Neuerungen 2026

Finanz-Booster 2026: Das ändert sich bei Kindergeld, Steuern, Verkehr und Energie – ein Überblick

Franziska Baum
Redakteurin
Aktualisiert am: 16.12.2025

Auf einen Blick

  • Der gesetzliche Mindestlohn und die Minijob-Grenze steigen deutlich – wie viel bleibt Ihnen monatlich mehr?
  • Ab wann können Sie als Rentner steuerfrei bis zu 2.000 Euro pro Monat hinzuverdienen?
  • Wir haben für Sie zusammengefasst, wie Sie durch Entlastungen bei Strom und Gas 2026 bares Geld sparen können.
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Auch im neuen Jahr gibt es wieder eine Menge Änderungen und neue Gesetze. Was ist wichtig?
Das erwartet Sie in diesem Artikel

Das Jahr 2026 bringt eine Fülle von neuen Gesetzen, Verordnungen und EU-Vorgaben mit sich. Viele dieser Neuerungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönlichen Finanzen und Ihren Alltag aus. Dabei gibt es sowohl Entlastungen – etwa durch höhere Freibeträge und niedrigere Energiekosten – als auch einige Anpassungen, die Sie im Blick behalten sollten.

Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Finanzen, Arbeit, Rente, Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz zusammengefasst. So sind Sie optimal auf das neue Jahr vorbereitet. 

Beachten Sie bitte: Maßnahmen, die zum Redaktionsschluss noch nicht endgültig beschlossen sind, haben wir mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Maßgeblich ist stets der veröffentlichte Gesetzestext.

💰 Das ändert sich bei Ihren Finanzen und Steuern

Das neue Jahr hält einige finanzielle Entlastungen für Sie bereit. Insbesondere durch die Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und Pauschalen bleibt Ihnen letztlich mehr Netto vom Brutto.

Höhere Freibeträge und Pauschalen entlasten Sie

Die steuerlichen Freibeträge steigen 2026 erneut, was vor allem Geringverdienern zugutekommt.

  • Grundfreibetrag steigt: Der Betrag, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen, steigt auf 12.348 Euro. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.
  • Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen: Pro Kind erhalten Sie ab Januar monatlich 259 Euro Kindergeld, das sind vier Euro mehr als bisher. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro (inklusive Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) für zusammenveranlagte Eltern.
  • Pendlerpauschale für alle gleich: Ab dem 1. Januar 2026 können Sie die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer zur Arbeit geltend machen. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
  • Ehrenamt wird attraktiver: Die steuerlichen Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten erhöhen sich ebenfalls. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.

Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende

Wer gut verdient, muss sich auf höhere Sozialabgaben einstellen. Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen steigen, was bedeutet, dass für höhere Einkommen Sozialabgaben fällig werden:

  • Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Grenze steigt auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 8.450 Euro.
  • Kranken- und Pflegeversicherung: Die Grenze liegt künftig bei 5.812,50 Euro im Monat.
  • Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde für 2026 auf 2,9 Prozent festgesetzt. Dieser Wert dient den Kassen als Orientierungsmarke, da jede Kasse ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag individuell festlegt. Dieser wird in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Wir berichten zeitnah gesondert über die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen und halten Sie auf dem Laufenden.

Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt dauerhaft

Für Speisen, die Sie in Restaurants oder bei Lieferdiensten verzehren, soll der Umsatzsteuersatz dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat die Vorgabe im Steueränderungsgesetz 2025 verankert, welches der Bundestag am 4. Dezember beschlossen hat. Am 19. Dezember steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Sollte dieser zustimmen, gilt ab dem 1. Januar 2026 für Speisen in Restaurants, Cafés, Foodtrucks, im Catering und in der Gemeinschaftsverpflegung (wie Schulen, Kitas und Krankenhäuser) ein Steuersatz von nur sieben Prozent. Die bereits seit Jahren geltende Ausnahme bleibt bestehen: Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.

Eine Sonderregelung betrifft Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent (wie Cappuccino, Latte Macchiato) sowie Leitungswasser, das zum Mitnehmen verkauft wird. Diese Getränke können mit sieben Prozent versteuert werden. Pflanzliche Drinks wie Hafer- und Mandelmilch sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

Meldepflichten zur Verbesserung der Kryptowerte-Besteuerung

Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus jährlich dreistellige Millionenbeträge im Zusammenhang mit Kryptowerten. Neue Regelungen sollen dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken.

Eine entscheidende Grundlage hierfür ist die DAC8-Richtlinie der EU, die ab 2026 eine Meldepflicht für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte, E-Geld und digitales Zentralbankgeld einführt. Dazu gehören Handelsplattformen, Wallet-Anbieter, Broker und Vermittler, Zahlungsdienstleister sowie Verwahrstellen und Custodians. Diese Anbieter sind verpflichtet, umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden zu übermitteln.

In Deutschland wird das Bundesamt für Steuern diese Aufgabe übernehmen. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen den betroffenen Personen Bußgelder, abhängig von ihrem Umsatz. Zudem müssen Personen, die Kryptowertgeschäfte nicht ordnungsgemäß versteuern, verstärkt mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung rechnen.

💼 Neuerungen für Arbeitnehmer und Rentner

Der Arbeitsmarkt erlebt durch die Anhebung des Mindestlohns und neue EU-Vorgaben zur Gehaltstransparenz spürbare Veränderungen. Auch für Ruheständler gibt es wichtige steuerliche Neuigkeiten.

Der Mindestlohn legt deutlich zu

Millionen von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen profitieren von der deutlichen Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns, was automatisch auch die Minijob-Grenze nach oben verschiebt.

  • Ab dem 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro brutto pro Stunde. Eine weitere Steigerung auf 14,60 Euro ist für 2027 bereits vorgesehen.
  • Minijob-Grenze steigt mit: Durch die Kopplung an den Mindestlohn erhöht sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs von 556 Euro auf 603 Euro.
  • Pflegemindestlohn steigt: Auch Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen erhalten im kommenden Jahr mehr Geld. Je nach Qualifikation steigen die Mindestlöhne in der Pflege ab Juli 2026 auf Werte zwischen 16,52 Euro und 21,03 Euro. Auch hier ist eine weitere Erhöhung ab Juli 2027 vorgesehen.
  • Mindestausbildungsvergütung steigt: Im Jahr 2026 wird die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr um nahezu 6,2 Prozent auf 724 Euro (bisher 682 Euro) brutto angehoben. Im zweiten Ausbildungsjahr steigt die Vergütung auf 854 Euro (zuvor 805 Euro), im dritten Ausbildungsjahr auf 977 Euro (vorher 921 Euro) und im vierten Ausbildungsjahr auf 1.014 Euro (statt 955 Euro). Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) weist jedoch darauf hin, dass der Großteil der Auszubildenden deutlich höhere Vergütungen erhält. In vielen Branchen, in denen ausgebildet wird, existieren zudem Tarifverträge, die eine Vergütung oberhalb der gesetzlichen Mindestvergütung festlegen.

Steuerfreie Aktivrente für Weiterarbeitende*

Die Einführung der Aktivrente soll einen Anreiz schaffen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig erwerbstätig zu bleiben, und wird mit einem Steuerbonus belohnt.

Mit der geplanten Aktivrente belohnt der Staat alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Sie können dann monatlich bis zu 2.000 Euro Ihres Gehalts steuerfrei hinzuverdienen. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber nicht für Selbstständige oder Beamte.

Weitere Änderungen mit Bezug zur Rente:

  • Renten steigen: Rentnerinnen und Rentner können ab Juli 2026 mit einer Rentenerhöhung von derzeit geschätzt rund 3,7 Prozent rechnen. Der endgültige Wert wird im Frühjahr 2026 festgelegt.
  • Für Schwerbehinderte ändert sich der Rentenbeginn: Ab Jahrgang 1964 ist eine abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen erst mit 65 Jahren möglich.

Mehr Transparenz bei der Bezahlung

Dank einer neuen EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz erhalten Arbeitnehmer bessere Einblicke in die Gehaltsstrukturen und einen besseren Schutz vor Lohndiskriminierung.

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bedeutet für Sie mehr Klarheit:

  • Gehaltsangaben in Stellenanzeigen: Arbeitgeber sollen künftig bereits in Stellenanzeigen die Gehaltsbandbreiten nennen.
  • Auskunftsrecht: Sie erhalten ein Recht auf Auskunft über die Kriterien zur Gehaltsbildung und die durchschnittlichen Gehälter Ihrer Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit.
  • Beweislast beim Arbeitgeber: Im Falle einer möglichen Lohndiskriminierung liegt die Beweislast zukünftig beim Arbeitgeber.

Prämie für Teilzeit-Aufstockung*

Diese neue steuerfreie Prämie soll den Anreiz erhöhen, das Arbeitsvolumen zu steigern. Dadurch soll das Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.

Ein steuerfreier Bonus ist geplant, der Teilzeitbeschäftigte motivieren soll, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Wenn Sie Ihre Teilzeit über mindestens zwei Jahre aufstocken, können Sie pro zusätzlicher Stunde bis zu 225 Euro steuerfrei erhalten – maximal 4.500 Euro.

🚗 Veränderungen bei Verkehr und Mobilität

Mobilität wird 2026 teurer: Sowohl das Deutschlandticket als auch das Tanken wird durch die CO₂-Bepreisung mehr kosten. Dafür gibt es positive Nachrichten für E-Auto-Fahrer.

Deutschlandticket und Tanken werden teurer

Die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr steigen, während der weiter steigende CO₂-Preis die fossilen Kraftstoffe und damit das Tanken verteuern wird.

  • Deutschlandticket: Der monatliche Preis für das Deutschlandticket steigt ab dem 1. Januar 2026 um fünf Euro von 58 Euro auf 63 Euro.
  • CO₂-Bepreisung: Die nächste Stufe der CO₂-Bepreisung tritt in Kraft. Der Preis pro Tonne CO₂ wird voraussichtlich zwischen 55 und 65 Euro liegen. Dies wird zu einem Anstieg der Preise für Benzin, Diesel, Gas und Heizöl führen.

Führerschein und E-Autos

Sie profitieren von einer längeren Steuerbefreiung, wenn Sie auf Elektromobilität setzen. Achten Sie außerdem auf die Fristen für den Führerschein-Umtausch.

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos verlängert*: Um den Umstieg auf Elektromobilität weiter zu fördern, wird die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bis zum 31. Dezember 2035 verlängert. Neu zugelassene E-Autos bleiben somit bis zu maximal zehn Jahre steuerfrei. Voraussetzung ist, dass das Elektrofahrzeug spätestens bis zum 31. Dezember 2030 erstmals zugelassen oder vollständig auf Elektroantrieb umgerüstet wird.
  • Führerschein-Umtauschfrist: Alle Papier-Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ausgestellt wurden, müssen bis zum 19. Januar 2026 in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden.
  • Digitaler Führerschein: Gegen Ende 2026 soll der digitale Führerschein kommen, den Sie auf dem Smartphone abrufen können.

Neuzulassungen künftig nur mit erweiterten Sicherheitsassistenten

Ab dem 7. Juli 2026 müssen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei der Erstzulassung mit erweiterten Sicherheitsassistenten ausgestattet sein. Diese Systeme sind insbesondere darauf ausgelegt, Fußgänger und Radfahrer zu erkennen und zu schützen. Zu den verpflichtenden Ausstattungen gehören ein Notbremsassistent sowie ein verbesserter Kopfaufprallschutz. Weiterhin müssen zusätzliche Assistenten den Fahrer vor Ablenkungen warnen. In Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung wird ebenfalls ein Notfall-Spurhalteassistent zur Pflicht.

Für neu zugelassene Busse und schwere Nutzfahrzeuge gilt ab dem 7. Januar 2026 die Anforderung, einen Datenspeicher zu besitzen, der Ereignisse wie Unfälle dokumentiert. Zudem muss der Sichtbereich vom Fahrersitz aus verbessert werden.

🌍 Umwelt, Energie und Verbraucherschutz

Hier erwarten Sie Entlastungen bei den Energiekosten sowie eine Stärkung Ihrer Rechte als Verbraucher, insbesondere durch strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung.

Niedrigere Energiekosten für private Haushalte

Die Bundesregierung möchte private Haushalte entlasten. Durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage und Bundeszuschüsse für Netzentgelte sparen Sie bares Geld.

Ab dem 1. Januar 2026 können Sie mit Entlastungen bei den Energiekosten rechnen:

  • Gasspeicherumlage entfällt: Die Umlage zur Sicherung der Gasbestände wird abgeschafft. Diese Kosten werden künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert.
  • Strom-Netzentgelte sinken: Der Bund bezuschusst die Übertragungsnetzentgelte mit Milliardenhilfen. Dies soll die Strompreise stabilisieren und senken.
  • Entlastung gesamt: Für einen durchschnittlichen Haushalt, der Strom und Gas bezieht, könnten die Einsparungen (bei 20.000 kWh Jahresverbrauch) laut Bundesregierung bei rund 160 Euro pro Jahr liegen.

Verbraucherschutz wird gestärkt

Neue EU-Regeln schützen Sie besser vor Überschuldung bei Krediten und vor sogenannten "Greenwashing"-Aussagen von Unternehmen. Auch das Kündigen von Verträgen wird einfacher.

  • Widerrufsbutton wird Pflicht: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen auf ihren Webseiten und in Apps einen leicht auffindbaren Widerrufsbutton einrichten. So können Sie Verträge einfacher beenden.
  • Strengere Regeln für Verbraucherkredite: Die Kreditvergabe, auch für Kleinkredite unter 200 Euro und "Buy now, pay later"-Angebote, wird strenger reguliert. Das soll Sie vor Überschuldung schützen. Der 20. November 2026 ist der Haupttermin, ab dem die strengeren EU-Vorgaben in Deutschland anzuwenden sind.
  • Greenwashing wird verboten: Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Umweltwerbung ("Green Claims Directive") werden Begriffe wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“ nur noch erlaubt, wenn sie durch überprüfbare Daten belegt werden können. Dies soll Sie vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen schützen.
  • KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden: Ab August 2026 müssen Texte, Bilder und Videos, die mithilfe Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden, sowie KI-Chatbots als solche erkennbar gekennzeichnet sein.

Weitere Umwelt- und Verbraucherregeln

Neben der besseren Kennzeichnung von Honig und neuen Entsorgungsregeln erhalten Sie das Recht auf Reparatur für bestimmte Produkte.

  • Recht auf Reparatur: Eine neue EU-Richtlinie soll Ihnen ein eigenständiges Recht auf Reparatur außerhalb der Gewährleistung geben. Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile bereitzustellen.
  • Bessere Honig-Kennzeichnung: Bei Honigmischungen muss ab dem 14. Juni 2026 die Herkunft der verwendeten Honigsorten in prozentualen Anteilen angegeben werden.
  • Rücknahmepflicht für E-Zigaretten: Händler, die Einweg-E-Zigaretten, Mehrweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer verkaufen, müssen diese ab dem 1. Juli 2026 kostenlos zurücknehmen.
  • Verbot der Käfighaltung: Die Käfighaltung von Legehennen ist in Deutschland ab dem 1. Januar 2026 endgültig verboten.

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Sämtliche Angaben ohne Gewähr. Datenstand 16.12.2025

🏛️ Weitere wichtige Änderungen und Fristen

Die Verwaltung und Justiz werden digitaler. Gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in bestimmten Bereichen verschärft.

  • Kampf gegen Schwarzarbeit: Die Kompetenzen des Zolls (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) werden erweitert. Barbershops, Kosmetikstudios und Lieferdienste werden in den Katalog der besonders betroffenen Branchen aufgenommen.
  • Elektronische Akte bei Gericht: Die elektronische Akte (E-Akte) wird in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend. In diesem Zusammenhang haben sich Bund und Länder auf eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2027 geeinigt. Die Bundesländer können durch Verordnungen ausnahmsweise die Verwendung von Akten in Papierform erlauben. Zudem ist eine weitere Ausnahme für Staatsanwaltschaften vorgesehen, wenn die Polizei umfangreiche Ermittlungsvorgänge nicht elektronisch übermitteln kann.

Neue Kennzeichnungspflichten für Elektrogerätehändler

Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten für Sammel- und Rücknahmestellen. Stationäre Händler, die verpflichtet sind, Altgeräte zurückzunehmen, müssen im Eingangsbereich das Symbol aus Anlage 3a des neuen Elektrogesetzes gut sichtbar anbringen. 

Dieses Symbol zeigt das Wort "Elektrogeräterücknahme" sowie einen grünen Stromstecker in einem von zwei Pfeilen gebildeten Kreis. Neben der Preisauszeichnung der Produkte muss das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne aus Anlage 3 des Elektrogesetzes platziert werden. Online-Händler sind verpflichtet, die entsprechenden Symbole in ihren Online-Angeboten bei oder vor der Bestellung anzuzeigen.

📢 Ihre Meinung ist uns wichtig!

Was halten Sie von den geplanten Änderungen im Jahr 2026? Betreffen Sie die steigenden Freibeträge? Oder bereiten Ihnen die steigenden Preise für Mobilität Sorgen? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an redaktion@biallo.de.

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Über die Redakteurin Franziska Baum

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Bereits in ihrer Schulzeit war Franziska für die Jugendredaktion der Sächsischen Zeitung tätig. Nach ihrem Germanistik-Studium in Dresden sammelte sie weitere Erfahrungen als Online-Redakteurin bei führenden Technik-Magazinen und später im Verbraucherschutz. Seit 2016 war Franzi (so ihr Spitzname) als Redakteurin am Aufbau des Onlineportals verbraucherschutz.com (früher onlinewarnungen.de) beteiligt. Dort betreute sie unter anderem den Social Media Bereich, plante und verfasste eigene Tipps, News und Anleitungen zu aktuellen Themen. Durch diese Arbeit hat Franzi sich ein ausgeprägtes Wissen im Bereich Verbraucherschutz angeeignet. Bei biallo.de bringt sie genau dieses Wissen ein. Außerdem ist Franziska in der Leserbetreuung tätig. Ihr Ziel ist es, den Leserinnen und Lesern zu helfen und ein gutes Gefühl zu geben. 

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