Steuern, Altersvorsorge, Soziales - was sich 2021 ändert
Rolf Winkel
Autor
Aktualisiert am: 23.09.2022
Auf einen Blick
Höherer Grundfreibetrag, kaum mehr Solidaritätsbeitrag, höhere Pendlerpauschale - zum Jahresanfang ändern sich zahlreiche steuerliche Regelungen. Viele zahlen künftig weniger Steuern, manche aber auch mehr. Auf eine nennenswerte Steuerentlastung müssen alle Steuerzahler weiter warten.
Familien profitieren von höherem Kindergeld beziehungsweise Kinderfreibetrag. Auch der Kinderzuschlag steigt. Der neue Grundrentenfreibetrag bewirkt, dass es für mehr Personen Wohngeld, Lastenzuschuss und Grundsicherung gibt. Außerdem steigen die Leistungen.
In Sachen Altersvorsorge können Sparer von höheren Steuervorteilen profitieren. Allerdings könnte 2021 auch ein weiteres Absenken des Garantiezinses anstehen.
Arbeitnehmer erhalten schon mit der ersten Gehaltsabrechnung des neuen Jahres mehr Netto vom Brutto. Grund: Der Solidaritätszuschlag entfällt für die meisten Steuerzahler. Familien können mit bis zu 1.500 Euro Steuerersparnis für die Haushaltskasse rechnen. Nur Spitzenverdiener und Kapitalanleger zahlen weiterhin einen Zuschlag von 5,5 Prozent ihrer Einkommensteuer.
Biallo News
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Grundfreibetrag 2021
Der Grundfreibetrag steigt Anfang nächsten Jahres um 336 Euro auf 9.744 Euro pro Steuerzahler. Verheiratete können damit im neuen Jahr 19.488 Euro steuerfrei verdienen.
Biallo-Tipp
Biallo-Tipp: Wer nahe Angehörige finanziell unterstützt, kann diese Zahlungen bis zur Höhe des Grundfreibetrages in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Kindergeld und Kinderfreibeträge 2021
Ab Januar 2021 gibt es für jedes Kind 15 Euro mehr Kindergeld. Die Steuerfreibeträge für Kinder steigen von 7.812 Euro auf 8.388 Euro.
Biallo-Tipp
Das Finanzamt prüft bei Abgabe einer Steuererklärung automatisch, ob mit dem Kindergeld oder den alternativ möglichen Steuerfreibeträgen für den Nachwuchs eine optimale Entlastung der Familie erreicht wird.
Mehrwertsteuer 2021
Die Mehrwertsteuer steigt für die meisten Güter und Dienstleistungen zum 1. Januar 2021 wieder auf den Satz von 19 Prozent. Corona-bedingt war diese seit 1. Juli 2020 auf 16 Prozent abgesenkt worden. Der ermäßigte Satz für Grundnahrungsmittel und bestimmte andere Güter steigt von fünf auf sieben Prozent.
Menschen mit Behinderung
Die steuerlichen Pauschbeträge für Menschen mit Handicap, die seit 1975 betragsmäßig nicht mehr erhöht wurden, werden ab 2021 endlich verdoppelt. Je nach Grad der Behinderung betragen diese künftig bis 7.400 Euro.
Biallo-Tipp
Stellen Sie noch bis Jahresende 2020 einen Antrag beim Versorgungsamt und sichern Sie sich damit den kompletten Steuervorteil für die im Altjahr gültigen Pauschbeträge - auch wenn der Bescheid vom Amt erst in 2021 im Briefkasten liegt. Die steuerliche Vedoppelung der Pauschbeträge nimmt das Finanzamt dann automatisch vor. In einem weiteren Artikel klären wir Sie ausführlich zum Thema "Schwerbehindertenrente: Vorzeitige Rente für Menschen mit Behinderung" auf.
Steueränderungen 2021 für Arbeitnehmer
Pendlerpauschale 2021
Berufstätige mit langen Anfahrtswegen erhalten im neuen Jahr eine höhere Pendlerpauschale. Sie steigt ab dem 21. Entfernungskilometer von bisher 0,30 Euro um fünf Cent auf 0,35 Euro, ab 2024 dann um weitere drei Cent auf 0,38 Euro. Pendler, die keine Einkommensteuer zahlen, werden mit einer neuen Mobilitätsprämie ebenfalls entlastet.
Homeoffice
Fünf Euro pro Homeoffice-Tag sollen Arbeitnehmer über dei neue Homeoffice-Pauschale von der Steuer absetzen können, wenn sie Corona-bedingt zu Hause arbeiten und aufgrund der engen steuerlichen Bestimmungen kein häusliches Arbeitszimmer abrechnen können. Maximal gibt es 600 Euro. Steuern spart man mit der neuen Pauschale aber erst, wenn alle Jobkosten zusammen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro überschreiten.
Kurzarbeitergeld
Wer in 2020 mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld bezogen hat, ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Der Lohnersatz bleibt zwar steuerfrei – steigert aber die Steuerbelastung für das übrige Einkommen. Betroffene legen am besten Geld für die Steuer zurück.
Steueränderungen 2021 für Hausbesitzer
Baukindergeld
Familien, die bis Ende März 2021 eine selbst genutzte Immobilie kaufen oder eine Baugenehmigung dafür erhalten, können noch bis Ende 2023 Baukindergeld bei der Förderbank KfW beantragen und so insgesamt 12.000 Euro Zuschuss pro Kind erhalten. Die Förderung sollte eigentlich Ende 2020 auslaufen, wurde aber aufgrund der Corona-Pandemie um drei Monate verlängert.
Verbilligte Vermietung
Vermieter, die trotz stetig steigender Mieten nicht an Mieterhöhungen denken, werden ab 2021 vom Fiskus nicht mehr für ihre Zurückhaltung bestraft. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wird die Grenze, ab der Werbungskosten für eine verbilligt vermietete Wohnung nur nochanteilig absetzbar sind, auf mindestens 50 Prozent der ortsüblichen Miete abgesenkt. Bis Ende 2020 dürfen Vermieter die Wohnungskosten nur dann voll absetzen, wenn die Miete mehr als 66 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Damit ist die Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten gemeint, die für eine vergleichbare Wohnungen erzielt werden kann (BFH, Az. IX R 44/15).
Sonderabschreibung
Vermieter, die bis zum Jahresende 2021 eine Genehmigung für den Bau neuer Mietwohnungen erhalten, können sich eine Sonderabschreibung von insgesamt 20 Prozent der Investitionssumme sichern.
Für Neurentner des Jahrgangs 2021 beträgt der steuerpflichtige Anteil ihrer Altersbezüge 81 Prozent.
Wie Sie bereits vor der Rente Ihre Immobile als Altersvorsorge nutzen können erklären wir Ihnen in dem dazugehörigen Beitrag. Desweiteren müssen sich Rentner, die Ihren Ruhestand im Ausland genießen, über einige wichtige steuerrechtliche Punkte im Klaren sein. Falls Sie einer Doppelbesteuerung zum Opfer gefallen sind, klären wir Sie gerne über dieses Thema auf.
Biallo-Tipp
Biallo-Tipp: Ob Rentner tatsächlich Steuern zahlen, hängt dagegen von vielen individuellen Faktoren und der persönlichen Lebenssituation ab. Rentner können außerdem zahlreiche Kosten wie Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten und Aufwendungen für Haushaltshilfen und Pflegedienste abziehen.
Wertpapierverluste
Ab 2021 realisierte Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch mit gleichartigen Gewinnen und nur noch bis maximal 10.000 Euro jährlich Steuer sparend verrechnet werden. Nicht genutzte Wertpapierverluste werden auf künftige Jahre vorgetragen.
Wohnungsbauprämie
Ab Jahresbeginn 2021 haben mehr Bausparer Anspruch auf Wohnungsbauprämie. Die Einkommensgrenzen, bis zu denen es eine Förderung vom Staat gibt, liegen dann bei 35.000 Euro für Ledige und 70.000 Euro für Verheiratete (Bis 2020: 25.600/51.200 Euro). Wer zusätzlich zu seinen vermögenswirksamen Leistungen mindestens 50 Euro im Jahr in seinen Vertrag zahlt, hat Anspruch auf den Zuschuss von dann zehn Prozent auf seine Bausparbeiträge von maximal 700 Euro beziehungsweise 1.400 Euro (bislang 512 Euro/1.024 Euro).
Neuerungen 2021 im Bereich Familie und Soziales
Grundrente
Hunderttausende Rentner haben ab 2021 Anspruch auf einen Zuschlag zu ihrer Rente, genannt Grundrente. Da das Gesetz spät auf den Weg gebracht wurde, dauert es allerdings mit der Auszahlung dieses Zuschlags – vielfach bis Ende 2022. Einen Antrag muss dafür niemand stellen. Der Zuschlag gilt für neue Rentner genauso wie für diejenigen, die derzeit bereits Rente erhalten.
Einen neuen Rentenfreibetrag gibt es ab 2021 bei der Grundsicherung im Alter. Dieser bringt Singles bis zu 223 Euro mehr Unterstützung vom Sozialamt. Bei Paaren können es im Einzelfall sogar 446 Euro sein. Anspruch auf den Freibetrag haben diejenigen, die mindestens 33 Jahre mit Grundrentenzeiten nachweisen können. Dazu gehören alle Zeiten mit sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung und pro Kind bis zu zehn Jahre sogenannte Berücksichtigungszeiten. Sobald die deutsche Rentenversicherung festgestellt hat, dass diese Voraussetzung erfüllt ist, wird die höhere Grundsicherung rückwirkend ab Januar 2021 ausgezahlt. Für diejenigen, die bislang noch keine Grundsicherung erhalten, gilt das nur, wenn sie im Januar einen Antrag auf diese Leistung stellen.
Auch hier gibt es künftig einen Rentenfreibetrag. Hierdurch haben viele Rentner erstmals Anspruch auf diese Leistung. Zudem gibt es künftig eine pauschale CO2-Komponente beim Wohngeld. Im Durchschnitt beträgt das zusätzliche Wohngeld voraussichtlich rund 15 Euro monatlich. Für jedes weitere Haushaltsmitglied kommen bis zu 3,60 Euro hinzu.
Mehr Hartz IV und Grundsicherung
Zum 1. Januar 2021 steigen die hier geltenden Regelsätze. Alleinstehenden Erwachsenen werden künftig zusätzlich zu den Unterkunftskosten monatlich 446 Euro zugestanden. Bei Ehepaaren und Paaren, die eheähnlich leben, sind es 802 Euro (plus 24 Euro). Besonders stark steigt der Regelsatz für Kinder von 14 bis 17 Jahren, nämlich um 45 auf dann 373 Euro.
Kinderzuschlag 2021
Der Kinderzuschlag steigt im Januar 2021 um 20 Euro auf monatlich maximal 205 Euro. Ein Antrag muss hierzu nicht gestellt werden. Kindergeld 2021
Dieses wird zum Jahreswechsel deutlich erhöht. Für die ersten beiden Kinder gibt es je 219 Euro Kindergeld, für das dritte Kind 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Der steuerliche Kinderfreibetrag steigt von 7.812 auf 8.388 Euro.
Auch der Mindestunterhalt steigt stark an. Kinder haben künftig mindestens Anspruch auf Unterhalt in Höhe von
393 Euro für Kinder bis 6 Jahre (bisher: 369 Euro),
451 Euro für Kinder zwischen 6 und (unter) 12 Jahren (bisher 424 Euro) und
528 Euro für Kinder zwischen 12 und (unter) 18 Jahren (bisher 497 Euro).
Entsprechend der Entwicklung des Mindestunterhalts wird auch der in der Düsseldorfer Tabelle geltende unterste Satz angepasst (unter Anrechnung des Kindergelds).
Unterhaltsvorschuss 2021
Anspruchsberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren, die vom Unterhaltspflichtigen Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt erhalten. Künftig gelten folgende Sätze für den Unterhaltsvorschuss:
Höhe des Unterhaltsvorschusses
2021
2020
für Kinder bis unter 6 Jahre
174 Euro
165 Euro
für Kinder zwischen 6 und unter 12 Jahre
232 Euro
220 Euro
für Kinder zwischen 12 und unter 18 Jahre
309 Euro
293 Euro
Krankenkassenwechsel
Ab Januar 2021 wird der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenversicherung einfacher: Während der Abschied bisher – außer bei einer Erhöhung des Zusatzbeitrags – erst nach einer Mindestvertragslaufzeit (sogenannte Bindungsfrist) von 18 Monaten möglich war, kann der Wechsel mit einer regulären Kündigung nun schon nach zwölf Monaten erfolgen. Neu zudem: Bei Beginn einer neuen Beschäftigung können versicherungspflichtige Mitglieder generell sofort die Kasse wechseln. Dafür muss lediglich ein Neuaufnahmeantrag in der neu gewählten Kasse gestellt werden. Das muss innerhalb der ersten 14 Beschäftigungstage erfolgen.
Mindestlohn 2021
Dieser steigt zum 1. Januar 2021 auf 9,50 Euro. Danach wird er in Halbjahresschritten bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro erhöht.
Ab 2021 klettert die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der der Staat Beiträge vom Bruttolohn zur gesetzlichen Rentenversicherung abzieht, auf jährlich 85.200 Euro in den alten Bundesländern beziehungsweise 80.400 Euro in den neuen Bundesländern. Weiterhin beitragsfrei bleibt der Teil des Bruttogehalts, der darüber hinausgeht.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze hat auch direkte Folgen für die betriebliche Altersversorgung. So können Arbeitnehmer bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und vier Prozent sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren. „Somit erhöht sich im kommenden Jahr der steuerfreie Anteil von 552 auf 568 Euro im Monat und der maximale sozialabgabenfreie Anteil von 276 auf 284 Euro“, sagt die Münchner Steuerberaterin Erika Wacher. Sofern der Arbeitgeber ergänzend entweder eine Unterstützungskasse oder eine Direktzusage anbietet, lässt sich der Förderbetrag weiter ausbauen – steuerfrei sogar unbegrenzt.
Rürup-Rente/Basis-Rente – Steuervorteile steigen
Die staatliche Förderung bei der Rürup-Rente, auch Basis-Rente genannt, erfolgt über Steuervorteile. Die Beiträge hierfür können (gemeinsam mit jenen zur gesetzlichen Rentenversicherung) als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. 2021 steigt der Höchstbetrag von bisher 25.046 Euro auf 25.787 Euro (Ehepaare: von 50.092 Euro auf 51.574 Euro). Maximal sind dann davon 92 Prozent absetzbar. Alleinstehende können somit bis zu 23.724 Euro an Beitragszahlungen beim Finanzamt geltend machen, Verheiratete sogar 47.448 Euro. „Bis 2025 steigt dieser Prozentsatz jährlich um weitere zwei Prozent an“, informiert Steuerprofi Wacher. „Ab 2025 sind dann dauerhaft 100 Prozent absetzbar.“
Garantiezins: Mögliche Absenkung im Verlauf 2021
Der gesetzliche Garantiezins beträgt derzeit 0,90 Prozent. Wie hoch der Garantiezins für Lebensversicherungen sein darf, legt das Finanzministerium fest. Es folgt dabei den Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin und der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), die jedoch beide dazu raten, im kommenden Jahr nur noch maximal 0,50 Prozent an jährlicher Verzinsung zu garantieren.
„Derzeit gibt es keine Anzeichen, dass sich das zum Teil negative Zinsniveau der vergangenen Monate in näherer Zukunft spürbar verbessern wird. Daher ist eine Absenkung des Höchstrechnungszinses für Neuverträge ab 2021 geboten“, konstatierte DAV-Vorstandsvorsitzender Guido Bader bereits vor Monaten. Sollte es zu einer Absenkung kommen, ändert sich für bereits bestehende Verträge nichts. Neukunden müssten sich allerdings mit den niedrigeren Sätzen zufrieden geben. Erste Prognosen für Neuverträge zeigen, dass zugesagte Leistungen für Lebensversicherte dann ins Minus zu rutschen drohen. Betroffen wären vor allem Verträge von Kleinsparern, da kleinere Summen relativ mit höheren Kosten belastet sind und einen geringeren Zinseszinseffekt haben.
Bei Abschluss einer privaten Rentenversicherung über weniger als 20.000 Euro würde im Durchschnitt ein jährliches Minus von 0,35 Prozent unter dem Strich bleiben. Bei größeren Summen gäbe es ein Minus von 0,30 Prozent. Im Bereich Altersvorsorge beträfe das alle klassischen (kapitalgebundenen) Rentenversicherungen, also Riester, Rürup und private Rentenversicherung. Vorsorgetarife mit Fonds sind nur dann von einer Garantiezinssenkung betroffen, wenn es sich um Produkte mit einer Beitragsgarantie oder einer anderen Form einer Garantie handelt. Dies gilt beispielsweise auch für eine fondsgebundene Riester-Rente. Reine fondsgebundene Tarife werden hiervon nicht tangiert. Grundsätzlich gilt aber bei allen Policen: Der bei Vertragsabschluss geltende Garantiezins hat für die gesamte Vertragslaufzeit Bestand
Ist unser Spezialist für alles, was mit Sozialversicherungen und Sozialleistungen zu tun hat. Er ist gelernter Sozialwissenschaftler und schreibt seit 40 Jahren Sozialratgeber, unter anderem den „Kleinen Rentenratgeber“. Bis Anfang 2020 hat er die Monatszeitschrift „Soziale Sicherheit“ betreut. Für biallo.de arbeitet er seit 2005.