Private Altersvorsorge

Rürup & Riester: Für wen lohnt sich was?

Saskia Weck
Redakteurin
Veröffentlicht am: 10.07.2025

Auf einen Blick

  • Die Rürup-Rente lohnt sich besonders für Selbstständige und Gutverdienende, da die Beiträge bis zu einem Höchstbetrag von 29.344 Euro im Jahr 2025 steuerlich voll absetzbar sind. 
  • Eine Riester-Rente kann sich vor allem für Eltern und Geringverdiener lohnen, die von staatlichen Zulagen und möglichen Steuervorteilen profitieren – vor allem bei mehreren kindergeldberechtigten Kindern. 
  • Wohn-Riester hilft beim Eigenheimkauf, ist aber an strenge Bedingungen geknüpft. Wer die Immobilie nicht dauerhaft selbst nutzt, muss mit Rückzahlungen rechnen.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Was versteht man unter "Rürup-Rente"?
  2. Wie funktioniert die Basisrente?
  3. Worum handelt es sich bei der "Riester-Rente"?
  4. Wie funktioniert die Riester-Rente?
  5. Wohn-Riester: Mit der Riester-Förderung ins Eigenheim
  6. Für wen ist Wohn-Riester sinnvoll?
  7. Riester-Reform und Altersvorsorgedepot: Das plant die Politik
  8. Fazit: Riester, Rürup oder Wohn-Riester – was passt zu wem?

Dass all jene, die sich nicht eines üppigen Erbes sicher sein dürfen, privat für das Alter vorsorgen sollten, hat sich in den vergangenen Jahrzehnten herumgesprochen. Doch welcher Weg dabei wirklich für einen selbst geeignet ist, darüber herrscht oft Unklarheit.

Wir stellen Ihnen in diesem Ratgeberartikel zwei staatlich geförderte, private Vorsorgeprodukte vor, von denen eines höchstwahrscheinlich auch für Sie interessant sein dürfte: Die Rürup- und die Riester-Rente.

Was versteht man unter "Rürup-Rente"? 

Bei der Rürup-Rente handelt es sich um eine kapitalgedeckte, steuerlich geförderte Altersvorsorge, die hauptsächlich für Selbstständige, Freiberufler und freiwillig Versicherte gedacht ist. Das angesparte Geld fließt in eine lebenslange Rentenzahlung. Kapitalauszahlungen vor Ende der Laufzeit sind nicht möglich, ebenso wenig wie Kapitalauszahlungen zu Beginn der Rentenzeit. Stattdessen erhalten Sie monatlich einen festen Betrag ausgezahlt – und das ein Leben lang.

Die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, gehört – genau wie die Riester-Rente, Lebensversicherungen, andere private Rentenversicherungen und private Kapitalanlagen wie ETFs, Fonds, Aktien oder Anleihen – zur dritten Säule der Altersvorsorge: der privaten Altersvorsorge. Diese dritte Säule sollte im Idealfall während des Erwerbslebens in Kombination mit der ersten Säule – der gesetzlichen Rentenversicherung – und der zweiten Säule – der betrieblichen Altersvorsorge – genutzt werden, um später als Rentnerin oder Rentner den Lebensstandard halten zu können.

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Wie funktioniert die Basisrente? 

Die Basisrente wurde 2005 eingeführt, um insbesondere Selbstständigen, Freiberuflern sowie Gutverdienenden ohne gesetzliche Rentenversicherungspflicht eine staatlich geförderte Möglichkeit zur Altersvorsorge zu bieten. Anders als bei der Riester-Rente erfolgt die Förderung jedoch nicht über Zulagen, sondern ausschließlich über die steuerliche Abzugsfähigkeit der Beiträge. Dabei wird die Rente in der Auszahlungsphase – ähnlich wie die gesetzliche Rente – nachgelagert besteuert. Das heißt: Die Steuer wird erst in der Rentenphase fällig.

In der Ansparphase hingegen können Sie Ihre Beiträge zur Basisrente als Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Für das Steuerjahr 2025 liegt der Höchstbetrag bei 29.344 Euro pro Person, bei zusammen veranlagten Ehe- oder Lebenspartnern sind es 58.688 Euro. Diese Beträge können zu 100 Prozent steuerlich abgesetzt werden – das ist ein wesentlicher Vorteil gegenüber anderen Vorsorgeformen. 

Wichtig: Der Höchstbetrag gilt nicht ausschließlich für die Rürup-Rente, sondern umfasst alle Beiträge zur Altersvorsorge – etwa auch die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Diese werden auf den Höchstbetrag angerechnet und reduzieren den noch verbleibenden Spielraum für einen steuerlich geförderten Rürup-Vertrag. 

Wie stark sich dieser Abzug in Ihrer individuellen Steuerlast bemerkbar macht, hängt von Ihrem Einkommen und Steuersatz ab: Besonders lohnend ist die Basisrente für Gutverdienende und Selbstständige ohne Arbeitgeberzuschuss zur Altersvorsorge. 

Beispiel: Ein angestellter Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 60.000 Euro zahlt im Jahr 2025 rund 6.000 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung, der Arbeitgeber denselben Betrag. Insgesamt fließen somit 12.000 Euro in die Altersvorsorge – dieser Betrag wird auf den Höchstbetrag angerechnet. Der verbleibende Spielraum für die steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Rürup-Rente liegt in diesem Fall bei 17.344 Euro (29.344 Euro minus 12.000 Euro). 

Die eingezahlten Beiträge fließen in einen privaten Rentenversicherungsvertrag oder in einen fondsgebundenen oder ETF-basierten Rürup-Vertrag – je nach Anbieter und gewähltem Tarif. Anders als bei anderen Vorsorgeformen ist eine Kapitalauszahlung zu Rentenbeginn nicht möglich. Stattdessen erhalten Sie ab dem vertraglich vereinbarten Rentenalter eine lebenslange, monatliche Rente, die Ihre Versorgung im Alter dauerhaft sichern soll. Diese kann – je nach Anbieter – auch als sogenannte "dynamische Rente" ausgestaltet sein, die im Zeitverlauf ansteigt. 

Die Basisrente ist nicht kündbar und nicht vererbbar. Eine vorzeitige Verfügung oder Beleihung ist ausgeschlossen. Allerdings lässt sich ein Hinterbliebenenbaustein integrieren. So können Ehepartner oder Kinder im Todesfall durch eine Rentenzahlung abgesichert werden. Ohne solche Zusatzbausteine verfällt das angesparte Kapital im Todesfall.

Achtung: Den Zusatzbaustein der Hinterbliebenenrente lassen sich die Versicherer extra bezahlen – die Gebühren für Ihren Vertrag steigen also, wenn Sie sich dafür entscheiden sollten. 

Die Auszahlungen aus der Rürup-Rente werden im Alter voll versteuert. Dabei gilt eine Übergangsregelung für Bestandsrentner: Wer 2040 oder später erstmals Rürup-Rente bezieht, muss diese zu 100 Prozent als Einkommen versteuern. Für alle, die bereits vorher in Rente gehen, liegt der steuerpflichtige Anteil niedriger – er richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und gilt dann lebenslang in exakt dieser Höhe. Der Besteuerungsanteil steigt für Neurentner mit jedem weiteren Jahr leicht an, bis er im Jahr 2040 schließlich 100 Prozent erreicht. 

Wenn jemand beispielsweise 2025 in Rente geht, beträgt der Besteuerungsanteil 85 Prozent. Die restlichen 15 Prozent der Rente bleiben lebenslang steuerfrei – auch wenn sich die Rentenhöhe später noch verändert. 

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Anteil Steuerfreier Anteil 
2020 80 % 20 % 
2023 83 % 17 % 
2025 85 % 15 % 
2026 86 % 14 % 
2027 87 % 13 % 
2030 90 % 10 % 
2035 95 % 5 % 
2040 100 % 0 % 

Übrigens: Die Basisrente wird nicht auf das Schonvermögen bei der Grundsicherung im Alter angerechnet, solange sie als zweckgebundene Altersvorsorge gilt. 

In der Praxis funktioniert die Basisrente also wie eine steuerlich stark geförderte, staatlich geschützte Leibrente, die nicht flexibel, aber dafür langfristig sicher ist. Aufgrund ihrer Struktur eignet sie sich insbesondere als ergänzende Vorsorgeneben der gesetzlichen Rente oder anderen privaten Kapitalanlagen.

Für wen ist die Basisrente geeignet? 

Neben den bereits erwähnten Selbstständigen, freiberuflich Tätigen sowie freiwillig Versicherten, eignet sich die Rürup-Rente auch für gutverdienende Angestellte. 

Im Jahr 2025 lassen sich bis zu 29.344 Euro pro Person (Paare: 58.688 Euro) als Vorsorgeaufwendungen geltend machen. Dieser Höchstbetrag umfasst allerdings alle Beiträge zur Altersvorsorge, also nicht nur Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag, sondern zum Beispiel auch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. 

Haben Sie als gutverdienender Angestellter im Jahr 2025 beispielsweise 8.000 Euro selbst in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, hätte Ihr Arbeitgeber denselben Betrag obendrauf gelegt. Damit sind bereits 16.000 Euro des Höchstbetrags ausgeschöpft – es verbleiben noch 13.344 Euro steuerlich absetzbarer Spielraum, den Sie über einen Rürup-Vertrag nutzen könnten, um die maximale Förderung mitzunehmen. 

Was kostet ein Rürup-Vertrag? 

Die Kosten eines Rürup-Vertrags können stark variieren – je nachdem, ob Sie sich für eine klassische Rentenversicherung oder eine ETF- beziehungsweise fondsgebundene Variante entscheiden. Günstige ETF-basierte Rürup-Produkte mit niedrigen Kostenstrukturen dürften für viele Interessenten eine gute Wahl darstellen. Klassische Versicherungsprodukte dagegen schlagen häufig mit hohen laufenden Verwaltungskosten zu Buche. Bei vielen Anbietern werden in den ersten fünf Jahren bis zu 2,5 Prozent der eingezahlten Beiträge als Abschlusskosten einbehalten – bei Einzahlungen von zum Beispiel 10.000 Euro also 250 Euro. 

Hinzu kommen laufende Verwaltungskosten, die je nach Anbieter zwischen 0,5 und 2,0 Prozent pro Jahr liegen können. Wer auf eine ETF- oder fondsgebundene Basisrente setzt, sollte zusätzlich auf die jährlichen Fondskosten (TER) achten. Besonders günstig sind hier Anbieter, die auf provisionsfreie Nettotarife setzen oder Rürup-Sparpläne mit kostengünstigen ETFs anbieten. Für ein solides ETF-basiertes Rürup-Produkt zahlen Sie bestenfalls unter ein Prozent Gesamtkosten pro Jahr – inklusive aller Verwaltungskosten. Klassische Versicherungen liegen häufig deutlich darüber. Um einen günstigen Nettotarif zu finden, sprechen Sie am besten eine Honorarberaterin oder einen Honorarberater an. 

Vor- und Nachteile der Basisrente 

Die Rürup-Rente wartet mit einigen Goodies auf. Dafür müssen Rürup-Versicherte jedoch auch einige Schmerzpunkte in Kauf nehmen: 

Vorteile der Rürup-Rente 

  • lebenslange Rentenzahlungen
  • wird nicht angetastet, sollten Sie eines Tages Bürgergeld beziehen
  • eingezahlte Beiträge sind steuerlich absetzbar

Nachteile der Rürup-Rente 

  • unkündbar
  • nicht vererbbar
  • Auszahlungen müssen voll versteuert werden

Worum handelt es sich bei der "Riester-Rente"? 

Auch bei der Riester-Rente handelt es sich um eine steuerlich geförderte Altersvorsorge. Sie wurde 2001 für Angestellte und Beamte geschaffen, die privat für die Rente vorsorgen möchten.

Wie funktioniert die Riester-Rente? 

Die Riester-Rente funktioniert so: Sie wählen aus, ob Sie in Fondssparpläne, eine klassische Rentenversicherung oder Wohn-Riester investieren möchten und zahlen bis zu vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens ein: mindestens fünf Euro pro Monat (60 Euro im Jahr), maximal 2.100 Euro. So haben Sie Anspruch auf die Grundzulage in Höhe von bis zu 175 Euro pro Jahr. 

Für jedes Kind erhalten Sie die Kinderzulage. Diese beträgt 300 Euro pro Jahr für jedes ab 2008 geborene Kind. Ist das Kind älter, fließen 185 Euro von Seiten des Staates in Ihren Vertrag. Bei zwei ab 2008 geborenen Kindern macht das – inklusive Grundzulage – eine jährliche Förderung in Höhe von 775 Euro. 

Wenn sowohl der Vater als auch die Mutter des Kindes riestern, müssen Sie entscheiden, wer den Kinderzuschlag bekommt, denn ein Kind kann nur einem Riester-Vertrag zugeordnet werden. Zusätzlich gibt es einen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn Sie den Riester-Vertrag bis zu Ihrem 26. Geburtstag abschließen. 

Achtung! Zahlen Sie weniger als vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens in den Vertrag ein, erhalten Sie die staatlichen Zuwendungen nur anteilig.

Dazu ein Beispiel: Bei einem Jahresgehalt von 60.000 Euro müsste jährlich der maximal geförderte Beitrag in Höhe von 2.100 Euro auf dem Riester-Konto eingehen, damit Sie die vollen Zulagen erhalten. Bekommen Sie beispielsweise die Grundzulage in Höhe von 175 Euro und zwei Kinderzulagen in Höhe von zusammen 600 Euro, müssen Sie also noch 1.325 Euro einzahlen. Das entspricht 110,42 Euro pro Monat. Zahlen Sie nur die Hälfte ein, bekommen Sie die Zulagen nur in halber Höhe. 

Was kostet ein Riester-Vertrag? 

Klassische Riester-Versicherungen weisen oft hohe Abschluss- und Verwaltungskosten auf. Bei einigen Verträgen fließen bis zu zehn Prozent der Einzahlungen in Abschlusskosten. Diese werden in der Regel auf fünf Jahre verteilt. Dazu kommen laufende Kosten von bis zu zwei Prozent jährlich – insbesondere bei fondsgebundenen Riester-Versicherungen oder teuren Banksparplänen. 

Günstiger fahren Sie mit Riester-Fondssparplänen auf ETF-Basis. Doch auch hier lohnt der Blick ins Kleingedruckte: Nicht alle ETF-Riester-Produkte verzichten auf Provisionen oder hohe Verwaltungskosten. Setzen Sie daher auf Netto-Tarife, also Tarife ohne Abschlussprovisionen, und wählen Sie Produkte, bei denen die Gesamtkostenbelastung – also Abschlusskosten, Verwaltungskosten und Fondskosten (TER) – unter ein Prozent jährlich liegt. Denn hohe Gebühren fressen auf lange Sicht einen erheblichen Teil der Rendite auf – was die staatlichen Zulagen teilweise wieder zunichtemachen kann. Holen Sie sich bei Bedarf Rat bei einer professionellen Honorarberaterin oder bei einem Honorarberater. 

Vor- und Nachteile der Riester-Rente 

Die Riester-Rente hat in den vergangenen Jahren an Popularität verloren – bietet aber nach wie vor für bestimmte Gruppen deutliche Vorteile. Gleichzeitig bringt sie auch einige Tücken mit sich, über die Sparerinnen und Sparer vor Vertragsabschluss Bescheid wissen sollten: 

Vorteile der Riester-Rente 

  • staatliche Grund- und Kinderzulagen
  • mögliche Steuerersparnis in der Ansparphase
  • garantierte Beiträge, daher keine Verluste des Eigenkapitals
  • Kapitalauszahlung von bis zu 30 Prozent zu Rentenbeginn möglich
  • unter bestimmten Bedingungen vererbbar

Nachteile der Riester-Rente 

  • hohe Abschluss- und Verwaltungskosten
  • geringe Renditechancen bei klassischen Produkten
  • kompliziertes und bürokratisches Fördersystem
  • nachgelagerte Besteuerung der Rentenzahlungen
  • Anrechnung auf Grundsicherung im Alter

Wohn-Riester: Mit der Riester-Förderung ins Eigenheim 

Wohn-Riester – offiziell "Eigenheimrente" genannt – erlaubt es, die staatliche Riester-Förderung für selbst genutztes Wohneigentum zu verwenden. Damit soll der Aufbau von Immobilienvermögen als Teil der Altersvorsorge unterstützt werden. Seit seiner Einführung im Jahr 2008 wurde Wohn-Riester von mehr als zwei Millionen Haushalten in Deutschland genutzt – oft als Ergänzung zur Eigenkapitalbildung oder zur Tilgung eines Immobiliendarlehens. Doch das Modell hat auch seine Tücken. 

Was genau ist Wohn-Riester? 

Wohn-Riester erlaubt es Ihnen, die Riester-Förderung (Grundzulage, Kinderzulage und gegebenenfalls Steuervergünstigungen) entweder direkt zum Bau oder Kauf eines Eigenheims zu nutzen oder um ein bestehendes Immobiliendarlehen für selbst genutztes Wohneigentum zu tilgen. Sie können dafür entweder: 

  • einen sogenannten Wohn-Riester-Bausparvertrag nutzen,
  • oder ein klassisches Riester-Darlehen, bei dem Sie ein förderfähiges Annuitätendarlehen abschließen, das durch Riester-Zulagen und gegebenenfalls Sonderzahlungen schneller getilgt werden kann.

Ebenso ist es möglich, ein klassisches Riester-Guthaben in der Ansparphase ganz oder teilweise zu entnehmen, um es für wohnwirtschaftliche Zwecke zu verwenden – etwa für die Eigenkapitalfinanzierung beim Immobilienkauf. 

Voraussetzungen für Wohn-Riester 

Die Förderung erhalten Sie nur, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, sie also als Lebensmittelpunkt dient. Wird die geförderte Immobilie später vermietet oder verkauft, kann dies Rückzahlungsverpflichtungen auslösen (dazu gleich mehr). 

Weitere Voraussetzungen sind: 

  • Das Objekt muss sich innerhalb der Europäischen Union oder des europäischen Wirtschaftsraums befinden.
  • Es muss sich um eine eigengenutzte Wohnung oder ein Haus handeln – Ferienimmobilien sind ausgeschlossen.
  • Der Antragstellende muss förderberechtigt im Sinne der Riester-Regelungen sein.

Wie läuft die Förderung ab? 

Auch beim Wohn-Riester gilt das bekannte Prinzip: Wer vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres (maximal 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen) in den Vertrag einzahlt, erhält die volle Förderung. Dazu zählen: 

  • Grundzulage von 175 Euro jährlich (für Erwachsene),
  • Kinderzulage von 300 Euro pro Kind (für ab 2008 geborene Kinder, sonst 185 Euro),
  • Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro pro Jahr.

Bei einem Riester-Darlehen oder einem Wohn-Riester-Bausparvertrag fließen diese Förderungen direkt in die Tilgung des Darlehens oder in den Aufbau des Bausparguthabens. Der große Vorteil: Durch die staatlichen Zuschüsse wird das Darlehen schneller reduziert, was die Zinskosten insgesamt senkt. 

Nachgelagerte Besteuerung: Wohnförderkonto im Blick behalten 

Ein oft übersehener, aber zentraler Punkt bei Wohn-Riester ist die sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Denn obwohl keine unmittelbare Auszahlung erfolgt – wie bei einer Rentenzahlung –, wird der geförderte Betrag so behandelt, als ob Sie ihn später zur Altersvorsorge nutzen würden. 

Daher führt das Finanzamt ein Wohnförderkonto: Auf diesem Konto wird jedes Jahr der geförderte Betrag (einschließlich Zulagen und steuerlich abgesetzter Beträge) als fiktives Kapital verbucht und mit jährlich zwei Prozent verzinst. Dieses fiktive Guthaben müssen Sie im Ruhestand nachgelagert versteuern – und zwar in der Regel ab Rentenbeginn, verteilt über 17 bis 25 Jahre. 

Sie haben allerdings die Wahl, ob Sie die Steuerschuld auf einmal begleichen (dann erhalten Sie einen Rabatt von 30 Prozent auf die Steuerschuld) oder ob Sie die Summe verteilt über die Rentenzeit in Raten versteuern lassen. 

Rückzahlungspflichten bei Aufgabe der Selbstnutzung 

Ein großer Nachteil von Wohn-Riester: Wenn Sie die Immobilie nicht dauerhaft selbst nutzen, etwa weil Sie sie verkaufen oder vermieten, verlangt das Finanzamt die Rückzahlung der gesamten Förderung, die auf dem Wohnförderkonto angesammelt wurde – inklusive der fiktiven Verzinsung. Das kann im schlimmsten Fall einen fünfstelligen Betrag ausmachen. 

Ausnahmen gelten, wenn Sie innerhalb von vier Jahren ein neues förderfähiges Eigenheim anschaffen und dieses selbst nutzen. Dann kann das bisherige Wohnförderkonto auf das neue Objekt übertragen werden. 

Informieren Sie das Finanzamt in solchen Fällen frühzeitig und dokumentieren Sie alle relevanten Schritte, etwa Umzüge oder neue Immobilienkäufe. Andernfalls droht der Verlust der Förderung. 

Vor- und Nachteile von Wohn-Riester 

Wohn-Riester bietet also einige handfeste Vorteile, bringt jedoch auch spürbare Einschränkungen mit sich, die Sparerinnen und Sparer kennen sollten: 

Vorteile von Wohn-Riester 

  • staatliche Förderung durch Grund- und Kinderzulagen
  • schnellerer Schuldenabbau durch Zulagen und Steuervorteile
  • Tilgungszuschüsse reduzieren die Zinsbelastung spürbar
  • mietfreies Wohnen im Alter kann finanzielle Unabhängigkeit sichern

Nachteile von Wohn-Riester 

  • nachgelagerte Besteuerung über das Wohnförderkonto
  • Rückzahlungspflicht bei Aufgabe der Selbstnutzung
  • komplexe steuerliche und bürokratische Regeln
  • geringe Flexibilität bei Veränderungen der Lebenssituation

Für wen ist Wohn-Riester sinnvoll? 

Wohn-Riester kann ein echter Rendite-Booster für alle sein, die ohnehin ein Eigenheim planen und gleichzeitig von der Riester-Förderung profitieren möchten – besonders bei mittleren und niedrigen Einkommen mit Kindern. Denn die staatlichen Zulagen senken effektiv die Tilgungslast und sorgen für schnellere Schuldenfreiheit im Alter. 

Doch die Konstruktion ist bürokratisch, die steuerlichen Folgen sind komplex, und das Modell ist unflexibel, wenn sich Ihre Lebenssituation ändert – etwa durch Jobwechsel, Scheidung oder Umzug. Dann kann aus der staatlich geförderten Immobilie schnell eine steuerliche Last werden. 

Ein weiteres Problem: Die nachgelagerte Besteuerung senkt die Nettoersparnis, die Sie durch das mietfreie Wohnen im Alter realisieren. Ein Teil des Betrags, den Sie an Miete sparen, versteuern Sie anteilig als fiktive Riester-Rente – und zwar aus versteuertem Einkommen. 

Wohn-Riester und die Riester-Reform 2026 

Im Koalitionsvertrag ist die Reform der Riester-Rente für 2026 angekündigt – samt eines neuen Standardprodukts mit geringeren Kosten, ohne zwingende Garantien und mit vereinfachter Förderung. Offen bleibt bisher, wie Wohn-Riester in dieses neue System integriert wird – oder ob das Modell überhaupt weitergeführt wird. 

Da Wohn-Riester besonders stark von Garantien und Zulagen abhängig ist, wäre es denkbar, dass die Eigenheimrente in ihrer bisherigen Form entfällt oder neu gestaltet wird. Wer also heute noch auf Wohn-Riester setzt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er ein Modell nutzt, das möglicherweise in wenigen Jahren ersetzt wird. 

Fazit zu Wohn-Riester 

Wohn-Riester bietet attraktive Förderungschancen – besonders für Familien und sicherheitsorientierte Anleger, die langfristig in der eigenen Immobilie wohnen wollen. Doch das Modell ist komplex und unflexibel, und die steuerliche Nachversteuerung kann zu bösen Überraschungen führen, wenn das Wohnobjekt aufgegeben wird. 

Wer eine einfache, renditeorientierte Altersvorsorge sucht, ist mit einem ETF-Sparplan oder künftig vielleicht mit dem geplanten Altersvorsorgedepot, zu dem wir gleich noch kommen, besser bedient. Wer jedoch ohnehin ein Eigenheim plant, auf Förderungen nicht verzichten will und bereit ist, sich langfristig an eine Immobilie zu binden, kann mit Wohn-Riester sinnvoll Vermögen aufbauen – sofern die Förderung optimal genutzt und steuerliche Aspekte frühzeitig berücksichtigt werden. 

Riester-Reform und Altersvorsorgedepot: Das plant die Politik 

Im Koalitionsvertrag vom April 2025 haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Riester-Rente grundlegend zu reformieren. Ziel ist es, ein neues Produkt zu schaffen, das einfacher, günstiger und transparenter ist. Geplant ist: 

  • Verzicht auf Garantien, um die Renditechancen zu verbessern
  • geringere Kosten durch Standardprodukte
  • vereinfachte Förderung, vor allem für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen
  • Ausweitung der Förderberechtigung auf weitere Gruppen

Kern der Reform soll ein einfaches Anlageprodukt sein, das voraussichtlich auch in ETF-basierten Varianten angeboten wird.

Altersvorsorgedepot ab 2026: Frühstart-Rente für Kinder 

Ebenfalls für 2026 geplant ist ein Frühstart-Depot für Kinder. Die Idee: Für jedes Kind, das zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, zahlt der Staat monatlich zehn Euro in ein individuelles Depot ein. Dieses Depot kann später privat weiter bespart werden, Erträge bleiben bis zur Rente steuerfrei. Die Auszahlung erfolgt frühestens zur Regelaltersgrenze. 

Einige Expertinnen und Experten bemängeln, dass die Förderung zu gering sei, das Verfahren bürokratisch, der Anreiz für bildungsferne Haushalte kaum vorhanden. Die Idee sei gut, aber nicht ausreichend. Für echte Renditechancen müssten auch Erwachsene stärker in die Aktienvorsorge eingebunden werden – etwa durch ein allgemeines staatlich gefördertes Altersvorsorgedepot. 

Dennoch: Wer Kinder hat, sollte nicht auf den Staat warten und bereits heute auf eigene Faust in einen günstigen Welt-ETF-Sparplan investieren, zum Beispiel durch das Besparen eines FTSE All-World oder MSCI ACWI ETFs. Einen passenden Broker finden Sie in unserem Depotvergleich

Fazit: Riester, Rürup oder Wohn-Riester – was passt zu wem? 

Welches Vorsorgeprodukt das richtige ist, hängt maßgeblich von Ihrer Lebenssituation, Ihrem Einkommen und Ihren Zielen ab. Für gutverdienende Selbstständige oder Freiberufler ohne Rentenversicherungspflicht kann die Rürup-Rente eine attraktive Möglichkeit sein, die Steuerlast im Hier und Jetzt zu senken und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen – vor allem in Verbindung mit kostengünstigen ETF- oder fondsgebundenen Tarifen. 

Wohn-Riester wiederum lohnt sich vor allem für Familien mit mittleren oder niedrigen Einkommen, die ohnehin ein Eigenheim planen und langfristig selbst darin wohnen möchten. In solchen Fällen reduzieren Zulagen und Steuervorteile die Tilgungslast erheblich – vorausgesetzt, Sie erfüllen dauerhaft die Voraussetzungen für die Selbstnutzung. Denn andernfalls drohen Rückzahlungen. 

Die klassische Riester-Rente bietet vor allem dann Vorteile, wenn Sie alle staatlichen Zulagen ausschöpfen – etwa durch mehrere kindergeldberechtigte Kinder oder ein geringes Einkommen mit nur geringem Eigenbeitrag. Für viele andere ist das System derzeit zu teuer, zu unflexibel und bürokratisch. 

Unterm Strich gilt: Förderung erhalten nur diejenigen, die ins bestehende System passen. Wer heute keine oder nur geringe Zulagen erwarten kann, sollte genau rechnen – oder besser auf die angekündigte Reform ab dem Jahr 2026 warten. Denn mit dem geplanten Altersvorsorgedepot und einfacheren Förderbedingungen könnte die staatlich geförderte Altersvorsorge wieder deutlich attraktiver und breiter nutzbar werden. 

MerkmalRiester-RenteRürup-Rente
ZielgruppeRentenversicherte, Eltern, BeamteSelbstständige, Gutverdienende
FörderungZulagen + SteuervorteileSteuervorteile (Sonderausgaben)
Höchstbetrag 20252.100 Euro29.344 Euro (ledig), 58.688 Euro (verh.)
Kapitalauszahlung möglich?Ja (30 % bei Rentenbeginn)Nein
Vererbung möglich?Ja, aber nur bei bestimmten Vertragskonstellationen (z. B. Rentengarantiezeit oder Beitragsrückgewähr)Nur mit Hinterbliebenenregelung (z. B. Rentenoption für Ehepartner oder Kinder)
Einsatz für Eigenheim?Ja (Wohn-Riester)Nein 

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 10.07.2025

Über die Redakteurin Saskia Weck

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Saskia Weck ist Finanzredakteurin und Finanzanlagenfachfrau. Sie schreibt über die Themen ETFs, Fonds, Aktien, Anleihen, Rente, Altersvorsorge, Karriere sowie Geld und Familie. Sie kommt aus der Female Finance Branche und hat es sich zum Ziel gesetzt, dass sich jede:r unkompliziert Wissen über das Thema Finanzen aneignen kann.

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