Nachlass und Pflichtteil bei der Erbschaft

Nachlass & Erben 2025: Rechte, Pflichten & Steuerregeln

Redaktion
Redakteur
Peter Rensch
Autor
Aktualisiert am: 06.08.2025

Auf einen Blick

  • Erfahren Sie, welche Rechte und Pflichten Sie als Erbe haben – inklusive Haftung, Ausschlagung und Pflichtteil.
  • Welche Freibeträge gelten aktuell bei der Erbschaftsteuer ‑ und welche Reformen stehen 2025 an?
  • Wann Testamentsvollstrecker sinnvoll sind und welche Vergütung gilt.
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Das erwartet Sie in diesem Artikel

  1. Rechte und Pflichten als Erbe
  2. Testament & gesetzliche Erbfolge
  3. Testamentsvollstrecker – Aufgaben & Vergütung
  4. Erbschaftsteuer & Freibeträge 2025
  5. Erbengemeinschaft & Nachlassorganisation
  6. Checkliste für Erben
  7. FAQ – Häufige Fragen

Bis zu 400 Milliarden Euro jährlich werden laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vererbt. Da die Annahme einer Erbschaft jedoch mit Chancen und Risiken verbunden ist, sollten Sie sich im Vorfeld über alle Rechte und Pflichten informieren. Denn sobald Sie die Rechtsnachfolge des Erblassers antreten, haften Sie grundsätzlich auch für Forderungen Dritter gegen den Verstorbenen.

Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe, aktuelle Steuerfreibeträge sowie praktische Tipps zur Nachlassabwicklung im Jahr 2025.

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Rechte und Pflichten als Erbe

Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Daher ist eine sorgfältige Prüfung vor Annahme der Erbschaft entscheidend.

Haftung bei Annahme & Überschuldung

Nach Paragraf 1923 BGB kann jede lebende Person erben – auch ungeborene Kinder, wenn sie bereits gezeugt sind. Mit Annahme der Erbschaft übernehmen Sie automatisch alle Rechte und Pflichten, inklusive möglicher Schulden.

Erbschaft ausschlagen oder annehmen? Fristen & Folgen

Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden. Bei Überschuldung des Nachlasses ist eine Ausschlagung oder die Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens sinnvoll.

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Testament & gesetzliche Erbfolge

Das Testament regelt die Aufteilung des Nachlasses. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge.

Formvoraussetzungen & Testamentszuleitung

Jeder, der ein Testament im Original besitzt, muss es nach Eintreten des Erbfalls unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen – ansonsten droht eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung. Handschriftliche Testamente müssen vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.

Pflichtteil (Paragraf 2303 BGB) & Anfechtung (Fristen, Gründe)

Da das Testament ein letzter Wille ist, kann der Erblasser willkürlich entscheiden, wen er als Nutznießer und Erbberechtigten einsetzt oder ausschließt. Allerdings haben Familienangehörige aus dem engeren Kreis die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Pflichtteil einzufordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (Paragraf 2303 BGB). Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Irrtum oder Täuschung des Erblassers. Die Frist beträgt ein Jahr nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes.

Testamentsvollstrecker – Aufgaben & Vergütung

Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass für die Erben.

Paragraf 2221 BGB & neue Empfehlungen 2025

Ein Testamentsvollstrecker handelt nur, wenn der Erblasser dies bestimmt hat. Nach Paragraf 2221 BGB steht ihm eine angemessene Vergütung zu. Seit 2025 gelten neue Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Berechnung der Vergütung, die die frühere Rheinische Tabelle ablösen.

Rechte der Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker

Erben haben Anspruch auf Transparenz über die Nachlassverwaltung. Sie können Einsicht in die Abrechnungen des Testamentsvollstreckers verlangen und die Einhaltung der Verpflichtungen prüfen. Bei Pflichtverletzungen ist eine Entlassung durch das Nachlassgericht möglich.

Erbschaftsteuer & Freibeträge 2025

Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von der Steuerklasse und den Freibeträgen ab. Diese Freibeträge sind seit 2009 unverändert, doch seit 2025 wurde der Erbfallkostenpauschbetrag angehoben.

Persönliche Freibeträge & Versorgungsfreibeträge

Freibeträge bleiben 2025 unverändert: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Eine politische Reform der Freibeträge ist in Diskussion. Der Versorgungsfreibetrag für Kinder kann bis zu 52.000 € betragen, abhängig vom Alter.

Erbfallkostenpauschbetrag & Steuerklassen

Der Erbfallkostenpauschbetrags beträgt 15.000 Euro. Er deckt typische Kosten wie Bestattung und Grabpflege ab. Die Steuerklasse hängt vom Verwandtschaftsgrad Neu ist die Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags zwischen Erblasser und Erben ab: Ehepartner und Kinder gehören zur Steuerklasse I, Geschwister zur Steuerklasse II.

Steuerbefreiung Familienheim & Mehrfacherwerbsminderung

Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden, wenn es zehn Jahre selbst genutzt wird. Bei mehrfachen Erwerben in kurzer Zeit kann eine Steuerermäßigung greifen.

Erbengemeinschaft & Nachlassorganisation

Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich über Nachlassentscheidungen verfügen kann.

Streitvermeidung, Mediation & Auseinandersetzung

Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Maßnahmen am Nachlass können nur gemeinsam beschlossen werden. Mediation wird empfohlen, um langwierige Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Nachlassinsolvenz bei Überschuldung

Bei Überschuldung kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden, um Gläubigeransprüche geordnet abzuarbeiten und private Haftung der Erben zu vermeiden.

Checkliste für Erben

Diese Checkliste unterstützt Sie dabei, nach einem Erbfall die wichtigsten Schritte im Blick zu behalten:

  • Testament sofort beim Nachlassgericht einreichen
  • Form des Testaments prüfen (handschriftlich, Datum, Unterschrift)
  • Fristen zur Annahme oder Ausschlagung beachten
  • Pflichtteilsansprüche prüfen und ggf. geltend machen
  • Steuerfreibeträge und Pauschalen berechnen
  • Familienheim-Befreiung prüfen
  • Nachlassinsolvenz bei Überschuldung einleiten
  • Erbengemeinschaft möglichst einvernehmlich verwalten

FAQ – Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erbschaft, Pflichtteil und Steuerregelungen:

Wann muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall muss die Meldung ans Finanzamt erfolgen. Das Finanzamt setzt danach die Steuer fest.

Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?

Sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls; bei Auslandswohnsitz oder Auslandsvermögen sechs Monate.

Was bedeutet Pflichtteil und wer hat Anspruch?

Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder und Eltern; der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

Wie wird der Pflichtteil bei der Erbschaft berechnet?

Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Wertes des gesamten Nachlasses abzüglich Schulden. Von diesem Wert wird der gesetzliche Erbteil ermittelt und halbiert. Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 200.000 € und zwei Kindern als gesetzliche Erben beträgt der Pflichtteil für ein ausgeschlossenes Kind 50.000 €.

Wann lohnt sich ein Testamentsvollstrecker?

Bei komplexen Nachlässen oder zur Vermeidung von Streit in Erbengemeinschaften.

Fazit

Die Abwicklung einer Erbschaft ist komplex und rechtlich anspruchsvoll. Planen Sie frühzeitig und prüfen Sie steuerliche sowie haftungsrechtliche Aspekte, um Streit und finanzielle Risiken zu vermeiden.

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