Geförderte Vorhaben
Die Bremer Aufbau-Bank hat ein Förderprogramm aufgelegt, das auf den Erwerb oder Bau selbst genutzten Wohnraums inklusive einer umfassenden Modernisierung abzielt. Dabei muss die Immobilie in der Stadt Bremen liegen. Bremen fördert den Erstbezug von neuen Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern und Eigentumswohnungen. Außerdem können Interessierte den Zuschuss auch für Gewerberäume beantragen, die zu Wohnzwecken umgebaut worden sind oder bei denen dies in den nächsten 24 Monaten der Fall sein wird. Die Gesamtkosten oder der Kaufpreis einer Neubauimmobilie darf 360.000 Euro – ohne Kaufnebenkosten – nicht übersteigen. Die Neubauimmobilie muss mindestens einem KfW-Effizienzhaus 55 entsprechen. Bei einer Bestandsimmobilie darf diese nicht mehr als 260.000 Euro kosten. Hierbei muss diese mindestens über ein Energieausweisniveau D bei Kauf verfügen. Bei einem schlechteren Niveau ist der Neueigentümer verpflichtet, das Gebäude zu sanieren, um so das Energieklasseneffizienzniveau B zu erreichen.
Geförderte Personen
Förderfähig sind Familien, auch Patchworkfamilien und Alleinerziehende, die erstmalig Wohneigentum erwerben. Hierbei ist aber ein Zeitraum von fünf Jahren für die Eigennutzung des neuen Zuhauses maßgeblich. Gewerbliche Immobilien bleiben hingegen bei der Betrachtung außen vor, da Wohneigentum das entscheidende Kriterium ist.
Förderung
Der Zuschuss erfolgt einmalig in Höhe von 15.000 Euro. Hierzu müssen Förderwillige zunächst einen Reservierungsantrag stellen. Dabei wird überprüft, ob sich sowohl das Vorhaben als auch die geförderten Personen im Einklang mit den Fördervoraussetzungen befinden. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nur, wenn der Erwerb oder Bau erst nach der Reservierungsbestätigung durchgeführt wird. Ein Anspruch auf den Eigenheimzuschuss besteht jedoch nicht.
Hinweis
Anträge sind grundsätzlich vor der Maßnahme bei der Bremer Aufbau-Bank einzureichen – nur dann besteht die Chance auf eine Förderung.
Rund ums Haus – der Modernisierungskredit
Geförderte Vorhaben
Mit den Maßnahmen, die über dieses Programm finanziert werden können, sollen in erster Linie die Energiekosten gesenkt werden. Zudem können Immobilienbesitzer hiermit weitere Maßnahmen in Angriff nehmen. Das Programm deckt die Verbesserung des Einbruchschutzes ab oder die Reduzierung von Barrieren – also Vorhaben, die für eine Verbesserung des Wohnkomforts sorgen. Ein weiterer Programmbaustein ist "Wasser nach Plan". Hierin ist die Förderung rund um das häusliche Abwasser, die Frischwasserzufuhr, die Beseitigung von Kellerfeuchtigkeit und die ökologische Regenwassernutzung verankert. Die Einhaltung technischer Mindeststandards ist eine weitere Voraussetzung für die Förderung. Die Programmteile basieren auf verschiedenen Programmen der KfW. Ausnahme: „Wasser mach Plan“ ist ein Programmteil ausschließlich für das Land Bremen.
Geförderte Personen
Das Programm zielt ab auf private Immobilieneigentümer mit Haus oder Wohnung zur Selbstnutzung oder zur Vermietung, beispielsweise innerhalb eines Mehrfamilienhauses. Außerdem Wohneigentümergemeinschaften mit geringem Kapitalbedarf.
Förderung
Das Land Bremen vergibt in diesem Programm ein Annuitätendarlehen mit einer Obergrenze von 50.000 Euro und einer maximalen Laufzeit von zehn Jahren. Die Gesamtkosten können Kreditnehmer vollständig über das Programm finanzieren, Eigenkapital ist also nicht nötig. Eine Grundbucheintragung ist für den Modernisierungskredit nicht erforderlich. "Rund ums Haus" ist mit anderen Förderprogrammen für Immobilien kombinierbar.
Bremer Immobilienkredit für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
Geförderte Vorhaben
Dieses Programm richtet sich an Wohnungseigentümergemeinschaften, die über die KfW-Programme "Energieeffizient Sanieren" und "Altersgerecht Umbauen" inklusive Einbruchschutz oder aus dem Modernisierungskredit des Landes Bremen Programmteil „Wasser nach Plan“ Kapital benötigen. Die WEG muss Gebäude entsprechend energetisch verbessern oder den Wohnraum den Erfordernissen des demografischen Wandels anpassen wollen. Dabei gelten die KfW-Kriterien als Maß der Dinge - Ausnahme: Maßnahmen nach dem Bremer Programm "Wasser nach Plan".
Geförderte Personen
Wohnungseigentümer in einem Mehrfamilienhaus – egal ob als Selbstnutzer oder als Vermieter.
Förderung
Wohnungseigentümergemeinschaften können Kredite bis zu einer Höhe von 750.000 Euro beantragen, maximal 50.000 Euro je Wohneinheit. Hierzu ist ein Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaften erforderlich, sodass der Verwalter die Kredite abrufen kann. Der Verwalter muss noch mindestens zwei Jahre bestellt sein. Es werden mindestens zehn Prozent Eigenkapital oder Eigenleistung der Wohnungseigentümergemeinschaften erwartet. Die Rückführung des Darlehens muss im Wirtschaftsplan vorgesehen sein. Die Bonitätsprüfung der einzelnen Eigentümer erfolgt über die Bremer Aufbau-Bank, die notwendig wird, wenn ein Eigentümer mehr als 25 Prozent an dem Gebäude hält. Es wird auf eine Eintragung des Darlehens im Grundbuch verzichtet.