
Deutschland- Basiszins: 1,00%
- Aktionszins: 2,50% - gilt für die ersten 6 Monate

Schweden- Basiszins: 1,45%
- Aktionszins: 2,65% - gilt für die ersten 3 Monate

Deutschland- Basiszins: 0,60%
- Aktionszins: 2,25% - gilt für die ersten 6 Monate
Auf einen Blick
Jetzt heißt es handeln: In den letzten Wochen des Jahres können Sie mit klug geplanten Ausgaben Ihre Steuerlast für 2025 spürbar senken. Entscheidend ist, wann Sie zahlen – nicht, wann eine Leistung erbracht wurde.
Das Jahr geht zu Ende, doch noch können Sie als Steuerpflichtige mit gezielten Ausgaben in den kommenden Wochen Steuern sparen. Maßgeblich für das Finanzamt ist nämlich der Zahlungszeitpunkt, nicht der Leistungszeitpunkt. Wer Handwerkerrechnungen, Spenden oder Beiträge zur Altersvorsorge noch vor dem 31. Dezember überweist, kann seine Steuerlast für 2025 um Hunderte oder sogar Tausende Euro senken.
Ausgaben für Arbeitsmittel, Fortbildungen oder Fahrten zur Arbeit gelten als Werbungskosten. Nach Abgabe der Steuererklärung wirken sie sich jedoch erst dann steuermindernd aus, wenn der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschritten wird, denn dieser ist beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber bereits automatisch berücksichtigt. Bündeln Sie berufliche Ausgaben daher so, dass Sie den Pauschbetrag knacken.
Beruflich genutzte Geräte können Sie oft sofort absetzen – das gilt inzwischen auch für viele elektronische Arbeitsmittel.
Arbeitsmittel wie Laptop, Smartphone oder Bürostuhl lassen sich komplett als Werbungskosten absetzen, wenn sie nachweislich ausschließlich beruflich genutzt werden. Die Gesamtkosten sofort geltend zu machen, war früher jedoch nur möglich, wenn der Kaufpreis inklusive Mehrwertsteuer 800 Euro nicht überschritten hat. Lag er darüber, musste er steuerlich über mehrere Jahre verteilt – also abgeschrieben – werden. “Jetzt ist es aber möglich, für elektronische Arbeitsgeräte den Kaufpreis auf einen Schlag geltend zu machen, auch wenn sie mehr als 800 Euro gekostet haben”, sagt Marcus Polz, Steuerberater in der Kanzlei Müller & Polz in Eresing.
Nach Angaben der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi Bayern) ist der berufliche Anteil nur dann absetzbar, wenn das Gerät zu mindestens zehn Prozent beruflich genutzt wird. In der Regel akzeptierten die Finanzämter eine hälftige berufliche Nutzung, „wenn es zum Berufsbild passt“, heißt es bei der Lohi Bayern. Für Zubehör wie Monitor oder Drucker wird der berufliche Nutzungsanteil des Computers angesetzt. Steuerberater Polz empfiehlt, Kaufbelege und Rechnungen unbedingt aufzubewahren.
Rechnungen noch 2025 bezahlen: So ziehen Sie Anteile direkt von der Steuerschuld ab – Materialkosten ausgenommen.
Wer noch 2025 Rechnungen für Handwerks- oder haushaltsnahe Dienstleistungen begleicht, kann 20 Prozent der reinen Arbeitskosten – bis 1.200 Euro bei Handwerkerleistungen beziehungsweise 4.000 Euro bei haushaltsnahen Diensten – direkt von der Steuerschuld abziehen. “Nur der Arbeitslohn einschließlich Fahrtkosten sind von der Steuer abziehbar. Barzahlungen erkennt das Finanzamt nicht an”, warnt Polz.
Spenden lassen sich als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung absetzen. Wer 2025 noch spendet, kann deshalb ebenfalls Steuern sparen. Als Nachweis reicht bei Spenden bis 300 Euro der Kontoauszug. “Bei höheren Beträgen muss eine Spendenquittung des Empfängers vorliegen”, sagt der Steuerberater.
Mit Beiträgen zu Kranken-, Pflege-, Rentenversicherung und Basisrente schaffen Sie zusätzliche Abzugsmöglichkeiten. Auch Krankheitskosten können sich auszahlen.
Prüfen Sie Rürup, Riester, bAV und Vorabzahlungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) – teils sind Nachzahlungen bis Jahresende möglich.
Außergewöhnliche Belastungen: Krankheits-, Pflege- oder Zahnarztkosten wirken sich steuerlich erst dann vorteilhaft aus, wenn sie die zumutbare Eigenbelastung übersteigen. Diese liegt – je nach Einkommen und familiärer Situation – zwischen ein und sieben Prozent des Einkommens. Wer vor Jahresende seine persönliche Grenze fast erreicht hat, kann notwendige Ausgaben, etwa für eine neue Brille oder Zahnersatz, vorziehen und so den zumutbaren Eigenanteil überschreiten.
Der Wechsel kann sich lohnen – etwa bei Elternzeit, Arbeitslosigkeit oder stark unterschiedlichen Einkommen. Frist 30. November beachten.
Wechsel der Steuerklassen: Ein Steuerklassenwechsel ist bis zum 30. November rückwirkend für das gesamte Jahr möglich. Besonders sinnvoll ist er, wenn sich Einkommen oder Familienplanung ändern. Wechselt der geringer Verdienende von Steuerklasse V in Steuerklasse III, wirkt sich das bei der Berechnung von Arbeitslosengeld oder Elterngeld positiv aus, da das Nettoeinkommen mit Steuerklasse III höher ausfällt. Auch eine Eheschließung vor Silvester kann steuerlich Vorteile bringen, da das Ehegattensplitting rückwirkend für das gesamte Jahr gilt.
Steuerberater Polz rät davon ab, planlos noch schnell Steuern sparen zu wollen. Seine Faustregel: “Wird das Einkommen in Zukunft deutlich sinken, sollte man möglichst viele steuerrelevante Ausgaben noch ins Jahr 2025 legen. Steigt das Einkommen im nächsten Jahr deutlich, lohnt es sich dagegen, solche Ausgaben ins neue Jahr zu verschieben.”

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DeutschlandJetzt heißt es, keine Zeit mehr zu verlieren: Viele Steuervergünstigungen gelten nur, wenn Sie bis zum 31. Dezember aktiv werden. Die folgende Checkliste und das FAQ helfen Ihnen, keine Sparchance zu übersehen.
Mit dieser 5-Schritte-Checkliste prüfen Sie in wenigen Minuten, welche Ausgaben Sie noch vor Jahresende erledigen sollten:
Ihre 5 wichtigsten Schritte:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob sich eine Ausgabe steuerlich noch lohnt, sprechen Sie mit einem Steuerberater – oft lassen sich so mehrere hundert Euro sparen!
Zum Jahresende erreichen viele Steuerpflichtige ähnliche Fragen – hier finden Sie die wichtigsten Antworten kompakt zusammengefasst.
Bis wann müssen Ausgaben bezahlt sein, um noch 2025 zu zählen?
Entscheidend ist das Datum der Zahlung. Überweisen Sie Rechnungen, Spenden oder Beiträge spätestens am 31. Dezember – dann zählen sie noch für das Steuerjahr 2025.
Wie hoch ist der Werbungskosten-Pauschbetrag?
Der Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro. Erst wenn Sie höhere Werbungskosten haben, wirkt sich die Differenz steuermindernd aus.
Kann ich Spenden ohne Quittung absetzen?
Ja, bis 300 Euro reicht der Kontoauszug als Nachweis. Für höhere Beträge brauchen Sie eine Spendenbescheinigung der Organisation.
Wann lohnt sich ein Steuerklassenwechsel?
Wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert – etwa durch Elternzeit oder Heirat. Der Antrag muss bis zum 30. November gestellt sein.
Welche Zahlungen kann ich noch vorziehen, um Steuern zu sparen?
Beispielsweise Ausgaben für Handwerker, Fortbildungen, Brille oder Zahnersatz – immer dann, wenn Sie die Belastungsgrenzen fast erreicht haben.
Kostenloser PDF-Download: Unser Experten-Ratgeber „Steuern sparen 2025“ zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie alle Steuervergünstigungen optimal ausschöpfen.

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