Bewegliche Extras separat kaufen
Die Grunderwerbsteuer fällt auf den Grund und Boden, die Immobilie sowie das untrennbar mit dem Objekt verbundene Inventar an, also für das Dach, für Fenster und Türen und für die Rohrleitungen. Möbel, Küche, Sauna, Markisen oder die Photovoltaikanlage gehören hingegen nicht zum festen Inventar.
Diese Bestandteile werden daher von der Grunderwerbsteuer nicht erfasst. Um die Steuer zu senken, können Sie diese Positionen beim Immobilienkauf aus dem Gesamtkaufpreis herausrechnen und im Kaufvertrag separat auflisten.
Hier winkt Sparpotential
Liegen die Kosten für solche mobile Extras beispielsweise bei 10.000 Euro, so können Sie als Käuferin oder Käufer auf diese Weise immerhin einige hundert Euro sparen. In Niedersachsen, wo die Grunderwerbsteuer 5,0 Prozent beträgt, wären es immerhin 500 Euro.
Über die Instandhaltungsrücklage Grunderwerbsteuer sparen
Ein weiterer Aspekt ist die Instandhaltungsrücklage. Diese muss beim Kauf einer Eigentumswohnung abgelöst werden. Auch hier ist es möglich, die Instandhaltungsrücklage separat auszuweisen. Damit lässt sich in der Regel auch etwas Geld einsparen. Dabei gilt: Je größer die Wohnung und je älter das Gebäude ist, desto höher ist die Instandhaltungsrücklage.
Grundstück separat kaufen
Eine weitere Möglichkeit zur Steuerersparnis bietet der getrennte Kauf von Grundstück und Immobilie. Als Häuslebauer sollten Sie zunächst nur das Grundstück kaufen, dann mehrere Monate verstreichen lassen (damit der Fiskus nicht hellhörig wird) und später Ihr Traumhaus darauf bauen.
Bei separatem Kaufvertrag erhebt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nur für das Grundstück. Jedoch sollte der Erwerb des Grundstücks und spätere Baumaßnahmen in keinem zeitlichen und vertraglichen Zusammenhang stehen.
"Verbundenes Geschäft" beim Hauskauf vom Bauträger
Wer sein Haus von einem Bauträger erwirbt, zahlt für die Gesamterstellung auch die Grunderwerbsteuer, es handelt sich um ein sogenanntes verbundenes Geschäft. Dies gilt auch, wenn zwei unterschiedliche Verträge über den Grundstückskauf und über die Erstellung des Gebäudes aufgesetzt werden.
Die Finanzämter haben hier ein besonderes Auge darauf. Dies können Sie aushebeln, wenn Sie zum einen mehrere Angebote für den Grundstückskauf einholt und zum anderen nicht schon gleichzeitig einen Architekten mit der Planung des Hauses beauftragen. Hier gilt es, zunächst das Grundstück zu kaufen und dann einen Vertrag mit dem Architekten zu schließen.