Das Jahr 2026 bringt eine Fülle von neuen Gesetzen, Verordnungen und EU-Vorgaben mit sich. Viele dieser Neuerungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönlichen Finanzen und Ihren Alltag aus. Dabei gibt es sowohl Entlastungen – etwa durch höhere Freibeträge und niedrigere Energiekosten – als auch einige Anpassungen, die Sie im Blick behalten sollten.
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Finanzen, Arbeit, Rente, Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz zusammengefasst. So sind Sie optimal auf das neue Jahr vorbereitet.
Beachten Sie bitte: Maßnahmen, die zum Redaktionsschluss noch nicht endgültig beschlossen sind, haben wir mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Maßgeblich ist stets der veröffentlichte Gesetzestext. 💰 Das ändert sich bei Ihren Finanzen und Steuern
Das neue Jahr hält einige finanzielle Entlastungen für Sie bereit. Insbesondere durch die Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und Pauschalen bleibt Ihnen letztlich mehr Netto vom Brutto.
Höhere Freibeträge und Pauschalen entlasten Sie
Die steuerlichen Freibeträge steigen 2026 erneut, was vor allem Geringverdienern zugutekommt.
- Grundfreibetrag steigt: Der Betrag, bis zu dem Sie keine Einkommensteuer zahlen, steigt auf 12.348 Euro. Bei Verheirateten gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro.
- Kindergeld und Kinderfreibetrag steigen: Pro Kind erhalten Sie ab Januar monatlich 259 Euro Kindergeld, das sind vier Euro mehr als bisher. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag auf 9.756 Euro (inklusive Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf) für zusammenveranlagte Eltern.
- Pendlerpauschale für alle gleich: Ab dem 1. Januar 2026 können Sie die erhöhte Entfernungspauschale von 38 Cent pro Kilometer bereits ab dem ersten Kilometer zur Arbeit geltend machen. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
- Ehrenamt wird attraktiver: Die steuerlichen Pauschalen für ehrenamtliche Tätigkeiten erhöhen sich ebenfalls. Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.
Höhere Sozialabgaben für Gutverdienende
Wer gut verdient, muss sich auf höhere Sozialabgaben einstellen. Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen steigen, was bedeutet, dass für höhere Einkommen Sozialabgaben fällig werden:
- Renten- und Arbeitslosenversicherung: Die Grenze steigt auf ein monatliches Bruttoeinkommen von 8.450 Euro.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Grenze liegt künftig bei 5.812,50 Euro im Monat.
- Durchschnittlicher Zusatzbeitrag: Der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wurde für 2026 auf 2,9 Prozent festgesetzt. Dieser Wert dient den Kassen als Orientierungsmarke, da jede Kasse ihren tatsächlichen Zusatzbeitrag individuell festlegt. Dieser wird in den kommenden Tagen bekannt gegeben. Wir berichten zeitnah gesondert über die individuellen Zusatzbeiträge der Krankenkassen und halten Sie auf dem Laufenden.
Umsatzsteuer in der Gastronomie sinkt dauerhaft
Für Speisen, die Sie in Restaurants oder bei Lieferdiensten verzehren, soll der Umsatzsteuersatz dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat die Vorgabe im Steueränderungsgesetz 2025 verankert, welches der Bundestag am 4. Dezember beschlossen hat. Am 19. Dezember steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Sollte dieser zustimmen, gilt ab dem 1. Januar 2026 für Speisen in Restaurants, Cafés, Foodtrucks, im Catering und in der Gemeinschaftsverpflegung (wie Schulen, Kitas und Krankenhäuser) ein Steuersatz von nur sieben Prozent. Die bereits seit Jahren geltende Ausnahme bleibt bestehen: Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.
Eine Sonderregelung betrifft Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent (wie Cappuccino, Latte Macchiato) sowie Leitungswasser, das zum Mitnehmen verkauft wird. Diese Getränke können mit sieben Prozent versteuert werden. Pflanzliche Drinks wie Hafer- und Mandelmilch sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Meldepflichten zur Verbesserung der Kryptowerte-Besteuerung
Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus jährlich dreistellige Millionenbeträge im Zusammenhang mit Kryptowerten. Neue Regelungen sollen dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken.
Eine entscheidende Grundlage hierfür ist die DAC8-Richtlinie der EU, die ab 2026 eine Meldepflicht für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte, E-Geld und digitales Zentralbankgeld einführt. Dazu gehören Handelsplattformen, Wallet-Anbieter, Broker und Vermittler, Zahlungsdienstleister sowie Verwahrstellen und Custodians. Diese Anbieter sind verpflichtet, umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden zu übermitteln.
In Deutschland wird das Bundesamt für Steuern diese Aufgabe übernehmen. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen den betroffenen Personen Bußgelder, abhängig von ihrem Umsatz. Zudem müssen Personen, die Kryptowertgeschäfte nicht ordnungsgemäß versteuern, verstärkt mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung rechnen.