Quelle: Erste Hausverwaltung, 2023
Beispielrechnung: Sie besitzen zwei Eigentumswohnungen in einer Wohnanlage mit 60 Wohnungen. Sie beauftragen eine externe Hausverwaltung mit der Verwaltung der Wohnungen, um die Vermietung kümmern Sie sich selbst. Die Hausverwaltung berechnet pro Wohnung monatlich 24,50 Euro, für beide Wohnungen also 49 Euro/Monat. Übers Jahr gesehen summieren sich die Ausgaben auf 588 Euro.
Einige Hausverwaltungen nehmen auch einen prozentualen Anteil von der Miete, beispielsweise drei bis sechs Prozent der Nettokaltmiete. Bei einer Wohnung mit 900 Euro Kaltmiete entstünden bei vier Prozent Hausverwalterkosten somit Ausgaben von 36 Euro pro Monat. Dieses Vergütungsmodell kann etwas teurer sein als pauschale Verwalterkosten, ist aber durchaus interessant, da der Hausverwalter auf diese Weise zugleich an einer Mieterhöhung beteiligt ist und aus diesem Grund unter Umständen motivierter darauf hinarbeitet.
Letztlich sollten Sie den Preis aber immer ins Verhältnis zu der im Gegenzug gewonnenen Freizeit und den Dienstleistungen setzen. Allein die Erhöhung des Mietpreises ist heute aufwändig und kompliziert und ohne einen Rechtsbeistand oft nicht zu bewältigen. Schließlich warten viele Mieter nur auf einen Fehler des Vermieters. Mit einer Hausverwaltung gehen Sie weniger Risiko ein und sparen im Ernstfall teure Zusatzkosten für einen Rechtsanwalt.
Biallo-Tipp:
Als Vermieter bleiben Sie nicht auf den kompletten Kosten sitzen. Sie dürfen die Kosten für die Hausverwaltung steuerlich absetzen – und zwar als Werbungskosten in der Anlage V. Akzeptiert werden zum Beispiel sämtliche Gebühren für den Hausverwalter, Ausgaben für Instandhaltungen, den Makler bei Neuvermietung oder für Immobilienanzeigen. Das Finanzamt akzeptiert aber nur Kosten, die mit Zahlungsbelegen nachgewiesen werden. Heben Sie daher alle Belege auf und begleichen Sie Rechnungen immer per Überweisung oder Geldkarte.
Welche Faktoren beeinflussen die Kosten einer Hausverwaltung?
Viele Faktoren spielen bei der Preisgestaltung einer Hausverwaltung eine Rolle. Allgemein gilt: Die Höhe der Preise orientiert sich vor allem an der Zahl der zu verwaltenden Wohneinheiten - schließlich macht es einen Unterschied, ob die Hausverwaltung nur Ihre Eigentumswohnung in dem Haus betreut oder in einem Wohnkomplex mehrere hundert Wohnungen verwaltet. Den Preis beeinflussen ferner die Ausstattung und der Zustand des Objekts sowie die Region und die Lage der Immobilie. Große Städte sind häufig teurer als ländliche Regionen. Auch die Qualität der Hausverwaltung spielt eine Rolle. Eine effiziente Verwaltung kann langfristig Kosten sparen.
Grundlegende Kostenfaktoren einer Hausverwaltung:
- Instandhaltungskosten: Reparaturen, Wartung, Sanierung, Reinigung der Immobilie
- Versicherungsprämien: Gebäude-, Brandschutz- und Haftpflichtversicherung
- Buchhaltungsaufwand: Erstellung von Finanzberichten, Verwaltung der Buchungsunterlagen
- Verwalterkosten: Gehälter, Bürokosten, Geschäftsausgaben
- Sonstige Kosten: Energie- und Entsorgungskosten, kommunale Gebühren
Welche Aufgaben übernimmt die Hausverwaltung?
Eine Hausverwaltung kann Ihnen im besten Fall sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie abnehmen. Zu den Aufgaben einer Hausverwaltung gehören kaufmännische, technische und juristische Tätigkeiten, zum Beispiel die Verwaltung von Mieteinnahmen, die Durchführung von Reparaturen und die Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten. In der Praxis hängen die Aufgaben davon ab, welche Form der Hausverwaltung Sie gewählt haben. Die sogenannte WEG-Verwaltung umfasst ein anderes Aufgabenspektrum als die reine Mietverwaltung. Nachfolgend werden die einzelnen Aufgabengebiete näher vorgestellt.
Aufgaben einer Mietverwaltung
Damit Sie sich nicht um die Vermietung Ihrer Immobilie einschließlich der Mieterbetreuung kümmern müssen, können Sie eine Hausverwaltung als Mietverwaltung beauftragen. Die Mietverwaltung kümmert sich um alle Aufgaben rund um die Betreuung Ihrer Mieter und Ihrer Eigentumswohnung. Dazu gehört die Abwicklung und Betreuung des Mietverhältnisses, die Neuvermietung, Wohnungsübergaben, Instandhaltung, Betriebskostenabrechnung und die Überwachung der regelmäßigen Mietzahlungen. Der Mieter in Ihrer Immobilie hat mit Ihnen selbst nichts zu tun, sondern kommuniziert nur mit der von Ihnen beauftragten Hausverwaltung. Da die Mietverwaltung Sie als Eigentümer der Immobilie auch rechtlich vertritt, sind Sie bei Mängeln an der Mietsache oder geplanten Mieterhöhungen immer auf der sicheren Seite. Folgende Aufgaben kann Ihnen die Miethausverwaltung abnehmen:
Kaufmännische Aufgaben
Technisch-organisatorische Aufgaben
- Erfassung von Verbrauchswerten (Heizung, Wasser, Strom)
- Planung, Vergabe, Überwachung und Abrechnung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten, einschließlich Preisanfrage, Ausschreibungen, Auftragsvergabe, Rechnungskontrolle und Mängelrügen
- Einhaltung von Gewährleistungsansprüchen
- schnelle Veranlassung von Schadensbeseitigungen durch Handwerker
- Erstattung von Schadensmeldungen gegenüber Versicherung und Verursacher
- Einweisung von Handwerkern und Hausmeistern
- Schlüsselbestellungen und Schlüsselverwaltung
Rechtliche Unterstützung
- Beachtung mietrechtlicher Vorschriften
- Berücksichtigung gesetzlicher Vorschriften vom BGB bis zur StVzO
- Abschluss oder Kündigung des Mietvertrages
- Abnahme und Übergabe der Mietsache
- Erklärung und Umsetzung von Mieterhöhungen
- Bearbeitung von Mietminderungen
Mieterbetreuung und Eigentümervertretung
- Auswahl des Mieters
- Korrespondenz mit Eigentümern und Mietern
- Verhandlung mit Behörden
- Erstellung und Verteilung von Rundschreiben, Informationen und Aushängen
- Beschwerdemanagement
- Wahrnehmung von Orts- und Gerichtsterminen
Aufgaben der WEG-Verwaltung
Mit dem Kauf einer Eigentumswohnung erwerben Sie nicht nur die „eigenen vier Wände“, sondern auch immer Anteile am Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen zum Beispiel der Hausflur, das Dach, die Fassade, der Keller, der Fahrstuhl und die Außenanlagen. Auch diese Teile des Hauses, die allen Eigentümern gemeinsam gehören, müssen bewirtschaftet werden. Um die Bewirtschaftung des gemeinsamen Wohneigentums kümmern sich entweder die Eigentümer zusammen oder es wird ein WEG-Verwalter bestellt. Das kann einer der Eigentümer sein oder ein externes Unternehmen. Die Entscheidung darüber treffen die Eigentümer im Rahmen eines Mehrheitsentscheids.
Die WEG-Verwaltung wird zumeist auf fünf Jahre bestimmt. Während dieser Zeit haftet der Verwalter für das Vermögen der Eigentümergemeinschaft. Die Aufgaben der WEG-Verwaltung sind im Wohneigentumsgesetz (WEG) geregelt. Sie können aber durch die Eigentümergemeinschaft erweitert oder eingegrenzt werden. Die Arbeit der WEG-Verwaltung kann durch einen Verwaltungsbeirat unterstützt werden, der sich aus Wohnungseigentümern zusammensetzt. Die Einberufung eines Verwaltungsbeirats ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben, sie liegt im Ermessen der Eigentümer.
Grundlegende Aufgaben einer WEG-Verwaltung:
- Einberufen der Wohnungseigentümerversammlung und deren Beschlüsse durchführen
- den Wirtschaftsplan aufstellen
- die Finanzen und Rücklagen der Eigentümergemeinschaft verwalten
- für die Einhaltung der Hausordnung sorgen
- Angebote für Handwerker einholen
- den für das Objekt zuständigen Hausmeister überwachen
- sich um die Instandhaltung des Objekts kümmern
- die Jahresabrechnung der Hausgelder vornehmen
- offene Forderungen eintreiben und
- Schäden an Eigentümer und Versicherungen melden.
Gut zu wissen: Der Hausverwalter ist nicht identisch mit dem Hausmeister. Während letzterer oft bei der Hausverwaltung angestellt ist und in deren Auftrag handwerkliche Tätigkeiten ausführt, erledigt der Hausverwalter administrative Aufgaben.