Das sind die Nachteile eines solchen Darlehens
- Nach Ablauf der Zinsbindung kann der Zins wesentlich höher liegen – daher besser eine möglichst lange Laufzeit wählen.
- Bei variablen Darlehen besteht fortlaufend ein Risiko höherer Zinsen.
Immobilienverkauf gegen Leibrente
Dieses Modell ist etwas für deutlich Ältere (70 Jahre plus), ohne Erben, die mit viel Geduld und bester juristischer Beratung eine finanzielle Lösung anstreben.
Nehmen wir einmal an, Ihre Situation ist folgende: Sie sind beide 70 Jahre oder älter, haben eine kleine Rente, aber noch viele Wünsche, die sich jedoch damit nicht finanzieren lassen. Sie haben keine Kinder oder diese sind selbst schon gut versorgt und brauchen Ihr Geld jetzt oder später nicht. Zudem stehen irgendwann größere Renovierungen an, die Sie finanziell überfordern.
Auf den ersten Blick gibt es für Sie zwei Möglichkeiten: Sie verkaufen Ihre Immobilie, die wahrscheinlich ohnehin nach dem Auszug der Kinder zu groß ist, kaufen was Kleineres, ziehen um und genießen das Geld, das Ihnen der Mehrerlös des Hauses beschert hat.
Sie wollen aber in Ihrem geliebten Haus bleiben? Dann verkaufen Sie die Immobilie, lassen sich ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch zusichern und freuen sich über das Geld, das Sie vom Käufer erhalten. Entweder als Einmalzahlung, als monatliche Rente oder eine Kombination von beidem.
Oft zu hohe Erwartungen
Wir möchten Sie vorwarnen: Aus vielen Gesprächen mit Anbietern wissen wir, dass viele Interessenten falsche Vorstellungen darüber haben, wie viel Geld sie vom Verkäufer erhalten. Und daran scheitern viele Verhandlungen.
Sie müssen sich folgendes klarmachen: Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen und ausziehen, kann der Käufer selbst einziehen und spart seine monatliche Mietzahlung. Oder er vermietet die Immobilie und hat daraus laufende Mieteinnahmen. Bleiben Sie jedoch darin wohnen, hat er keinerlei Einnahmen, sondern muss Ihnen monatlich noch Geld zahlen. Und als neuer Eigentümer muss er auch noch für den Erhalt und die Renovierung aufkommen.
Damit nennenswerte monatliche Beträge fließen können, haben Anbieter ein Mindestalter der jüngeren Person von 65 beziehungsweise 70 Jahren eingeführt. Denn je jünger der oder die Verkäuferin ist, desto länger fließt die Immobilienrente und desto geringer muss sie sein. Zudem wird oft ein Mindestverkehrswert von 200.000 Euro angesetzt.
So errechnet sich die Immobilienrente
Im ersten Schritt wird der Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Das ist der Verkaufspreis, den das Objekt auf dem freien Markt erzielen kann. Je höher er ist, desto mehr Geld erhalten die Verkäufer. Davon zieht man im ersten Schritt die Renovierungskosten ab, die in den nächsten Jahren anfallen, wie zum Beispiel den Einbau einer neuen Heizung.
Im zweiten Schritt wird der sogenannte Wohnwert abgezogen. Dabei wird die ortsübliche Miete multipliziert mit der Anzahl der Monate, die die jüngere Person, meist die Frau, an statistischer Lebenserwartung hat.
Ein Rechenbeispiel: Gehen wir von einem Rentner-Ehepaar aus, bei dem der Mann älter als seine Frau ist. Bei der Berechnung wird immer die jüngere Person und deren Alter zugrunde gelegt. Eine 70-jährige Frau wird statistisch gesehen 83 Jahre alt. Sie lebt theoretisch also noch 156 Monate. Bei einer Kaltmiete von 1.100 Euro ergibt sich ein Wohnwert von 171.600 Euro. Dieser wird vom Verkehrswert abgezogen. Zudem werden beispielsweise 80.000 Euro für künftige Renovierungen kalkuliert und abgezogen. Beträgt der Verkaufspreis beispielsweise 400.000 Euro, zieht man davon den Wohnwert von 171.600 Euro plus die 80.000 Euro Renovierungskosten ab, erhält man also 148.400 Euro auf einen Schlag oder rund 900 Euro im Monat. Wäre die Frau aber schon älter, zum Beispiel 76 Jahre, kämen höhere Beträge heraus: 400.000 Euro minus 80.000 Euro für Renovierungen minus 84 Monate mal 1.100 Euro an Mietkosten sind 219.200 als Einmalbetrag beziehungsweise 2.600 Euro im Monat.
Kritiker dieses Modells sagen: Es wäre eine Wette auf ein langes Leben. Das ist auch richtig. Andererseits kann es auch ganz anders kommen und beide müssen die Immobilie früh verlassen. Dann fließt keine monatliche Immobilienrente mehr und der Käufer hat ein Schnäppchen gemacht. Daher wird auch oft eine Mindestanzahl von Jahren vereinbart, in denen die Immobilienrente auf jeden Fall fließt.
Einige Anbieter wie die Deutsche Immobilien Rente AG haben wegen des schlecht kalkulierbaren Risikos die monatlichen Zahlungen ganz abgeschafft und bieten nur noch einen Einmalbetrag an.
Diese Vorteile hat die Leibrente
- Verlässliche monatliche Zahlungen
- Instandhaltung übernimmt der Käufer
- Lebenslanges Wohnrecht
Die Nachteile der Leibrente
- Nicht geeignet für Leute, die ihre Immobilie vererben wollen
- Viele juristische Fallstricke
- Schwierige Vergleichbarkeit von Angeboten
- Verkäufer profitiert nicht von Wertzuwachs
- Leibrenten müssen versteuert werden
Diese Firmen bieten Leibrentenmodelle an
- Stiftung Liebenau (Zustifterrente)
- Westfälische Immobilienverrentungs GmbH
- Deutsche Immobilien-Renten AG (nur noch Einmalbetrag)
- Deutsche Leibrenten Grundbesitz AG (nur zeitlich begrenzte Zahlung)
Immobilienteilverkauf
Dieses Modell ist etwas für Jüngere, auch Freiberufler, mit geringen monatlichen Einnahmen, die auch hohe Kosten nicht scheuen.
Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Ihre monatlichen Einkünfte sind zu gering, sodass Sie kein “Best Ager” Darlehen von der Allianz bekommen. Und der Verkauf Ihrer Immobilie ist auch nicht das, was Sie sich fürs Alter vorgestellt haben. Sie benötigen aber dennoch 100.000 Euro oder mehr. In diesem Fall könnte ein Immobilienteilverkauf unter Umständen das Richtige für Sie sein.
Wer bereit ist, bis zu 50 Prozent seines Hauses oder der selbst genutzten Eigentumswohnung zu verkaufen:
- kann die ganze Immobilie weiter allein nutzen,
- zahlt für den verkauften Teil ein monatliches Nutzungsentgelt an den Käufer und
- kann ein solches Geschäft auch ohne Mindestalter abschließen.
In der Praxis läuft ein Teilverkauf so ab
- Sie nehmen Kontakt mit mehreren Anbietern auf, um Angebote vergleichen zu können.
- Ein Gutachter ermittelt den Verkehrswert der Immobilie, die Kosten dafür trägt der mögliche Käufer.
- Sie einigen sich mit dem Käufer über die Höhe des Teilverkaufs und des monatlichen Nutzungsentgelts sowie die Dauer der Zinsfestschreibung.
- Ein Notar erstellt den Kaufvertrag.
- Der Käufer wird Miteigentümer der Immobilie und Sie erhalten ein im Grundbuch verbrieftes Nießbrauchrecht.
- Der Notar veranlasst die Zahlung des Betrags an Sie.
- Sie überweisen monatlich das vereinbarte Nutzungsentgelt an den Käufer.
Dieses Modell der Immobilienverrentung wird mittlerweile von vielen Unternehmen offensiv angeboten. Verbraucherschützer und die Bafin sehen es eher kritisch. Ein wichtiger Punkt, der immer bemängelt wird: Fallen notwendige Renovierungen wie der Einbau einer neuen Heizung an, muss dies der alte Eigentümer ganz allein tragen, während der neue Teileigentümer von der dadurch erfolgten Wertsteigerung mit profitiert.
Das sind die Vorteile beim Immobilienteilverkauf
- Das Modell ist transparent, sodass man weiß, worauf man sich einlässt.
- Beim Verkauf gibt es kein Mindestalter
- Es efolgt eine rasche Abwicklung.
- Man profitiert mit seinem Teil von einer möglichen Wertsteigerung.
- Sie müssen finanziell nur in der Lage sein, das monatliche Nutzungsentgelt zu zahlen.
Das sind die Nachteile beim Immobilienteilverkauf
- Der Teilverkauf ist im Vergleich zu einem Darlehen relativ teuer. Zwischen 4,95 und 7,00 Prozent zahlen Sie pro Jahr an Nutzungsentgelt. Die müssen Sie dann durch zwölf teilen, um an den Monatsbetrag zu kommen.
- Renovierungen müssen Sie für die ganze Immobilie allein tragen.
- Einige Anbieter stellen eine Gebühr von rund fünf Prozent beim späteren Verkauf der gesamten Immobilie in Rechnung.
- Das Nutzungsentgelt nach der ersten Festschreibung kann noch höher sein.
Diese Unternehmen bieten den Immobilienteilverkauf an
Immobilienverkauf mit Rückanmietung
Dieses Modell ist für alle Leute interessant, die bereit sind, die Immobilie zu verkaufen, aber darin wohnen bleiben wollen.
Aus unserer Sicht ist der Immobilienverkauf mit Rückanmietung als Modell der Immobilienverrentung das Fairste für beide Seiten. Sie haben ein Haus oder eine selbst genutzte Eigentumswohnung und wollen diese zu Geld machen. Aber auch darin wohnen bleiben, solange Sie wollen. Unser Rat: Verkaufen Sie die Immobilie zum aktuellen Verkehrswert, streichen Sie eine hohe Summe ein und zahlen dem Käufer anschließend die ortsübliche Miete.
Im Grunde gibt es hier nur zwei Stellschrauben, die Sie kennen müssen und wofür Sie keine Experten brauchen:
- Finden Sie heraus, was Ihre Immobilie aktuell wert ist und berücksichtigen Sie dabei, ob es in den nächsten Jahren höhere Investitionen geben muss.
- Ermitteln Sie die ortsübliche Miete.
Dabei können Ihnen Internetportale wie “immowelt.de” oder “immobilienscout24.de” nützlich sein. Dann wissen Sie zumindest ungefähr, wie viel Sie monatlich an den Käufer zahlen müssen und von ihm auf einen Schlag bekommen.
Hier ein Rechenbeispiel: Sie verkaufen Ihr Reihenmittelhaus für 350.000 Euro. Kosten fallen dabei für Sie keine an, auch keinerlei Steuern, weil Sie die Immobilie länger als zehn Jahre hatten. Die ortsübliche Nettokaltmiete beträgt 900 Euro. Dann könnten Sie dem Käufer rein rechnerisch 389 Monate lang diesen Betrag zahlen. Das sind 32 Jahre und fünf Monate.
Das Rechenbeispiel zeigt: Neben der Miete, die Sie zahlen, bleibt jede Menge Geld übrig, um sich den Lebensabend zu verschönern. Verlassen Sie die Immobilie, weil Ihnen Haus und Garten zu groß und arbeitsintensiv werden, müssen Sie halt woanders Miete zahlen und der Käufer muss einen anderen Mieter finden.
Theoretisch denkbar ist auch, dass Sie sich ein Nießbrauchrecht eintragen lassen. In diesem Fall können Sie die Immobilie verlassen, zum Beispiel in ein Betreutes Wohnen ziehen und die Immobilie an andere Leute vermieten. Aber Sie müssen sich fragen, ob Sie im fortgeschrittenen Alter wirklich noch Vermieter werden wollen und sich eventuell mit renitenten Mietern herumärgern. Also eher nicht. Zudem vermindert der eingeräumte Nießbrauch den Verkaufspreis. Denn der Käufer muss nun damit rechnen, dass er viel später über seine Immobilie verfügen kann. Sie müssen auch wissen, dass Sie selbst als Mieter einen notariell verbrieften Kündigungsschutz haben. Zudem wird eine Vereinbarung zur Miethöhe geschlossen, sodass Sie hier auch keine bösen Überraschungen erleben.
Diese Vorteile bietet der Immobilienverkauf mit Rückvermietung
- Es wird ein hoher, steuerfreier Verkaufspreis realisiert.
- Instandhaltungs-Investitionen übernimmt der Verkäufer.
- Es handelt sich um ein absolut transparentes Modell.
- Erben können Sie schon zu Lebzeiten finanziell bedenken.
Diese Nachteile birgt der Immobilienverkauf mit Rückvermietung
- Verkaufspreis ist oft niedriger, da es weniger Kaufinteressenten als beim normalen Kauf gibt.
- Wertsteigerungen erzielt der Käufer.
Bedenken Sie: Wie Sie im Alter leben möchten, diese Frage sollten Sie sich rechtzeitig stellen. Ob Senioren-WG, Mehrgenerationenhaus oder Gemeinschafts-Dorf – die Möglichkeiten altersgerechten Wohnens sind heute so spannend und vielfältig wie noch nie. Wir geben einen Überblick über die wichtigsten alternativen Wohnformen fürs Alter und zeigen Ihnen, mit welchen Kosten und Förderungen dabei zu rechnen ist.