Rente 2026

Rentenjahr 2026: Was Rentner erwartet und wer in Rente gehen kann

Rolf Winkel
Autor
Redaktion
Redakteur
Aktualisiert am: 31.12.2025

Auf einen Blick

  • 2026 steigen die Renten erneut – gleichzeitig drohen für manche Rentner höhere Steuern und Beiträge.
  • Das Rentenalter erhöht sich weiter, Hinzuverdienst bleibt unbegrenzt möglich.
  • Neue Freibeträge entscheiden über Steuern, Grundrente und Grundsicherung.
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Rentner prüfen ihre Finanzen: 2026 bringt Änderungen bei Rente, Steuern und Beiträgen.
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Das jüngste Rentenpaket der Bundesregierung ist nach reichlich Diskussionen verabschiedet worden. Für Rentner und ältere Versicherte bringt es zunächst einmal Planungssicherheit – und das ist im Alter besonders wichtig. Ein Überblick über die Perspektiven für 2026.

Das ändert sich für Rentner 2026 auf einen Blick

2026 bringt für Rentner mehrere finanzielle und rechtliche Änderungen.
Die wichtigsten Punkte zeigen, was sich bei Rente, Steuern und Beiträgen konkret ändert.

Rentenanpassung 2026: So stark steigt die Rente

Die gesetzliche Rente wird auch 2026 angepasst. Entscheidend ist dabei die Entwicklung der Löhne im Vorjahr.

Die Rentenanpassung kommt wie immer zum 1. Juli. Der Rentenversicherungsbericht 2025 rechnet mit einem Plus von 3,73 Prozent. Das gilt für alle gesetzlichen Renten. Fachleute halten diese Prognose für realistisch. Die endgültige Höhe steht aber erst im Frühjahr 2026 fest.

  • Wichtig: Die Renten steigen in Ost und West inzwischen in gleicher Prozenthöhe – die alten Unterschiede sind im Rentenrecht Geschichte. Klar ist zudem: Bis mindestens 2031 werden die Renten genau wie die Löhne steigen.

Mütterrente III: Mehr Rente für ältere Mütter ab 2027

Viele Rentnerinnen fragen sich, ob es 2026 bereits Verbesserungen gibt.
Die Antwort fällt differenziert aus:

Nein, das dauert noch. Die neue Regelung ist zwar beschlossen, startet aber erst 2027. Dann gibt es für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, pro Kind drei Jahre Kindererziehungszeiten beziehungsweise drei Rentenpunkte – das gilt auch für Väter, wenn sie überwiegend erzogen haben.

Das Rentenplus liegt bei gut 20 Euro im Monat pro Kind und kommt in der Regel ohne Antrag. Wer 2027 neu in Rente geht, bekommt die erhöhte Mütterrente voraussichtlich direkt bei Rentenbeginn. Bestandsrentner, die schon vor 2027 Rente bekommen, müssen voraussichtlich bis Ende 2027 warten und erhalten dann eine Nachzahlung.

Rente und Steuern 2026: Wer jetzt steuerpflichtig wird

Steigende Renten können steuerliche Folgen haben.
Besonders betroffen sind Rentner nahe am Grundfreibetrag.

Kann man durch die Rentenerhöhung steuerpflichtig werden?

Das kann passieren. Schon jetzt muss etwa jeder vierte Rentner Steuern zahlen – oft wegen zusätzlicher steuerpflichtiger Einkünfte (zum Beispiel Mieteinnahmen). An der Steuerbelastung der Betroffenen ändert sich 2026 in vielen Fällen wenig, weil der Grundfreibetrag angehoben wird.

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro – ein Plus von 252 Euro beziehungsweise 2,1 Prozent. Die jährliche Rente steigt aber 2026 voraussichtlich stärker als um 252 Euro. Und: Die Rentenerhöhung ist voll steuerpflichtig. Dadurch können Rentner, die bisher knapp unter der Grenze lagen, neu in die Steuerpflicht rutschen. 

Welcher Teil der Rente ist 2026 bei Neurentnern steuerpflichtig?

Der zu versteuernde Anteil steigt für jeden neuen Rentnerjahrgang weiter an. Wer 2026 erstmals Rente bezieht, muss 84 Prozent seiner Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil klettert jährlich um 0,5 Prozentpunkte für jeden neuen Jahrgang. Ab einem Rentenbeginn im Jahr 2058 sind neue Renten dann zu 100 Prozent steuerpflichtig.

  • Beispiel: Monika P. geht im Januar 2026 in Rente und erhält 2026 insgesamt 20.000 Euro Bruttorente. Davon sind 84 Prozent = 16.800 Euro steuerpflichtig. Die übrigen 3.200 Euro bleiben steuerfrei.

Aktivrente und Hinzuverdienst: Das gilt 2026

Viele Rentner möchten auch im Ruhestand weiterarbeiten.
Seit 2023 gelten dafür deutlich vereinfachte Regeln.

Ändert sich durch die neue Aktivrente etwas an der Besteuerung? 

Nein. Die Aktivrente ändert an der Besteuerung der gesetzlichen Rente selbst nichts. Wer eine hohe Rente bezieht, muss weiterhin davon Steuer zahlen. Der durch das Aktivrentengesetz eingeführte Freibetrag von bis zu 2.000 Euro monatlich bezieht sich nur auf sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt. Er gilt für Erwerbstätige, die bereits die reguläre Altersgrenze erreicht haben.

Wie viel dürfen Rentner 2026 hinzuverdienen?

Bei allen Altersrenten gilt seit 2023: Es gibt keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Man darf beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Eine Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung besteht bei Jobaufnahme nicht – auch nicht bei vorgezogenen Altersrenten.

Erwerbsminderungsrente: Hinzuverdienst und Probezeit

Für Erwerbsminderungsrentner gelten Sonderregeln.
Neben dem Einkommen spielt auch die Arbeitsfähigkeit eine Rolle.

Hier bleiben die Hinzuverdienstgrenzen bestehen, sie sind aber relativ großzügig. Wer eine Rente wegen voller Erwerbsminderung (EM) erhält, darf 2026 bis zu 20.763,75 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung liegt der Freibetrag mindestens doppelt so hoch. 

Wichtig: Bei EM-Renten zählt nicht nur die Höhe des Hinzuverdienstes. Entscheidend ist auch, ob die medizinische Voraussetzung noch erfüllt ist. Eine volle EM-Rente gibt es nur, wenn man weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann.

Hinterbliebenenrenten und Grundrente 2026

Auch Witwen-, Witwer- und Grundrenten werden angepasst.
Entscheidend sind Freibeträge und Rentenwert.

Was ändert sich 2026 bei Witwen- und Witwerrenten?

Zum Jahresanfang 2026 ändert sich an der Rentenhöhe und an der Einkommensanrechnung nichts. Zum 1. Juli 2026 steigen Witwen- und Witwerrenten wie alle Renten. Gleichzeitig erhöhen sich die Freibeträge bei der Einkommensanrechnung im gleichen Umfang wie der aktuelle Rentenwert. Momentan liegt der Freibetrag noch bei 1.076,86 Euro.

Was ändert sich beim Grundrentenzuschlag?

Den Grundrentenzuschlag gibt es seit 2021. Er kann niedrige Renten aufstocken. Die Regeln bleiben 2026 im Wesentlichen unverändert. Ausnahme: Für die Einkommensprüfung beim Grundrentenzuschlag werden Freibeträge herangezogen, die jedes Jahr zum 1. Januar in dem Maß steigen, wie die Rente im Vorjahr erhöht wurde. Maßstab ist ab dem 1. Januar 2026 der aktuelle Rentenwert von 40,79 Euro (Stand nach Anpassung zum 1. Juli 2025).

2026 gilt: Voller Grundrentenzuschlag bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.491 Euro für Alleinstehende und 2.326 Euro für Ehe- beziehungsweise eingetragene Lebenspartner. Über diesen Freibeträgen werden 60 Prozent des darüberliegenden Einkommens angerechnet. Ab 1.908 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2.744 Euro (Paare) wird der übersteigende Einkommensteil vollständig angerechnet.

Grundsicherung im Alter: Was sich 2026 ändert

Wer Grundsicherung erhält, profitiert nur teilweise von Rentenerhöhungen.
Freibeträge spielen dabei eine zentrale Rolle.

Was gilt 2026 bei der Grundsicherung im Alter?

Da die Regelsätze der Sozialhilfeleistungen unverändert bleiben, ändert sich zum Jahresanfang für Bezieher von Grundsicherung im Alter zunächst nichts. Durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 wird die Leistung des Sozialamts dann entsprechend gekürzt.

Noch immer nutzen viele Senioren ihre Ansprüche aus der Grundsicherung im Alter nicht, obwohl sich die Lage seit Einführung des Grundrentenzuschlags 2021 verbessert hat: Wer mindestens 33 Jahre mit sogenannten Grundrentenzeiten vorweisen kann, profitiert von einem Rentenfreibetrag. Dazu zählen u.a. alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung sowie Kinderberücksichtigungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes – diese 33 Jahre erreichen also viele Rentner.

Wie hoch ist der Rentenfreibetrag bei der Grundsicherung? 

Die Höhe hängt von der Rente ab. In den meisten Fällen liegt der Freibetrag bei 281,50 Euro. Das ist der maximale Freibetrag und er gilt, wenn die Bruttorente (vor Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen) bei 705 Euro oder höher liegt.

  • Beispiel: Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro gelten bei Grundsicherung nur 1.000 Euro - 281,50 Euro = 718,50 Euro als anrechenbares Einkommen. Davon werden noch die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.

Gibt es für Rentner Änderungen bei den Sozialversicherungen?

Frühestens ab März 2026 ist mit Änderungen zu rechnen. Höhere Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung können dann die Nettorente schmälern. Meist werden solche Erhöhungen aber erst im Jahresverlauf wirksam.

  • Biallo-Tipp: Erhöht die Krankenkasse den Zusatzbeitrag, hat man ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate. Versicherte müssen nicht selbst kündigen: Es reicht, wenn sie eine neue Kasse wählen – diese erledigt dann den Wechsel. Eine Übersicht über die Zusatzbeiträge der einzelnen Kassen gibt es unter www.krankenkassen.de.

Renteneintritt 2026: Wer jetzt in Rente gehen kann

Das Rentenalter steigt weiter schrittweise an.
Entscheidend sind Geburtsjahr und Versicherungszeiten.

Bleibt es beim Rentenalter 67?

Ja – zumindest bis 2031. Dann erreicht der Jahrgang 1964 die reguläre Altersgrenze. Ob das Rentenalter danach weiter steigt, ist offen, aber nicht unwahrscheinlich. Wenn, dann voraussichtlich in kleinen Schritten. Zur Einordnung: Die „Rente mit 67“ wurde 2007 beschlossen und wird erst nach einer langen Übergangsphase im Jahr 2031 vollständig wirksam.

Wer kann 2026 regulär in Altersrente gehen?

Für den Jahrgang 1960 liegt das reguläre Rentenalter bei 66 Jahren und vier Monaten. Wer 1960 geboren ist und 2026 seinen 66. Geburtstag feiert, kann – bei erfüllter Mindestversicherungszeit – ab 66 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente gehen.

  • Beispiel: Wer im Januar 1960 geboren ist, kann bei erfüllten Voraussetzungen im Juni 2026 regulär in Rente gehen. Das ist der Monat nach Erreichen seines persönlichen Regelrentenalters.

Die reguläre Altersrente können alle bekommen, die mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren.

Was gilt für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?

Wer auf 45 Versicherungsjahre kommt, kann weiterhin vor der regulären Altersgrenze ohne Abschläge in Rente gehen. Von einer „Rente mit 63“ kann man aber praktisch nicht mehr sprechen: Die Altersgrenze nähert sich Schritt für Schritt den 65 Jahren.

Das Eintrittsalter steigt um zwei Monate pro Jahrgang. Für den Jahrgang 1962, der 2026 seinen 64. Geburtstag feiert, liegt die Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten. Ab dem Folgemonat besteht Anspruch, wenn die 45 Versicherungsjahre erfüllt sind.

  • Beispiel: Wer am 15. Januar 1962 geboren ist, kann ab Oktober 2026 diese Rente erhalten. Ein vorgezogener Bezug mit Abschlägen ist hier nicht möglich.

Bei der 45‑jährigen Wartezeit zählen alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Wer früh (zum Beispiel mit 16 Jahren) in die Lehre ging und durchgängig gearbeitet hat, erreicht diese Marke oft problemlos. Wer dagegen später ins Berufsleben eingestiegen ist (zum Beispiel Akademiker) oder längere Zeit Arbeitslosengeld II/Bürgergeld bezogen hat, verfehlt die 45 Jahre häufig.

Was gilt für die Altersrente für langjährig Versicherte?

Hier sind die Hürden niedriger: Es reichen 35 Versicherungsjahre. Diese Rente kann bereits ab 63 bezogen werden, dann aber mit deutlichen Abschlägen. 63 Jahre alt wird der Jahrgang 1963 im Jahr 2026. Wer dazu 35 Versicherungsjahre erreicht, kann die Rente für langjährig Versicherte mit 63 und einem Abschlag von 13,8 Prozent bekommen. Hat jemand beispielsweise einen Rentenanspruch von 1.500 Euro, bleiben davon brutto 1.293 Euro. Davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.

Mit jedem neuen Jahrgang steigen die maximalen Abschläge etwas. Für den Jahrgang 1964 sind es ab 2027 bis zu 14,4 Prozent, wenn man mit 63 in Rente geht. Niemand muss diese Rente exakt mit 63 beziehen. Ein Einstieg mit 64 oder 65 ist ebenfalls möglich – dann mit entsprechend geringeren Abschlägen.

Können Schwerbehinderte früher in Rente gehen?

Ja. Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist die einzige Altersrente, die noch vor 63 bezogen werden kann – frühestens mit 62. Wer 1964 geboren ist und als schwerbehindert gilt, kann ab 62 in diese Rente gehen, muss dann aber Abschläge von 10,8 Prozent (0,3 Prozent × 36 Monate) hinnehmen. Der Jahrgang 1963 war der letzte, der diese Rente schon vor dem 62. Geburtstag bekommen konnte.

Grundsätzlich gilt: Die Schwerbehindertenrente kann höchstens drei Jahre vor der regulären Altersgrenze für Schwerbehinderte mit Abschlägen bezogen werden. Für den Jahrgang 1962 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze bei 64 Jahren und acht Monaten.

Anspruch haben nur anerkannte Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Personen mit GdB 30, die nur „gleichgestellt“ sind, haben keinen Anspruch. Entscheidend ist, dass der Schwerbehindertenstatus beim Rentenbeginn noch besteht. Wird der GdB vor Rentenbeginn rechtskräftig unter 50 herabgestuft, entfällt der Anspruch.

Häufige Fragen zum Rentenjahr 2026

Viele Rentner möchten wissen, wie sich die Änderungen im Rentenjahr 2026 konkret auswirken. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick:

Wie stark steigt die Rente 2026?

Die gesetzliche Rente steigt zum 1. Juli 2026 voraussichtlich um 3,73 Prozent. Die endgültige Höhe wird im Frühjahr 2026 festgelegt.

Können Rentner durch die Erhöhung steuerpflichtig werden?

Ja. Trotz höherem Grundfreibetrag kann die Rentenerhöhung dazu führen, dass Rentner erstmals Steuern zahlen müssen. Die Rentenerhöhung selbst ist vollständig steuerpflichtig.

Gibt es 2026 bereits mehr Mütterrente?

Nein. Die Mütterrente III startet erst 2027. Rentnerinnen mit Kindern vor 1992 profitieren frühestens dann, oft mit Nachzahlung.

Wie viel dürfen Rentner 2026 hinzuverdienen?

Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.

Wer kann 2026 regulär in Rente gehen?

Der Jahrgang 1960 kann 2026 regulär in Rente gehen, sobald das individuelle Rentenalter von 66 Jahren und 4 Monaten erreicht ist. Voraussetzung sind mindestens fünf Versicherungsjahre.

Checkliste für Rentner zum Jahreswechsel 2026

Ein kurzer Überblick hilft Rentnern, finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Diese Punkte sollten Sie 2026 unbedingt prüfen.

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Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.

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