Abgabefrist und Spartipps

Steuererklärung 2024: Jetzt abgeben und Geld zurückholen

Michael Schreiber
Autor
Redaktion
Redakteur
Veröffentlicht am: 11.07.2025

Auf einen Blick

  • Bis zum 31. Juli 2025 müssen viele Steuerzahler ihre Erklärung abgeben – sonst droht Ärger mit dem Finanzamt.
  • Arbeitnehmer können im Schnitt 1.095 Euro erstattet bekommen – freiwilliges Abgeben lohnt sich also häufig.
  • Wer online über Elster abgibt, spart Zeit und oft auch die Steuerberaterkosten.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Wer zur Steuererklärung 2024 verpflichtet ist
  2. Für wen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt
  3. Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen
  4. Steuererklärung selber machen: So geht’s
  5. Diese Fristen müssen Sie beachten

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2024 läuft – bis 31. Juli 2025 müssen viele Steuerzahler ihre Erklärung abgeben. Sie können sich damit Geld vom Finanzamt zurückholen. Rund 1.095 Euro Steuererstattung erhalten Steuerzahler laut Statistischem Bundesamt im Schnitt vom Finanzamt zurück. Für viele ist sogar noch mehr Geld drin. 

Die gute Nachricht: Noch nie war die Steuererklärung so einfach auszufüllen. Viele notwendige Daten erhält das Finanzamt mittlerweile automatisch, nur noch wenige Dinge müssen selbst ausgefüllt werden. Die Gebühren für einen Steuerberater können Sie sich deshalb oft sparen. Mit etwas Zeit können Sie die Steuerformulare schnell selbst ausfüllen. Hier lesen Sie, was Sie wissen müssen.

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Wer zur Steuererklärung 2024 verpflichtet ist

Wer muss eine Steuererklärung machen? Trotz vieler Steuersparchancen stellt sich für viele zunächst die Frage, ob sie überhaupt eine Steuererklärung abgeben müssen. Die meisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben keine Wahl – sie sind gesetzlich zur Abgabe verpflichtet, weil das Finanzamt bisher unversteuerte Einkünfte vermutet oder die übers Jahr einbehaltenen Steuern auf ihre Einkünfte möglicherweise zu niedrig waren.

Diese Gruppen sind zur Abgabe verpflichtet

Als Arbeitnehmer sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung für 2024 verpflichtet, wenn:

  • Sie 2024 mehrere Jobs mit Steuerklasse VI hatten oder Sie zusammen mit Ihrem Partner die Steuerklassenkombination III/V oder IV/IV mit Faktor hatten.
  • Sie neben dem Gehalt noch Zusatzverdienste oder Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erzielt haben.

Selbstständige, Vermieter und Rentner müssen eine andere Betragsgrenze im Blick behalten – sie haben oft ohnehin keine Wahl:

  • Liegt ihr steuerpflichtiger Verdienst über dem Grundfreibetrag (2024: 11.784 Euro für Ledige, 23.568 Euro für Verheiratete) sieht der Fiskus die Steuererklärung als Pflichtaufgabe.

Bei Rentnern zählt aber nicht die gesamte gesetzliche Rente als steuerpflichtiges Einkommen. Je nach Jahr des Renteneintritts bleibt ein gewisser Anteil steuerfrei – für Neurentner aus 2024 bleiben 17 Prozent der Bruttorente steuerfrei, 83 Prozent müssen versteuert werden.

  • Faustregel: Für Ruheständler ohne weitere Zusatzeinkünfte greift die Abgabepflicht, wenn die jährliche Bruttorente in 2024 mehr als etwa 16.300/32.600 Euro (ledig/verheiratet) betrug. Diese Grenze ist allerdings nur eine Faustregel – entscheidend ist der steuerpflichtige Teil der Rente im Einzelfall.

Für wen sich eine freiwillige Steuererklärung lohnt

Für wen ist eine Steuererklärung 2024 freiwillig? Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die 2024 mit Steuerklasse I oder IV nur bei einem Arbeitgeber beschäftigt waren und keinerlei Nebenverdienste oder Lohnersatzleistungen wie Krankengeld & Co. erhalten haben, müssen keine Steuerklärung abgeben. Sie sollten aber freiwillig abgeben, denn oft winkt eine Steuererstattung.

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Diese Kosten können Sie von der Steuer absetzen

Was können Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin von der Steuer absetzen? 

Steuererklärung selber machen: So geht’s

Können Sie die Steuererklärung für 2024 selber machen? Ja, das geht. Eigeninitiative macht besonders für Arbeitnehmer, Rentner und Kapitalanleger mit einfach gelagerten Einkommensverhältnissen Sinn. Bei einer digitalen Abgabe über das Elster-Portal (www.elster.de) sind viele notwendige Angaben in der Erklärung bereits vorausgefüllt und die wenigen fehlenden Daten – vor allem diejenigen, die die Steuerlast senken – können Sie selbst eintragen.

Wann ein Steuerberater sinnvoll ist

Steuerzahler mit komplexeren Einkommensverhältnissen sind mit einem Steuerberater besser dran. Die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein kann eine preiswerte Alternative zum Steuerberater sein.

Diese Fristen müssen Sie beachten

Bis wann muss die Steuererklärung für 2024 abgegeben werden?

  • Steuerzahler, die für 2024 zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, müssen diese bis zum 31. Juli 2025 beim Finanzamt einreichen.
     
  • Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis 30. April 2026 Zeit.
     
  • Wer die Formulare für 2024 als Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis ausfüllen möchte, kann sich dafür bis Ende 2028 Zeit lassen.

Letzte Chance für 2021 – Frist endet am 31. Dezember 2025

Am 31. Dezember 2025 endet die Abgabefrist für das Steuerjahr 2021 – es wird also höchste Eisenbahn für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, ihr Geld zurückzufordern.

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Hat Steuerrecht studiert und ist als Diplom-Finanzwirt (FH) seit 35 Jahren Finanzbeamter, davon seit 24 Jahren Betriebsprüfer und seit 2009 Sachgebietsleiter in einem Finanzamt für Großbetriebsprüfung. Seit 1991 schreibt er nebenberuflich über Steuer- und Geldanlagethemen. Seine Schwerpunkte sind dabei steuerliche Gestaltungsfragen, Geldanlagen im Wertpapier- und Immobilienbereich, Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie allgemeine Verbraucherthemen rund um die Themen Geld, Versicherungen, Miete, Recht, Verkehr, Ehe und Familie.

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