





Auf einen Blick
Mehr als 1,8 Millionen Menschen in Deutschland haben eine Demenzerkrankung. Durch den demographischen Wandel werden es in den nächsten Jahrzehnten immer mehr werden.
Eine Demenzkrankheit trifft nie nur einen allein – sie betrifft die ganze Familie. Denn Menschen mit Demenz haben einen hohen, stetig wachsenden Betreuungsbedarf, bis sie eines Tages gar nicht mehr allein bleiben können und rund um die Uhr betreut werden müssen. Meist sind es die Angehörigen, die anfangs unterstützend zur Seite stehen und nach und nach immer mehr Anteile der Pflege leisten, oft gelangen sie dabei an ihre Grenzen.
Zugleich ist eine Demenzerkrankung ein finanzieller Kraftakt. Denn auch wenn Angehörige anfangs oftmals die Pflege allein stemmen, werden sie irgendwann professionelle Unterstützung benötigen und vielleicht, im fortgeschrittenen Stadium der Krankheit, auch eine geeignete Wohnform für den demenzerkrankten Angehörigen finden müssen.
Das ist natürlich alles mit Kosten verbunden. Hilfe gibt es von der Pflegekasse. Ab 1. Januar 2025 steigen die Zuschüsse der Pflegekassen über alle Pflegeleistungen hinweg um je 4,5 Prozent. Was das in Euro ausmacht, lesen Sie in diesem Ratgeber. Wir haben darüber hinaus Angebote zu Wohnformen und Entlastungsmöglichkeiten für Angehörige zusammengetragen und auch Tipps, wo Sie Beratung erhalten.
Menschen, die Pflege benötigen, erhalten Unterstützungen aus der Pflegekasse. Es gibt Zuschüsse
Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade – je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistung. Alle Pflegebedürftigen erhalten die gleiche Leistung; ob jemand eine Demenzerkrankung hat oder aus anderen Gründen pflegebedürftig ist, macht keinen Unterscheid. Wichtig zu wissen ist, dass auch ein Nachlassen kognitiver Leistungen, was zunächst vor allem eine Betreuung nötig macht und weniger eine körperliche Pflege, eine Pflegebedürftigkeit darstellt. Angehörige sollen sich also ermutigt fühlen, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt eine Pflegebedürftigkeit feststellen zu lassen. Denn sie ist die Voraussetzung für Leistungen aus der Pflegekasse.
Wichtig: Alle Pflegeleistungen steigen ab 1. Januar 2025 jeweils um 4,5 Prozent. Wir nennen in diesem Ratgeber die neuen Summen jeweils in Klammern.
Die Zuschüsse aus der Pflegekasse reichen in der Regel nicht aus, um eine Pflege komplett zu finanzieren. Übernehmen Angehörige die Pflege und der ambulante Pflegedienst kommt ein- oder zweimal die Woche vorbei, um beim Duschen zu helfen, mag das Geld ausreichen. Kommt der Dienst oft, werden weitere Unterstützungsangebote genutzt oder steht ein Umzug in ein Pflegeheim an, deckt die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten.
Entlastungsbetrag: Im niedrigsten Pflegegrad, dem Pflegegrad 1, erhalten Pflegebedürftige den sogenannten Entlastungsbetrag von 125 Euro (ab 2025: 131 Euro) im Monat. Der Zuschuss ist zweckgebunden und kann nur für bestimmte Hilfsleistungen ausgegeben werden: Etwa für eine Tagespflege – dazu lesen Sie später mehr –, einen ambulanten Pflegedienst, oder auch für Unterstützungen im Alltag. Letztere sind nach Landesrecht geregelt, das heißt, jedes Bundesland hat eigene Regeln, was diese Unterstützungen umfasst. Dazu kann zum Beispiel die Teilnahme an einer Demenzgruppe gehören oder auch hauswirtschaftliche Dienstleistungen. Wichtig ist, dass die Hilfsangebote zugelassen sein müssen. "Was sich viele wünschen im Anfangsstadium einer Demenz, nämlich dass die Nachbarin mal eine Stunde zur Betreuung vorbeikommt und man das entlohnt, funktioniert über den Entlastungsbetrag leider meistens nicht. Oftmals macht der Fachkräftemangel es schwierig bis unmöglich, einen Pflege- oder Betreuungsdienst zur Unterstützung im Haushalt, bei der Reinigung der Wohnung oder der Wäsche zu erhalten", sagt Gisela Rohmann, Pflegexpertin bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Zusätzlich zum Entlastungsbetrag gibt es 40 Euro (ab 2025: 42 Euro) Zuschuss für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind, wie beispielsweise für Pflegehandschuhe, Bettschutzeinlagen oder Desinfektionsmittel.
Pflegegeld: Ab Pflegegrad 2 steht Betroffenen der gesamte Leistungskatalog der Pflegekasse zur Verfügung. Bei der Pflege zu Hause steht das Pflegegeld an erster Stelle. Es wird an den Pflegebedürftigen ausbezahlt, er kann frei darüber verfügen. So viel Pflegegeld gibt es pro Monat:
Pflegegrad 2 | 332 Euro (347) |
Pflegegrad 3 | 573 Euro (599) |
Pflegegrad 4 | 765 Euro (800) |
Pflegegrad 5 | 947 Euro (990) |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium/Stand November 2024
Der Entlastungsbetrag wird über alle Pflegestufen hinweg zusätzlich ausgezahlt.
Pflegesachleistungen: Angehörige können sich durch einen ambulanten Pflegedienst bei der Pflege zuhause unterstützen lassen und sogenannte Pflegesachleistungen in Anspruch nehmen. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. So viel Pflegesachleistungen gibt es pro Monat:
Pflegegrad 2 | 761 Euro (796) |
Pflegegrad 3 | 1.432 Euro (1.497) |
Pflegegrad 4 | 1.778 Euro (1.859) |
Pflegegrad 5 | 2.200 Euro (2.299) |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium/Stand November 2024
Pflegegeld und Pflegesachleistungen können kombiniert und verrechnet werden.
Tagespflege: Zusätzlich zu den beiden oben genannten Leistungen, gibt es auch Zuschüsse zur Tagespflege. Bei dieser Form gehen Pflegebedürftige tageweise in eine Pflegeeinrichtung, werden dort betreut und versorgt, schlafen aber zuhause. Die Tagespflege stellt eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für pflegende Angehörige dar. Dazu lesen Sie später mehr. So viel Zuschuss gibt es zur Tagespflege pro Monat:
Pflegegrad 2 | 689 Euro (721) |
Pflegegrad 3 | 1.298 Euro (1.357) |
Pflegegrad 4 | 1.612 Euro (1.685) |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro (2.096) |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium/Stand November 2024
Kurzzeitpflegeaufenthalt: Zusätzlich zu Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege. Maximal für acht Wochen im Jahr kann ein Pflegebedürftiger, der zuhause gepflegt wird, in einem Heim unterkommen. Dies kann zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt in Frage kommen. Dafür gibt es bis zu 1.774 Euro (ab 2025: 1.854 Euro) im Jahr.
Verhinderungspflege: Auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist, etwa durch Urlaub oder Krankheit. Für einen Zeitraum von maximal sechs Wochen im Jahr gibt es 1.612 Euro (ab 2025: 1.685 Euro) Zuschuss im Jahr. Die Verhinderungspflege findet ambulant zuhause statt und kann auch stundenweise von Privatpersonen oder etwa einem ambulanten Pflegedienst erbracht werden. Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege lassen sich auch kombinieren. Ab Juli 2025 stehen dafür 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung. In diesem Zuge wurden die Voraussetzungen der Inanspruchnahme der beiden Leistungen angeglichen. So ist es zum Beispiel nicht mehr nötig, dass Pflege zu Hause für mindestens sechs Monate ausgeführt sein muss, um Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen.
Es gibt natürlich auch Zuschüsse für eine stationäre Unterbringung in einem Pflegeheim. Lesen Sie dazu den Abschnitt weiter unten, in dem es um geeignete Wohnformen geht.
Die medizinische Versorgung einer Demenzerkrankung ist natürlich durch die Krankenkasse gedeckt. Viele vergessen dabei, dass eine Demenzerkrankung eine chronische Krankheit ist, für die eine Entlastung bei den Zuzahlungen gilt. Zuzahlungen leisten Patienten zum Beispiel für Arztrezepte oder Verordnungen zu Physiotherapie. Chronisch Kranke müssen statt zwei Prozent nur ein Prozent vom Bruttoeinkommen dazuzahlen. Alles, was darüber liegt, erstattet die Krankenkasse.
Wenn eine Demenzerkrankung diagnostiziert ist, sind Demenzkranke nicht zwangsläufig sofort vom Geschäftsverkehr ausgeschlossen – eine Zeit lang können sie noch voll geschäftsfähig sein. Ab einem gewissen Zeitpunkt jedoch können Demenzkranke Geld- und Bankgeschäfte nicht mehr selber erledigen. Was sind die Probleme im Alltag und wie helfen Vorsorgevollmacht oder Einwilligungsvorbehalt? Lesen Sie dazu den Ratgeber zum Thema Demenz und Geldgeschäfte auf biallo.de.
Nicht alle Menschen mit einer Demenzerkrankung können von Angehörigen zuhause betreut und gepflegt werden. Doch wo fühlen sich Menschen mit einer Demenzerkrankung wohl? Welche Wohnform passt zu ihren Bedürfnissen? "Am passendsten ist eine Einrichtung, die in einem lebendigen Quartier verankert ist", sagt Susanna Saxl-Reisen, stellvertretende Geschäftsführerin der Alzheimer Gesellschaft e.V. Das wäre der Idealfall. Wichtig sei, dass sich die Patienten in einem geschützten Raum frei bewegen können, gleichzeitig beschäftigt sind und einen Alltag erleben. Auch Begegnungsorte sind wichtig, wie zum Beispiel ein Café. Einen solchen Ort kann ein modernes Pflegeheimkonzept bieten, aber auch eine Demenz-Wohngemeinschaft in einem lebendigen Wohnquartier.
Große Beliebtheit erfährt das Konzept der Haushaltshilfen, die in den Haushalt des Pflegebedürftigen einziehen und dort im Alltag helfen. In der Regel sind Helferinnen aus Polen, Bulgarien oder Rumänien. Was es mit diesem Versorgungsmodell auf sich hat, wie es funktioniert und was es kostet, erfahren Sie im Ratgeber "Pflege zu Hause: Kosten und Möglichkeiten einer Betreuung im vertrauten Umfeld" auf biallo.de.
In den letzten Jahren wird der Begriff Demenz-Wohngemeinschaften, kurz Demenz-WG, immer geläufiger. Bei dieser Wohnform leben Menschen mit einer Demenzerkrankung in einer kleinen Gruppe in familienähnlicher Struktur zusammen. Jeder Bewohner hat sein eigenes Zimmer, daneben gibt es Gemeinschaftsräume. Ein Pflegedienst, Betreuer oder Haushaltshilfen kommen zur Unterstützung in die WG. Das Angebot ist breit gefächert, es gibt keine einheitlichen Regelungen, wie eine solche WG gestaltet ist. Eine Demenz-WG kann letztlich jeder auf eigene Faust gründen, es gibt aber vor allem Pflegedienste, die solche WGs anbieten. Auch die Alzheimer Gesellschaft betreibt regional Demenz-WGs, die oft auch ambulant betreute Wohngruppen genannt werden. Diese Wohnform soll den Pflegebedürftigen ein selbstbestimmteres und individuelleres Leben als in einem Heim ermöglichen. Die Angehörigen sind oft aktiver Teil der Organisationsstruktur. Wissen muss man, dass diese Wohnform nicht unbedingt günstiger ist als eine Pflege im Heim. Je nach Wohnort und Pflegegrad kommen durchaus 2.000 bis 3.000 Euro pro Monat zusammen. Auch ist die Organisationsstruktur oft komplex. Verschiedene Verträge sind abzuschließen – neben einem Mietvertrag auch ein Vertrag mit dem ambulanten Pflegedienst und vieles mehr. Die WGs funktionieren oft wie "Mini-Heime", sagt Gisela Rohmann, Pflegeexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allerdings sei die Heimaufsicht als Kontrollinstanz oft nur eigeschränkt oder gar nicht zuständig.
Neben einer Miete und Nebenkosten fallen Ausgaben unter anderem für Lebenshaltungskosten, Pflege und Betreuung, eventuell auch einen Nachtdienst an. Es gibt aber diverse Zuschüsse aus der Pflegekasse speziell für solche Wohnformen.
Anschubfinanzierung: Ab Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige einmalig eine Anschubfinanzierung bei Neugründung einer WG in Höhe von 2.500 Euro (ab 2025: 2.613 Euro). Allerdings gibt es maximal 10.000 Euro (ab 2025: 10.452 Euro) pro Wohngemeinschaft.
Wohngruppenzuschlag: Zusätzlich gibt es 214 Euro (ab 2025: 224 Euro) Wohngruppenzuschlag pro Person pro Monat als Zuschuss, um organisatorische, betreuende oder hauswirtschaftliche Hilfe in Form einer sogenannten "Präsenzkraft" zu finanzieren, die regelmäßig in die WG kommt. Dieser Zuschlag ist an Bedingungen geknüpft, so müssen unter anderem mindestens drei der Bewohner einen anerkannten Pflegegrad haben und die WG aus mindestens drei bis maximal zwölf Bewohnern bestehen.
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Darüber hinaus kann jeder Pflegebedürftige 4.000 Euro (ab 2025: 4.180 Euro) beantragen, um eine Wohnung pflegegerecht – zum Beispiel barrierefrei – umzubauen. Maximal gibt es 16.000 Euro (ab 2025: 16.720 Euro) pro Wohngruppe.
Wann der Zeitpunkt für den Umzug in ein Pflegeheim ist, ist eine individuelle Entscheidung. Nicht immer können von Demenz Betroffene von Angehörigen gepflegt werden. Manchmal ist es deshalb schon in einem frühen Stadium ein Umzug in eine Pflegeeinrichtung notwendig. Doch auch wenn Betroffene lange Zeit von ihren Angehörigen gepflegt werden, gibt es häufig irgendwann den Zeitpunkt, wo der Familie die Kräfte ausgehen. Dann ist der Umzug in ein Heim keineswegs ein Versagen, sondern ermöglicht es den Angehörigen, wieder zu Kräften zu kommen.
Moderne Heime haben inzwischen spezielle Konzepte für die Pflege und insbesondere für die Betreuung von Menschen mit Demenz entwickelt. So gibt es beispielsweise auch innerhalb eines Heimes sogenannte stationäre Wohngruppen. In diesen leben Menschen mit Demenz in kleineren, familienähnlichen Strukturen zusammen und haben im besten Fall ein festes Team an Pflegekräften, die sich um sie kümmern. Die Bewohner helfen bei Alltagserledigungen, etwa beim Kochen oder bei der Wäsche. Es gibt einen Garten und lange Flure, was dem Bewegungsdrang der Bewohner entgegenkommt. Je nach Pflegegrad, Heim und Wohnort kommen Kosten von bis zu 4.000 Euro pro Monat zusammen.
Nicht alle Heime sind in ihrer Versorgungsqualität gleich gut. Es gibt Bewertungskriterien für Heime. Diese können Sie über Datenbanken abrufen (Links finden Sie im Anhang). Am besten ist es aber, sie verbringen Zeit in dem Heim, setzen sich ins Café im Foyer, besichtigen die Station und gewinnen einen Eindruck, wie die Atmosphäre ist, wie es riecht, wie mit Bewohnern umgegangen wird.
Die Pflegekasse gewährt Zuschüsse für die vollstationäre Pflege im Heim, allerdings erst ab Pflegegrad 2. In Pflegegrad 1 gibt es lediglich den Entlastungsbeitrag, den Pflegebedürftige zur Finanzierung einsetzen können. So viel Zuschuss gibt es für die Pflege im Heim:
Pflegegrad 1 | 125 Euro (131) |
Pflegegrad 2 | 770 Euro (805) |
Pflegegrad 3 | 1.262 Euro (1.319) |
Pflegegrad 4 | 1.775 Euro (1.855) |
Pflegegrad 5 | 2.005 Euro (2.096) |
Quelle: Bundesgesundheitsministerium/Stand November 2024
Was ein Pflegeheimaufenthalt kostet und wie sich die Kosten zusammensetzen, lesen Sie im Ratgeber "Pflegeheim: Kosten, Zuzahlung und Eigenanteil" von biallo.de.
Heimbewohner müssen sich mit einem Eigenanteil an den Heimkosten beteiligen. Dieser ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Um diese Belastung abzumildern, gibt es seit 2022 den Leistungszuschlag, der die Kosten sinken lässt. Die Pflegekasse beteiligt sich auf diese Weise am Eigenanteil. Der Zuschlag steigt mit zunehmender Wohndauer im Heim.
Der Leistungszuschlag wird in Prozent angegeben und bezieht sich auf den Eigenanteil an den Pflegekosten.
Aufenthaltsdauer | Leistungszuschlag in Prozent |
---|---|
1. Jahr | 15 |
2. Jahr | 30 |
3. Jahr | 50 |
4. Jahr | 75 |
Quelle: vdek.com/Stand November 2024
Eine Demenzerkrankung ist für Angehörige eine unglaubliche Herausforderung. Der Betreuungsaufwand und die emotionale Belastung führen pflegende Angehörige oft an ihre Belastungsgrenze und darüber hinaus. Dabei geht immer wieder Lebensfreude verloren. Es ist wichtig, die Betreuung und die Pflege von Anfang an auf mehrere Schultern zu verteilen und sich gar nicht erst in den Strudel der Überlastung ziehen zu lassen. "Hilfreich ist es schon, wenn sich eine weitere Person um den Papierkram kümmert – das gesamte Antragsprozedere mit der Pflegekasse zum Beispiel. Denn das nimmt viel Zeit in Anspruch", sagt Susanna Saxl-Reisen von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft.
Es gibt zahlreiche Unterstützungsangebote für Angehörige, die Menschen mit Demenz pflegen. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Angebote:
Ambulante Pflegedienste: Binden Sie die Profis bei der Pflege ein. Das entlastet Sie körperlich und kann auch helfen, wenn der Demenzpatient Ihnen gegenüber beispielsweise eine ablehnende Haltung zeigt.
Tagespflege: Die Tagespflege ist eine ganz wichtige Stütze. Es gibt spezielle Einrichtungen der Tagespflege, aber auch Heime bieten zum Teil Tagespflege an. Menschen mit und ohne Demenz werden dort tagsüber betreut und beschäftigt, abends werden sie wieder nachhause geholt. Tagespflege kann zum Beispiel an zwei Tagen pro Woche regelmäßig in Anspruch genommen werden. Die Tagessätze liegen laut Alzheimer Gesellschaft je nach Einrichtung und Region bei 45 bis 90 Euro.
Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Auch diese beiden Angebote der Pflegekasse sind eine wichtige Entlastungsmöglichkeit für Angehörige und ermöglichen es zum Beispiel, Urlaub zu machen. Da beide Leistungen kombiniert werden können, stehen der pflegenden Person auf diese Weise bis zu 56 freie Tage im Jahr zur Verfügung.
Betreuungsgruppen: Die regionalen Alzheimer-Gesellschaften oder Wohlfahrtsverbände bieten Betreuungsgruppen für Demenzerkrankte an. Stundenweise können Menschen mit Demenz hier untergebracht werden, damit Angehörige Zeit für Erledigungen finden und eine Pause erhalten. Eine solche Betreuung kann beispielsweise durch den Entlastungsbetrag mitfinanziert werden.
Ehrenamtliche Helfer: Es gibt ehrenamtliche Helferinnengruppen, die auch nach Hause kommen und stundenweise eine Betreuung übernehmen.
Selbsthilfegruppen: Sich mit anderen Menschen auszutauschen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden, erleben Angehörige als unterstützend und entlastend. Die Alzheimer-Gesellschaften sind hier Anlaufstellen.
Regionale Angebote: Sehen Sie sich an Ihrem Wohnort um: Es gibt inzwischen viele regionale Angebote für Menschen mit demenzkranken Angehörigen. So gibt es zum Beispiel Demenz-Cafés, wo sich pflegende Angehörige und ihre demenzerkrankten Familienmitglieder mit anderen Betroffenen treffen. Auch Tanz-Cafés gehören zum Angebot, Kirchen bieten spezielle Gottesdienste an. Ebenso bieten Sportvereine zum Teil Demenz-Sportgruppen an, wo Angehörige und Betroffene gemeinsam in Bewegung kommen. Solche Angebote wirken positiv: Angehörige kommen unter Menschen und erfahren den Austausch als Entlastung, obendrein erleben Sie ihren demenzkranken Partner, ihre Partnerin, Mutter oder Vater nochmal von einer anderen Seite und wundern sich oft, was trotz Krankheit noch alles möglich ist.
Um auch wirklich alle finanziellen Hilfen und Unterstützungsangebote auszuschöpfen, empfiehlt es sich, Beratung einzuholen. Bei den Pflegekassen gibt es Pflegeberater, die dafür zuständig sind. Ferner sind in vielen Bundesländern die Pflegestützpunkte wichtige Anlaufstellen. Das gilt ebenso für die Alzheimer-Gesellschaften, die regional organisiert sind. Diese bieten zum Beispiel das Alzheimer-Telefon an, den Kontakt finden Sie weiter unten im Text. Es gibt darüber hinaus ein großes Online-Angebot, um die passende Hilfe und Unterstützung zu finden. Dazu gehören Angebote wie der Pflegelotse oder die Adressdatenbank der Alzheimer Gesellschaft. Die Links finden Sie ebenfalls weiter unten im Text.
Vergessen Sie nicht, rechtzeitig vorzusorgen und unter Umständen eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht zu verfassen. Nutzen Sie die Zeit, in der Ihr erkrankter Angehöriger seine Wünsche noch formulieren kann. Die Dokumente erleichtern es Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt Entscheidungen zu treffen und Geschäftsangelegenheiten zu klären. Lesen Sie dazu die einzelnen Ratgeber zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung auf biallo.de. Auch der Ratgeber "Notfallordner: So haben Sie wichtige Dokumente immer griffbereit" könnte in diesem Zusammenhang interessant für Sie sein.
Bei folgenden Ansprechpartnern erhalten Sie Beratung und Unterstützungsleistungen rund um das Thema Demenzerkrankung: