
Deutschland- Basiszins: 0,60%
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Deutschland- Basiszins: 1,25%
- Aktionszins: 3,00% - gilt für die ersten 3 Monate

Deutschland- Basiszins: 1,00%
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Auf einen Blick
Das Jahr 2026 bringt eine Fülle von neuen Gesetzen, Verordnungen und EU-Vorgaben mit sich. Viele dieser Neuerungen wirken sich unmittelbar auf Ihre persönlichen Finanzen und Ihren Alltag aus. Dabei gibt es sowohl Entlastungen – etwa durch höhere Freibeträge und niedrigere Energiekosten – als auch einige Anpassungen, die Sie im Blick behalten sollten.
Wir haben für Sie die wichtigsten Änderungen in den Bereichen Finanzen, Arbeit, Rente, Verkehr, Umwelt und Verbraucherschutz zusammengefasst. So sind Sie optimal auf das neue Jahr vorbereitet.
Beachten Sie bitte: Maßnahmen, die zum Redaktionsschluss noch nicht endgültig beschlossen sind, haben wir mit einem Sternchen (*) gekennzeichnet. Maßgeblich ist stets der veröffentlichte Gesetzestext.Das neue Jahr hält einige finanzielle Entlastungen für Sie bereit. Insbesondere durch die Anhebung von steuerlichen Freibeträgen und Pauschalen bleibt Ihnen letztlich mehr Netto vom Brutto.
Die steuerlichen Freibeträge steigen 2026 erneut, was vor allem Geringverdienern zugutekommt.
Wer gut verdient, muss sich auf höhere Sozialabgaben einstellen. Die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen steigen, was bedeutet, dass für höhere Einkommen Sozialabgaben fällig werden:
Für Speisen, die Sie in Restaurants oder bei Lieferdiensten verzehren, soll der Umsatzsteuersatz dauerhaft von 19 Prozent auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Bundesregierung hat die Vorgabe im Steueränderungsgesetz 2025 verankert, welches der Bundestag am 4. Dezember beschlossen hat. Am 19. Dezember steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Sollte dieser zustimmen, gilt ab dem 1. Januar 2026 für Speisen in Restaurants, Cafés, Foodtrucks, im Catering und in der Gemeinschaftsverpflegung (wie Schulen, Kitas und Krankenhäuser) ein Steuersatz von nur sieben Prozent. Die bereits seit Jahren geltende Ausnahme bleibt bestehen: Getränke werden weiterhin mit 19 Prozent besteuert.
Eine Sonderregelung betrifft Milch und Milchmischgetränke mit einem Milchanteil von mindestens 75 Prozent (wie Cappuccino, Latte Macchiato) sowie Leitungswasser, das zum Mitnehmen verkauft wird. Diese Getränke können mit sieben Prozent versteuert werden. Pflanzliche Drinks wie Hafer- und Mandelmilch sind von dieser Regelung ausgeschlossen.
Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus jährlich dreistellige Millionenbeträge im Zusammenhang mit Kryptowerten. Neue Regelungen sollen dieser Steuerhinterziehung entgegenwirken.
Eine entscheidende Grundlage hierfür ist die DAC8-Richtlinie der EU, die ab 2026 eine Meldepflicht für Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Kryptowerte, E-Geld und digitales Zentralbankgeld einführt. Dazu gehören Handelsplattformen, Wallet-Anbieter, Broker und Vermittler, Zahlungsdienstleister sowie Verwahrstellen und Custodians. Diese Anbieter sind verpflichtet, umfangreiche Nutzer- und Transaktionsdaten an die nationalen Steuerbehörden zu übermitteln.
In Deutschland wird das Bundesamt für Steuern diese Aufgabe übernehmen. Bei Verstößen gegen die Meldepflichten drohen den betroffenen Personen Bußgelder, abhängig von ihrem Umsatz. Zudem müssen Personen, die Kryptowertgeschäfte nicht ordnungsgemäß versteuern, verstärkt mit Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung rechnen.
Der Arbeitsmarkt erlebt durch die Anhebung des Mindestlohns und neue EU-Vorgaben zur Gehaltstransparenz spürbare Veränderungen. Auch für Ruheständler gibt es wichtige steuerliche Neuigkeiten.
Millionen von Arbeitnehmern mit geringem Einkommen profitieren von der deutlichen Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns, was automatisch auch die Minijob-Grenze nach oben verschiebt.
Die Einführung der Aktivrente soll einen Anreiz schaffen, über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig erwerbstätig zu bleiben, und wird mit einem Steuerbonus belohnt.
Mit der geplanten Aktivrente belohnt der Staat alle, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeiten. Sie können dann monatlich bis zu 2.000 Euro Ihres Gehalts steuerfrei hinzuverdienen. Diese Regelung gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, aber nicht für Selbstständige oder Beamte.
Weitere Änderungen mit Bezug zur Rente:
Dank einer neuen EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz erhalten Arbeitnehmer bessere Einblicke in die Gehaltsstrukturen und einen besseren Schutz vor Lohndiskriminierung.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie muss bis Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden. Das bedeutet für Sie mehr Klarheit:
Diese neue steuerfreie Prämie soll den Anreiz erhöhen, das Arbeitsvolumen zu steigern. Dadurch soll das Fachkräftepotenzial besser ausgeschöpft werden.
Ein steuerfreier Bonus ist geplant, der Teilzeitbeschäftigte motivieren soll, ihre Arbeitszeit zu erhöhen. Wenn Sie Ihre Teilzeit über mindestens zwei Jahre aufstocken, können Sie pro zusätzlicher Stunde bis zu 225 Euro steuerfrei erhalten – maximal 4.500 Euro.
Mobilität wird 2026 teurer: Sowohl das Deutschlandticket als auch das Tanken wird durch die CO₂-Bepreisung mehr kosten. Dafür gibt es positive Nachrichten für E-Auto-Fahrer.
Die Kosten für den öffentlichen Nahverkehr steigen, während der weiter steigende CO₂-Preis die fossilen Kraftstoffe und damit das Tanken verteuern wird.
Sie profitieren von einer längeren Steuerbefreiung, wenn Sie auf Elektromobilität setzen. Achten Sie außerdem auf die Fristen für den Führerschein-Umtausch.
Ab dem 7. Juli 2026 müssen Pkw und leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 3,5 Tonnen bei der Erstzulassung mit erweiterten Sicherheitsassistenten ausgestattet sein. Diese Systeme sind insbesondere darauf ausgelegt, Fußgänger und Radfahrer zu erkennen und zu schützen. Zu den verpflichtenden Ausstattungen gehören ein Notbremsassistent sowie ein verbesserter Kopfaufprallschutz. Weiterhin müssen zusätzliche Assistenten den Fahrer vor Ablenkungen warnen. In Fahrzeugen mit hydraulischer Servolenkung wird ebenfalls ein Notfall-Spurhalteassistent zur Pflicht.
Für neu zugelassene Busse und schwere Nutzfahrzeuge gilt ab dem 7. Januar 2026 die Anforderung, einen Datenspeicher zu besitzen, der Ereignisse wie Unfälle dokumentiert. Zudem muss der Sichtbereich vom Fahrersitz aus verbessert werden.
Hier erwarten Sie Entlastungen bei den Energiekosten sowie eine Stärkung Ihrer Rechte als Verbraucher, insbesondere durch strengere Regeln gegen irreführende Umweltwerbung.
Die Bundesregierung möchte private Haushalte entlasten. Durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage und Bundeszuschüsse für Netzentgelte sparen Sie bares Geld.
Ab dem 1. Januar 2026 können Sie mit Entlastungen bei den Energiekosten rechnen:
Neue EU-Regeln schützen Sie besser vor Überschuldung bei Krediten und vor sogenannten "Greenwashing"-Aussagen von Unternehmen. Auch das Kündigen von Verträgen wird einfacher.
Neben der besseren Kennzeichnung von Honig und neuen Entsorgungsregeln erhalten Sie das Recht auf Reparatur für bestimmte Produkte.

Deutschland
Deutschland
DeutschlandDie Verwaltung und Justiz werden digitaler. Gleichzeitig werden die Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit in bestimmten Bereichen verschärft.
Ab dem 1. Juli 2026 gelten neue Kennzeichnungs- und Hinweispflichten für Sammel- und Rücknahmestellen. Stationäre Händler, die verpflichtet sind, Altgeräte zurückzunehmen, müssen im Eingangsbereich das Symbol aus Anlage 3a des neuen Elektrogesetzes gut sichtbar anbringen.
Dieses Symbol zeigt das Wort "Elektrogeräterücknahme" sowie einen grünen Stromstecker in einem von zwei Pfeilen gebildeten Kreis. Neben der Preisauszeichnung der Produkte muss das Symbol mit der durchgestrichenen Abfalltonne aus Anlage 3 des Elektrogesetzes platziert werden. Online-Händler sind verpflichtet, die entsprechenden Symbole in ihren Online-Angeboten bei oder vor der Bestellung anzuzeigen.
Was halten Sie von den geplanten Änderungen im Jahr 2026? Betreffen Sie die steigenden Freibeträge? Oder bereiten Ihnen die steigenden Preise für Mobilität Sorgen? Teilen Sie uns Ihre Meinung mit! Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an redaktion@biallo.de.
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