Das Konto auf den Namen des Kindes oder auf meinen Namen eröffnen?
Väter und Mütter können selbstverständlich ein Festgeldkonto auf den eigenen Namen eröffnen und das Ersparte später dem Nachwuchs zugutekommen lassen. Sollte es jedoch zu einer Trennung beziehungsweise Scheidung der Eltern kommen, könnte es Streit darüber geben, wem das Geld gehört. Deshalb ist es sicherer, das Kind zum Inhaber des Festgeldkontos zu machen. Das hat auch steuerliche Vorteile.
Steuern sparen mit Festgeldkonto für Kinder und Jugendliche
Jede Bürgerin und jeder Bürger hat von Geburt an einen Steuerfreibetrag. Diesen Freibetrag können Sie auch dann nutzen, wenn Sie Geld für Ihre Kinder anlegen möchten.
Ihr Kind darf jährlich bis zu 11.604 Euro (Stand: 2024) „dazuverdienen“, ohne dass es darauf Steuern abführen müsste. Darüber hinaus steht ihm der Sparerpauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro sowie der Sonderausgaben-Pauschbetrag in Höhe von 36 Euro pro Jahr zu. Zusammengenommen bleiben also Gewinne bis zu einer Grenze von 12.640 Euro jährlich steuerfrei.
Wichtig: Denken Sie in jedem Fall daran, für Ihr Kind einen Freistellungsauftrag einzurichten, damit Zinserträge bis zum Betrag von 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben und kein automatischer Steuerabzug erfolgt. Zudem wird der Grundfreibetrag nicht direkt von der Bank beim Kapitalertragsteuerabzug berücksichtigt. Um diesen Freibetrag geltend zu machen, müssen die Eltern für das Kind eine Einkommensteuererklärung abgeben, damit das Finanzamt die von der Bank einbehaltene Kapitalertragsteuer erstatten kann. Alternativ können Eltern eine Nichtveranlagungsbescheinigung für ihre Kinder beim Finanzamt beantragen. Mit dieser Bescheinigung können Kinder von der Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge freigestellt werden, wenn sie der Bank vorliegt.
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Wer darf über das Konto des Kindes bis zur Volljährigkeit verfügen?
Das Geld, das Sie für Ihr Kind anlegen, geht Sie von diesem Zeitpunkt an im Grunde genommen nichts mehr an. Es gehört dem Kind. Dieses darf ab dem 18. Geburtstag damit tun, worauf auch immer es Lust hat. Kleidung oder Nahrung für Ihren Spross dürfen Sie davon nicht finanzieren. Sie als Erziehungsberechtigte oder Erziehungsberechtigter bekommen jedoch bis zur Volljährigkeit des Kindes automatisch eine Vollmacht für das Konto, um es zu verwalten.
Weitere Geldanlagen für Kinder
Abgestimmt auf Ihre finanziellen Verhältnisse, den Zweck der Geldanlage und die Anzahl der Jahre, in der Sie und Ihr Nachwuchs auf das Geld verzichten können, könnten die folgenden Anlagemöglichkeiten infrage kommen:
Tagesgeld für Kinder
Ein Tagesgeldkonto bietet sich ebenso gut wie ein Festgeldkonto zur sicheren Aufbewahrung des Geldes Ihres Kindes an. Tagesgeld ist jedoch viel flexibler. Sie können das Guthaben prinzipiell innerhalb von ein bis zwei Werktagen zurück auf das Referenzkonto (Girokonto oder auch Kinderkonto) überweisen. Dafür büßen Sie bei Tagesgeld in der Regel an Zinsen ein, denn diese sind oftmals niedriger als beim Festgeld – und sie können sich im Laufe der Zeit verändern.
Wenn die Paten, Tanten oder Onkel also etwas Geld zur Taufe oder Einschulung schenken und Sie wissen, dass Ihr Kind demnächst ein neues Fahrrad braucht, könnten Sie das Geld zunächst auf ein gut verzinstes Tagesgeldkonto für Minderjährige legen, bis Sie es brauchen.
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