KfW-Förderung Neubau: Was ist das KfW-Programm 297 und 298?
Mit dem KfW-Programm 297/298 „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ können Selbstnutzer (Kredit 297) und andere Investoren (Kredit 298) bis zu 150.000 Euro je nach Zinsbindung und Laufzeit mit einem Effektivzins ab 1,15 Prozent finanzieren (Quelle: KfW, Stand 22. Februar 2024). Gefördert werden Neubau und Erstkauf einer Immobilie – also der Kauf bis zu einem Jahr nach der Bauabnahme.
KfW Klimafreundlicher Neubau: Wer wird gefördert?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) richtet sich mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ nicht nur an Selbstnutzer (Kredit 297), sondern auch an Kapitalanleger. Das können etwa Wohnungseigentumsgemeinschaften (WEG), Einzelunternehmer, Freiberufler, Unternehmen und kommunale Unternehmen sein. Aber auch Wohnungsbaugenossenschaften beziehungsweise alle juristischen Personen des Privatrechts, soziale Organisationen und Vereine sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts wie etwa Kammern oder Verbände können die Förderung bekommen (Kredit 298).
Strenge Anforderungen KfW-Neubau-Förderung: Was bedeutet klimafreundlicher Neubau?
Den zinsgünstigen KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“ erhalten Sie nur, wenn das von Ihnen gekaufte oder geplante Haus oder die neugebaute Wohnung den strengen KfW-Effizienzhaus-Standard 40 erfüllt und in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt sind. Zudem darf das Gebäude nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden. Sind diese Bedingungen erfüllt, gilt das Haus als „Klimafreundliches Wohngebäude“.
Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude
Noch strenger sind die Anforderungen an ein „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“. Hier muss ein Nachhaltigkeitszertifikat vorliegen, dass die Erfüllung der Anforderungen des Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Premium“ bescheinigt. Initiiert wurde dieses Gütesiegel vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Auch diese Gebäude dürfen nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt werden.
KfW 297: Welche Kosten können Sie mit dem Förderkredit finanzieren?
Den Förderkredit können Sie für den Bau und Erstkauf einer Wohnimmobilie einsetzen, aber auch für die Finanzierung der Nebenkosten wie zum Beispiel der Kosten für Architektenleistungen, Gutachten oder Baugerüste. Auch für die Planung und Baubegleitung durch einen Experten oder eine Expertin für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit sowie für die Nachhaltigkeitszertifizierung können Sie die Fördermittel nutzen. Nicht förderfähig ist hingegen der Grundstückskauf, die Nachfinanzierung von bereits begonnenen Vorhaben sowie die Umschuldung eines bestehenden Kredits.
KfW-Neubau-Förderung 2024: Konditionen beim Programm KfW 297
Wieviel Kredit Ihnen die KfW gewährt, hängt vom Gütesiegel für das Wohngebäude ab: Beim Standard „Klimafreundliches Wohngebäude“ erhalten Sie bis zu 100.000 Euro, bei einem Haus mit QNG-Siegel erhalten Sie bis zu 150.000 Euro. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einem endfälligen Darlehen (Tilgung am ende der Laufzeit) und einem klassischen Annuitätendarlehen (Tilgung während der Laufzeit).
Zinsen, Laufzeit, Zinsbindung
Beim endfälligen Darlehen bietet die KfW lediglich eine Laufzeit und Zinsbindung von vier bis zehn Jahren bei einem Effektivzins von 2,20 Prozent an. Beim Annuitätendarlehen hingegen haben Sie die Wahl zwischen vier bis zehn, elf bis 25 und 26 bis 35 Jahren Laufzeit bei jeweils zehn Jahren Zinsbindung. Am niedrigsten ist der Effektivzins bei vier bis zehn Jahren Laufzeit, wobei Sie eine tilgungsfreie Anlaufzeit von ein bis zwei Jahren wählen können. Der Effektivzins beläuft sich bei dieser Variante auf 1,15 Prozent, bei elf bis 25 Jahren Laufzeit und bis zu drei tilgungsfreien Jahren zahlen Sie effektiv 2,00 Prozent, bei der Langfristvariante mit bis zu fünf tilgungsfreien Anlaufjahren sind es 2,13 Prozent effektiv (alle Zinsangaben: Quelle: KfW, Stand 22. Februar 2024).
Auszahlung, Bereitstellungszinsen, Vorfälligkeitsentschädigung
Die Auszahlung erfolgt wahlweise zu 100 Prozent, Sie können die Summe jedoch auch in Teilbeträgen innerhalb von zwölf Monaten nach Kreditzusage nach und nach abrufen. Den Zeitraum können Sie auf maximal 24 Monate verlängern. Ab dem 13. Monat berechnet die KfW allerdings – wie andere Banken auch – Bereitstellungszinsen von 0,15 Prozent pro Monat auf den noch nicht verwendeten Kreditbetrag. Sollten Sie den Kredit vorzeitig tilgen wollen, müssen Sie ebenfalls mit Kosten rechnen, denn dann berechnet die Förderbank eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Achtung! Sie können diesen KfW-Kredit nicht mit dem KfW-Programm 300 „Wohneigentum für Familien“ kombinieren, wohl aber mit dem KfW-Wohneigentumsprogramm 124.