Steuern clever regeln

Ehe und Steuern: So sparen Paare richtig

Claudia Lindenberg
Autorin
Aktualisiert am: 02.01.2026

Auf einen Blick

  • Ehepaare können durch Steuerklassen, Güterstand und Veranlagung viel Geld sparen.
  • Schenkungen und Gemeinschaftskonten bergen oft unerkannte Steuerfallen.
  • Die richtige Planung schützt vor Nachzahlungen bei Schenkung und Erbschaft.
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Steuerklassen, Güterstand und Veranlagung entscheiden darüber, wie viel Ehepaare sparen können.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Über Geld spricht man nicht. Steuern? Langweiliges Thema! So oder so ähnlich dürften viele (Ehe)paare in Sachen Finanzen und Steuern ticken. Doch klug ist diese Sichtweise nicht, denn mit umsichtiger Vorgehensweise lässt sich mitunter einiges an Einkommensteuer, Schenkungs- und Erbschaftsteuer sparen.

Wer verheiratet ist oder in einer Partnerschaft lebt, kann steuerlich deutlich profitieren. Entscheidend ist, die wichtigsten Stellschrauben zu kennen.

Güterstand und Ehe – warum er steuerlich wichtig ist

Am Tag der Eheschließung entscheiden Sie sich ohne ihr Zutun für den Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dann bleiben Sie als Ehegatten jeweils Eigentümer Ihres vor der Ehe angeschafften Vermögens. Beim Zugewinnausgleich aufgrund von Tod, Scheidung oder beim Aufsetzen eines Ehevertrags wird der während der Ehe entstandene Wertzuwachs hälftig aufgeteilt.

Bei den Varianten Gütertrennung und Gütergemeinschaft entfällt der Zugewinnausgleich. Die modifizierte Zugewinngemeinschaft kann individuell gestaltet werden und beispielsweise beinhalten, dass Gütertrennung gelten soll und im Todesfall ein Zugewinnausgleich erfolgt. Abgesehen von der Zugewinngemeinschaft ist ein Ehevertrag erforderlich.

Steuerklassen für Ehepaare: Wer profitiert wie?

Die Wahl der Steuerklasse beeinflusst Ihr monatliches Nettoeinkommen – nicht aber die endgültige Steuerlast. Das Einkommensteuerrecht sieht folgende Steuerklassen vor und eröffnet Ihnen als Ehepaar Wahlmöglichkeiten:

  • Steuerklasse 1: Ledige sowie Verwitwete (ab dem zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des Ehegatten)
  • Steuerklasse 2: Alleinerziehende mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind
  • Steuerklasse 3: Verheiratete (üblicherweise der Ehegatte mit höherem Verdienst), Steuerabzüge deutlich geringer, weil der Grundfreibetrag des Ehepartners in Höhe von 12.096 Euro (ab 1. Januar 2026: 12.348 Euro) dieser Person zugerechnet wird.
  • Steuerklasse 4: Verheiratete – gilt automatisch ab der Hochzeit, wenn nichts anderes beim Finanzamt angegeben wird.
  • Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren: Verheiratete, Steueraufteilung anteilig nach dem Einkommen.
  • Steuerklasse 5: Verheiratete (üblicherweise der Ehepartner mit niedrigerem Einkommen), das Netto ist deutlich niedriger als in Steuerklasse 4, da der Grundfreibetrag dem Ehepartner mit Steuerklasse 3 zugerechnet wird.
  • Steuerklasse 6: Arbeitnehmer mit Nebenjob oberhalb der Minijob-Grenze (2026: 605 Euro monatlich).

Bei größeren Gehaltsunterschieden können die Steuerklassenkombinationen 3/5 oder Steuerklasse 4 mit Faktorverfahren vorteilhaft sein, da dann das monatliche gemeinsame Netto höher ausfällt. Die insgesamt zu zahlende Einkommensteuer hängt nicht von den Steuerklassen ab.

Zusammen oder getrennt veranlagen?

Neben der Steuerklasse entscheidet auch die Art der Veranlagung über das verfügbare Einkommen. Aufgrund des Ehegattensplittings lohnt sich die Zusammenveranlagung in der Regel bei größeren Gehaltsunterschieden. Die Einzelveranlagung kann etwa beim Bezug von Lohnersatzleistungen oder dem Erhalt einer hohen Abfindung sinnvoll sein. Nutzen Sie ein Steuerprogramm wie etwa WISO-Steuer oder Smartsteuer, erhalten Sie automatisch Informationen dazu, welche Veranlagungsart vorteilhafter ist.

Schenkungen zwischen Ehepartnern: Steuerfallen vermeiden

Auch Vermögensübertragungen innerhalb der Ehe können steuerlich relevant werden. Wird der Freibetrag von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschritten, kann im ungünstigen Fall Schenkungsteuer anfallen, ohne dass Sie dies ahnen. Zahlt beispielsweise der eine Ehegatte hohe Beträge auf das Gemeinschaftskonto ein und gibt der andere hohe Summen aus, kann dies kritisch werden. Ähnlich verhält es sich beim Gemeinschaftsdepot.

Abhilfe schafft hier beispielsweise das Führen eigener Konten mit jeweils gegenseitig erteilter Vollmacht. Dies muss nicht unbedingt teurer als ein Gemeinschaftskonto sein: Laut Girokonto-Vergleich von biallo.de bieten diverse Banken unter unterschiedlichen Voraussetzungen kostenlose Girokonten an, darunter zum Beispiel die ING und Meine Bank (Volksbank Mittelhessen)

Alternativ kann schriftlich vereinbart werden, dass Einzahlungen des vermögenderen Ehepartners weiterhin nur ihm zuzurechnen sind und nur dieser darüber verfügen kann. Zudem sollte beim Gemeinschaftskonto festgelegt werden, dass der Ehepartner das Konto lediglich für Alltagsanschaffungen nutzen soll. Wurde bereits eine größere Summe auf ein Konto eingezahlt, kann Schenkungsteuer über den Wechsel von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung oftmals vermieden werden.

Vererben als Ehepaar – was steuerlich gilt

Spätestens beim Thema Erben wird deutlich, wie wichtig der gewählte Güterstand ist. Beim Vererben gelten identische Freibeträge und Steuersätze wie bei Schenkungen. Zudem erhält der hinterbliebene Ehegatte das gemeinsam genutzte Eigenheim steuerfrei, wenn er weitere zehn Jahre darin wohnen bleibt und der Verstorbene bis zu seinem Tod darin gewohnt hatte oder im Pflegeheim lebte. In welcher Höhe Erbschaftsteuer anfällt, hängt auch vom Güterstand ab. Aufgrund des steuerfreien Zugewinns ist die Zugewinngemeinschaft oder deren modifizierte Variante steuerlich vorteilhafter als die Gütertrennung.

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Ehe und Steuern – die wichtigsten Antworten

Viele Ehepaare haben ähnliche Fragen rund um Steuerklassen, Schenkungen und Erbschaft. Die wichtigsten Antworten finden Sie hier.

Welche Steuerklasse ist für Ehepaare am besten?

Die beste Steuerklasse hängt vom Einkommensunterschied ab. Bei stark unterschiedlichen Gehältern sind 3/5 oder 4 mit Faktor sinnvoll, bei ähnlichem Einkommen meist 4/4.

Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?

Ein Wechsel lohnt sich bei Jobwechsel, Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder stark veränderten Einkommen – besonders vor dem Bezug von Lohnersatzleistungen.

Wann fällt Schenkungsteuer zwischen Ehepartnern an?

Schenkungsteuer fällt an, wenn der Freibetrag von 500.000 Euro innerhalb von zehn Jahren überschritten wird, etwa durch hohe Einzahlungen auf Gemeinschaftskonten.

Wie hoch ist der Erbschaftsteuerfreibetrag für Ehegatten?

Der Freibetrag beträgt 500.000 Euro pro Erbfall. Zusätzlich kann das selbst genutzte Eigenheim unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei vererbt werden.

Checkliste – Steuern als Ehepaar optimieren

Mit dieser Checkliste prüfen Sie schnell, ob Sie alle steuerlichen Vorteile ausschöpfen.

  • Steuerklassen regelmäßig prüfen
  • Güterstand bewusst wählen
  • Gemeinschaftskonten sauber regeln
  • Schenkungen dokumentieren
  • Veranlagungsart vergleichen

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Über die Autorin Claudia Lindenberg

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Sie hat Volkswirtschaftslehre in Kiel und Hamburg studiert und 1998 bis 1999 ein Volontariat bei einem Wirtschaftsmagazin absolviert. Es folgten rund 15 Jahre als fest angestellte Redakteurin. Mittlerweile ist sie als freie Finanzjournalistin für verschiedene Auftraggeber tätig. Wie funktionieren Investmentfonds? Nachhaltigkeit und Geldanlage – was ist dabei zu beachten? Was zeichnet eine gut durchdachte Baufinanzierung aus? Solche Fragestellungen sowie weitere Verbraucherthemen wie zum Beispiel „Erben und Immobilien“ bearbeitet sie seit mehr als 20 Jahren anschaulich und auch für Laien gut verständlich auf – nachzulesen unter anderem beim Magazin „Verbraucherblick“ und seit Anfang 2019 auch bei Biallo.

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