stellen. Stattdessen holen Sie sich die automatisch abgeführte Abgeltungssteuer anteilig über die Steuererklärung zurück.

So oder so sollten Sie eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater aufsuchen, wenn Sie vorhaben, gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin unverheiratet ein Gemeinschaftsdepot zu eröffnen. Noch einfacher machen Sie sich das Leben, indem Sie ein eigenes Depot eröffnen und getrennt von Ihrem Partner investieren.

Achtung! Gemeinschaftsdepot als Steuerfalle für Ehepaare

Durch den Sachverhalt, dass das Vermögen auf Gemeinschaftskonten und -depots jeweils zu gleichen Teilen den Eheleuten gehört, ergibt sich eine Steuerfalle. Das ist dadurch begründet, dass eine Einzahlung auf das Gemeinschaftsdepot von Ehepartner A automatisch zur Hälfte auf den Ehepartner B übergeht und folglich als Schenkung gewertet werden kann. Zwar existieren im deutschen Steuerrecht Schenkungsfreibeträge, diese können aber im Laufe der Jahre ausgeschöpft und spätestens im Erbfall sichtbar werden. Im schlimmsten Fall droht eine Steuernachzahlung.

seine Ausbildung zum Bankkaufmann absolvierte Timo Kohlhaase bei der Kasseler Sparkasse. Nach mehreren Jahren im Vertrieb ist er dort nun in der internen Unternehmensberatung tätig. Nebenberuflich hat er sich stets weitergebildet und daher folgte der Abschluss zum Bankfachwirt an der Frankfurt School of Finance and Management und danach der Bachelor in Betriebswirtschaftslehre an der PFH Göttingen. Durch sein Interesse an dem Wandel der Finanzwirtschaft und den Auswirkungen der Blockchain-Technologie eignete sich Timo Kohlhaase unter anderem mittels der Blockchain Masterclass des Frankfurt School Blockchain Centers umfassende Kenntnisse in diesem Bereich an. Zudem behandelte er die Thematik in seiner Bachelor-Thesis und engagiert sich ehrenamtlich bei der Digital Euro Association. Als Experte unterstützt Timo Kohlhaase seit März 2022 Biallo für die genannten Themenkomplexe.

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