Was ist ein Gemeinschaftsdepot?
Das Gemeinschaftsdepot hat im Gegensatz zum klassischen Depot mehrere Depotinhaber. Ähnlich wie bei einem Gemeinschaftskonto agieren alle Depotinhaber gleichwertig. Daher eignen sich Gemeinschaftsdepots besonders gut für Eheleute, die neben der gemeinschaftlichen Haushaltsführung ebenfalls das Vermögen gemeinschaftlich aufbauen und optimieren möchten.
Oder-Depot
Gemeinschaftsdepots treten in der Regel in der Form eines “Oder-Depots” auf. Das bedeutet, dass die Depotinhaber unabhängig voneinander eigenständig handlungsfähig sind und sich somit gegenseitig vertreten können.
Und-Depot
Bei einem “Und-Depot” sind die Depotinhaber nur gemeinschaftlich handlungsfähig. Folglich können einzelne Depotinhaber keine eigenständigen Handlungen vornehmen oder die anderen Depotinhaber vertreten. Lediglich das Agieren als Gemeinschaft ist möglich. Daraus resultiert, dass der Verwaltungsaufwand für diese Depotform deutlich höher ausfallen kann.
Unterschied: Gemeinschaftsdepot für Ehepaare und Unverheiratete
Insbesondere in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht unterscheiden sich Gemeinschaftsdepots verheirateter von Gemeinschaftsdepots unverheirateter Paare.
Bei Gemeinschaftsdepots von Ehepaaren sind in der Regel beide Ehegatten beziehungsweise Ehegattinnen als Kontoinhaber eingetragen. Sie haben somit dieselben Rechte und Pflichten. Beide haben Zugriff auf das Depot und können es verwalten.
Im Falle einer Scheidung wird das Depot möglicherweise im Rahmen des Vermögensausgleichs aufgeteilt, sollten vorher nicht andere vertragliche Vereinbarungen getroffen worden sein.
Bei einem Gemeinschaftsdepot eines unverheirateten Paares sieht die Sache anders aus. Das Paar kann das Depot zwar gemeinsam eröffnen, jedoch gibt es im Falle einer Trennung keine rechtliche Instanz, die die Aufteilung des Depots regelt. Daher sollten sich beide bereits im Zuge der Depoteröffnung darum kümmern, was im Fall einer Trennung mit dem angelegten Vermögen passiert. Auch sind die Partnerinnen und der Partner in der Regel nicht gemeinsam steuerlich veranlagt. Dazu später mehr.
Gemeinschaftsdepots: Vorteile und Nachteile im Vergleich
Bei der Nutzung eines Gemeinschaftsdepots ergeben sich einige Vor- und Nachteile.
Vorteile eines Gemeinschaftsdepots
Das Gemeinschaftsdepot ermöglicht Ihnen, gemeinsam ein Vermögen aufzubauen und dieses zu verwalten. In Kombination mit einem Gemeinschaftskonto sind Sie somit übersichtlich aufgestellt. Wenn Sie das Gemeinschaftsdepot den jeweils einzeln verwalteten Depots vorziehen, zahlen Sie außerdem weniger Gebühren. Sowohl eine eventuell anfallende Depotgebühr als auch die Orderkosten können Sie sich teilen. Zusätzlich ergeben sich für Eheleute steuerliche Vorteile. Bei einer gemeinsamen Veranlagung können Ehepaare ihren Sparerpauschbetrag von jeweils 1.000 Euro gemeinsam nutzen und somit einen Freistellungsauftrag in Höhe von bis zu 2.000 Euro für das Gemeinschaftsdepot einrichten. .
Ein weiterer Vorteil liegt in der uneingeschränkten Handlungsfähigkeit der einzelnen Depotinhaber, wenn ein “Oder-Depot” vorliegt.
Nachteile eines Gemeinschaftsdepots
Wenn die verschiedenen Depotinhaber unterschiedliche Risikoneigungen haben, ist es schwer, Anlageentscheidungen gemeinsam vertreten zu können.
Die größten Nachteile eines Gemeinschaftsdepots liegen in den entstehenden Risiken bei Trennung oder Tod eines Depotinhabers. Grund hierfür ist, dass das Vermögen des Gemeinschaftsdepots grundsätzlich allen Depotinhabern zu gleichen Anteilen zusteht. Hieraus können sich bei hohen Depotvolumen ebenfalls steuerrechtliche Probleme ergeben.
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Alternative zum Gemeinschaftsdepot: Einzeldepot mit Bevollmächtigung
Sofern Sie die Nachteile eines Gemeinschaftsdepots abschrecken, können Sie alternativ Einzeldepots führen und sich gegenseitig bevollmächtigen. Bei dieser Variante sind die Eigentumsverhältnisse rechtlich klar geregelt, da die Depotinhaberin oder der Depotinhaber alleiniger Eigentümer bleibt. Im Notfall ist ein Zugriff auf die Vermögenswerte durch den Bevollmächtigten möglich.
Tipp: Ein Depotvertrag regelt die Eigentumslage
Besonders unter Berücksichtigung von steuerrechtlichen Gesichtspunkten ist ein Depotvertrag sinnvoll. Denn grundsätzlich unterstellt das Finanzamt, dass die Vermögenswerte eines Gemeinschaftsdepots zu jeweils gleichen Teilen den Depotinhabern zustehen. Sollten die Eigentumsverhältnisse aber tatsächlich durch unterschiedlich hohe Einzahlungen anders sein, wird dieses mit einem Depotvertrag im Innenverhältnis und somit ohne die depotführende Bank festgelegt. Hieraus ergibt sich zusätzlich eine einfachere Abwicklung bei Trennung oder Todesfall eines Depotinhabers.
Was passiert bei Trennung oder Todesfall mit dem Gemeinschaftsdepot?
Bei einer Trennung, bei einer Scheidung oder im Todesfall stehen die Vermögenswerte des Gemeinschaftsdepots beiden Ehegatten zwar grundsätzlich zu gleichen Teilen zu, jedoch macht der Bundesgerichtshof hier eine Ausnahme (BGH-Urteil vom 25.02.1997 - az. XI ZR 321/95): Handelt es sich um ein Gemeinschaftsdepot, das aus einem ehemaligen Einzeldepot hervorgegangen ist, wird nicht automatisch von einem hälftigen Eigentum beider Ehepartner ausgegangen.
Normalerweise steht bei einem Gemeinschaftsdepot aber jedem Depotinhaber der gleiche Anteil zu und daher ist nicht relevant, wer welche Beträge in das Gemeinschaftsdepot eingezahlt hat.
Sofern kein Depotvertrag besteht, kann es daher im Fall eines Todes oftmals kompliziert werden. Durch das grundsätzlich geltende Eigentum zu gleichen Teilen an den bestehenden Vermögenswerten, fließt die Hälfte des Vermögens in die Erbmasse. Folglich sind Unstimmigkeiten vorprogrammiert, sofern es weitere Erben gibt. An dieser Stelle ist es sinnvoll, eine professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.
Diese Broker bieten Gemeinschaftsdepots an
Nachfolgend stellen wir Ihnen einige Anbieter kurz vor, bei denen Sie ein Gemeinschaftsdepot abschließen können. Sie sind noch auf der Suche nach den besten und günstigsten Depotanbietern? Dann schauen Sie sich unbedingt die Broker in unserem großen Biallo-Depotvergleich an!