Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Warum ist das Urteil wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher?
  2. Welche Regeln gelten beim Bürgergeld-Schonvermögen?
  3. Ist ein Erbteil immer sofort verwertbar?
  4. Folgen für künftige Fälle
  5. Tipp für Betroffene
  6. Fazit

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat eine Miterbin verpflichtet, auf Bürgergeld zu verzichten, sobald ihr Erbanteil das gesetzliche Schonvermögen von 40.000 Euro deutlich übersteigt. Im verhandelten Fall ging es um Immobilien und Aktien im Gesamtwert von rund 1,2 Millionen Euro. Die Klägerin hatte mehr als fünfzehn Jahre Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II) bezogen und argumentiert, der Verkauf der Objekte verzögere sich, weil die zu verkaufenden Wohnungen in Stuttgart vor dem Verkauf oder der Vermietung noch zu renovieren seien. 

Die Richterinnen und Richter sahen das anders: Auch ein noch nicht endgültig aufgeteilter Nachlass gilt als verwertbares Vermögen. Selbst wenn einzelne Immobilien nicht sofort zu Geld gemacht werden können, darf die Sozialleistung nur weiterfließen, solange das Vermögen unterhalb der Freigrenzen liegt. Die Erbin müsse notfalls ihren Anteil verkaufen oder verpfänden, um ihren Lebensunterhalt eigenständig zu sichern. 

Warum ist das Urteil wichtig für Verbraucherinnen und Verbraucher? 

Bislang konnten einzelne Miterbinnen oder Miterben den Verkauf einer Nachlassimmobilie blockieren und dennoch Sozialleistungen beziehen. Das Urteil verändert die Rechtslage: Die Jobcenter dürfen Bürgergeld streichen, sobald der Nachlassanteil der Antragstellerin oder des Antragstellers das Schonvermögen überschreitet und objektiv verwertbar ist. 

Für Erbengemeinschaften bedeutet das Urteil eine klare Signalwirkung. Blockiert eine Person den Verkauf, verliert sie nicht nur den Leistungsanspruch, sondern muss sich um eine schnelle Lösung bemühen. Das kann etwa der Verkauf des eigenen Erbteils an Dritte oder die Aufnahme eines Zwischenkredits sein.

Welche Regeln gelten beim Bürgergeld-Schonvermögen? 

Seit dem Bürgergeld-Start liegt das Schonvermögen grundsätzlich bei 40.000 Euro für die erste Person in der Bedarfsgemeinschaft. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen zusätzliche 15.000 Euro hinzu. Vermögen darüber hinaus gilt als einsetzbar, sofern es nicht in geschützten Anlagen wie Wohn-Riester oder einer selbst genutzten Immobilie gebunden ist. Erbanteile, Wertpapierdepots oder vermietete Häuser fallen nicht unter diese Schutzvorschriften. 

Ist ein Erbteil immer sofort verwertbar? 

Nicht jede Erbschaft lässt sich von heute auf morgen zu Geld machen. Trotzdem gehen die Sozialgerichte davon aus, dass ein Erbteil grundsätzlich veräußert oder beliehen werden kann. Wer nicht verkaufen will, kann den Anteil an Investoren oder andere Miterbinnen und Miterben abtreten. Auch die Verpfändung bei einer Bank ist zulässig. Erst wenn objektive Verwertungshindernisse bestehen, etwa ein komplexer Auslandsnachlass ohne klare Eigentumsrechte, kann Bürgergeld ausnahmsweise weitergezahlt werden.

Biallo News

Sie möchten stets informiert über Urteile wie diese bleiben? Sie interessieren sich außerdem für die Themen Geldanlage und Altersvorsorge? Dann abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Folgen für künftige Fälle

Das Urteil dürfte künftig zügigere Erbauseinandersetzungen fördern. Denn wer nach einer Erbschaft weiter Sozialleistungen beantragt, muss lückenlos offenlegen, dass der Nachlass unterhalb der Freigrenze oder nicht verwertbar ist. Jobcenter können nun schneller einwenden, dass die Auszahlung des Bürgergeldes nicht gerechtfertigt ist. 

Für viele Familien bedeutet das auch: Schon zu Lebzeiten ist es sinnvoll, klare testamentarische Regelungen zu treffen oder einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. So lassen sich langwierige Streitigkeiten nach dem Erbfall vermeiden – und niemand gerät wegen eines ungeteilten Nachlasses in Konflikt mit dem Sozialamt. 

Tipp für Betroffene 

Wer Bürgergeld bezieht und plötzlich erbt, muss den Vermögenszuwachs unverzüglich melden. Tut man das nicht, drohen Rückforderungen und Bußgelder. Liegt der Erbanteil oberhalb der Freigrenze und kann den Lebensunterhalt decken, endet die Leistungspflicht des Jobcenters. In dieser Lage hilft eine zügige Klärung innerhalb der Erbengemeinschaft oder der Verkauf des Erbteils, um finanzielle Engpässe zu überbrücken. 

Fazit 

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg stellt klar: Ein erheblicher Erbanteil ist vorrangig zur eigenen Lebenssicherung einzusetzen. Bürgergeld dient der Existenzsicherung, nicht der Schonung millionenschwerer Nachlässe. Für Verbraucherinnen und Verbraucher in Erbengemeinschaften schafft das Urteil neue Klarheit – und sorgt dafür, dass das Sozialbudget gezielter eingesetzt wird.

Biallo Festgeld Empfehlung

Die nachfolgenden Anbieter wurden von Biallo als Empfehlung aus unserem Vergleich ausgewählt. Anlagebetrag: 10.000 €, Anlagedauer: 12 Monate, Sicherheit: . Die angezeigten Anbieter stellen keinen vollständigen Marktüberblick dar.
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
Bewertung
S&P Länderrating
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
2,53% /
253
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Schweden
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
2,25% /
225
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Zum Anbieter
Anbieter und Produkt
Zinssatz / Zinsertrag
2,25% /
225
Bewertung
S&P Länderrating
AAA
Deutschland
Zum Anbieter
Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 23.06.2025

Über die Redakteurin Saskia Weck

Alle Artikel der Redakteurin Saskia Weck ansehen
Saskia Weck ist Finanzredakteurin und Finanzanlagenfachfrau. Sie schreibt über die Themen ETFs, Fonds, Aktien, Anleihen, Rente, Altersvorsorge, Karriere sowie Geld und Familie. Sie kommt aus der Female Finance Branche und hat es sich zum Ziel gesetzt, dass sich jede:r unkompliziert Wissen über das Thema Finanzen aneignen kann.

So verdient Ihr Geld mehr

Der Newsletter von biallo.de ist eine exzellente Entscheidung, wenn es um Ihre Finanzen geht.

Wir freuen uns darauf, Ihnen mit Ihrer Zustimmung interessante Inhalte, Empfehlungen und Werbung von uns und unseren Partnern zu schicken, die genau auf Ihre Interessen zugeschnitten sind. Um dies zu ermöglichen, analysieren wir, wie Sie unsere Website nutzen (z.B. Seitenaufrufe, Verweildauer) und wie Sie mit unseren E-Mails interagieren (z. B. Öffnungs- und Klickraten). So erstellen wir ein Nutzungsprofil, das Ihnen die relevantesten Inhalte liefert, und ordnen Sie in passende Werbezielgruppen ein. Ihre Zustimmung können Sie jederzeit widerrufen, z. B. über den Abmeldelink im Newsletter. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.