Im Zuge der Debatte um bezahlbaren Wohnraum, hört man immer wieder von "bösen" Immobilienspekulanten, die die Miet- und Immobilienpreise in die Höhe treiben. Doch wie der Bayerische Rundfunk herausgefunden hat, entpuppt sich mancherorts das zuständige Finanzamt als wahrer Preistreiber. So mahnte der Fiskus eine Vermieterin einer Einzimmerwohnung im Münchner Stadtteil Moosach, die Miete deutlich zu erhöhen.
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Statt 475 Euro sollten es 900 Euro pro Monat für die 38 Quadratmeterwohnung sein. Das entspricht einem Quadratmeterpreis von mehr als 22 Euro, obwohl die ortsübliche Miete im Stadtteil bei "nur" 13 Euro pro Quadratmeter liegt. "Ich empfinde es nicht als fair, dass mir das Finanzamt vorschreibt, was für Mieten ich verlange", sagt die Vermieterin Sybille Neumann gegenüber dem Bayerischen Rundfunk.
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Hohe Mieten lassen die Steuerkassen klingeln
Wie das Finanzamt auf diesen Quadratmeterpreis gekommen ist, bleibt unklar. Laut Anwältin der Vermieterin, blieb das Finanzamt eine Auskunft schuldig. Es ist allerdings nicht ungewöhnlich, dass Vermieter, die "zu günstig" vermieten Probleme mit dem Fiskus bekommen. Bereits im vergangenen Jahr berichtete die "Süddeutsche Zeitung" von einem Fall, bei dem die Ordensgemeinschaft "Barmherzige Schwestern" Ärger mit dem Finanzamt bekam, weil sie ihren Pflegekräften zu deutlich günstigeren Preisen vermietete, als es der Mietpreisspiegel eigentlich hergeben würde.
Das Finanzamt will mit dieser Praxis verhindern, dass Personen etwa verbilligt an Bekannte, Freunde oder Verwandte vermieten können. Denn so könnten die vollen Werbungskosten abgerechnet werden und somit negative Einkünfte entstehen, die gegen andere Einnahmen verrechnet werden können. Die Regel besagt, dass die Miete nicht weniger als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen darf.
kps