





Auf einen Blick
Bis zu 400 Milliarden Euro jährlich werden laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) vererbt. Da die Annahme einer Erbschaft jedoch mit Chancen und Risiken verbunden ist, sollten Sie sich im Vorfeld über alle Rechte und Pflichten informieren. Denn sobald Sie die Rechtsnachfolge des Erblassers antreten, haften Sie grundsätzlich auch für Forderungen Dritter gegen den Verstorbenen.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre Rechte und Pflichten als Erbe, aktuelle Steuerfreibeträge sowie praktische Tipps zur Nachlassabwicklung im Jahr 2025.
Bei einem Todesfall in der Familie dient der Erbschein als Nachweis darüber, wer die Erben sind, und befähigt sie, Geschäfte des Verstorbenen zu regeln. Aber das Dokument kostet Geld und viel Zeit Testament und Vorsorgevollmacht können Alternativen sein.
Als Erbe übernehmen Sie nicht nur Vermögenswerte, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Daher ist eine sorgfältige Prüfung vor Annahme der Erbschaft entscheidend.
Nach Paragraf 1923 BGB kann jede lebende Person erben – auch ungeborene Kinder, wenn sie bereits gezeugt sind. Mit Annahme der Erbschaft übernehmen Sie automatisch alle Rechte und Pflichten, inklusive möglicher Schulden.
Eine Erbschaft kann innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis ausgeschlagen werden. Bei Überschuldung des Nachlasses ist eine Ausschlagung oder die Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens sinnvoll.
Sobald Sie eine Erbschaft angenommen haben, können Sie von dieser Willenserklärung nicht mehr zurücktreten. Verschaffen Sie sich daher einen möglichst umfangreichen Überblick über die Vermögensverhältnisse des Erblassers. Prüfen Sie Kontoauszüge, abgeschlossene Verträge und sonstige Verpflichtungen. Bei einer Überschuldung sollten Sie die Erbschaft ausschlagen.
Das Testament regelt die Aufteilung des Nachlasses. Liegt keines vor, greift die gesetzliche Erbfolge.
Jeder, der ein Testament im Original besitzt, muss es nach Eintreten des Erbfalls unverzüglich beim Nachlassgericht einreichen – ansonsten droht eine Strafbarkeit wegen Urkundenunterdrückung. Handschriftliche Testamente müssen vollständig eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein.
Da das Testament ein letzter Wille ist, kann der Erblasser willkürlich entscheiden, wen er als Nutznießer und Erbberechtigten einsetzt oder ausschließt. Allerdings haben Familienangehörige aus dem engeren Kreis die Möglichkeit, ihren gesetzlichen Pflichtteil einzufordern. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (Paragraf 2303 BGB). Eine Anfechtung ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei Irrtum oder Täuschung des Erblassers. Die Frist beträgt ein Jahr nach Kenntnis des Anfechtungsgrundes.
Das Berliner Testament ist ein beliebtes Modell des gemeinschaftlichen Testaments. Das Berliner Testament wird häufig angewandt und ist ein gutes Konstrukt, um den Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner und Kinder langfristig abzusichern.
Ein Testamentsvollstrecker setzt den letzten Willen des Erblassers um und verwaltet den Nachlass für die Erben.
Ein Testamentsvollstrecker handelt nur, wenn der Erblasser dies bestimmt hat. Nach Paragraf 2221 BGB steht ihm eine angemessene Vergütung zu. Seit 2025 gelten neue Empfehlungen des Deutschen Notarvereins für die Berechnung der Vergütung, die die frühere Rheinische Tabelle ablösen.
Erben haben Anspruch auf Transparenz über die Nachlassverwaltung. Sie können Einsicht in die Abrechnungen des Testamentsvollstreckers verlangen und die Einhaltung der Verpflichtungen prüfen. Bei Pflichtverletzungen ist eine Entlassung durch das Nachlassgericht möglich.
Die Höhe der Erbschaftsteuer hängt von der Steuerklasse und den Freibeträgen ab. Diese Freibeträge sind seit 2009 unverändert, doch seit 2025 wurde der Erbfallkostenpauschbetrag angehoben.
Freibeträge bleiben 2025 unverändert: Ehepartner 500.000 Euro, Kinder 400.000 Euro. Eine politische Reform der Freibeträge ist in Diskussion. Der Versorgungsfreibetrag für Kinder kann bis zu 52.000 € betragen, abhängig vom Alter.
Der Erbfallkostenpauschbetrags beträgt 15.000 Euro. Er deckt typische Kosten wie Bestattung und Grabpflege ab. Die Steuerklasse hängt vom Verwandtschaftsgrad Neu ist die Erhöhung des Erbfallkostenpauschbetrags zwischen Erblasser und Erben ab: Ehepartner und Kinder gehören zur Steuerklasse I, Geschwister zur Steuerklasse II.
Das Familienheim kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei übertragen werden, wenn es zehn Jahre selbst genutzt wird. Bei mehrfachen Erwerben in kurzer Zeit kann eine Steuerermäßigung greifen.
Mehrere Erben bilden automatisch eine Erbengemeinschaft, die nur gemeinschaftlich über Nachlassentscheidungen verfügen kann.
Bei mehreren Erben entsteht eine Erbengemeinschaft. Maßnahmen am Nachlass können nur gemeinsam beschlossen werden. Mediation wird empfohlen, um langwierige Streitigkeiten und Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Bei Überschuldung kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragt werden, um Gläubigeransprüche geordnet abzuarbeiten und private Haftung der Erben zu vermeiden.
Diese Checkliste unterstützt Sie dabei, nach einem Erbfall die wichtigsten Schritte im Blick zu behalten:
Es gibt gute Gründe, eine Immobilie zu vererben und nicht zu verschenken. Dann so behalten Sie als Erblasser oder Erblasserin Flexibilität und finanzielle Freiheit. Wie Sie mit einem Testament oder einem Vermächtnis bereits zu Lebzeiten vorsorgen und künftigen Streit um die Immobilien-Erbschaft im Vorfeld vermeiden, das lesen Sie in einem weiteren Ratgeber auf biallo.de.
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Erbschaft, Pflichtteil und Steuerregelungen:
Innerhalb von drei Monaten nach dem Erbfall muss die Meldung ans Finanzamt erfolgen. Das Finanzamt setzt danach die Steuer fest.
Sechs Wochen ab Kenntnis des Erbfalls; bei Auslandswohnsitz oder Auslandsvermögen sechs Monate.
Pflichtteilsberechtigt sind Ehepartner, Kinder und Eltern; der Anspruch beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
Der Pflichtteil beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die Berechnung erfolgt auf Basis des Wertes des gesamten Nachlasses abzüglich Schulden. Von diesem Wert wird der gesetzliche Erbteil ermittelt und halbiert. Beispiel: Bei einem Nachlasswert von 200.000 € und zwei Kindern als gesetzliche Erben beträgt der Pflichtteil für ein ausgeschlossenes Kind 50.000 €.
Bei komplexen Nachlässen oder zur Vermeidung von Streit in Erbengemeinschaften.
Die Abwicklung einer Erbschaft ist komplex und rechtlich anspruchsvoll. Planen Sie frühzeitig und prüfen Sie steuerliche sowie haftungsrechtliche Aspekte, um Streit und finanzielle Risiken zu vermeiden.